Polizeiaktion „Gegenwind“

1996 wurden 15 Wohnungen rechtsradikaler Dorstener durchsucht

Dorstener Zeitung vom 25. April 1996: Oberstaatsanwalt Günter Rüter, Recklinghäuser Polizeipräsidentin Ursula Stegelmeyer und Einsatzleiter Lothar Fekonja (von links); Autor: St(egemann)

W. St. – Im Rahmen der gegen die rechte Szene in Dorsten gerichtete Polizeiaktion „Gegenwind“ durchsuchten im April 1996 rund 150 Polizeibeamte frühmorgens zeitgleich in Dorsten 15 Wohnungen und sieben in Schermbeck nach rechtsradikalem Propagandamaterial. Im besonderen Fokus stand die damals 17-jährige Dorstenerin Melanie Dittmer, die trotz ihres jungen Alters von der Polizei als Anführerin in den Akten geführt wurde. Sie wohnte an der Borkener Straße in Holsterhausen. Die Beamten wurden fündig. Kistenweise schleppten sie frei verkäufliche Schusswaffen, bedruckte T-Shirts, Hakenkreuzfahnen, Schlagwerkzeuge, Messer und Macheten sowie eine so genannte „Tigerkralle“ – ein Handschuh, dessen Finger mit Messern bestückt sind – aus den Wohnungen und nahmen einige der Wohnungsinhaber zwecks erkennungsdienstlicher Behandlung vorübergehend fest.

Dorsten und Schermbeck waren Hochburgen der rechtsradikalen Szene

Diese großangelegte Polizeiaktion unter Leitung der Schwerpunkstaatsanwaltschaft für kriminelle Vereinigungen in Dortmund fand im gesamten Kreisgebiet Recklinghausen statt. Insgesamt durchsuchten 273 Polizeibeamte 47 Wohnungen und überprüften 49 Personen, nicht nur in Dorsten und Schermbeck, auch in Recklinghausen, Herten, Oer-Erkenschwick, Castrop-Rauxel, Waltrop, Haltern, Marl und Bochum. Dorsten und Schermbeck wurden von der Staatsanwaltschaft als rechtsradikale Hochburgen eingestuft. Oberstaatsanwalt Rüter erklärte vor der Presse, dass bis zu dieser Polizeiaktion die Dorsten-Schermbecker „Nationale Autonome Zelle“ (NAZ) unbekannt war. Diese Gruppierung war eine 1995 gegründete Unterorganisation der „Kameradschaft Recklinghausen“, in der die Strafverfolgungsbehörden eine Umbenennung der verbotenen Freiheitlich Deutsche Arbeiterpartei (FAP) vermuteten.

„Gegenwind“ war die Folge einer vorangegangenen Polizeiaktion

Kopf der Dorstener Rechtsradikalen war die 17 Jahre alte Melanie Dittmer, die bereits mehrmals einschlägig in Erscheinung getreten war. 1995 wurde sie wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass zu einer Jugendstrafe von neun Monaten mit Bewährung verurteilt. Auch ermittelte die Polizei gegen sie wegen Körperverletzung. Wo die durchsuchten Wohnungen in Dorsten und Schermbeck lagen, darüber gaben Polizei und Staatsanwaltschaft keine Auskunft. Gegen die bei der Polizei-Aktion „Gegenwind“ festgestellten Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, darunter sechs Frauen und meist 20-Jährige, wurden wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz und in einigen Fällen gegen das Waffengesetz ermittelt. Große strafrechtliche Folgen hatte das nicht. Es gab Bewährungshaftstrafen von wenigen Monaten und Geldstrafen. Diese Durchsuchung im April 1996 war die Folge einer ähnlichen polizeilichen Aktion zwei Monate vorher, am 16. Februar. Die gewonnen Erkenntnisse hatten dann zu den weiteren Beteiligten und Zielen des Kreises um die „Kameradschaft Recklinghausen“ geführt: Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts und Aktionen gegen Ausländer und zu Ermittlungen gegen die „Nationale Autonome Zelle“ in Dorsten und Schermbeck. Zwischen der, so die Staatsanwaltschaft, und der damals am Busbahnhof in Dorsten ihr Unwesen treibenden rechten Skinhead-Szene bestand keine Verbindung. – Die damals 17-jährige Melanie Dittmer von der Borkener Straße in Holsterhausen hat eine rechtsradikale Karriere gemacht und wurde in Duisburg und Düsseldorf mehrfach verurteilt, zuletzt im Jahr 2015. Vermutlich nicht das letzte Mal auf ihrem rechtsextremen Lebensweg, der mit entsprechendem Denken und Handeln in Dorsten begann.

Siehe auch: Rechte Gruppierungen
Siehe auch: Melanie Dittmer
Siehe auch: Kriminalität „rechts“
Siehe auch: Fememord Rhade 1996

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