Missbrauchsfälle

Dorsten: Erst seit einigen Jahren gibt es weniger Chancen zur Vertuschung

Das NRW-Landeskriminalamt hat ein neues Instrument für den Kampf gegen Kindesmissbrauch eingerichtet. Ab sofort ist das neue Hinweistelefon freigeschaltet. Die Nummer 0800 0431431 können Bürger anrufen, die Hinweise auf möglichen sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen haben. Das Telefon soll den Notruf ergänzen: Man kann die neue Nummer nicht nur bei unmittelbarer Gefahr anrufen, sondern den Polizeibeamten auch gesammelte Beobachtungen über einen längeren Zeitraum schildern. NRW ist das erste Bundesland, das eine solche Nummer einführt.

Spezialeinheit der Essener Polizei gegen Kinderpornografie

Um Kinderpornografie und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche noch effektiver zu bekämpfen, hat die Polizei in Essen bereits zum 1. November 2021 eine Spezialeinheit eingerichtet. Diese besondere Aufbauorganisation (BAO) mit dem Namen „Herkules“ habe mit noch kleiner Besetzung die Arbeit aufgenommen und rekrutiere derzeit weitere Beamtinnen und Beamte sowie Regierungsbeschäftigte. Sie werden für ihre neue Aufgabe besonders geschult und fortgebildet, teilte die Polizei mit (dpa).

Von Wolf Stegemann – Sexuelle Missbrauchsfälle mit Kindern hat es in Dorsten schon immer gegeben. Aber erst seit einigen Jahren werden die Fälle von den Familien, den Kirchen und den Schulbehörden nicht mehr oder kaum noch unter den Teppich gekehrt, sondern sie öffentlich gemacht, die Täter angeklagt und verurteilt. Wenn die Lexikon-Redaktion sexuelle Missbrauchsfälle mit Kindern in dieser ausführlichen Darstellungen veröffentlicht, dann deshalb, weil es erschreckend ist und zur Wachsamkeit aufruft, wenn in den allermeisten Fällen sexueller Missbrauch an Kindern nicht von Fremden auf dem Schulweg begangen wird, sondern in den Familie selbst, vom Vater oder Stiefvater, und von Personen, denen die Kinder anvertraut sind, wie Lehrer oder Geistliche. Fälle, die mit einem Freispruch endeten, sind nicht aufgeführt.

Ein 27-jähriger Mann aus Wulfen-Barkenberg wurde im August 2019 vom Essener Landgericht wegen mehrmaligen sexuellen Missbrauch eines Nachbarjungen zu sechs Jahren Haft verurteilt.  Der Angeklagte war geständig: „Es war ein großer Fehler von mir.“ Im Sommer 2017 hatte der Angeklagte eine Familie aus der Nachbarschaft kennengelernt und Freundschaft mit der Frau und deren Lebensgefährten geschlossen. Gerne war er auch bereit, auf die beiden Kinder der Frau aufzupassen. Mindestens 15 Mal soll es zu Übergriffen gekommen sein. Zwang oder gar Gewalt hatte er nicht angewendet, allerdings wusste der Angeklagte, dass er etwas Verbotenes tat, weil der Junge noch keine 14 Jahre alt war. Der sexuelle Missbrauch flog auf, als sich der heute 27-Jährige mit anderen Kinderporno-Bildern und Videos im Internet tummelte. Bei einer illegalen Tauschbörse trat er mit anderen Nutzern in Kontakt. Bei einem dieser vermeintlich anderen Nutzern handelte es sich jedoch um einen Spitzel-Account des Bundeskriminalamts. Kurz darauf standen Polizisten vor der Tür des Angeklagten. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden rund 80.000 Bilder von Kindern in sexuellen Posen sowie Hunderte von Videos gefunden. Die Höhe der Strafe lag vor allem an der Vielzahl der Taten (Quelle: Werner von Braunschweig in DZ vom 31. Juli; Jörn Hartwich in DZ vom 31. Aug. 2019).

Sexueller Missbrauch – Dorstener in Haft. Weil er die achtjährige Tochter eines Bekannten sexuell bedrängt haben soll, ist ein 23-Jähriger aus Dorsten-Holsterhausen, Anfang Oktober 2019 in Untersuchungshaft genommen worden, wie die Kreispolizei Recklinghausen bekanntgab. Der Mann soll sich dem Mädchen abends an der Luisenstraße genähert und in dessen Gegenwart onaniert haben. Anschließend soll er sich auch an dem Mädchen sexuell vergriffen haben. Das Mädchen meldete die Tat, worauf die Polizei den Mann festnahm.

32-jähriger Dorstener belästigte Frauen. Ein 32-jähriger Dorstener wurde Mitte Oktober 2019 festgenommen, weil er sich Frauen und Mädchen im Freizeitbad „Atlantis“ unsittlich genähert hatte. Badegäste hatten das Personal im Schwimmbad am Konrad-Adenauer-Platz auf den Mann aufmerksam gemacht. Eine Bademeisterin konnte diese Handlungen ebenfalls beobachten. Eine 40-Jährige und eine 13-Jährige aus Kamp-Lintfort meldeten sich als Geschädigte.

