Angeklagt und verurteilt (Sexualdelikte)

Missbräuche, Vergewaltigung, Prostitution, Exhibitionismus vor Gericht

Missbrauch seines Enkels zugegeben: Opa muss doch nicht ins Gefängnis. Es war ein Vorwurf, der eine ganze Familie fassungslos zurückgelassen hatte. Ein Großvater aus Marl war beschuldigt worden, sein Enkelkind missbraucht zu haben. Der Junge aus Dorsten war zehn, der Opa über 70 Jahre alt. Eigentlich sollte der Rentner dafür ins Gefängnis. Doch jetzt kam doch noch alles ganz anders. Der Senior war Ende 2022 in einem ersten Prozess am Essener Landgericht zu 19 Monaten Haft verurteilt worden – ohne Bewährung. Damals hatte der heute 75-Jährige alles bestritten. Sein Glück: Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil später aufgehoben. Deshalb war es im Januar 2024 zu einem zweiten Prozess gekommen. Und den hat der Rentner genutzt. Ein reumütiges Geständnis wurde zwar nicht abgelegt, dafür aber erklärt, dass der Angeklagte den Vorwürfen nicht mehr entgegentreten wolle. Dadurch war auch seinem Enkelkind eine erneute Zeugenaussage erspart geblieben. Das haben die Richter im aktuellen Prozess im Januar honoriert. Die neue Strafe: 17 Monate Haft auf Bewährung. Der Junge war früher gerne beim Opa, blieb am Wochenende auch mal über Nacht. Die sexuellen Übergriffe passierten auf dem Sofa. Der Angeklagte soll den damals Zehnjährigen gleich bei mehreren Gelegenheiten unsittlich berührt haben. Der Junge soll damals sogar noch gesagt haben: „Da nicht, Opa.“ Das wurde von dem Rentner allerdings ignoriert (Quelle: jh in DZ vom 12. Jan. 2024).

Sexuelle Gewalt nach Disko-Abend: Täter scheitert am Bundesgerichtshof. Eine Frau wurde nach einer Party in Dorsten von einem 37-jährigen Lkw-Fahrer überfallen und fast vergewaltigt. Mehr als ein Jahr nach einer „Albtraum-Tat“ in Dorsten-Hervest konnten die Justiz-Akten im August 2023 endgültig geschlossen werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte die Revision des Angeklagten zurückgewiesen. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Der 37-jährige Lkw-Fahrer muss die vom Landgericht Essen verhängte Strafe von vier Jahren und zehn Monaten Haft wegen sexuellen Übergriffs mit Gewalt auch wirklich absitzen. Der polnische Angeklagte hatte das Wochenende in seinem Lkw verbringen müssen. Aus purer Langeweile war er in der Nacht auf den 5. Juni 2022 schließlich auf der Prisma-Revival-Party auf dem Fürst-Leopold-Gelände aufgetaucht. Auf dem Rückweg traf er auf sein späteres Opfer. Auch die Dorstenerin kam von der Party, wollte sich vor der Tür mit ihrem Freund treffen. Doch dann nahm das Drama seinen Lauf. Der Angeklagte schlug ihr mit voller Wucht gegen den Kopf, hielt ihr anschließend Mund und Nase zu. Als ihr Freund auftauchte, war sie untenherum schon entkleidet. Auch seine eigene Hose hatte der Angeklagte schon heruntergezogen. Nach dem Täter war damals auch mithilfe eines Phantombildes gefahndet worden. Der entscheidende Tipp kam schließlich von einer nahen Spedition. Im Prozess hatte der Lkw-Fahrer die Tat gestanden – soweit er sich erinnern wollte. Er selbst hatte auf eine Strafe unter vier Jahren gehofft (Quelle: jh in DZ vom 26. Aug. 2023).

Vierjährige Stiefschwester missbraucht. Ein junger Mann aus Dorsten missbraucht seine gerade erst vierjährige Stiefschwester. Jetzt stand er das zweite Mal vor Gericht. Der Angeklagte war 17, als er bemerkt hat, dass er auf kleine Kinder steht. Kurze Zeit später nahm seine Mutter ein Pflegekind auf. Das hat der junge Mann aus Dorsten-Hervest skrupellos ausgenutzt. Das Mädchen war gerade vier Jahre alt, als es das erste Mal sexuell missbraucht wurde. Jetzt muss der heute 25-Jährige ins Gefängnis. Der Angeklagte war bereits im vergangenen September vom Essener Landgericht zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil war vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe jedoch wieder gekippt worden. Bei der ersten Verhandlung war übersehen worden, dass der Angeklagte bei einigen Taten noch unter 21 war. Im zweiten Prozess musste nun überprüft werden, ob der Dorstener möglicherweise nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt werden muss. Die Hoffnungen des 25-Jährigen haben sich jedoch schnell zerschlagen. Die Richter der 24. Strafkammer, die am 11. September 2023 erneut über den Fall verhandeln mussten, haben das erste Urteil bestätigt. Es bleibt bei drei Jahren und zwei Monaten Haft nach Erwachsenenstrafrecht. Die Taten, die der Angeklagte als Zwanzigjähriger begangen hat, fallen nicht erheblich ins Gewicht, hieß es im neuen Urteil. Der Schwerpunkt lag eindeutig im Erwachsenenalter, so die Begründung.
Der Angeklagte hatte auf die Vierjährige aufgepasst, wenn niemand anderes zu Hause war. Er hat sie im Intimbereich angefasst, als sie geschlafen hat. Er hat immer wieder neue, kinderpornografische Fotos und auch Videos gemacht. Bei einer Durchsuchung der Wohnung wurden darüber hinaus auch noch massenhaft andere verbotene Bilder auf zwei Laptops und auf einem Handy gefunden, die der Angeklagte über einen Zeitraum von mehreren Jahren aus dem Internet heruntergeladen hatte. Darunter waren auch Aufnahmen von ein bis zwei Jahre alten Babys, die missbraucht worden sind. Der Staatsanwalt sprach am Montag von „Hardcore-Pornografie“. Im ersten Prozess hatte der Dorstener versprochen, sich seiner Pädophilie zu stellen und eine Therapie zu beginnen. Tatsächlich ist bis jetzt jedoch praktisch nichts passiert. „Eine Therapiewilligkeit können wir nicht erkennen“, sagte Richter Lukas Hempel. Mit seiner kleinen Stiefschwester hat er natürlich keinen Kontakt mehr. Glück für das kleine Mädchen: Wie es aussieht, hat es den Missbrauch gar nicht mitbekommen. Eine erwachsene Freundin hat der Dorstener nach eigenen Angaben übrigens noch nie gehabt (Quelle: jh in DZ vom 12. Sept. 2023).

