Fischedick, Dr. Hans-Jürgen

Richter in Dorsten seit 1987 – Amtsgerichtsdirektor seit 2008

Dorstens Amtsdirektor Dr. Hans-Jürgen Fischedick; Foto: Ralph Heeger (NRZ)

Geboren 1954 in Heiden; Amtsgerichtsdirektor. – Er folgte 2008 Hermann-Josef Huda, der ans Amtsgericht Bottrop wechselte, als Behördenleiter des Amtsgerichts Dorsten. Ende Oktober 2019 wurde er in den Ruhestand verabschiedet. Mit kurzen Unterbrechungen in den neuen Bundesländern und beim Landgericht Essen hat Fischedick 30 Jahre am Dorstener Amtsgericht gewirkt. Neben der Verwaltungstätigkeit hatte Fischedick in der Rechtssprechung überwiegend in Familiensachen gewirkt. Der Richter schätzt die Zahl der von ihm geführten Verhandlungen auf rund 2500. Der Nachfolger als Amtsgerichtsdirektor soll bis Ende des Jahres verkündet werden.
Nachdem er 1984 in Düsseldorf die zweite juristische Staatsprüfung abgelegt hatte, trat Dr. Hans-Jürgen Fischedick im August 1985 in den richterlichen Dienst ein. Seit 1987 war er bereits Amtsrichter in Dorsten. Diese Zeit war unterbrochen von zwei Abordnungen 1991/92 an das Kreisgericht Perleberg in Brandenburg und 1993/94 an das Oberlandesgericht Hamm.
Beim Amtsgericht Dorsten bekleidete er seit 1994 auch das Amt des ständigen Vertreters des Direktors. Im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit übernahm Dr. Fischedick überwiegend Aufgaben im Bereich des Familienrechts, des Zwangsvollstreckungsrechts und der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Daneben war er als Lehrgangsleiter bei der Gerichtsvollzieherausbildung und als Prüfer im ersten juristischen Staatsexamen tätig. 1986 erschien von ihm im Gemeindeverlag das 121 Seiten starke Buch „Die Wahl der Benutzungsform kommunaler Einrichtungen: Kriterien für die Entscheidung zwischen privatrechtlicher und öffentlich rechtlicher Benutzungsform“ als Band 6 der Schriftenreihe des Freiherr-Vom-Stein-Instituts, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an der Universität Münster.

Siehe auch: Hermann-Josef Huda
Siehe auch: Amtsgericht Dorsten
Siehe auch: Rechtswesen I
Siehe auch: Rechtswesen II
Siehe auch: Gerichtsbarkeit der Herrlichkeit

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