48-jähriger Arzt missbrauchte 14-Jährigen. Ein Dorstener Arzt wurde im März 2019 vom Landgericht Essen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem musste er 10.000 Euro an die Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ zahlen. Der 48-Jährige hatte sich im Sommer 2015 mehrfach mit dem gerade erst 14 Jahre alt gewordenen Sohn eines Freundes zu sexuellen Handlungen getroffen. Dreimal in einer Umkleidekabine des Gladbecker Hallenbads, einmal auf einem Parkplatz. Dem 14-jährigen Jungen, so der Arzt zu seiner  Entschuldigung, seien alle Praktiken geläufig gewesen, was aber vom Gericht nicht anerkannt wurde. Der Mediziner habe die ihm als FReund der Familie bekannte Labilität des Jungen ausgenutzt, so die Richterin, um seine eigenen sexuellen Interessen wahrzunehmen. Zudem hatte der Arzt dem 14-Jährigen eigene Pornovideos zugeschickt. Der Angeklagte hoffte auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft forderte 15 Monate Haft auf Bewährung, bekommen hat er elf Monate. – Ob auf den Arzt nun auch berufsrechtliche Konsequenzen zukommen, ist unklar. Der Fall wird nun auch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. Denn der promovierte Mediziner hat Revision gegen seine Verurteilung eingelegt.

„Der Opa wollte, dass ich ihn anfasse“. Wegen sexuellen Missbrauchs seiner elfjährigen Enkelin wurde ein 62-jähriger Hervester im September 2018 vom Essener Landgericht zu einer Haftstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss sich der einsichtige Angeklagte  einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. – Es passierte im Schlafzimmer und in der Küche: Im Sommer 2017 hat sich ein Ex-Bergmann aus Hervest an seiner elfjährigen Enkelin vergangen. „Mama, ich muss dir etwas sagen: Der Opa wollte, dass ich ihn anfasse.“ So oder so ähnlich hatte sich die Elfjährige damals an ihre Mutter gewandt. Die ersten Übergriffe geschahen, als die Elfjährige morgens zu ihrem Opa ins Bett geschlüpft ist. Der 62-Jährige hatte nur Shorts an, nahm die Hand des Mädchens und führte sie dorthin, wo er sie haben wollte. Später war es in der Küche zu einem ähnlichen Übergriff gekommen. Seine Enkelin macht sich nach Angaben der Mutter bis heute Vorwürfe, dass sie überhaupt etwas erzählt hat. Weil auch ihre Geschwister seitdem nicht mehr zu den Großeltern dürfen.

Bewährungsstrafe nach sexuellem Missbrauch. Nach mehreren Verhandlungstagen wurde ein 41-jähriger Dorstener im Dezember 2018 wegen sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen vom Dorstener Schöffengericht zu anderthalb Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war ein guter Freund der in Bottrop lebenden Familie, ging bei der alleinerziehenden Mutter und ihren beiden Töchtern ein und aus. Doch irgendwann 2015 Jahren entwickelte der damals 41 Jahre alte Dorstener Gefühle für das ältere der beiden Mädchen – Gefühle, die die damals 15-Jährige erwiderte. Es entspann sich eine geheim gehaltene, fatale Beziehung. Die Mutter entdeckte dieses Verhältnis in flagranti. Als die jugendliche Tochter anschließend erzählte, der Dorstener habe sie in den Tagen zuvor bedrängt und sogar versucht, gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen zu zwingen, brachte die Mutter dies zur Anzeige, was die Tochter nicht wollte. Ob eine Vergewaltigung vorlag, konnte das Gericht letztendlich nicht aufklären, denn es stand Aussage gegen Aussage. Nach dem Ende der verbotenen Liaison bekam die Jugendliche psychische Probleme und der Angeklagte war seitdem beziehungsunfähig. Staatsanwalt und Nebenkläger hatten zwei Jahre und neun Monate Haft wegen Vergewaltigung gefordert, die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt.

Mit einem „Freispruch trotz bestehender Schuld“ fand im Mai 2018 ein ungewöhnlicher Missbrauchsprozess vor dem Essener Landgericht ein Ende. Angeklagt war ein 46-jähriger Koch aus Hervest. Der Angeklagte war einst Hotel-Angestellter in Spanien. Dort hatte er seine spätere Ehefrau kennengelernt, die dort im Jahr 2002 mit ihrem damaligen Mann und ihrer Tochter die Ferien verbrachte. Aus dem Urlaubsflirt wurde eine Ehe. Im Jahr 2012 zog die neue Familie nach Dorsten. Bereits 2010 wurden bekannt, dass der Stiefvater seine Stieftochter, als sie noch ein Kind war, intim angefasst haben soll. Eine Freundin hatte die Polizei eingeschaltet. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. In einer zweiten Anzeige von 2016, diesmal von der Stieftochter gestellt, berichtete die mittlerweile 19-Jährige von insgesamt acht sexuellen Übergriffen. Anfangs sei sie noch ein Kind gewesen, dann Jugendliche. Die Mutter habe stets zu ihrem Mann gehalten und somit der Tochter wohl nicht geglaubt, stellten die Richter fest. Im Urteil des Freispruchs trotz „bestehender Schuld“ meinten die Richter, dass die Aussagen der missbrauchten Tochter wohl richtig seien, aber nicht konkret genug. Es habe Abweichungen zu früheren Aussagen und Unsicherheiten gegeben, sodass nicht sicher festgestellt werden könne, was genau vorgefallen sei. Der 46-jährige Angeklagte könne daher zwar nicht verurteilt werden, er habe aber trotzdem „moralische Schuld“ auf sich geladen.

Ein vorbestrafter Kinderschänder aus Hervest ist nach einer erneuten Serie von Missbrauchstaten im März 2018 vom Essener Landgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte unter anderem gestanden, sich an einem neunjährigen Nachbarsjungen vergangen zu haben. Mit ihrem Urteil blieben die Richter deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sechseinhalb Jahre Haft und wegen der besonderen Gefährlichkeit des Lkw-Fahrers auch die anschließende, unbefristete Sicherungsverwahrung beantragt hatte. Nach Ansicht der Richter konnte jedoch nicht sicher festgestellt werden, ob es sich bei dem Angeklagten tatsächlich schon um einen gefährlichen Hangtäter handelt. Der 28-Jährige war bereits 2013 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, die er inzwischen auch abgesessen hat. Die neuen Taten geschahen nach der ersten Verurteilung. Eines der Opfer war ein Nachbarjunge, den sich der Angeklagte mit wöchentlichen Taschengeldzahlungen von 50 Cent gefügig gemacht hatte. Bei der Durchsuchung der Hervester Wohnung des Angeklagten waren auf Speichermedien außerdem rund 60.000 kinderpornografische Fotos und Filme gefunden worden. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen von einer tief verwurzelten Pädophilie des Angeklagten aus.

