Stadtrat und Bürgermeister

Der Rat mit seinen Ausschüssen ist ein Organ der Stadtverwaltung

Das aktuelle Rathaus (ältere Gebäude); Foto: Stadt Dorsten

Das aktuelle Rathaus am Gemeindedreieck (älteres Gebäude); Foto: Stadt Dorsten

W. St. – Der Stadtrat ist das Hauptorgan der Stadt Dorsten. Er stellt die Vertretung der Gemeindebürger (kommunale Volksvertretung) dar. Die Bezeichnung ist in den verschiedenen deutschen Ländern und auch innerhalb derselben je nach Größe und Status der Gemeinden unterschiedlich. Heute besteht der Rat aus 44 Mitgliedern, dem der (seit 1995 hauptamtliche) Bürgermeister vorsteht. Die CDU stellt seit der Kommunalwahl 2020 im Stadtrat mit 23 Sitzen die absolute Mehrheit im 44-köpfigen Rat. Zudem gewann die CDU alle 22 Dorstener Direktmandate direkt und nahm damit der SPD deren bisherigen vier Wahlbezirke in den Hochburgen Hervest und Barkenberg ab. Die SPD-Fraktion ist nur noch mit 8 statt bisher 15 Sitzen im Rat vertreten. Als drittgrößte Kraft erzielten die Grünen mit sechs Sitzen ihr bislang bestes Ergebnis. Die AfD zog mit 3 Vertretern erstmals in den Rat ein. Neu im Rat ist auch die Satirepartei „Die Partei“, die aus dem Stand heraus 2 Ratsmandate errang. Die Linke und die FDP sind jeweils nur noch mit einem Mitglied vertreten und haben keinen Fraktionsstatus mehr. Im Rat sind nur noch sieben Frauen vertreten: Zwei von der SPD, drei von der CDU und zwei von den Grünen.

2020 neugebildete Ratsfraktion trägt einen ungewöhnlichen Namen

Der Stadtrat ist nach der Kommunalwahl 2020 in der politischen Zusammensetzung etwas bunter geworden. Dem Rat gehören jetzt die Parteien CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP, Die Partei und die AfD entweder als Fraktionen oder mit Einzelpersonen an. Neu ist, dass sich der Linke-Vertreter mit der Partei „Die Partei“ nunmehr eine dreiköpfige Fraktion gebildet und sich den Namen „Die Fraktion feat. Die Linke“ gegeben haben. Dieser Name steht ausgeschrieben für: „Fraktion für Ratsangelegenheiten, Aktionismus, Kontroverses, Tiefgründiges und Initiativen gegen Oligarchie und Nepotismus“. Politische Arbeitsgrundlage ist  das Kommunalwahlprogramm der Linken. In der konstituierenden Sitzung des neugewählten Rates im November 2020 im Gemeinschaftshaus Wulfen wurden der wiedergewählte Bürgermeister Tobias Stockhoff und seine zwei Vertreter vereidigt. Christel Briefs (CDU) bleibt weiterhin erste Stellvertreterin und Achim Schrecklein (SPD) wurde neue zweiter Stellvertreter.

Dem Rat untergeordnet sich Pflicht- und freiwillige Ausschüsse

Dem Rat untergeordnet sind Ausschüsse mit beratendem und zum Teil beschließendem Charakter, die von den Fraktionen mit Ratsmitgliedern und Sachkundigen Bürgern ohne Stimmrecht besetzt werden. Ihre Entscheidungen sind aber für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat in den meisten Fällen nicht bindend; das Zusammenwirken ist in der Satzung geregelt. Derzeit gibt es folgende Pflichtausschüsse nach Gesetz und Gemeindeordnung: Haupt- und Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss,   Jugendhilfeausschuss, Wahlausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Freiwillige Ausschüsse: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Wirtschaftsausschuss, Umwelt- und Planungssausschuss, Bauausschuss, Sozialausschuss, Sportauschuss, Ausschuss für Stadtmarketing, Kultur und Tourismus.

