Verwaltungsposse

Langjähriger Streit um eine Hundewiese in Altendorf

Als Verwaltungsposse bezeichnete die WAZ am 22. Januar 2013 den seit 2008 anhaltenden Rechtsstreit zwischen der Stadt Dorsten und einem Bürger in Altendorf-Ulfkotte. Denn, so schreibt die WAZ, dürfen „Pferde, Kühe, Ziegen und Schafe auf die Wiese, Hunde nicht“. Daher streitet Karl-Heinz Tripp zusammen mit seinem Sohn Henning mit der Stadt um die Einrichtung eines öffentlichen Hundeauslaufplatzes auf seiner Wiese an der B 224. Die Stadt will das nicht. Daher ging mach fünf Jahren Rechtsstreit der Fall 2013 zur Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht.

Stellplätze fehlten

Obwohl Tripps Klage vor dem Verwaltungsgericht 2011 erfolgreich war, ging die Stadtverwaltung in Berufung. Laut WAZ nannte selbst Stadtbaurat Holger Lohse dieses städtische Streitverfahren mit einem Bürger als „eine kleine Posse“. Weil seine magere Wiese nicht landwirtschaftlich nutzbar ist, beantragte Tripp im Februar 2008 einen Hunde-Auslaufplatz. Halter sollten dort gegen eine Gebühr von zwei Euro ihre Hunde ableinen und gefahrlos laufen lassen. Einen Zaun gab es bereits. Der Landesbetrieb Straßenbau stimmte im Wesentlichen zu, allerdings fehlten laut Bauordnung Stellplätze. Da die Wiese in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, müssen Stellplätze vom Vestischen Umweltamt genehmigt werden.

Ortstermin mit dem Verwaltungsgericht

Das Umweltamt wollte nur dann die Erlaubnis dazu geben, wenn die Bauordnung in der Errichtung des Hundeplatzes ein „privilegiertes Vorhaben“ erkennt, das im Außenbereich zulässig ist. Das sei zwar nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuches der Fall, Absatz 3 des gleichen Paragrafen steht dem aber im Wege: Im Flächennutzungsplan sei Landswirtschaft auf der Fläche vorgesehen. Durch einen Hundeplatz mit Stellflächen würden Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berührt. Daher lehnte die Stadt den Bauantrag ab.

Gegen die Ablehnung klagte Karl-Heinz Tripp. Es kam zum Ortstermin mit dem Verwaltungsgericht. Der Hundeplatz sei kein privilegiertes, sondern nur ein „sonstiges“ Vorhaben, wurde von der Stadt nach der Bauordnung plötzlich argumentiert. Möglicher Hintergrund, so die WAZ: „Weil mittlerweile mehrere ähnliche Bauanträge vorlagen, fürchtete man eine Signalwirkung. Der Altendorfer änderte seinen Antrag: Man solle die Hundewiese genehmigen, die naturschutzrechtlichen Belange (Parkplätze) aber ausklammern. Dem gab das Gericht statt: Die Hundewiese sei genehmigungsfähig. Die Kanzlei Wolter/Hoppenberg aus Hamm, welche die Stadt vertrat, kam zu einem anderen Schluss: Ernsthafte Zweifel seien angebracht an diesem Urteil, das auf einem Verfahrensfehler beruhe, lautet die Quintessenz einer zehnseitigen Berufungsbegründung.“

Inzwischen genehmigte das Vestische Umweltamt die Parkplätze für die Hundewiese. Eine Änderung des Landschaftsschutzgesetzes hatte das möglich gemacht. Eigentlich hätte die Stadt ihrem Bürger gegenüber einlenken sollen und müssen. Sie tat es nicht.

Der Posse letzter Akt: …


Quelle:
Nach Martin Ahlers „Fünf Jahre Streit um eine Hundewiese“ in WAZ vom 22. Januar 2013.

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