Missbrauch / Pfr. Michael Kenkel

Ehem. Raesfelder Pfarrer wegen sexuellen Fehlverhaltens 2022 beurlaubt

Wegen grenzüberschreitenden Verhaltens hat Bischof Felix Genn den ehemaligen Raesfelder Pfarrer Michael Kenkel mit sofortiger Wirkung wegen sexuellen Fehlverhaltens beurlaubt. Der Priester hat sein Verhalten eingeräumt. Er war auf eigenen Wunsch im Jahr 2021 von der Raesfelder St. Martin-Gemeinde nach Lindern gewechselt – in die Pfarrei St. Katharina von Siena. Aufgrund der Vorwürfe gegen ihn habe der Priester selbst um eine Beurlaubung gebeten, so das Bistum Münster in einer Mitteilung. „Bis zu deren Abschluss sind dem Priester alle priesterlichen Tätigkeiten untersagt.“

Polizeiliche Ermittlungen wurden 2010 eingestellt

Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, nennt Hintergründe zum Fall: „Es gab bereits im Jahr 2010 eine Meldung beim Bistum Münster. Seinerzeit gab es auch polizeiliche Ermittlungen, die allerdings eingestellt wurden, weil die betroffene Person volljährig war. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung oder eine Weiterleitung des Falls nach Rom ist 2010 aus diesem Grund nicht erfolgt. Das Vorgehen des Bistums entsprach formal den damaligen Regelungen.“ Laut Informationen des Nachrichtenportals OM-Online soll Kenkel sich im Jahr 2010 einer damals 19-Jährigen sexuell genähert haben. Kenkel hatte diesen Vorwurf bestätigt. Dies fällt allerdings nicht in die Zeit, als Kenkel in Raesfeld arbeitete, sondern in die davor, als er in der Pfarrstelle St. Peter und Paul und zudem Pfarrverwalter in St. Barbara in Handorf-Langenberg tätig war. Die 2010 betroffene Frau habe sich im November 2021 an die Unabhängige Kommission für Anerkennungszahlungen (UKA) gewandt, so das Bistum, und einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung ihres sexuellen Missbrauchs gestellt. „Die UKA hat Ende Mai 2022 entschieden, dass der betroffenen Person eine Anerkennungszahlung im unteren fünfstelligen Euro-Bereich zusteht. Die Zahlung ist inzwischen erfolgt“, so Frings.

Priester soll die Entschädigung selbst zahlen

Frings weiter: „Mit der Entscheidung der UKA und der Zahlung der Anerkennungsleistung wurde anerkannt, dass die betroffene Person Opfer eines grenzüberschreitenden Verhaltens wurde. Damit haben wir einen anderen Sachstand als 2010. Von daher hat Bischof Genn die Beurlaubung ausgesprochen. Es wird nun unmittelbar eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet werden. Dann wird der Fall zur abschließenden Prüfung nach Rom weitergeleitet werden. Wir werden zudem den Priester auffordern, die Zahlung, die erst einmal das Bistum geleistet hat, selbst zu übernehmen.“
Weitere Angaben zu dem Fall macht das Bistum aufgrund des laufenden Verfahrens nicht. Die Einsatzorte, an denen der Priester bisher tätig war, seien vorab informiert worden. Dies bestätigte der Raesfelder Pfarrer Fabian Tilling auf Anfrage der „Dorstener Zeitung“, wollte sich ansonsten zu dem Fall aber nicht äußern. Michael Kenkel selbst war für eine Stellungnahme für die Lokalzeitung nicht zu erreichen.

Der Priester wollte wieder ins Amt – auf Druck des Bischofs verzichtete er

2021 war Michael Kenkel von der St.-Martin-Gemeinde in Raesfeld nach Lindern (Oldenburg) gewechselt. Dort war er in der Pfarrei St. Katharina von Siena tätig. Nach der Beurlaubung wollte Kenkel als Pfarrer zurück in sein Amt, obwohl der Münsteraner Bischof Felix Genn ihn aufgefordert hatte, sein Amt niederzulegen und seine Gemeinde eine weitere Zusammenarbeit ablehnte. Im Januar 2023 beugte sich Michael Kenkel schließlich dem Druck von Bischof und Gemeinde und erklärte, auf sein Amt verzichten zu wollen. Bischof Genn hat den Amtsverzicht mit sofortiger Wirkung angenommen. Weil sich der Priester anfangs dazu entschloss hatte, sein Amt dennoch weiterzuführen, erließ Bischof Genn Auflagen für den Dienst des Priesters. Beispielsweise hätte der Pfarrer vier Jahre lang keinen Einzelkontakt zu jungen Frauen bis zum Alter von 27 Jahren haben dürfen. Auch hätte er die Hälfte der im Frühjahr 2022 der Frau zuerkannten fünfstelligen Anerkennungsleistung übernehmen müssen. Zudem wurde er verpflichtet, weiterhin regelmäßige Beratung in Sache Missbrauchsverhalten in Anspruch zu nehmen. Das wollte er wohl nicht. Daher sein Verzicht auf sein Amt.

Siehe auch: Missbrauchsfälle
Siehe auch: Tennislehrer pädophil
Siehe auch: Missbrauchsstudie
Siehe auch: Missbrauch / Franziskaner-Internat (Essay)
Siehe auch: Missbrauch und Kirche
Siehe auch: Missbrauch / Evangelische Kirche
Siehe auch: Missbrauch in der katholischen Kirche (i)
Siehe auch: Missbrauch in der Katholischen Kirche (II)
Siehe auch: Missbrauch in der Katholischen Kirche (III)
Siehe auch: Missbrauch in der Katholischen Kirche (IV)


Quellen: Berthold Fehmer in der DZ vom 13. Aug. 2022 (wörtl. Entnahme) und DZ vom 14. Jan. 2023.

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