Kommunale Selbstverwaltung

Im Jahr 2007: Stärkung der demokratischen Beteiligung der Bürger

2007 ist das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz – in Kraft getreten. Die Gemeindeverwaltungen erhielten damit ein größtmögliches Maß an Freiheit und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort wurden mehr Entscheidungsmöglichkeiten gegeben. Diesem Ziel dienen die Einführung des Rats- bzw. Kreistagsbürgerentscheids und die Sperrwirkung eines vom Rat für zulässig erklärten Bürgerbegehrens. Ein weiterer Kernpunkt ist die Stärkung des ehrenamtlichen Elements der Kommunalverwaltung im Hinblick auf die Rechte der einzelnen Ratsmitglieder und ihrer Fraktionen. Diesem Ziel dienen die Herabsetzung der Mindestgröße für Fraktionen, der Anspruch einer Gruppe im Rat ohne Fraktionsstatus sowie eines einzelnen Ratsmitgliedes auf angemessene finanzielle Ausstattung zur Vorbereitung auf die Beratungen im Rat, das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht jedes Ratsmitglieds, das Akteneinsichtsrecht auf Antrag einer Fraktion, das Antragsrecht für Ratsfraktionen zur Gestaltung der Tagesordnung eines Ausschusses, die Einführung des Zählverfahrens Hare-Niemeyer bei der Verteilung der Ausschusssitze im Rat bzw. Kreistag (diese Regelung trat im Oktober 2009 in Kraft), Anpassung der Aufwandsentschädigung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten jeweils zu Beginn und zur Hälfte der Wahlzeit der Vertretung. Zudem wurde die Stellung des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) durch folgende Änderungen gestärkt: Verlängerung der Amtszeit auf sechs Jahre, Wegfall der Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte, die nach In-Kraft-Treten des Gesetzes gewählt wurden. Das Gesetz enthält darüber hinaus eine Verpflichtung der Gemeinden und ihrer Organe zur Generationengerechtigkeit.

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