Ein 41-jähriger Erzieher aus Hervest-Dorsten wurde vom Essener Landgericht im März 2018 trotzt vehementer Unschuldsbeteuerungen zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Laut Urteil hatte sich der angeklagte Erzieher als Leiter einer Dorstener Wohngruppe an einem 16-jährigen Schützling vergangen – mehrmals in seinem Zimmer, einmal am Rande eines Pfadfinderlagers in Telgte/Münsterland. Die Verteidiger haben  Revision eingelegt. Der Prozess gegen den Erzieher in einer Dorstener Jugendhilfe-Einrichtung hatte Ende November 2017 kaum begonnen, kam es im Gerichtssaal des Landgerichts Essen fast zum Eklat. Einer der beiden Verteidiger drohte, den Gerichtssaal aus Protest wieder zu verlassen. Er hatte sogar schon seine Robe ausgezogen und seinen Laptop zugeklappt und beleidigte den Richter persönlich, indem er sagte: „Ich bin mir nicht sicher, ob Sie in der Lage sind, solche Dinge überhaupt zu verhandeln.“ Hintergrund des hitzigen Streits war eine Verfahrensentscheidung des Richters. Am Ende zog der Verteidiger seine Robe auf Wunsch des Angeklagten wieder an. Dem 40-jährigen Erzieher wirft die Staatsanwaltschaft vor, sich zwischen 2012 und 2014 an einem anfangs 16-jährigen Jugendlichen vergangen zu haben, der unter Betreuung stand. Der Angeklagte war Leiter einer fünfköpfigen Wohngruppe in Dorsten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er den Jugendlichen mindestens fünfmal überredet hat, sich zu ihm ins Bett zu legen. Anfangs hat es sich angeblich um sexuelle Grapschereien gehandelt, später um schwersten sexuellen Missbrauch. Vier Übergriffe sollen in Dorsten passiert sein, einer bei einem Pfadfinderlager in Telgte. Als die Vorwürfe bekannt geworden waren, hatte der Erzieher gehen müssen.

Ein arbeitsloser Computerfachmann aus Dorsten wurde im Oktober 2013 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vom Landgericht Essen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zur Therapie vergleichsweise mild verurteilt worden. Das Opfer war seine damals vier- bis fünfjährige Tochter. „In einem solchen Fall Bewährung zu fordern – dabei hat man immer Bauchschmerzen“, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer betont. Doch genau das hatte sie am Ende getan. „Sie sind ein gebrochener Mann“, sagte die Anklagevertreterin an die Adresse des Dorsteners. Die Tochter wurde 2007 geboren. Wegen ehelicher Schwierigkeiten zog die Ehefrau aus und es kam zur Trennung. Nachdem der Mann auch berufliche Probleme bekam, verging sich der 50-jährige Vater zwischen Herbst 2001 und August 2012 dreimal an seiner vierjährigen Tochter. Er begrapschte sie im Intimbereich und zeigte dem Kind Pornofilme, die er auf seinem Computer gespeichert hatte. Trotz der Taten hat der Mann weiter Kontakt zu seiner Tochter, die sich offenbar gerne mit ihrem Vater trifft. Allerdings immer nur unter Aufsicht. Die Ehe ist inzwischen geschieden. Auflage des Gerichts für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist eine Therapie. Ein Bewährungshelfer soll den Dorstener dabei unterstützen und ihm vier Jahre zur Seite stehen. Seine Familie hat ihn auch nicht fallen gelassen. Er wohnt in einem Haus, das der Schwester gehört. Außerdem hat er eine neue Partnerin gefunden.

Die 3. Kammer des Landgerichts Bochum verurteilte im September 2012 einen 44-jährigen Herner, der als Sozialarbeiter beim Verband der Evangelischen Kirchengemeinden Dorsten seit Jahren als Deeskalationstrainer in Schulen und als Leiter des Kinder- und Jugendzentrums Rottmannshof in Wulfen-Barkenberg als Koordinator für den Grundschul-Ganztagsbetrieb tätig war. Die Anklageschrift sprach von Morddrohungen, Erniedrigung, Auslieferung und brutaler Gewalt: Zwischen 2001 und 2010 soll sich der Sozialarbeiter M. elf Mal seine anfangs erst sechs Jahre alten Tochter sexuell  missbraucht haben. Mindestens vier Mal soll es zu Vergewaltigungen gekommen sein. Der Sozialarbeiter wurde 2001 von der Kindesmutter geschieden, lebte seitdem in einer homosexuellen Beziehung. Der Angeklagt soll sich an seiner Tochter unter anderem auf dem Rücksitz seines Cabrios, in seinem Haus in Herne und auf einer gemeinsamen Reise auf einem Kreuzfahrtschiff vergangen haben. Er bestritt alle Vorwürfe. Daher wurde die Glaubwürdigkeit der beim Prozess bereits 18-jährigen Tochter von Psychologen bestätigt. Einen Monat lang verhandelte das Landgericht Bochum. Am Ende des Prozesses forderte der Staatsanwalt eine siebenjährige Haftstrafe, sein Anwalt plädierte auf Freispruch. Dem schloss sich schließlich auch das Gericht an: Möglicherweise habe das Mädchen den Überblick über ihre Geschichte verloren. Auf ihre „fraglichen Aussagen“ könne eine Verurteilung nicht gestützt werden. Die Staatsanwaltschaft legte daher zwei Tage nach der Urteilsverkündung Revision ein. Ist das Urteil geschrieben, wird die Staatsanwaltschaft die Revision innerhalb eines Monats begründen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich der Angelegenheit annehmen, das Urteil nur auf Rechts- und Verfahrensfehler prüfen. Erachtet der Bundesgerichtshof die Revision als begründet, wird der Fall an das Landgericht Bochum zurückverwiesen und neu verhandelt. Erachtet der BGH die Revision als unbegründet, ist der Freispruch rechtskräftig.
Während des Strafverfahrens war der Sozialarbeiter beurlaubt, seine Stelle wurde kommissarisch besetzt. Im Januar 2013 stellte der kommissarische Nachfolger Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen fest. In unregelmäßigen Abständen sollen Zahlungen an den Lebensgefährten von M. geflossen sein, ohne dass dieser dafür eine Leistung erbracht hat.

