Bürgergeld

Löste 2023 Hartz-IV-Regelungen und Begriffe Arbeitslosengeld II, Sozialgeld ab

Das Bürgergeld-Gesetz, Langtitel „Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)“ vom 16. Dezember 2022 ist ein deutsches Artikelgesetz, mit dem insbesondere das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geändert und die sog. Hartz-IV-Regelungen abgelöst wurden. Am 1. Januar 2023 wurde die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) in „Bürgergeld“ umbenannt. Bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 konnte von den zuständigen Behörden für den Begriff Bürgergeld noch der Begriff „Arbeitslosengeld II“ oder „Sozialgeld“ verwendet werden.
Zum 1. Juli 2023 traten weitere Regelungen in Kraft, die das Leben von Menschen in der Grundsicherung verbessern – sie aber vor allem zurück in den Arbeitsalltag holen sollen. Das Image der Jobcenter als eine Behörde, bei der Menschen als Bittsteller kommen, soll durch das Bürgergeld massiv geradegerückt werden. Wertschätzung, Kooperation und einfachere Sprache sollen künftig eine Rolle spielen. Ging es bei der ersten Stufe zum Jahreswechsel vor allem um die Finanzen – die Regelsätze wurden angehoben –, stehen nun die Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt im Vordergrund. Es geht auch darum, Anreize zu schaffen, dass die Menschen Bildungsangebote annehmen, die dann auch bezahlt werden kann – sogar mit Erfolgsprämien. Ziel ist eine nachhaltige Qualifizierung. Das Maßnahmenpaket des Bürgergelds soll zum Beispiel Kurzzeitbeschäftigungen für Ungelernte weniger attraktiv machen. Stattdessen will man das Qualifikationsniveau deutlich anheben, etwa mit gestreckten Ausbildungszeiten für Alleinerziehende und vielen anderen Instrumenten. Ein ganzheitliches Coaching, etwa für Langzeitarbeitslose, ist eines der Instrumente.

880.000 Menschen gelten als Langzeitarbeitslose – Ursache bekämpfen

70 Prozent der 1,7 Millionen Arbeitslosen in der Grundsicherung sind ohne formalen Berufsabschluss. 880.000 Menschen gelten als Langzeitarbeitslose, davon ist die Hälfte schon mehr als vier Jahre aus dem Berufsleben raus. Als Hartz IV eingeführt worden war, stellte sich die Situation völlig anders dar – damals waren viele gut qualifizierte Menschen arbeitslos geworden und fanden keinen Job mehr. Der Arbeitsmarkt war das Problem, nicht die Qualifizierung. Heute ist es umgekehrt. Die Ursache der Arbeitslosigkeit wird bekämpft und nicht das Symptom. Die Maßnahmen sind zum Teil extrem teuer. Beispielsweise wurden im Zuge des Bürgergeldgesetzes auch die zunächst befristeten Maßnahmen des Teilhabechancengesetzes unbefristet weitergeführt. Hier können Arbeitgeber für bestimmte Zeit bis zu 100 Prozent der Lohnkosten erstattet bekommen, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen und langfristig beschäftigen. Allein für das Teilhabechancengesetz werden die Kosten pro Jahr auf mehr als eine Milliarde Euro geschätzt. Die Befürworter sind jedoch sicher, dass sich die Bemühungen langfristig lohnen.
Im Jahr 2023 bezogen durchschnittlich über 3,9 Mill. erwerbsfähige Personen in Deutschland Bürgergeld. Alleinstehende, Alleinerziehende erhalten 502 Euro (statt 449 Euro); eheliche bzw. nichteheliche in Lebensgemeinschaft Lebende 415 Euro (statt 404 Euro); Volljährige im Alter von 18 bis 24 Jahren 402 Euro (statt 360 Euro) und Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren 420 Euro (statt 376 Euro). Mit der Erhöhung des Bürgergelds zum 1. Januar 2024 sollen 5,5 Millionen Bedürftige im Schnitt rund 12 Prozent mehr Geld auf ihr Konto überwiesen bekommen.

Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen

Ab Januar 2024 werden die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe um mehr als zwölf Prozent erhöht. Alleinstehende werden dann 563 Euro monatlich erhalten. Für Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren wird der Satz auf 471 Euro festgelegt, für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren auf 390 Euro. Für die Kleinsten klettert er von 318 auf 357 Euro. Die Erhöhung wird voraussichtlich rund 4,5 Milliarden Euro kosten. Parallel dazu steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Geplant: 2024 vorübergehend kein Bürgergeld bei Arbeitsverweigerung

Wer Bürgergeld bezieht und sich immer wieder weigert, einen Job anzunehmen, soll für eine gewisse Zeit kein Bürgergeld bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundearbeitsministerium (SPD) vor. Im Kabinett ist er noch nicht endgültig abgestimmt. Das Ministerium argumentiert: Der Staat sei darauf angewiesen, dass Hilfen nur von denen in Anspruch genommen würden, die sie brauchten. Der Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro im Monat (für Alleinstehende) soll künftig komplett wegfallen, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht annimmt – und zwar für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlt der Staat weiter, damit die Arbeitslosen nicht obdachlos werden. Aktuell dürfen die Jobcenter maximal 30 Prozent des Bürgergelds kürzen (dpa).

Reformpläne umstritten – SPD-Jugend kritisiert Bundesminister Heil

Die Reformpläne des Arbeitsministers Hubertus Heil zum Bürgergeld für Jobverweigerer sind im politischen Berlin umstritten. Während Finanzminister Christian Lindner sowie Politiker von SPD und Union den Vorstoß begrüßten, warnten Sozialverbände, Jusos und Linke am 29. Dezember 2023 vor heftigen sozialen Folgen. Der SPD-Politiker Heil hatte der Bundesregierung vorgeschlagen, Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger zu verschärfen, die immer wieder zumutbare Arbeitsangebote ablehnen. Der Staat soll ihnen vorübergehend nur noch die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Der Bürgergeld-Regelsatz – 563 Euro im Monat für Alleinstehende – sollte für zwei Monate wegfallen. Im Kabinett ist das noch nicht endgültig abgestimmt. Finanzminister Lindner (FDP) signalisierte aber bereits Zustimmung. Die Jusos dagegen warfen Heil vor, Menschen als Sanktion hungern zu lassen (dpa).

FDP will schärfer durchgreifen – Härtere Sanktionen beim Bürgergeld

Die Bundes-FDP dringt auf weitere Verschärfungen beim Bürgergeld und setzt die Koalitionspartner von SPD und Grünen damit unter Druck. Wie aus einem Beschlusspapier für das Partei-Präsidium hervorgeht, sollen Jobverweigerern die Leistungen sofort um 30 Prozent gekürzt werden können. Bisher gilt dafür ein Stufenmodell. In dem FDP-Papier heißt es nun: „Wer seinen Mitwirkungspflichten im Bürgergeld nicht nachkommt und beispielsweise zumutbare Arbeit ohne gewichtigen Grund ablehnt, sollte mit einer sofortigen Leistungskürzung von 30 Prozent rechnen müssen.“ Die bisherige Regelung sieht vor, dass das Jobcenter Bürgergeldbeziehern bei der ersten Pflichtverletzung maximal zehn Prozent der Leistungen für einen Monat streichen kann. Danach greift zunächst eine 20-Prozent-Kürzung, ehe die Möglichkeit besteht, die Leistung zeitweise um bis zu 30 Prozent zu kürzen. Das geht der FDP nicht weit genug. Der „verfassungsrechtliche Spielraum für verschärfte Sanktionen“ müsse ausgenutzt werden, „bis hin zu einer vollständigen Streichung von Leistungen“, heißt es in der Vorlage, die am 15. April im Präsidium der Partei beschlossen und auf dem Parteitag Ende April 2024 eingebracht werden soll (dpa).

Überblick (Stand Dez. 2023):
Die gesetzlichen Regelungen und Handhabungen des Bürgergelds

Höhe des Bürgergeldes heute – und im kommenden Jahr: Seit Anfang des Jahres 2023 erhalten Alleinstehende 502 Euro pro Monat – ab Anfang 2024 sollen es 563 Euro sein. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten bisher 451 Euro – künftig 506 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen 420 Euro – künftig sollen es 471 sein. 348 Euro erhalten Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – künftig sollen es 390 Euro sein. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres fließen derzeit 318 Euro – ab 2024 dann 357 Euro.