Bürgermeister ist Chef der Verwaltung – seine Dezernate

Chef der Verwaltung ist der Bürgermeister. Die Dezernate, denen die verschiedenen Verwaltungsämter zugeordnet sind, werden vom Bürgermeister und den Dezernenten (politische Beamte) geleitet (siehe Stadtverwaltung).

Amtsvertretung 1953 mit Brauckhoff / Knauer

Da rauchten nicht nur die Köpfe – Sitzung der Amtsverwaltung 1953 mit Brauckhoff/Knauer

Der Stadtrat ist ein Organ der Verwaltung – auch Vertretung der Bürger

Trotz der oberflächlichen Ähnlichkeiten zu einem Parlament handelt es sich beim Stadtrat (bzw. Gemeinderat) nicht um einen Teil der Legislative, sondern der Exekutive. Ausnahme hierzu bilden die Vertretungen in den Stadtstaaten bzw. Freien Hansestädten. Der Stadtrat ist ein Organ der Stadtverwaltung und die politische Vertretung der Bürger. Er ist aber keine Behörde im institutionellen Sinne, weil er weder einer anderen gemeindlichen Dienststelle über- noch untergeordnet ist. Der Stadtrat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Gemeinde Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Stadt erwarten lassen. Er stellt für die laufenden Angelegenheiten, welche die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde nicht berühren, Richtlinien auf. Der Stadtrat ist nicht mehr für die Angelegenheiten zuständig, welche er dem Bürgermeister zur selbstständigen Erledigung übertragen hat. Der Stadtrat überwacht die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse, indem er Informationen einholt oder Anfragen stellt. Die Dienstaufsicht über die Beamten oder Vertragsbediensteten der Gemeinde obliegt dem Bürgermeister; Art und Ausmaß dieser Zuständigkeit legt der Stadtrat in der Geschäftsordnung fest. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des Stadtrats aus, es sei denn, er beanstandet sie und lässt sie von der Kommunalaufsicht prüfen. Die Beschlüsse erlangen erst mit dem Vollzug durch den Bürgermeister Außenwirkung. Die Beschlüsse sind deshalb keine Verwaltungsakte, sondern stellen eine interne Willensbildung dar. Eine Ausnahme hiervon bilden Beschlüsse, die keines Umsetzungsaktes bedürfen, zum Beispiel eine Straßenumbenennung.

Aufwandsentschädigung für die Ehrenämter

Heinz Ritter, erster SPD-BM

Der Stadtrat besteht aus dem Vorsitzenden (Bürgermeister) und aus den gewählten Ratsmitgliedern. Die Größe des Stadtrates wird durch die örtlichen Gesetze bestimmt und richtet sich wesentlich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Die Stadtratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Sie beschließen in Sitzungen (Sitzungszwang). Im Jahr erhalten die Fraktionen rund 74.000 Euro. Darüber hinaus erhalten die Fraktionen pro Mitglied 800 Euro (dieser Betrag wurde 2013 auf 660 Euro gekürzt). Neben den Mitteln für die Fraktionen (74 000 €) fließen weitere 280.000 Euro an die Ratsmitglieder: Pro Kopf und Monat gibt es 400 Euro. Der Fraktionschefs der CDU als größte Fraktion erhält 1200 Euro monatlich, alle anderen 800 Euro. Weitere Funktionsträger (stellvertretende Bürgermeister, stv. Fraktionschefs) erhalten ebenfalls erhöhte Bezüge. (Weitere Informationen über Aufwandsentschädigungen in einem gesonderten Artikel, siehe Link unten.) Diese Beträge unterliegen der Steuerpflicht. Zu seiner Beschlussfähigkeit muss die Mehrheit der Ratsmitglieder auch anwesend und stimmberechtigt sein. Für die Mehrheit ist die Ist-Stärke des Stadtrats zugrunde zu legen. Beschlüsse werden grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es se denn das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen Einzelner stehen dem entgegen, mit Stimmenmehrheit gefasst. Über die Verhandlungen ist eine Niederschrift anzufertigen. – Der Stadtrat kann zur Erleichterung seiner Aufgaben vorberatende Ausschüsse einsetzen (siehe oben).