Freispruch für Stiefvater. Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Essen hatte sich im Februar 2012 ein 40-jähriger Dorstener zu verantworten, der am 1993 seine achtjährige Stieftochter sexuell missbraucht hatte. Er tat dies stets dann, wenn seine Ehefrau die Wohnung verlassen hatte. Sechs Jahre später vertraute sich das Kind seiner Mutter an. Allerdings wurde ihm nicht geglaubt, so dass das missbrauchte Mädchen aus Angst sagte, es habe gelogen. Als sich das Mädchen allerdings dem Stiefvater endgültig verweigerte, missbrauchte dieser zwischen 1998 und 2006 die anfangs sechsjährige Nichte seiner Frau, wenn sie zu Besuch kam. Als sie sich 2009 ihrer Mutter offenbarte, wurde sie als Lügnerin hingestellt, da ja auch deren Kusine dies behauptet, dann aber den Missbrauchsvorwurf als Lüge zugegeben hatte. Vor Gericht meldete sich die Stieftochter zu Wort, dass sie nicht gelogen habe. Gemeinsam blieben beide Mädchen bei ihren Vorwürfen. Nach Vertagung der Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft. Das Gericht sprach ihn allerdings frei, weil sich in der Hauptverhandlung zu viele Ungereimtheiten und zeitliche Ungenauigkeiten in den Vorwürfen ergeben hätten.

Mindestens 97 Kinder aus Deutschland, Österreich und der Schweiz soll ein 23-jähriger Mann aus Dorsten übers Internet sexuell belästigt haben. Er wurde im April 2012 festgenommen. Damals war die Polizei noch von 50 Opfern ausgegangen. Die Masche war dabei nach Auskunft der Ermittler immer die gleiche. Der 23-jährige geständige Mann gab sich im Internet als 13-jähriges blondes Mädchen aus, dessen Foto er für sein Profil einsetzte. Die Identität des Mädchens ist bis heute nicht geklärt. Dann sprach er gezielt Jungen an, die jünger als 13 Jahre waren. Er forderte sie auf, ihm eigene pornografische Bilder zu schicken. War er damit erfolgreich, erpresste er die Opfer und drohte damit, die Bilder im Internet zu veröffentlichen. Gegen den Mann wurde Haftbefehl erlassen.

Unter dem Verdacht des Missbrauchs seiner Tochter und seinen beiden Jungen, wurde ein 47-jähriger kaufmännischer Angestellter im April 2012 verhaftet. Als seine Tochter elf Jahre alt war, wurde sie von einem 22-jährigen Sex-Gangster brutal missbraucht (acht Jahre Haft und Sicherheitsverwahrung). Darunter litt das Kind eine lange Zeit. Es suchte Schutz und Vertrauen. Das hielt ihren leiblichen Vater nicht ab, sich zwei Jahre nach der Tat des Fremden an seiner Tochter, aber auch an seinen Söhnen zu vergehen. Auf zwei Jahre Haft mit Bewährung erkannte im Juli 2012 das Landgericht Essen gegen den Familienvater. Er engagierte sich in der Jugendarbeit der freikirchlichen Gemeinde in Marl. Seit  2007 nutzte der geschiedene Familienvater die Nähe zu seinen Kindern zu „Aufklärungsgesprächen“. Mit den beiden Jungen zog er sich in den Herbstferien zu einem „Männerurlaub“ in die Alpen zurück. Zu diesen „Aufklärungsgesprächen“ gehörte es, dass er sich auszog, um den zwölf, vierzehn Jahre alten Jungen an seinem Körper Folgen sexueller Erregung zu demonstrieren. Erschütternd war ein Vorfall im September 2011, als die Ehefrau des 47-Jährigen im Krankenhaus lag. Mit der Tochter kam es in der Wohnung zu einem sexuellen Vorfall, obwohl die Schülerin schwer traumatisiert war. Denn vor dem Umzug der Familie nach Marl im Jahr 2010 war das Mädchen von einem Kinderschänder in Dorsten auf ein Gelände gelockt, vergewaltigt und gefilmt worden. Der Täter (22) war dafür im Sommer 2009 zu acht Jahren Haft verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen (siehe weiter oben: „2009 stand ein 22-jähriger Mann…“). Dem Vater schien dies offensichtlich angeregt zu haben, seine Tochter ebenfalls zu missbrauchen. Das Gericht untersagte dem Verurteilten die Arbeit mit Jugendlichen und Kindern in seiner Freikirche. Seniorenarbeit war ihm erlaubt.

