Unterhaltsvorschuss

Gesetzreform verpflichtete 2017 die Stadt zu erhöhten Ausgaben

Mütter bzw. Väter warteten darauf, dass das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) endlich in Kraft tritt. Mitte August 2017 setzte der Bundespräsident das beschlossene Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft. Nach dem neuen Gesetz sind in Dorsten rund 1180 Zahlfälle zu bearbeiten grwesen.  Im Jahr 2016 hatte die Stadt Dorsten Unterhaltsvorschüsse in Höhe von 845.000 Euro geleistet. Nach dem neuen Gesetz erwartet der Stadtkämmerer Zahlungen von einer Million Euro und 300.000 Euro für Personal- und Sachkosten. Die Stadt sei verpflichtet, so der Stadtkämmerer in der „Dorstener Zeitung“, 56 Prozent der Zahlungen an die Alleinerziehenden und alle Personal- und Sachkosten zu bestreiten. Anfang des Jahres 2017 wurden 425 Kindern bis zum zwölften Lebensjahr in Dorsten Unterhaltsvorschuss gewährt, sie die Lokalzeitung weiter. In zehn Prozent der Fälle sei der Vater des Kindes Zahlungsempfänger und nicht die Mutter. Der gezahlte Vorschuss werde beim säumigen Unterhaltszahler von der Stadtkasse eingefordert.

Stadt bleibt auf Kosten von 473.000 Euro sitzen

Durch die Reform hat sich die Zahl der Kinder um eine beträchtliche Zahl von Heranwachsenden in Dorsten erweitert, die Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Zuvor war diese Form der finanziellen Zuwendung befristet: Maximal 72 Monate und nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gab es Geld vom Staat. Dadurch gerieten viele Alleinerziehende in finanzielle Not. Das ist jetzt anders. 2019 bekamen in Dorsten immerhin 843 Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren Unterhalt aus der Stadtkasse. Für sie wurden insgesamt 2,16 Millionen Euro aufgewendet. Das teilt die Stadt auf Anfrage der DZ mit. Vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum Stichtag 1. Juli 2017 habe die Stadt Dorsten 424 laufende Fälle gehabt, Die Zahl sei nach Änderung der Rechtslage durch Anträge von Betroffenen bis zum Jahresende auf 620 angewachsen. 2017 bezahlte die Stadt 1,279 Millionen Euro für 620 junge Dorstener, 2018 waren es 2,13 Millionen Euro für 771 Kinder und Jugendliche und jetzt eben 2,16 Millionen Euro. Auf einem Teil der Kosten bleibt Dorsten trotz der im Vergleich zu früher höheren Entlastung durch das Land aber sitzen.

70 Prozent der Vorschusskosten übernimmt das Land

Das Land übernimmt 70 Prozent der Vorschusskosten, die Stadt hat den Rest von aktuell 648.000 Euro zu tragen. Diesen Betrag versucht die Kommune, von den Eltern einzutreiben. Mithilfe der Stadtkasse und der gesetzlich erlaubten Zwangsmaßnahmen konnten so immerhin noch 350.000 Euro von säumigen Vätern oder Müttern eingetrieben werden, davon allerdings wieder 50 Prozent an das Land abgeführt werden mussten. Verblieben also noch 473.000 Euro offen. Auf diesem Betrag bleibt die Stadt sitzen, weil bei den Eltern nichts zu holen ist.

Die Gesetzesreform sieht vor, dass der Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt wird. Unterhaltsvorschuss wird dann gewährleistet, wenn ein Elternteil zahlungsunfähig ist. Angehoben wurden die monatlichen Zahlungen für die Kinder von bis zu fünf Jahren auf 150 Euro/Monat, für Kinder von sechs bis elf Jahren auf 201 Euro/Monat, für Kinder von 12 bis 18 Jahren auf 268 Euro monatlich.


Quelle: Nach DZ vom 19. August 2017

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