Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsberechtigte Kinder – Säumige Elternteile belasten die Stadtkasse

Das seit dem 1. Juli 2019 durch das Unterhaltungsvorschussgesetz (UVG) für das Eintreiben von staatlichen Unterhaltsvorschüssen bei säumigen Elternteilen zuständige Landesamt für Finanzen in NRW sollte die Städte und Gemeinden entlasten, die durch eine Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss nicht mehr nur für Kinder bis zum 12., sondern nunmehr bis zum 18. Lebensjahr in Vorleistung gehen. Doch zu einer Entlastung der Kommunen kam es nicht, so Michael Hübner, SPD-MdL, gegenüber der „Dorstener Zeitung“.  Für Dorsten sei der Unterhaltsvorschuss von 434.804 Euro im Jahr 2016 auf bis jetzt 689.081 Euro gestiegen, hat Hübner errechnet.
Die neue Zuständigkeitsregelung gilt nur für neue Fälle seit dem 1. Juli 2019. Neufall heißt, dass für das leistungsberechtigte Kind zuvor bundesweit noch nie UVG-Leistungen erbracht worden sein dürfen. Dies trifft allerdings bislang nur auf wenige Antragsteller zu.  Für die Altfälle bleibt es indes bei der alten Regelung. Die Stadt ist weiterhin für den Einzug der Forderungen bei den Unterhaltspflichtigen zuständig. Und das sind seit 2017 einige mehr geworden. Denn 2017 wurde der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss auf Anspruchsberechtigte bis zum 18. Lebensjahr ausgedehnt. Zuvor wurde das Geld bis zum 12. Lebensjahr der Kinder bezahlt.
Leistungen nach der alten UVG-Regelung lagen in der Stadt bei etwa 900.000 Euro pro Jahr, der kommunale Anteil (65 Prozent) betrug 585.000 Euro zuzüglich Personal- und Sachkosten. Wegen der Anhebung der Bezugsdauer der Unterhaltsberechtigten liegen die Leistungen jetzt bei 2,1 Millionen Euro jährlich, davon muss die Stadt 630.000 Euro tragen und zusätzlich die deutlich höheren Personal- und Sachkosten. Die, so Dorstens Stadtkämmerer, haben sich durch die Leistungsausweitung mehr als verdoppelt.

Rund eine Million Euro in über 1000 Fällen sind offen

Aufgrund einer konsequenten Durchsetzung offener Forderungen werden von Jobcenter Unterhaltsansprüche in Höhe von circa 1.020.000 Euro zusätzlich bei den Unterhaltspflichtigen geltend gemacht. Die Gesamtforderung setzte sich mit Stand vom Februar 2021 zusammen aus den etwa 282 sogenannten Altfällen, in denen noch Unterhaltsvorschussleistungen ganz oder teilweise zu tilgen sind und nahezu 810 laufenden Fällen, in denen Unterhaltsvorschüsse geleistet werden. Zum Teil gebe es Übereinkünfte mit Unterhaltspflichten. „Es werden langfristige Zahlungsvereinbarungen zu Rückständen geschlossen, um den laufenden Unterhalt minderjähriger Kinder nicht zu gefährden.“ Dass die Summe der Außenstände gestiegen ist, hat aber noch einen weiteren Grund. Aufgrund der Ausweitung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zum 1. Juli 2017 erhalten deutlich mehr Kinder Unterhaltsvorschussleistungen, und zwar insbesondere in der kostenintensiven Altersstufe von 12 Jahren bis 17 Jahren.


Quelle: Nach Claudia Engel in DZ vom 15. Aug. 2019

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