Stiefvater im Mai 2012 zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Ferien in Kroatien 2006 nutzte ein 39-jähriger Mann aus, seine damals zwölfjährige Stieftochter zu begrapschen, während seine Familie einen Ausflug machte und seine erkrankte Stieftochter mit ihm im Hotel verblieben war. Laut Anklageschrift soll sich der Stiefvater, von Beruf Estrichleger, zu dem erkrankten Mädchen auf das Bett gelegt und es unsittlich berührt haben, bis die Mutter vom Ausflug zurückgekehrt war. Den Vorfall verschwieg die Tochter, weil sie ihre Mutter, die sich durch früheren Drogenkonsum eine HIV-Infektion zuzog und nach eigenen Aussagen aus Loyalität ihrem Ehemann verpflichtet fühlte, schützen wollte. – Im Jahr 2009 soll der Estrichleger sich seiner Stieftochter wieder genähert haben. Weil er ihr aus erzieherischen Gründen den Fernseher wegnahm, habe sich die damals 15-Jährige ins elterliche Schlafzimmer auf das Wasserbett vor den TV gelegt, während die Mutter arbeitete. Auch da sei der Stiefvater zu ihr gekommen, habe sie festgehalten, ihr die Hose mit dem Knie runtergezogen und sie schmerzhaft berührt. – Im März 2012 kam es zum Prozess vor dem Dorstener Amtsgericht. Nachdem eine Gutachterin die Glaubwürdigkeit der Beteiligten analysiert hatte, weil sich einige Zeugen widersprachen. Die Gutachterin kam zu dem Schluss, dass das Mädchen die beiden Geschichten nicht erfunden haben konnte. Das Gericht verurteilte den Stiefvater, der bis zum Schluss seine Unschuld beteuerte, im Mai zu einer Haftstrafe von drei Jahren. In der Berufungsverhandlung vor der Essener Berufungskammer hat der mittlerweile 45-jährige Dorstener gestanden, seine Stieftochter doch missbraucht und vergewaltigt zu haben.

Stieftöchter missbraucht. 2012 verurteilte das Essener Landgericht einen vorbestraften 60-jährigen Kinderschänder zu zwei Jahren Gefängnis. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Rentner, ein ehemaliger Bergmann, hatte in seiner Wohnung zwölf Jahre zuvor begonnen, seine damals neunjährige Stieftochter zu begrapschen. Das Gericht konnte ihm sechs Fälle eindeutigen sexuellen Missbrauchs des Kindes nachweisen. Kurz vor diesen Taten hatte der Angeklagte bereits wegen Missbrauchs einer Stieftochter (1996 verurteilt) aus einer früheren Ehe drei Jahre und drei Monate Gefängnisstrafe verbüßt. Der Mann war insgesamt fünfmal verheiratet. Die neuerlichen Taten kamen ins Rollen, als die Stieftochter nach jahrelangem Schweigen zur Polizei ging, nachdem sie sich der Mutter offenbarte, die ihr aber keinen Glauben geschenkt hatte.

Versuch. Im September 2011 hatte sich der Sexualstraftäter M. R. aus dem Raum Wuppertal bei Vereinen im Fußballkreis Recklinghausen als Jugendtrainer beworben. Beim BVH Dorsten absolvierte er sogar schon im September ein Probetraining bei der C-Jugend. Sportleiter wurden allerdings misstrauisch, erfuhren, dass der Probetrainer ein der Polizei bekannter Sexualstraftäter war, und informierten alle Vereine des Fußballkreises. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Verdächtige bereits einen 14-jährigen Spieler des BVH-Dorsten mit Verlockungen, Mannschaftskapitän zu werden und neue Trikots aussuchen zu dürfen, auf eine Fahrt mit nach Hannover genommen. Die Polizei ermittelt.

Ein 40 Jahre alter Dorstener hatte sich im Juli 2010 vor dem Landgericht Essen zu verantworten, weil er Anfang 2008 auf die damals 11-jährige Stieftochter verübt hatte und in der Nacht vom 28. auf den 29. März 2010 versucht hatte, die nunmehr 13-Jährige zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dabei wehrte sich das Mädchen mit einem Brotmesser, wobei beide, an der Hand bzw. Arm verletzt wurden. Wegen Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch wurde er zu zwei Jahren Haft verurteilt. Im März 2012 wurde er gegen strenge Auflagen zur Bewährung entlassen. Drei Monate später nahm ihn die Mordkommission in seiner Essener Wohnung wegen eines mutmaßlichen Tötungsdelikts fest, als im Keller des Hauses die Leiche der 58-jährigen Monika O. gefunden wurde. Der Dorstener verbüßte bereits Ende der 1980er-Jahre wegen zweifacher Vergewaltigung eine dreijährige Jugendstrafe.

Im Juni 2010 wurde ein 52-jähriger Familienvater aus Dorsten vom Essener Landgericht wegen Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt, da er sich jahrelang an seiner leiblichen Tochter sexuell vergriffen hatte. Zu Beginn des Missbrauchs war das Kind acht Jahre alt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und seine Tochter als „gute Schauspielerin“ bezeichnet.