Der Bürgermeister ist seit 1995 hauptamtlich – zugleich Verwaltungschef

Karl-Christian Zahn, erster hauptamtlicher Bürgermeister

Dr. Zahn, erster hauptamtl. BM

Als nach dem Krieg die Engländer das Verwaltungssystem in Nordrhein-Westfalen etablierten, wollten sie die Machtfülle des Hauptverwaltungsbeamten auf Grund der Erfahrungen in vorangegangener nationalsozialistischer Zeit splitten. Also richteten sie in den Rathäusern und Kreisen die so genannte Doppelspitze ein, bestehend aus dem Stadtdirektor, dem die Verwaltung unterstand (Exekutive), und dem Bürgermeister, der aus der Mitte des Rates (Legislative) gewählt wurde. Dieses System funktionierte Jahrzehnte lang gut, bis die CDU/FDP-Landespolitiker in Düsseldorf 1995 die beiden getrennten Ämter wieder zusammenführten, um durch einen gestärkten Bürgermeister den Gemeinden die Chance zu geben, die Probleme in den Gemeinden, vor allem die Finanzschwierigkeiten, durch eine Hauptperson, den Bürgermeister, „effizienter“ zu lösen. Die Machfülle des Bürgermeisters wurde 1999 noch erweitert, indem die Landesregierung ihn direkt von der Bevölkerung und unabhängig von den Ratswahlen von den Einwohnern wählen ließ. Diese Konstellation mag Bürgermeister dazu verleiten, den legislativen Stadtrat zum „exekutiven Zustimmungsgremium“ zu degradieren. Die Machtstellung des Bürgermeisters gegenüber Rat und Bürgern, ganz gleich ob die Macht intellektuell oder weniger intellektuell, gekonnt oder laienhaft, erfolgreich oder mit Misserfolgen begleitet ausgeübt wird, bedeutet eine Einschränkung bislang geübter demokratischer Verfahrensregeln. Daher will die rot-grüne Regierung in Düsseldorf zumindest die getrennten Wahl von Stadtrat und Bürgermeister und die unterschiedlichen Amtszeiten demnächst  wieder zurücknehmen. Nicht aber schon bei der Wahl 2014. Mit Stand von Ende 2018 beträgt das Monatsgehalt des hauptamtlichen Bürgermeisters in Dorsten 9731,08 Euro plus steuerfreie Aufwandspauschale von 425,20 Euro. Jährlich kommt noch ein unterschiedlich hoher Nebenverdienst dazu. 2017 waren es für den amtierenden Bürgermeister Stockhoff 5153,39 Euro.

Wie funktioniert der Bürgermeister im Rathaus?

Lambert Lütkenhorst

Lambert Lütkenhorst

Nach dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung von 2007 ist der Bürgermeister für alles verantwortlich, was die Verwaltung erarbeitet und entscheidet. Er ist nach Landesbeamtenrecht Vorgesetzter der Bediensteten; er entscheidet über das Personal. Der Rat kann nur noch über Personal in Führungsfunktionen Entscheidungen treffen – aber auch nicht alleine, denn es muss nach Möglichkeit ein Einvernehmen mit dem Bürgermeister hergestellt werden. Den Rat hat der Bürgermeister bei Entscheidungen zu beraten, ihm aber auch Rechenschaft zu geben über wichtige Verwaltungsentscheidungen. Er muss ihm auf Wunsch Akteneinsicht gewähren