Kinderpornografisches Video geladen: 1 Jahr Gefängnis auf Bewährung. Wegen Hochladens eines kinderpornografischen Videos wurde Ende Mai 2023 ein 35-jähriger Dorstener, Vater von zwei Kindern, vom Amtsgericht Dorsten zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. „Das war mehr Spaß als Kinderpornografie“, versuchte sich der 35-Jährige bei der Polizei herauszureden, als die Beamten auf seinem Smartphone das belastende Video entdeckten. Doch vor Gericht bereute er, dass er ein Video besessen habe, für das Minderjährige missbraucht worden seien. Auf dem Video war zu sehen, wie sich zwei Jugendliche hinter einem kleinen halbnackten Jungen aufgestellt hatten und dabei so an dessen Glied herummanipulierten, dass ihre Bewegungen aussahen, als würden sie auf einer Gitarre spielen. „Das hat mir mal jemand in eine WhatsApp-Gruppe geschickt“, sagte der Angeklagte aus. Als er auf einer Facebook-Seite drei bekannte Musiker sah, die sich mit ihrer Gitarre in einer ähnlichen Pose aufgestellt hatten, lud der Dorstener das Video dort hoch: „Das fand ich in dem Moment lustig“, sagt er. Andere aber weniger: Facebook sperrte den Account des Dorsteners sofort und viele Monate später stand dann auch die Polizei wegen der pädophilen Datei vor der Tür. Da er sich vorher nichts habe zuschulden kommen lassen und er aus „Naivität“ gehandelt habe, schlug sein Anwalt vor, das Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Doch darauf ließen sich Staatsanwältin und Schöffengericht nicht ein. Denn der Gesetzgeber hat nämlich vor zwei Jahren die Strafen drastisch verschärft. Seitdem gilt der Besitz von Kinderpornografie als „Verbrechen“, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr sind nicht mehr vorgesehen. Egal ob jemand nur unbedarft handelt oder in wirklich krimineller Absicht solche schlimmen Videos oder Fotos sammelt. Der Dorstener wurde zu einem Jahr verurteilt – auf Bewährung. Sein Smartphone bekam er nicht zurück (Quelle: Michael Klein in DZ bpm 30. Mai 2023).

68-jähriger Stiefgroßvater missbrauchte seine Enkelin. Ein Mann aus Dorsten missbrauchte seine Stiefenkelin. Tatort war ein Campingplatz. Jetzt ist der 68-Jährige verurteilt worden. Er hatte dem Mädchen eingeredet, dass alles ganz normal sei, wenn man nackt durch die Wohnung laufe, sich gegenseitig im Intimbereich berühre – und auch noch ganz andere Dinge mache. Das Unfassbare dabei: Das Mädchen war anfangs erst acht Jahre alt, er knapp über 60 und ihr Stiefgroßvater. Mitte Mai wurde Mann aus Dorsten wegen Kindesmissbrauchs zu zwei Jahre und neun Monate Gefängnis verurteilt. Die meisten Taten passierten auf einem Dorstener Campingplatz. Hier hatte der Angeklagte mit seiner Partnerin viele Jahre lang den Sommer verbracht. Die Schülerin war anfangs offenbar auch gerne dort. Sie soll ein gutes Verhältnis zu ihrem Stiefgroßvater gehabt haben. Doch dann kam es immer wieder zu sexuellen Übergriffen. Man müsse vorsichtig sein, soll der Angeklagte dem Mädchen einmal gesagt haben. Und dass sie niemandem etwas erzählen solle. Sonst sei er irgendwann nicht mehr da und die Oma ganz alleine. Wachsam musste der heute 68-Jährige ohnehin immer sein. Seine Lebenspartnerin war bei den Übergriffen angeblich fast immer in der Nähe. Meist schlief sie schon oder hielt sich außerhalb des Wohnwagens auf. Im Prozess hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. So war dem Mädchen zumindest die Aussage vor Gericht erspart geblieben. Die Schülerin hatte sich schließlich ihrer Mutter offenbart (Ouelle: jh in DZ vom 20.Mai (2023).

Versuchte Vergewaltigung, vier Jahre und zehn Monate Haft. Ein polnischer LKW-Fahrer hatte sich Mitte Januar 2023 vor dem Essener Landgericht zu verantworten, weil er in der Nacht zum 5. Juni 2022 nach einem Disco-Besuch eine junge Frau auf dem Dorstener Zechengelände in Hervest überfallen und teilweise entkleidet hatte, um sie zu vergewaltigen. Der Freund des Opfers war jedoch gerade noch rechtzeitig aufgetaucht, dadurch Weiteres verhindert wurde. Im Prozess hatte der Lkw-Fahrer ein weitreichendes Geständnis abgelegt und sagte: „Ich sehe wie im Traum, wie ich dieses Mädchen auf den Hinterkopf schlage und ihr den Mund zuhalte.“ Eine Erklärung für seine Tat hatte er nicht. Das Gericht verurteilte den 37-Jährigen zu vier Jahren und zehn Monaten Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre gefordert, die Verteidigung nicht mehr als vier Jahre. Da das Urteil um zehn Monate über die vier Jahre ging. legte der Verteidiger im Namen des Angeklagten wegen eines angeblichen Rechtsfehlers Revision ein. Das letzte Wort hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Quelle: Jh in DZ vom 22. Jan. 2023).