Nach einer Zechtour hatte der 49-jähriger Manfred P. im Frühjahr 2009 ein siebenjähriges Mädchen sexuell missbraucht, das er mit einem süßen Boxerwelpen in seine Wohnung lockte. Die Tat wurde entdeckt, weil der Stiefsohn des Täters ins Zimmer kam. Vor dem Essener Landgericht bekam der 49-Jährige dafür eine Strafe von zwei Jahren Gefängnis, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, da der Täter geständig war und zur Tatzeit 2,8 Promille Alkohol im Blut hatte. Daraufhin demonstrierten rund 100 Menschen auf der Straße gegen das milde Urteil. Die Polizei musste die Demonstration schützen, da Rechtsradikale den Protest für ihre eigene Propaganda verfälschen wollten. In einem Leitartikel verglich 2011 Hannelore Croly in der Zeitung „Die Welt“ den Prozess gegen den Wettermacher Kachelmann wegen angeklagter Vergewaltigung mit diesem Missbrauchsfall in Dorsten (Auszug):

„Doch bei dem wachsenden Unmut auf die Justiz spielen Vergleiche sehr wohl eine Rolle. Jörg Kachelmann soll wegen einer angeblichen Vergewaltigung bis zu 15 Jahre in Haft, während ein Pädophiler in Dorsten für mehrfachen Kindesmissbrauch zwei Jahre Bewährung bekommt? Pfandbon-Diebin „Emmely“ verliert den Job, während Banker ungestraft Milliardensummen verspielen? Sogar Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) nannte das Urteil deshalb „barbarisch“. Die Richter verbaten sich die Diffamierung zwar, doch der Ton gegenüber der Justiz verschärft sich. Das Handeln der früher so angesehenen Gerichte ist in unserer Mediengesellschaft zugänglicher geworden; die Öffentlichkeit fühlt sich besser informiert und reagiert aufgeputschter als je zuvor. Ob Emmely oder Dominik Brunner, ob Winnenden oder Kachelmann: Die Justiz wird als unfair beschimpft, als wahlweise zu lasch oder vom Jagdinstinkt getrieben, als voreingenommen, eitel und korrupt…“

2009 hatte das Landgericht Essen Manfred P. eine Chance gegeben und dafür heftige Kritik aushalten müssen. Ende 2011 stand der Sexualstraftäter, der jetzt in Gelsenkirchen wohnt, erneut vor dem Landgericht Essen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die Opferfamilie bedroht und eine junge Frau sexuell missbraucht zu haben. Der mittlerweile 52-Jährige, der in Untersuchungshaft sitzt, bestritt die Vorwürfe. Die Eltern des von ihm missbrauchten Mädchens mobilisierten damals mit Demos gegen das Urteil die Öffentlichkeit. Gleichzeitig verlangten sie von ihm Schmerzensgeld. Im Sommer 2010 verpflichtete er sich vor dem Landgericht Essen, in 50 Euro hohen Raten insgesamt 5.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Da er nicht zahlte, beantragten die Eltern die Zwangsvollstreckung. Daraufhin soll Manfred P. laut Anklage mehrfach bei ihnen angerufen und gedroht haben, sie umzubringen oder die Tochter erneut zu missbrauchen. „Ich weiß, wo deine Tochter zur Schule geht“, soll er gesagt haben. Falsch sei auch der zweite Anklagepunkt, im Mai eine 18-jährige Nachbarin mit K.o.-Tropfen bewusstlos gemacht und dann sexuelle missbraucht zu haben. Das Gericht glaubte den Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten nicht und verurteilte ihn zu drei Jahren Gefängnis.

2009 stand ein 22-jähriger Mann aus Dorsten-Holsterhausen vor dem Landgericht Essen, weil er sich an zwei Tagen auf offener Straße an jeweils neunjährigen Mädchen vergangen hatte. Bereits 2004 und 2007 stand er wegen gleicher Delikte vor Gericht und wurde damals zu einem Jahr bzw. zwei Jahren Gefängnis, jeweils zur Bewährung ausgesetzt, verurteilt. Daher wurde der geständige Täter bei nach seinem erneuten Delikt als „tickende Zeitbombe“ bezeichnet (WAZ vom 5. Juni 2009). In dem zur Verhandlung 2009 anstehenden Fall zerrte er mittags eine Neunjährige ins Gebüsch und vergewaltigte das Kind „in grauenvoller Art und Weise“. Dabei filmte er seine Tat 15 Minuten lang. Ein anderes neunjähriges Mädchen, das er tags zuvor ansprach und vergewaltigen wollte, entkam. Die Essener Strafkammer verurteilte den 22-Jährigen zu acht Jahren Gefängnis. Gleichzeitig wies sie ihn auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie ein.

Das Landgericht Duisburg verurteilte 2007 einen einschlägig vorbestraften Musiklehrer am Gymnasium Petrinum zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Er hatte sich an Schülerinnen sexuell vergangen. Die Schulbehörde war in diesem Fall ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen (siehe Missbrauch am Gymnasium).

Am 2. September 2000 wurde die Leiche des spurlos verschwundenen Ali aus Dorsten gefunden. Ein Vermieter öffnete bei Räumungsarbeiten in einer Dachgeschosswohnung eine abgetaute Tiefkühltruhe. Darin fand der entsetzte Mann die verweste Kinderleiche. Vor dem Landgericht in Essen musste sich der 25-jährige Täter wegen Mordes und Kindesmissbrauchs verantworten. Der arbeitslose Gärtner hatte den Jungen am 19. Juli 1999 sexuell missbraucht, bis zur Leblosigkeit gewürgt und dann erdrosselt. Der Täter wurde zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt.

Wegen Kindsmissbrauch in 15 Fällen hatte sich ein 21-jähriger Student aus Dorsten am 24. Juni 1997 vor dem Landgericht Essen zu verantworten. Er wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Ein 45-jähriger Dorstener stand im November 1994 vor dem Schöffengericht, um sich wegen zehnfachen sexuellen Missbrauchs seines elfjährigen Patenkindes in den Jahren 1991 und 1993 zu verantworten. Er missbrauchte das Kind, das er mit Geldgeschenken überhäufte, in seiner Wohnung immer dann, wenn es bei seinem Patenonkel zu Besuch war. Der Familienvater verdankt eine glimpfliche Gefängnisstrafe in Höhe von 18 Monaten und einer Geldbuße von 4.000 DM an den Kinderschutzbund seinem Geständnis und der gezeigten Reue.

