Missbrauch im Gymnasium

Skandal durch mangelnde Aufsicht der zuständigen Schulbehörden

Norbert R. mit dem Wachtendonker Chor; Foto: G. Seybert

Norbert R. (r. vorne) mit dem Wachtendonker Chor; Foto: G. Seybert

Die Berufslaufbahn des Musikpädagogen Norbert R. der am Dorstener Gymnasium Petrinum lehrte und hier im Jahr 2000 zwei Schülerinnen sexuell belästigt hatte, dafür vom Amtsgericht Dinslaken zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurde, endete viel später. Wie ein roter Faden zogen sich die „pädosexuellen Neigungen“ des Musiklehrers durch sein Berufsleben, befand das Landgericht Duisburg 2007 in seiner Urteilsbegründung. Risky, damals 53 Jahre alt, wurde wegen erneuter Belästigung von Schülerinnen in 22 Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Haft ohne Bewährung sowie zu einem Berufsverbot verurteilt. Die Internetplattformen „Chorszene Niederrhein“ warnt/e mit einer Veröffentlichung vor dem in Dinslaken gebürtigen Chorleiter mit der Meldung vom 24. Oktober 2007:

„Das Duisburger Landgericht hat den Musiklehrer und Chorleiter Norbert Risky aus Voerde zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte wurde des sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden. Der 53-jährige Inhaber einer Musikschule hatte an zwei Duisburger Grundschulen privaten Unterricht gegeben. Dabei war es zu sexuellen Übergriffen auf seine Schülerinnen gekommen. Die Richter verhängten zusätzlich ein 5-jähriges Berufsverbot. Der bereits einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte die Taten bis zum Schluss bestritten.“

Norbert Risky hatte seit Jahrzehnten Schülerinnen sexuell belästigt – begünstigt durch mangelnde Zusammenarbeit zwischen Schulen und Behörden: Schon in den achtziger Jahren hatte ihn ein Gymnasium im niederrheinischen Voerde wegen des Verdachts vor die Tür gesetzt. Angezeigt wurde R. nicht. So konnte er am städtischen Gymnasium in Dorsten anheuern, kaum eine halbe Autostunde von Voerde entfernt.

Dass er für Schüler eine Gefahr darstellte, wurde der Schulaufsicht erst Ende der neunziger Jahre bekannt – wegen eines Urteils ebenfalls am Duisburger Landgericht. Damals bekam er anderthalb Jahre Gefängnis auf Bewährung, weil er drei Mädchen sexuell missbraucht hatte, bei Ferienfreizeiten und privatem Klavierunterricht. Es folgte die erneute Verurteilung im Jahr 2000 vom Amtsgericht Dinslaken, weil er am Dorstener Gymnasium Petrinum zwei Mädchen sexuell belästigt hatte. Erneut bekam er eine Bewährungsstrafe: zwei Jahre. Die Bezirksregierung suspendierte ihn.

Fall zeigt die Schlupflöcher für Missbrauchstäter auf

2003, kurz nach dem Ende der Bewährungsfrist, bewarb sich R. auf eine Vertretungsstelle an einer Gesamtschule in Duisburg – und hatte trotz seiner Vorgeschichte Erfolg. In seinem Lebenslauf verschwieg er seine Vorstrafe, die Schulaufsicht forschte nicht nach. Die Bezirksregierung Düsseldorf stellte ihn ein. Auch an Grundschulen begann Risky wieder zu unterrichten. Er gründete eine eigene Musikschule und gab Flötenkurse als Privatlehrer, missbrauchte während des Flötenunterrichts zwei Grundschülerinnen, und leitete in Rheinhausen einen Kinderchor und Erwachsenenchöre (Oedt, Wachtendonk, Herongen), die Eltern erfuhren nichts von seinen Vorstrafen. So hatte er bis 2007 als Lehrer und Chorleiter Kontakt zu Kindern – bis zum neuen Urteil des Landgerichts Duisburg. Der Fall Norbert R. zeigt, welche Schlupflöcher es für Missbrauchstäter gibt – und wie wichtig es jetzt wäre, die Kontrolle von Lehrern und Schulen zu reformieren. Bereits 1992 hat Risky im Vorfeld einer Ferienfreizeit auf Norderney ein zehnjähriges Mädchen sexuell belästigt. Vor dem Duisburger Landgericht stritt er dies im Januar 1998 vehement ab und erklärte, dass die damals ihn vernehmende Kriminalbeamtin „in massivster Weise mit irreführenden Suggestivfragen auf die Kinder eingewirkt“ hätten. Der Musiklehrer wurde verurteilt.


Quellen:
Stefan Diebäcker „Kripo hat Zeugen negativ beeinflusst“ in DZ vom 29. Januar 1998. – Homepage Chorszene Niederrhein (2011). – Michael Klaut in RHEINISCHE POST vom 16. Oktober 2007. – Nachrichten im WDR-Studio vom 24. Oktober 2007. – Manfred Braun und Ulrike Theis in WZ vom 15. Oktober 2007. – Auszugsweise mit Änderungen entnommen: Birger Menke, Christian Rat, Oliver Trenkamp „Missbrauchskandal an der Schule – Schutz gegen das System der Sünde“, in „Spiegel“ vom 17. März 2010.

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