74-jähriger Opa missbrauchte seinen Enkel: 19 Monate Gefängnis. Es passierte auf dem Sofa: Vor Jahren hatte sich ein Rentner aus Marl an seinem damals zehnjährigen Enkelsohn aus Dorsten sexuell vergangen und ihn im Intimbereich angefasst und massiert. Im November 2022 wurde der 74-Jährige von der 25. Strafkammer des Landgerichts Essen zu einer 19-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt – ohne Bewährung. In dem mehrtägigen Prozess hatte der Angeklagte den sexuellen Missbrauch bis zuletzt bestritten. Doch die Richter hatten keinen Zweifel, dass der Junge die Wahrheit sagte. Von mindestens zwei Übergriffen war im Urteil am Essener Landgericht die Rede. „Wahrscheinlich gab es aber noch viel mehr Fälle“, so Richter Markus Dörlemann. Das gehe aus der Aussage des Jungen hervor.
von dem Vorwurf des Kindsmissbrauchs wollte der Großvater weder bei der Polizeivernehmung noch in der späteren Gerichtsverhandlung nichts wissen. Er sprach von einer Intrige. „Ich vermute, dass mich meine Ex-Frau am Boden zertreten will“, sagte der Angeklagte den Richtern. Das habe sie ihm nach der Trennung zumindest angedroht. Und auch die Eltern seines Enkelkindes seien sicherlich nicht unschuldig. Sie hätten dem Jungen möglicherweise etwas eingeflüstert. Das Verhältnis zur Mutter sei schwierig. „Die Familie hat in die Welt hinausgetragen, dass ich ein Kinderschänder bin“, so der Angeklagte. Er habe den Jungen zwar mal am Rücken gekrault, mehr aber auch nicht. Zu verbotenen Berührungen sei es dabei nicht gekommen. Die Vorwürfe seien frei erfunden, so der 74-Jährige aus Marl-Zentrum. Er selbst hat vier erwachsene Kinder.
Die Vorwürfe gingen auf die Jahre 2018 und 2019 zurück. Damals hatte der Zehnjährige zwei oder drei Mal beim Opa übernachtet. Einmal war auch ein Cousin mit dabei. Das Rückenkraulen geschah auf Initiative des Jungen. So hatte es der Zehnjährige auch bei der Polizei erzählt. „Der Junge hatte das offenbar gerne und kannte das von zu Hause“, sagte eine Kripo-Beamtin bei ihrer Zeugenvernehmung. Zweimal soll der Angeklagte mit seiner Hand jedoch in den Intimbereich des Jungen „gewandert“ sein, der das nicht wollte. „Opa hör auf, da nicht.“ Daraufhin soll der Angeklagte auch aufgehört haben. Es war der Cousin, der zu Hause schließlich davon erzählt hatte. Die Eltern des Betroffenen Kindes gingen daraufhin zur Polizei. Bei der Vernehmung stritt der Großvater alles ab, wie auch vor Gericht. Stattdessen sagte er, dass er als Kind von einem Freund des Vaters selbst missbraucht worden sei. Auch deshalb würde er so etwas selbst nie tun. „Ich weiß, wie schlimm das ist“, sagte er den Richtern. Die hatten jedoch Zweifel an seiner Aussage.
Mit 19 Monaten Gefängnis begann für den Verurteilten eine harte Zeit. Für eine Bewährung sah die Strafkammer keinen Spielraum. Das wäre vielleicht anders gewesen, hätte der Angeklagte dem Jungen die Aussage vor Gericht durch ein Geständnis erspart und den heute 14-Jährigen nicht weiterhin als Lügner hingestellt. Auch auf eine Intrige aus dem Kreis der Familie – wie vom 74-Jährigen behauptet – gab es laut Urteil keinerlei Anhaltspunkte (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 9. Nov. und 2. Dez. 2022).

Opa missbrauchte in Dorsten seine Enkelin: dreieinhalb Jahre Gefängnis. Nach schweren Missbrauchstaten im Dorstener „Atlantis“ wurde ein 73-jähriger Mann am 22. November 2022 vom Essener Landgericht zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.  Gleich mehrfach hatte der angeklagte Rentner aus Gelsenkirchen seine kleine Enkelin in einer Umkleide des Dorstener Schwimmbads „Atlantis“ sexuell missbraucht. Die schweren Vorwürfe gingen auf den Sommer 2020 zurück. Das damals zehnjährige Mädchen hatte lange geschwiegen, sich dann aber doch noch offenbart. Die Belastung, unter der sie litt, war offenbar zu groß. Die Mutter der inzwischen 13-Jährigen hatte im Prozess sogar von Selbstmordgedanken ihrer Tochter gesprochen. Fünf Fälle standen in der Anklage. Das Mädchen hatte bei der Polizei allerdings noch von viel mehr Übergriffen erzählt. Überall sei der der Großvater mit seinen Händen gewesen – auch im Intimbereich. Der 73-Jährige selbst sprach zum Prozessauftakt dagegen höchstens von drei Taten. Laut Anklage waren die Taten immer gleich. Nach dem Schwimmen haben sich Großvater und Enkelin eine Umkleidekabine für körperlich eingeschränkte Personen gesucht. Das war auch erst mal nicht ungewöhnlich. Der heute 73-Jährige war beim Gehen schon damals auf einen Rollator angewiesen. Doch was dann passierte, war massiv. Der Angeklagte selbst hatte die Vorwürfe im Prozess nicht bestreiten. „Das hat sich einfach so ergeben“, sagte er den Richtern. Warum, konnte er nicht erklären. „Da muss mich der Teufel geritten haben.“ Es soll noch zu viel mehr Taten gekommen sein. Auch im Auto. „Der hat das ständig gemacht.“ So oder so ähnlich soll es die Schülerin ihrer Mutter erzählt haben. „Bei den Taten hat das Mädchen die Augen fest geschlossen gehalten – wahrscheinlich aus Ekel und Scham“, hieß es im Urteil. Auf eine direkte Vernehmung des Kindes hatten die Richter nach dem umfassenden Geständnis des Angeklagten allerdings verzichtet. Sollte die 13-Jährige jedoch stark genug sein, um im Anschluss des Prozesses bei der Staatsanwaltschaft zu erzählen, was angeblich noch alles passiert ist, könnte es sein, dass gegen den 73-Jährigen erneut Anklage erhoben wird (Quelle: jh in DZ vom 16./23. Nov. 2022).