Bürgermeister kann Ratsbeschlüssen widersprechen

Nach der Gemeindeordnung (GO) hat der Bürgermeister das Recht 1) die Geschäftsverteilung im Rathaus festzulegen, wobei der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten festlegen darf. Dieses Recht des Rates ist allerdings begrenzt, da der Bürgermeister für diese Entscheidung hervorgehoben zuständig ist.  2) Im Rechtsverkehr wird der Rat vom Bürgermeister vertreten. 3) Der Bürgermeister kann mehrheitlich erwirkten Ratsbeschlüssen unter bestimmten Voraussetzungen „zum Wohl der Gemeinde“ widersprechen und sie beanstanden. Der Widerspruch hat dann aufschiebende Wirkung. Fasst der Rat seinen beanstandeten Beschluss erneut, muss der Bürgermeister ihn akzeptieren oder ihn der Rechtsaufsicht (Kommunalaufsichtsbehörde) zur Entscheidung melden.

Bürgermeister direkt von den Bürgern gewählt – unabhängig vom Rat

Tobias Stockhoff; entnommen Website der CDU

Tobias Stockhoff ab 2014

Seit 1999 ist der Bürgermeister mit eigener Wahl direkt in den Rat  gewählt – nicht aber als Ratsmitglied sondern als Vorsitzender des Rates. Denn in der Gemeindeordnung (GO) steht: „Den Vorsitz im Rat führt der Bürgermeister.“ Zu seinen Leitungsaufgaben gehören 1) die Festsetzung der Tagesordnung des Rates, 2) die Einberufung des Rates, 3) die Eröffnung und Schließung der Sitzung, 4) die Verhandlungsleitung der Ratssitzung, 5) die Ausübung des Ordnungs- und des Hausrechts während der Ratssitzung 6) und die Unterzeichnung der Niederschrift über die Ratssitzung. – Mit diesen machtvollen und ratsunabhängigen Funktionen steuert der Bürgermeister das Geschehen im Rat. Das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9. Oktober 2007 (GV.NRW.S.380) bestimmt den Bürgermeister zum „Ratsmitglied kraft Gesetzes“ (§ 40 Abs. 2 GO). In der Regel stimmt er über die Beschlüsse mit ab. Bei entsprechenden Anlässen (§ 40 Abs. 2 Satz 5 GO) ist er aber von der Abstimmung ausgeschlossen (Selbstorganisation des Rates und Fälle, die die Amtsführung der Bürgermeisters zum Gegenstand haben).

Jeden Anschein von Mauschelei vermeiden

Aus all diesen erwähnten Gegebenheiten muss der Rat in seiner Verantwortung gegenüber der höheren Verantwortlichkeit des Bürgermeisters seiner Pflicht nachkommen, das Handeln des Bürgermeisters verstärkt zu kontrollieren. In der Öffentlichkeit darf der Rat jeglichen Anschein von politischen Verabredungen zwischen Ratsfraktionen und Bürgermeister vermeiden. Verabredungen können leicht als „Mauschelei“, als „Stillhalteabkommen in dieser oder jener Frage“ gedeutet werden. Bürger fragen sich nämlich, wie beispielsweise eine menschenverachtende und gesetzwidrige Abschiebepraxis so lange durchgehalten und ein so hoher Schuldenberg im Verantwortungsbereich des Bürgermeisters aufgetürmt werden konnten. Mitglieder des Stadtrates sollten auch verstärkt darauf achten, dass der Bürgermeister zielorientiert mit den Problemen der Stadt umgeht und an Bodenhaftung und damit an Vertrauen in der Bevölkerung nicht verliert.

Fünf Ratsfraktionen (Stand: Oktober 2023)

AfD-Ratsfraktion Dorsten (9 Mitglieder) – Die FRAKTION feat. DIE LINKE Dorsten (13 Mitglieder)  – CDU-Ratsfraktion Dorsten (63 Mitglieder) – SPD-Ratsfraktion Dorsten (34 Mitglieder) – Ratsfraktion Grüne Dorsten (13 Mitglieder) – fraktionslos (kein Mitglied).

