Verwaltungsgebühren

Gebührenpflichtige Leistungen im Oktober 2014 erhöht

Wenn Bürger im Rathaus was wollen, was ihre privaten Bedürfnisse entspricht, dann kostet das Geld, je nach dem, welche Angestellten im Rathaus für den Bürger tätig werden, sei es Bescheinigungen, beglaubigte Kopien, Adresseauskunft im Ordnungsamt oder im Standesamt. Diese Verwaltungsgebühren, die nach Zeit und Aufwand abgerechnet werden, wurden zum 1. Oktober 2014 teurer. Nicht, weil der Stadtkämmerer mehr Geld im Stadtsäckel haben möchte, sondern weil das Land NRW von hochverschuldeten Gemeinde dies verlangte. Die Erhöhungen der gebührenpflichtigen Leistungen der Stadtverwaltung liegen je nach Besoldungsstufe des bzw. der  für den Bürger tätigen Angestellten zwischen sieben und zehn Euro pro Arbeitsstunde, was einer Teuerungsrate zwischen 9,59 und 22,86 Prozent ausmacht, Konkret heißt das seit Oktober 2014, dass ein städtischer Mitarbeiter des einfache4n Dienstes einen Stundensatz von 43 Euro berechnet, des mittleren Dienstes 59 Euro, des gehobenen Dienstes 67 Euro und für den höheren Dienst sogar 80 Euro.

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