Umfangreiche Fotosammlung enthielt auch Kinderpornografie. Die Anklageschrift liest sich wie ein Horrorroman. Das Genre: Kinderpornografie. Der Angeklagte war ein 27-jähriger Dorstener, in dessen umfangreicher pornografischer Datensammlung sich auch rund 1000 Bilder von missbrauchten und gequälten Kindern befanden. Einige davon hat er auch in Chats verschickt. Die anderen lagerten offenbar auf der Festplatte seines Laptops. 20 „Bildbeschreibungen“ trug der Staatsanwalt im Detail vor. Immer spielten kindliche Intimbereiche, männliche Geschlechtsorgane, Penetration oder Oralverkehr sowie Körperflüssigkeiten eine Rolle. Das jüngste Missbrauchsopfer, offenbar ein Säugling, lutschte am Schnuller, während sich ein erwachsener Mann an ihm verging. Oft endeten die Beschreibungen der furchtbaren Bilder mit dem Satz: „Das Mädchen schaut traurig in die Kamera.“ Der Angeklagte hielt den Blick gesenkt während der Anklageverlesung und legte danach direkt ein umfassendes Geständnis ab. Schon früh habe er Pornos konsumiert, das habe sich nach und nach zu einer regelrechten Sammelwut entwickelt. In Chats habe er auch getauscht. Er habe keine pädophilen Neigungen, sondern abgestumpft und undifferenziert alles gesammelt, was der Porno-Markt hergegeben habe. „Welche Schicksale hinter diesen Kinderbildern stehen, ist mir erst klargeworden, als ich begonnen habe nachzudenken, nachdem die Polizei mich hochgenommen hatte.“ Inzwischen sei ihm klar, dass er mit seiner Sammelwut einen Markt angefüttert und eine Nachfrage unterstützt habe, die für die Kinder schreckliche Folgen habe. „Ich habe eine grausame Tat begangen und bereue das zutiefst.“ Er stehe auf einer Warteliste für eine Therapie. „Ich reflektiere meine Tat und will wissen, was mich dazu getrieben hat.“ Er versicherte, mittlerweile keine Pornos mehr zu sammeln. Der Staatsanwalt hielt die Reflexion des bislang unbescholtenen Täters für glaubhaft, sah für den inzwischen in einer festen Beziehung lebenden jungen Mann eine unproblematische Sozialprognose und rang sich letztlich trotz der erdrückenden Beweislast und der ekelhaften Taten „ausnahmsweise“ zum Antrag auf eine Bewährungsstrafe durch. Der von ihm geforderten Freiheitsstrafe von zwei Jahren, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, schloss sich das Gericht ebenso an wie der Auflage, sich gemeinsam mit einem Bewährungshelfer um einen Therapieplatz zu kümmern. Die zusätzliche Geldstrafe von 1800 Euro soll einem Kinderhospiz zugutekommen. Der Verteidiger hatte für seinen Mandanten um eine milde Strafe gebeten. Sein Wunsch wurde erfüllt (Quelle: Petra Berkenbusch, entnommen in der DZ vom 28. Nov. 2022).

Für sexuelle Nötigung gab es keinen Beweis. Ein Prozess am Dorstener Amtsgericht markierte eine zu Ende gegangene Paar-Beziehung, was den 38-jährigen Ex-Lebensgefährten im November 2022 auf die Anklagebank brachte. Seine Ex-Lebensgefährtin hatte ihn wegen Körperverletzung, sexueller Nötigung und Betrugs angezeigt. Der Staatsanwalt warf dem Dorstener vor, seine Freundin im Sommer 2019 bei einem Streit ins Gesicht geschlagen und verletzt zu haben. Irgendwann im Jahr 2020 oder 2021, näher hatte sie die Tatzeit nicht eingrenzen können, sei es zu einem sexuellen Übergriff gekommen, den sie nicht gewollt habe. Trotz ihrer Weigerung habe er nicht von ihr abgelassen. Dass er ihr im Internet eine 27 Euro teure Tasse mit einer Liebeserklärung bestellte, die Rechnung dafür aber an ihre Adresse schicken ließ, wertete der Anklagevertreter als Betrug, der Angeklagte jedoch als Versehen. Die beiden anderen Anklagepunkte wogen dagegen deutlich schwerer und waren gleichsam schwieriger aufzuklären. Zur Verletzung am Auge seiner Freundin sei es nach einem Streit gekommen, gab der Angeklagte zu Protokoll, bei dem er sich förmlich in Notwehr gegen die Frau gewehrt habe. Die habe ihm das T-Shirt zerrissen und ihn am Hals gekratzt. Er habe sie von sich weggeschubst und dabei sei sie wohl gefallen. Beide seien alkoholisiert gewesen. Später hätten sie sich aber wieder vertragen. Während er für die Körperverletzung und den Tassen-Fall mit einer Geldstrafe von 4400 Euro bestraft wurde, wurde er vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Fast eine Stunde hatte das Gericht die junge Frau unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu diesem Vorfall befragt. Dabei hatte sie offenbar berichtet, dass das von ihm zuvor als recht rege dargestellte Sexualleben nicht immer einvernehmlich stattgefunden habe. Oft habe sie Dinge über sich ergehen lassen, die sie gar nicht gewollt habe. Dass sie sich in der fraglichen Nacht nicht ausdrücklich gewehrt hatte, hat ihrem Ex-Freund einen Freispruch im juristischen Sinne „im Zweifel für den Angeklagten“ verschafft (Quelle: pb in DZ vom 25. Nov. 2022).