Verfahren eingestellt. Was bislang einschlägigen Heften und Filmen vorbehalten war, wurde an einer Dorstener Realschule Realität: Eine damals 29-jährige Lehrerein soll 1981 zwei 17 Jahre alte Schüler sexuell missbraucht haben. Das Schöffengericht Dorsten hatte die Pädagogin zu einem Jahr Freiheitsentzug mit Bewährung und 4000 DM Geldbuße verurteilt. Eine Verurteilung, die nach Meinung des Recklinghäuser Anwalts Ulrich Schlemmer nicht in Ordnung ging. Er legte für die Dorstenerin Berufung ein. Dabei betonte der Rechtsanwalt, dass ein sexueller Missbrauch nur dann vorliegt, wenn die Lehrerin die Schüler mit dem Hinweis auf Schulnoten zum Tete-a-tete gebeten hätte. Die 7. Strafkammer des Landgerichts Essen bestätigte vier Jahre später, im Februar 1985, die Auffassung des Recklinghäuser Juristen. Das Gericht stellte das Verfahren gegen die Lehrerin in diesem Punkt ein. Die zarten Bande zwischen Lehrerin und Schülern sollen nach Aussage der beiden Männer im Pfingstzeltlager der Schule im Jahre 1979 in der Nähe von Reken geknüpft worden sein. Dabei war es mehrfach zu Intimitäten gekommen.

1962 missbrauchte der Franziskanerpater und Petrinum-Lehrer Heribert Griesenbrock einen elfjährigen Jungen sexuell, der im Internat der Franziskaner wohnte und Schüler des Gymnasiums war. Erst 2012 brachte das damalige Missbrauchsopfer die Vorfälle an die Öffentlichkeit (siehe: Missbrauch bei den Franziskanern).

Fünfjährige von Nonnen missbraucht. Die Fürsorge brachte das Emmelkämper Kind Hedwig (Herrath Beckmann) 1949 nach Coesfeld zu katholischen Nonnen, den „Schwestern der göttlichen Vorsehung“ in das Kinderheim Kloster Marienburg, dem heutigen Haus Hall. Dort wurde die inzwischen fünfjährige Hedwig gedemütigt, misshandelt und missbraucht.

Zu acht Jahren Zuchthaus verurteilte 1941 das Essener Gericht den Dorstener Kaplan Kompa, der sich sexuell an Minderjährigen vergangen hatte. Er brauchte die Strafe allerdings nicht absitzen (siehe Kompa, Wilhelm).

1935 verurteilte die Große Essener Strafkammer in einem Propaganda-Prozess mehrere Angehörige der Ordensgemeinschaft „Barmherzige Brüder von Montabaur“, die in Holsterhausen die Krankenanstalten für Schwachsinnige und Epileptiker „Maria Lindenhof“ betrieben. Fünfzehn Brüder wurden wegen sexuellen Missbrauchs an hilflosen männlichen Schutzbefohlenen angeklagt, fünf von ihnen freigesprochen und die anderen zu Zuchthaus- bzw. Gefängnisstrafen verurteilt. Das Reichsgericht Leipzig hob die Urteile auf und verwies die Berufungsverhandlung zurück nach Essen. Bis auf zwei Fälle blieb es 1937 bei den Strafen.

Ein 44-jähriger Kaplan von St. Agatha hatte sich 1934 an Messknaben sexuell vergangen. Er wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und vorzeitig entlassen (siehe Veldtrup, Kaplan).

Im Essener Zuchthaus wurde 1907 der Hervest-Dorstener Arbeiter Anton Muckel durch das Beil hingerichtet, weil er eine Schülerin aus der Wenge ermordet hatte (siehe Mordfall Bleckmann).

Mitte September 1900 wurde in einer Dorstener Gastwirtschaft ein achtjähriges Mädchen vergewaltigt. Die Mutter verprügelte daraufhin den Vergewaltiger, der im allgemeinen Durcheinander unerkannt entkommen konnte.

Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Siehe auch: Missbrauch im Gymnasium
Siehe auch: Missbrauch bei den Franziskanern
Siehe auch: Wilhelm Kompa
Siehe auch: Missbrauch (Übersicht)
Siehe auch: Adelbert Scheffen
Siehe auch:
Hedwig Herrat Beckmann


Informationen zur Sache:
Bundesweite, kostenfreie und anonyme Beratung

Bundesweit wurde kostenfrei ein „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ eingerichtet. Es ist eine anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Petrsonen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte, für alle Interessenten, für Menschen, dieEntlastung, Beratung udn Unterstützung suchen, die sich um ein Kind sorgen, die einen Verdacht oder ein „komisches Gefühl“ haben. Jedes Gespräch bleibt vertraulich. Der Schutz persönlicher Daten ist zu jedem Zeitpunkt garantiert. Das Hilfetelefon ist besetzt montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr, dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr. An Feiertagen und am 24. und 31. Dezember ist es nicht besetzt. Mehr Informationen: www.nina-info.de. Kontakt: Telefon: 0800 2255530, E-Mail: beratung@hilfetelefon-missbrauch.de.