Wie viel soll die Erhöhung kosten? Rund 4,3 Milliarden Euro. Das Bürgergeld ist „eine gesetzgeberische Leistung“. Mit dem erwarteten Bundestagsbeschluss zum Bundeshaushalt Ende November 2023 sollten die notwendigen Mittel dann auch zur Verfügung gestellt sein.
Wie wird das Bürgergeld berechnet? Es wird festgestellt, wie hoch der Bedarf etwa für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Hausrat ist und was für eine Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben gebraucht wird. So kommt der Regelsatz zustande. Von den 502 Euro für einen Erwachsenen fließen etwa 174 Euro für Nahrung und Getränke, rund 49 Euro für Freiheit/Unterhaltung/Kultur und 45 Euro für Telekommunikation/Post. Die Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze erfolgt an Hand statistisch erfasster Daten von rund 60.000 Haushalten.
Warum werden die Bürgergeld-Sätze erhöht? Der Regelsatz wird jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst, wobei die Preise mit 70 und die Löhne mit 30 Prozent zu Buche schlagen. Der Kritik in der Vergangenheit, dass die Regelsatzerhöhung der Inflationsentwicklung oft hinterhergehinkt habe, stimmen Regierungspolitiker zu. 2022 hatte etwa eine Erhöhung um 3 auf 449 Euro für alleinstehende Erwachsene für enttäuschte Reaktionen gesorgt. Mit der Bürgergeld-Reform werde die Inflation nun „besser und zeitnäher“ berücksichtigt. Bereits mit dem Start der Bürgergeld-Reform waren die Sätze Anfang des Jahres 2023 um rund 50 Euro erhöht worden.
Reicht die Erhöhung für die Betroffenen aus? Die Regelsätze durch die größeren Anpassungen sind lau Regierungsvertreter „inflationsfester und damit auch krisenfester“. Der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands sagt hingegen: „Ausgeglichen wird gerade einmal knapp der aktuelle Kaufkraftverlust. Von einer Leistungsverbesserung kann keine Rede sein.“ Der Bedarf werde kleingerechnet. Und die Präsidentin des Sozialverbands VdK , kritisiert die Erhöhung als „viel zu spät“, weil besonders die hohen Strom- und Gaspreise Betroffenen das Geld derzeit komplett auffressen würden.
Wer ist berechtigt, Bürgergeld zu beantragen? Man kann es erhalten, wenn man erwerbsfähig ist, mindestens 15 Jahre alt, nicht im Rentenalter und wenn das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und man deshalb den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Lebt man mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person zusammen, kann man auch als nicht Erwerbsfähiger Bürgergeld erhalten. Man beantragt Bürgergeld beim Jobcenter, das geht auch digital (www.jobcenter.digital).
Was wird noch bezahlt? Zu den Beträgen des Regelsatzes werden die Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet. Innerhalb einer Karenzzeit von 12 Monaten werden Bedarfe für Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt. Bei einer Schwangerschaft hat man Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes. Auch bestimmte weitere Mehrbedarfe können geltend gemacht werden.
Was kann man tun, wenn der Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wird? Man kann Widerspruch einreichen oder auch klagen. Dabei kann man sich etwa von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege unterstützen lassen. Einen Widerspruch muss man mit Begründung beim Jobcenter einreichen. Vergangenes Jahr, noch vor der Bürgergeld-Reform, hatte rund ein Drittel der Widersprüche Erfolg.
Wann wird das Bürgergeld ausgezahlt? Die Bürgergeld-Auszahlung findet Monat für Monat statt. Dabei muss die Leistung jeweils zum 1. auf dem Konto der Beziehenden eingegangen sein. Der genaue Auszahlungstag des Bürgergeldes ist aber variabel.
Kann man Bürgergeld bekommen, wenn Arbeitslosengeld nicht reicht? Ja, wenn das Arbeitslosengeld nicht für Lebensunterhalt und Unterkunftskosten reicht, können man zusätzlich Bürgergeld beantragen und es damit aufstocken.

Siehe auch: Einkommen der Bürger I
Siehe auch:
Einkommen der Bürger II
Siehe auch:
Einkommensmillionäre
Siehe auch: Schulden im Portemonnaie
Siehe auch:
Einkommen / Verdienst-Statistik
Siehe auch:
Hartz IV

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