Wulfener wegen Kindesmissbrauchs zu Haftstrafe verurteilt. Ein Mann aus Wulfen machte Kinderporno-Videos von seiner Stiefschwester. Das kleine Mädchen war erst vier Jahre alt, als der Stiefbruder sein Handy zückte. Im Fokus: der entblößte Intimbereich des Kindes. Im Oktober 2022 wurde der 24-Jährige wegen Kindesmissbrauchs und Kinderpornografie vom Essener Landgericht zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Seine Familie hat angeblich komplett mit ihm gebrochen.
Es war im Sommer 2021, als die Vierjährige ins Zimmer des Angeklagten kam. Sie war noch nicht lange in der Familie. Die Mutter des 24-Jährigen hatte das Mädchen aufgenommen, weil es bei den leiblichen Eltern offenbar Probleme gab. Dass der Angeklagte kinderpornografische Fotos und Videos seiner Stiefschwester gemacht und sie dabei auch angefasst hatte, ist bei einer Wohnungsdurchsuchung aufgefallen. Die Dateien zeigen alles. Mal schläft das kleine Mädchen, mal sitzt es auf dem Boden, mal hält es ein Kuscheltier im Arm. Die Ermittler hatten Hinweise erhalten, dass sich der Angeklagte auch im Internet auf Kinderporno-Seiten tummelt. Im Prozess hatte der 24-Jährige ein umfassendes Geständnis abgelegt. Den Richtern hatte er unter anderem diesen Satz gesagt: „Ich kann mir das selbst nicht erklären.“ Er will auch inzwischen damit begonnen haben, alles aufzuarbeiten (Quelle: jh in DZ vom 12. Okt. 2022).

Missbrauchs-Prozess: Zu viele Zweifel – Lkw-Fahrer freigesprochen. Ein Vater aus Dorsten wurde mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Vor Gericht kam es dann ganz anders. – Die Anklage hatte es in sich: Einem Lkw-Fahrer aus Dorsten war vorgeworfen worden, seine Partnerin vergewaltigt und seine kleine Tochter missbraucht zu haben. Doch die Richter hatten Zweifel. Das Essener Landgerichts sprach den 25-jährigen Angeklagten am 23. Juni 2022 frei. Die ersten Hinweise sollte es bereits Ende 2018 gegeben haben. Damals hat die erst Dreijährige angeblich erzählt, dass der Papa sie angefasst habe. „Das war eklig.“ So hatte die Mutter die angeblichen Worte ihrer Tochter später wiedergegeben. Als sie ihren Ex-Partner – die beiden waren damals schon getrennt – mit den Vorwürfen konfrontierte, stritt der alles ab. Dabei war er auch im Prozess geblieben. Dort hatte er nach Absprache mit seinem Verteidiger bereitwillig alle Fragen der Richter beantwortet – bis in intimste Details. Zu dem Vergewaltigungsvorwurf sagte er: „Alles war einvernehmlich“. Und zu den Missbrauchsvorwürfen: „Die hat es nie gegeben.“ Die anfangs Dreijährige war vor Gericht nicht als Zeugin vernommen worden. Sie hat offenbar überhaupt keine Erinnerung mehr an die Zeit vor dreieinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte trotzdem eine Verurteilung gefordert: anderthalb Jahre Haft auf Bewährung – wegen Kindesmissbrauchs. Die Richter sahen dafür jedoch keine ausreichende Grundlage: Freispruch (Quelle: DZ vom 25. Juni 2022).

Kinderpornografie auf dem Handy: Zwei Jahre Haft für Dorstener. Ein Bild von einem Mädchen unter 14 Jahren, das in Unterwäsche breitbeinig posierte, sowie einem Mann lud der heute 51-jährige Dorstener, der zur Tatzeit in Schermbeck wohnte, im Mai 2020 bei Instagram hoch. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei im November 2020 das Smartphone des 51-jährigen Dorsteners und darauf sechs kinderpornografische Bilddateien sowie zwölf Videos, in denen auch Oral- und Vaginalverkehr gezeigt wurde. Im Januar 2022 hatte sich der Dorstener vor dem Weseler Amtsgericht zu verantworten. „Ich habe das Smartphone gebraucht gekauft. Ich weiß nicht, ob die Sachen schon drauf waren“, verteidigte sich der Angeklagte. Dass eine Bilddatei auf seinem Instagram-Account hochgeladen wurde, „kann ich mir nicht erklären, ganz ehrlich“. Dass der Richter sich von dieser Beteuerung nicht überzeugen ließ, dürfte vor allem einen Grund haben: Der Angeklagte saß bereits am im Januar 2021 auf der Anklagebank wegen des Besitzes von mehr als 2800 kinderpornografischen Bildern, die von der Polizei bei einer Hausdurchsuchung auf seinem Mobiltelefon und seinem Tablet gefunden wurden. Damals wurde er mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie einer Zahlung von 1800 Euro an den Kinderschutzbund Wesel bestraft wurde.
Vor Gericht räumte der Angeklagte seine neuerlichen Taten dann doch „voll und ganz“ ein. Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten sein Geständnis zugute. Die Taten seien zudem vor der Verurteilung erfolgt. Der Staatsanwalt forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren mit dreijähriger Bewährungsfrist sowie eine Geldstrafe von weiteren 1000 Euro. Der Richter schloss sich im Urteil dem Antrag des Staatsanwalts an und redete dem Angeklagten in der Urteilsbegründung ins Gewissen. Der Besitz von Kinderpornografie werde mittlerweile vom Gesetzgeber als Verbrechen eingestuft (Quelle: Berthold Fehmer in DZ vom 22. Jan. 2022).