Theaterstück an den Schulen zur Vorbeugung sexuellen Missbrauchs

Seit 14 Jahren wird in den vierten Klassen der Dorstener Grunschulen das Theaterstück „Mein Körper gehört mir!“ aufgeführt, um Kinder sensibel zu machen für weitverbreutete Annäherungen Erwachsener mit sexuellen Übergriffen. Daher ist das Theaterstück ein Vorbeugungsprogram. Insgesamt besteht es aus drei Teilen, die im Abstand von einer Woche pro Klasse gespielt werden. Zusammen mit ihrem Schauspielerkollegen Angelo Enghausen-MIcaela präsentierte Cordula Hein das ganze Stück vorab den Eltern, um ihnen einen EIndruck zu verschaffen und Eltern auf spätere Fragen ihrer Kinder Antworten geben zu können (nach DZ vom 21. Januar 2015). – Im Recklinghäuser Cineworld-Kino wurden im März 2015 zwölf Spiel- und Dokumentarfilme gezeigt, darunter das Missbrauchsdrama  „Verfehlung“. Veranstalter war der ökumenische Arbeitskreis Kirche & Kino. Den Hauptpreis erhielt das Drama „Verfehlung“.

Missbrauchsopfer sammelt auch in Dorsten Unterschriften

Anfang Februar 2018 informierte der Gladbecker Markus Diegmann auf dem Platz der Deutschen Einheit in Dorsten über das Thema sexuelle missbrauchte Kinder und wollte dadurch mit möglichst vielen Bürgern ins Gespräch kommen und früher Missbrauchten Mut zur Anzeige zu machen. Gerad mal 63 Unterschriften kamen in Dorsten zusammen. Wenn Erwachsene sexuellen Missbrauch an Kindern begehen, verjähren diese Taten nach 30 Jahren. 30.000 Unterschriften gegen dieses Gesetz hat Markus Diegmann bereits gesammelt. Der Gladbecker Markus Diegmann wurde erstmals als fünfjähriges Kind sexuell missbraucht. Die Täter kamen ungestraft davon. Deswegen kämpft der inzwischen 51-Jährige gegen die Verjährungsfrist, indem er Unterschriften gegen das Gesetz der Verjährung sammelt. Unterstützt wird er dabei von dem ehemaligen Rhader und jetzigen Recklinghäuser Holger Knupp, selbst ein Betroffener. Seit gut einem Jahr klappert Markus Diegmann auf seiner „Tour41“-Tour Städte in ganz Deutschland ab. Im Wohnmobil ist er unterwegs, um aufzuklären. Die Zahl 41 steht für die Anzahl der Kinder, die statistisch täglich in Deutschland missbraucht werden. Doch die Dunkelziffer ist weit höher, betont der Gladbecker in seinem Info-Flyer.

Rechtslage: Sexueller Missbrauch bezeichnet eine unter Strafe gestellte sexuelle Handlungen an Menschen. In der Sozialwissenschaft wird der Begriff oft auf Handlungen ausgedehnt, die nicht strafbar sind, aber moralisch verurteilt werden. Psychologisch wird als Missbrauch verstanden, wenn eine Handlung das Opfer in seiner sexuellen Integrität verletzt und ihm psychischen Schaden zufügt. Die Ebenen juristischer, sittenmoralischer und psychologischer Bewertung müssen dabei nicht zwangsläufig übereinstimmen, sondern können sich im Einzelfall auch widersprechen. In der sozialwissenschaftlichen Literatur, in Bereichen der Arbeit mit den Opfern, auch bezüglich Therapien sowie in psychologischen Zusammenhängen wird auch die Bezeichnung sexuelle Gewalt oder konkreter sexualisierte Gewalt benutzt. Der Begriff sexualisiert soll meinen, dass Gewaltaspekte nicht ihren Ursprung in der Sexualität haben, jedoch hier mittels sexueller Handlungen zum Ausdruck gebracht werden. Sexueller Missbrauch wird in Deutschland als schwerwiegendes Verbrechen angesehen, das gilt insbesondere für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176a StGB.


Quellen:
„Der Spiegel“ vom 15. März 2001. – Stefan Wette „Prozesse: Nach außen harmlos“ in WAZ vom 6. Juni 2009. – M. Engelberg/D. Imöhl „Nur Bewährung für miesen Sex-Nachbarn…“ in „Bild“ vom 6. Juni 2009. – D. Winkelkotte „Bewährungsstrafe für Kinderschänder – Dorstener demonstrieren gegen mildes Urteil“ in „Bild“ vom 29. Juni 2009. – Stefan Wette „22-Jähriger für viele Jahre weggesperrt“ in WAZ vom 9. Juli 2009. – „Die Welt“ vom 16. Juni 2010. – Hannelore Croly „Recht und Gerechtigkeit“ in „Die Welt“ (Leitartikel) vom 15. Februar 2011. – Wikipedia, Online-Enzyklopädie. – Stefan Wette „Erneut vor Landgericht – Sexualtäter soll Opferfamilie bedroht haben“ in WAZ vom 16. November 2011. – Stefan Wette „40-Jährigem wird Missbrauch der Stieftochter vorgeworfen“ in WAZ vom 17. Februar 2012. – Ina Retkowitz  „Stiefvater muss sich wegen sexuellen Missbrauchs verantworten“ in der WAZ vom 22. März 2012. – Claudia Engel „Pädagoge in U-Haft: Anklage wegen Missbrauchs der Stieftochter erhoben“ in DZ vom 20 April 2012. – Werner von Braunschweig „Geständnis abgelegt – Bewährungsstrafe für Vater nach Missbrauch der eigenen Kinder“ in WAZ vom 9. Juli 2012. – DZ vom 23. Oktober 2013 „Tochter missbraucht: Sexualstraftäter kommt mit Bewährung davon.“ – Jörn Hartwich in DZ vom 24. November 2017. – Michael Klein in DZ vom 18. Dez. 2018. – Werner von BRaunschweig in DZ vom 8. März 2019.  –  Jörn Hartwich in DZ vom 26. März und 22.April 2019.

Literatur:
Dirk Hartwich/Wolf Stegemann „Dorsten unterm Hakenkreuz – Kirche zwischen Anpassung und Widerstand“, Dorsten 1984.

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