Diese Ratsmitglieder wurden 2019 für langjährige Zugehörigkeit geehrt; Foto: Stadt Dorsten

Ratsmitglieder seit vielen Jahren dabei – manche seit Jahrzehnten

In der letzten Ratssitzung des Jahres 2019 wurden insgesamt 17 Ratsmitglieder geehrt: Christel Briefs (CDU, 25 Jahre Rat, 20 Jahre stellvertretende Bürgermeisterin), Detlef Brand (CDU,10 Jahre), Hans-Peter Jungblut (CDU, 10 Jahre), Thomas Schöller (UBP, 10 Jahre Rat), Egbert Schult-Heitkamp (CDU,10 Jahre), Ali Sen (SPD, 10 Jahre), Cordula Syed (SPD, 10 Jahre), Dirk Groß (SPD, 20 Jahre), Jan Kolloczek (SPD, 20 Jahre), Dirk Schlenke (CDU, 20 Jahre), Achim Schrecklein (SPD, 20 Jahre), Heinz-Georg Schulz (CDU, 20 Jahre), Susanne Fraund (Grüne, 25 Jahre), Rainer Heimann (SPD, 25 Jahre), Petra Somberg-Romanski (SPD, 25 Jahre), Bernd-Josef Schwane (CDU, 30 Jahre), Friedhelm Fragemann (SPD, 35 Jahre).

Stadtverwaltung – eine Vielzahl von politischen Gremien

Arbeitskreis Schulentwicklung (6 Mitglieder) – Aufsichtsrat der Dorsten Netz GmbH & Co. KG (5 Mitglieder) – Ausschuss für Schule und Weiterbildung (36 Mitglieder) – Ausschuss für Stadtmarketing, Kultur und Tourismus (20 Mitglieder) – Bauausschuss (24 Mitglieder) – Beirat für Belange von Menschen mit Behinderung (16 Mitglieder) – Beirat Kunst im öffentlichen Raum (14 Mitglieder) – Betriebsausschuss (20 Mitglieder) – Dringlichkeitsentscheidung (1 Mitglied) – Energiebeirat (4 Mitglieder) –  Fraktionsvorsitzendenbesprechung (6 Mitglieder) – Gesellschafterversammlung Dorstener Arbeit gGbmH (1 Mitglied) – Gesellschaftsversammlung Bäderbetrieb Dorsten GmbH (1 Mitglied) – Gesellschaftsversammlung der Entwicklungsgesellschaft Wulfen mbH (1 Mitglied) – Haupt- und Finanzausschuss (19 Mitglieder) – Informationsveranstaltung (45 Mitglieder) – Integrationsrat (13 Mitglieder) – Jugendgremium (22 Mitglieder) -Jugendhilfeausschuss (25 Mitglieder) – Kommission zur Förderung der öffentlichen Sicherheit (11 Mitglieder) – Lenkungsgruppe Kommunales Integrationskonzept (5 Mitglieder) – Lenkungskreis Masterplan Wohnen (10 Mitglieder) – Rat der Stadt Dorsten (45 Mitglieder) – Ratskommission für Haushaltskonsolidierung und interkommunale Zusammenarbeit (5 Mitglieder) – Ratskommission für Stadtentwicklung (10 Mitglieder) – Ratskommission Nachhaltige Mobilität (12 Mitglieder) – Ratskommission zur Förderung der Gleichstellung und der besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt (10 Mitglieder) – Rechnungsprüfungsausschuss (15 Mitglieder) – Seniorenbeirat (22 Mitglieder) – Sozialausschuss (26 Mitglieder) – Sportausschuss (23 Mitglieder) – Umwelt- und Planungsausschuss (34 Mitglieder) – Verwaltungsrat der Bäderbetrieb Dorsten GmbH (9 Mitglieder) – Verwaltungsrat der Dorstener Arbeit gGmbH (3 Mitglieder) – Wahlausschuss (21 Mitglieder) – Wahlprüfungsausschuss (14 Mitglieder) – Wirtschaftsausschuss (21 Mitglieder9 – Wirtschaftsausschuss vor Ort (10 Mitglieder) – Workshop Grundsteine eines Kulturentwicklungsplanes (15 Mitglieder) – Workshop Stadtbibliothek (21 Mitglieder).