Grundschülerin aus Dorsten missbraucht – Täter (56) verurteilt. Die Schülerin aus Dorsten war gerade neun Jahre alt, als der Partner ihrer Mutter ihr erst Geld anbot – und sie dann dreimal missbrauchte. Jetzt wurde der Täter (56) verurteilt. Das junge Mädchen litt noch immer – der Mann, der dafür verantwortlich war, kam vor Gericht glimpflich davon. Nach einer Serie von mindestens drei sexuellen Übergriffen auf ein Mädchen aus Dorsten ist ein 56-jähriger Drucker aus Haltern am See zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Obendrein muss der Ex-Partner der Mutter des Opfers eine Sexualtherapie absolvieren. Der Angeklagte hatte im Prozess vor der 5. Jugendschutzkammer sofort die Flucht nach vorne angetreten und die Anklage über seinen Anwalt vorbehaltlos bestätigt. Zu dem Umständen, wie es so weit kommen konnte, äußerte sich der 56-jährige Angeklagte so: „Ich mochte sie, fand sie sympathisch, habe mich ein bisschen zu ihr hingezogen gefühlt“, gab er zu. Zum Motiv gab der Angeklagte an: „Es war Neugier.“
Angeklagt waren drei sexuelle Übergriffe im Zeitraum von Sommer 2020 bis März 2021. Damals lebte der Angeklagte noch mit dem Mädchen und der Mutter in einem Reihenhaus in Dorsten. Vor dem ersten Übergriff bot er dem Kind laut Urteil als Bezahlung dafür, dass er es im Intimbereich berühren darf, 50 Euro an. Die Neunjährige sagte zu, der Angeklagte vergriff sich an ihr und gab ihr anschließend das versprochene Geld. Zwei weitere, ganz ähnliche Vorfälle folgten. In einem Fall davon übergab der Angeklagte der Grundschülerin danach weitere 50 Euro. Später hatte er auch noch versucht, dem Mädchen den Kauf eines neuen Fahrrades schmackhaft zu machen. Doch dazu kam es nicht mehr. Aufgeflogen waren die Übergriffe kurz vor einer geplanten Radtour. „Ich habe so getan, als ob ich mich freue“, hatte die heute Zehnjährige einer Polizeibeamtin in einer ausführlichen Vernehmung erklärt, deren 20-seitiges Protokoll verlesen wurde. „Aber aus Angst, dass er das dann wieder macht, habe ich es dann meiner Mutter erzählt“, hieß es darin auch. Mehr und mehr realisiert, dass das, was der Angeklagte ihr angetan und sie über sich ergehen lassen hatte, „ein Fehler von ihm war“. Mit der Bewährungsstrafe folgten die Richter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Besonders hoch angerechnet wurde dem Angeklagten, dass dem Mädchen, das mit seiner Mutter draußen auf dem Flur wartete und sichtbar litt, durch das umfassende Geständnis eine Zeugenaussage vor Gericht erspart werden konnte (Quelle: Werner von Braunschweig in DZ vom 21. Okt. 2021).

Busengrapscher im Atlantis-Bad, Hitlergruß und böse Tritte. Üble Übergriffe wurden einem Mann aus Dorsten vorgeworfen: Er soll eine Frau in der Atlantis-Sauna begrapscht, Nazi-Parolen in einer Kneipe von sich gegeben und seine Ex misshandelt haben. Dafür musste er sich Anfang Oktober 2021 vor dem Dorstener Schöffengericht verantworten, das ihn zu einem Jahr und zehn Monate Haftstrafe verurteilte. Der Anwalt des Angeklagten ging in Berufung. – In der Dorstener Altstadt betrat er eine Kneipe mit dem Hitlergruß, bevor er die Bedienung volltrunken mit übelsten Nazi-Parolen beleidigte und einen Gast, der eingreifen wollte, ein halbvolles Glas über den Kopf zog. In der Sauna des Freizeitbades Atlantis grapschte er einer mit einem Bademantel bekleideten Frau an den Busen und sorgte anschließend beim Eintreffen der Polizei für eine Menge Aufruhr. Und dann soll er noch mehrfach seine Ex-Freundin geschlagen und getreten, sie bedroht und ihr Auto demoliert und dessen Reifen zerstochen haben. Der Angeklagte wies bis zum Schluss alle Vorwürfe von sich. „Ich bin absolut unschuldig!“ Doch das Schöffengericht glaubte den Opfern und Augenzeugen, die ihn als Täter eindeutig identifizierten. Da einige der Taten unter laufender Bewährung passiert waren, verhängte das Schöffengericht die Haftstrafe ohne Bewährung. Doch letztendlich wird das Landgericht als nächste Instanz zu entscheiden haben (Quelle: Michael Klein in DZ vom 8.Okt. 2021).

15-Jährige bedrängt: Ex-Boxer aus Dorsten erneut verurteilt. Ende August 2021 fand vor dem Essener Landgericht ein weiterer Prozess gegen den einstigen Dorstener Weltmeister im Kickboxen statt. Es war die zweite Verurteilung des 29-Jährigen: fünf Jahre Haft. Dabei ist allerdings ein früheres Urteil wegen Vergewaltigung von weit über vier Jahren Haft mit einbezogen worden. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe von Anfang an vehement bestritten. Eine der Ex-Freundinnen war 15 Jahre alt und ging noch zur Schule, als sie sich in den Angeklagten verliebt hat. „Er hat mir imponiert“, hatte sie den Essener Richtern bei ihrer Zeugenvernehmung gesagt. „Am Anfang war er auch superlieb.“
Es gab mehrere Treffen, zu denen der damals 21-Jährige die Schülerin mit seinem Auto abgeholt hat. Einige der Fahrten gingen zum „Poco-Parkplatz“, der abends weitgehend verlassen war. Genau dort soll er die 15-Jährige laut Urteil schließlich zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. „Mit Gewalt und gegen ihren Willen“, hieß es im Urteil. Es sollen auch Fotos entstanden sein, die die Schülerin eigentlich nicht machen wollte. „Aber ich wollte ja nicht prüde sein“, hatte sie den Richtern kleinlaut gesagt. Vor Gericht war es auch noch um die mutmaßliche Vergewaltigung einer anderen Ex-Freundin gegangen. In diesem Fall ist der Dorstener jedoch freigesprochen worden. Die neuen Vorwürfe waren während des ersten Prozesses Anfang 2019 bekannt geworden. Durch die Berichterstattung hatten sich weitere junge Frauen bei einer Anwältin gemeldet und ebenfalls von sexuellen Übergriffen berichtet. Daraufhin waren neue Ermittlungen angelaufen. Mit dem Urteil blieben die Richter am Essener Landgericht deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die unter Einbeziehung des ersten Urteils sogar siebeneinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Quelle: Jörn Hartwig in DZ vom 25. Aug. 2021).

Hervester missbrauchte achtjähriges Mädchen: 18 Monate Haft. Es ist jetzt schon viele Monate her, dass ein zehn Jahre altes Mädchen aus Dorsten-Hervest sexuell missbraucht worden ist. Seitdem hat sich das Leben der Schülerin entscheidend verändert. „Ich traue nur noch meiner Familie“, hatte sie den Richtern am Essener Landgericht bei ihrer Zeugenvernehmung gesagt. Am 1. Juli 2021 ist der Mann, der dafür verantwortlich ist, verurteilt worden. Die Richter haben anderthalb Jahre Haft ohne Bewährung verhängt und von einem „schwerwiegenden Vertrauensbruch“ gesprochen. Der Angeklagte selbst hatte im Prozess immer seine Unschuld beteuert. „Ich habe kein Kind angefasst.” So lauteten seine Worte. Doch das wurde ihm nicht geglaubt.
Es war der 2. Oktober 2019, als das damals noch achtjährige Mädchen von der Mutter zu Hause abgesetzt worden ist. Der Vater arbeitete mit dem Angeklagten im Garten, wie auch schon an den Tagen zuvor. Die Familie hatte sich gerade ein Haus gekauft, war mit Renovierungsarbeiten beschäftigt. Die Schülerin schnappte sich ihr Fahrrad, fuhr auf der Straße hin und her, tobte später auch mit dem Angeklagten, der sie mehrfach packte und in die Luft warf. „Das hat ihr Spaß gemacht“, so der Richter. „Bis dahin war ja auch noch alles gut.“
Doch dann habe der 24-Jährige das Kind plötzlich hinters Haus gelockt und im Intimbereich begrabscht. Erst mit Arbeitshandschuhen, dann ohne. Bei einer DNA-Analyse waren später so viele Spuren sichergestellt worden, dass selbst die Gutachterin erstaunt war. Durch einen harmlosen Kontakt beim Toben sei diese Fülle von DNA-Spuren nicht zu erklären, hieß es im Urteil. Die Schülerin hatte sich damals sofort der Mutter offenbart, die keine Sekunde zögerte und sofort die Polizei alarmierte. Der Angeklagte wurde noch am Haus der Familie festgenommen, wobei seine Hände in Tüten verpackt wurden, um mögliche Spuren zu erhalten. In ihrer nicht-öffentlichen Vernehmung soll die Zehnjährige von Schmerzen berichtet haben, und dass sie das Vertrauen in andere Menschen verloren habe. „Da war sehr eindrucksvoll“, so Richter Jordan. Und direkt an den Angeklagten gewandt: „Das sind die Folgen Ihrer Tat.“ Die Staatsanwältin und die Anwältin, die im Prozess die Interessen des Mädchens vertreten hatte, hatten sogar drei Jahre Haft gefordert. Verteidiger Michael Schwankl plädierte auf eine Bewährungsstrafe (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 2. Juli 2021).

Verstörender Nackt-Auftritt im Garten: Bewährungsstrafe. Ein Mann aus Altendorf-Ulfkotte wurde von einer Nachbarin angezeigt, weil er sich ihr 2020 nackt im Garten gezeigt hatte. Wegen exhibitionistischen Handlungen erhielt der 44-Jährige im März 2021 in zweiter Instanz vom Landgericht Essen eine Bewährungsstrafe von drei Monaten Haft. In erster Instanz war er vom Amtsgericht Dorsten lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dem Angeklagten war das zuviel und der Staatsanwaltschaft zu wenig. Also gingen beide in Berufung mit dem Ergebnis, dass das Berufungsgericht die Strafe noch erhöhte.
Es war der 8. April 2020, als sich der Angeklagte laut Urteil einer Nachbarin zeigte. „Du kannst mitmachen“, soll er ihr noch zugeraunt haben. Zuvor soll auch ihr damals zwölfjähriger Sohn den Angeklagten im Garten gesehen haben. „Ich war auf dem Trampolin“, sagte der Schüler den Richtern. „Und er lag nackt im Garten. Ich war geschockt.“
Im Prozess redete sich der 44-Jährige regelrecht in Rage. „Langsam drehe ich durch.“ Er sei kein Mensch, der sich anderen zeige, um dadurch sexuelle Befriedigung zu erfahren. „Die machen mich verrückt, die Leute.“ Sein Ruf werde ruiniert, er finde deshalb schon keine Arbeit mehr. Sogar die Polizisten würden lügen. Die betroffene Nachbarin wollte im Essener Prozess zunächst jedoch gar keine Aussage mehr machen, da sie Angst vor ihrem Nachbarn hatte, der sie nach dem Prozess in Dorsten mit den Worten „Ich murks Dich ab“ massiv bedrohte, so die Zeugin. Diese Bedrohung soll Gegenstand eines neuen Strafverfahrens sein, das demnächst beginnen soll. Schon im ersten Prozess war der 44-Jährige durch obszöne Gesten aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft hatte sein damaliges Verhalten später so zusammengefasst: „Der Angeklagte hat eine extrem frauenfeindliche Einstellung.“ Er leide an Selbstüberschätzung und glaube, dass er von jeder Frau begehrt werde. Die Nachbarin, die am Essener Landgericht als Zeugin gehört wurde, hatte berichtet, dass der Angeklagte regelmäßig nackt in der Sonne liege. Normalerweise habe man jedoch einfach weggeschaut. Diesmal sei die Grenze jedoch eindeutig überschritten worden. Als die Polizei damals in Altendorf-Ulfkotte auftauchte, haben die Beamten den 44-Jährigen zunächst aufgefordert, sich zumindest eine Badehose anzuziehen. Er selbst hat dagegen bis zuletzt bestritten, überhaupt nackt gewesen zu sein. Dass die Strafe höher ausgefallen ist als in der ersten Instanz, begründeten die Essener Richter unter anderem so: „Null Einsicht, null Reue“ (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 12. März 2021).