Zurückgeblättert:
1948 an das Gewissen und die Moral der Mandatsträger appelliert

Die „Westfälischen Nachrichten“, Rubrik Dorsten-Haltern, veröffentlichten am 13. November 1948 einen Kommentar, mit dem sie den neu gewählten Stadträten ins Stammbuch schrieben:

„Den neuen Mandatsträgern in den Kommunalparlamenten, die nun allgemein mit ihrer Arbeit begonnen haben, gilt ein mahnendes Wort, das sie hoffentlich alle mit größtem Verantwortungsbewusstsein beherzigen werden, um so das Vertrauen zu rechtfertigen, das sie von den Wählern erhalten haben. […] Der einzelne Mandatsträger muss sich stets bewusst bleiben, dass er nicht nur von seinen Standes- und Berufsgenossen gewählt wurde, sondern sein Mandat vom Vertrauen der Wähler jedweden Berufes und Standes getragen wird. Die Wähler vertrauen ihm, dass er die Interessen  a l l e r  berücksichtigen wird.
Das gilt für niemanden so sehr wie gerade für die Abgeordneten der CDU. Der Unternehmer, der nun in die Gemeindevertretung gewählt ist, muss daran denken, dass auch der Arbeiter ihm seine Stimme gegeben hat. Dieses Vertrauen verpflichtet ihn, die Interessen des Arbeiters mit derselben Wärme zu vertreten wie die seines Unternehmerkreises. Das verlangt von ihm ein erhöhtes Maß von sozialem Verständnis. Der Arbeiter, der in den Gemeinderat gewählt wurde, muss darum ebenso wissen, dass er jetzt nicht mehr nur als Arbeiter reden und handeln und nicht die Interessen der Arbeiterschaft einseitig vertreten darf, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers wahrnehmen muss. […] Der Produzent muss sich als Ratsmitglied nun erst recht dem Konsumenten verpflichtet fühlen, der Bauer der Stadtbevölkerung und diese den berechtigten Interessen der Bauern, der alteingesessene Einheimische dem Hinzugezogenen, besonders den Ostvertriebenen und den Flüchtlingen sowie all denen, die Hab und Gut verloren haben. Nicht zuletzt gilt es, an die Kriegerwitwen und die Kriegshinterbliebenen, an all die Frauen, Mütter und Kinder zu denken, die auch heute, drei Jahre nach dem Kriege, noch im Ungewissen sind über das Schicksal des Mannes, des Vaters, des Sohnes.
Der Abgeordnete ist immer und unter allen Umständen der Vertreter und der Beauftragte  a l l e r  seiner Mitbürger, unterschiedslos. Verantwortlich ist er entsprechend dem Eide, den er bei der Einführung als Ratsmitglied geleistet hat, seinem Gewissen und der Allgemeinheit. Deren Wohl und Wehe jetzt mit in seine Hände gelegt ist.“

Siehe auch: Paul Schürholz
Siehe auch: Hans Lampen
Siehe auch: Heinz Ritter
Siehe auch: Friedhelm Fragemann
Siehe auch: Dr. Karl-Christian Zahn
Siehe auch: Lambert Lütkenhorst
Siehe auch: Tobias Stockhoff
Siehe auch: Christl Briefs
Siehe auch: Sadtverwaltung / Vorstand
Siehe auch: Stadtrat / Aufwandsentschädigung
Siehe auch: Bürgermeister
Siehe auch: Bürgermeisteramt

 

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