Dorstener verging sich mehrfach an einem zwölfjährigen Mädchen. Abstruse Behauptungen bewahrten ihn vor Gericht nicht vor einer empfindlichen Strafe. Nach vier massiven Sexübergriffen auf ein entfernt verwandtes Mädchen ist ein Mann (61) aus Dorsten am Essener Landgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte zwar Geschlechtsverkehr mit dem Kind zugegeben, dabei aber behauptet, die Initiative sei von der Zwölfjährigen ausgegangen. Vor Gericht blitzte er mit dieser scheinbaren Ausrede ab – rein rechtlich spielte sie ohnehin nicht die geringste Rolle. Die Übergriffe passierten zwischen dem 27. März und Mitte Juni 2020 in einem Mietshaus in der Innenstadt. Der erste Vorfall am Rande eines Übernachtungsbesuches auf der Wohnzimmercouch, später verging sich der 61-Jährige laut Urteil auch im Keller und sogar im ehelichen Schlafzimmer an dem Mädchen. Bei drei von vier Taten hatte der Angeklagte zwar selbst zugegeben, dass es bei dem Übergriff zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Vor Gericht hatte der 61-Jährige aber vor allem Wert darauf gelegt, dass es keine Vergewaltigungen gewesen seien, denn das Mädchen hätte ihn zum Sex aufgefordert. Mit dem Urteil bescheinigte die Essener Jugendschutzkammer dem Dorstener am Ende aber genau das Gegenteil: Denn es lautet auf sexuellen Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung in vier Fällen sowie Freiheitsberaubung. Das heute 13 Jahre alte Mädchen war im Prozess als Nebenklägerin aufgetreten und hatte die Vorwürfe in nicht-öffentlicher Verhandlung bestätigt. Der Angeklagte legte Revision beim Bundesgerichtshof in Karlstuhe ein. (Quelle: Nach Werner von Braunschweig, entnommen der DZ vom 19. Dez. 2020).

Mann entblößte sich im Atlantis vor Mädchen. Vor rund einem Jahr hat sich ein Mann im Dorstener Schwimmbad „Atlantis“ plötzlich vor zwei kleinen Mädchen entblößt. Unter Wasser – die Kinder hatten Taucherbrillen auf. Wegen dieser und anderer Taten wurde er Anfang Dezember 2020 vom Essener Landgericht zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der 45-jährige Mann aus Oberhausen war bereits zweimal verurteilt worden. Er hatte immer wieder kinderpornographische Bilder und Videos aus dem Internet heruntergeladen. Aufhören wollte oder konnte er offenbar nicht. Einem Chat-Partner hatte er geschrieben, dass er auf Kinder bis zu zwölf Jahren stehe. Spätestens 2019 war er dann tatsächlich dazu übergegangen, die Nähe von Kindern zu suchen. Neben der Tat im „Atlantis“ hatte sich der 45-Jährige auch in einem Spielbereich des Rhein-Ruhr-Zentrums in Mülheim vor einem Mädchen entblößt. In das Urteil des Essener Landgerichts ist außerdem eine frühere Verurteilung wegen Kinderpornographie mit eingeflossen (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 2. Dez. 2020).

Kindesmissbrauch: Milde Strafe für Angeklagten aus Hervest. Aufatmen bei dem 54-jährigen Mann: Am Ende des Prozesses um Kindesmissbrauch und den Besitz von Kinderporno-Fotos kam das Gericht zu einem milden Urteil. Gleich zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte vor dem Essener Landgericht ein Geständnis abgelegt. Sein Verteidiger: „Mein Mandant würde am liebsten schamvoll im Boden versinken.“ Es seien Dinge vorgefallen, die niemals hätten vorfallen dürfen. Der 54-jährige Hervester hatte Ende 2018 einen Freund bei sich aufgenommen. Wenig später war auch dessen achtjähriger Sohn in der kleinen Wohnung eingezogen. Und der Junge musste dann mit ansehen, wie sich sein Vater und der Angeklagte im Bett vergnügten. Vor dem Gesetz gilt auch das als Kindesmissbrauch. In der Folgezeit soll der Hervester eine Reihe von Kurznachrichten an seinen Freund und auch an das Kind geschickt haben. Darin enthalten waren eindeutige Aufforderungen zu Missbrauchstaten. Der Bekannte, gegen den natürlich auch ein Strafverfahren geführt wird, soll dem Hervester erklärt haben: „Um den Jungen musst du dir keine Gedanken machen. Der kennt das schon alles.“ Das Geständnis und die Einsicht des Angeklagten brachten die Richter am Ende dazu, dem Mann den Gang ins Gefängnis zu ersparen. Die Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings musste sich der 54-Jährige verpflichten, eine Therapie zu machen, damit so etwas nicht noch einmal vorkommt (Quelle: Martin von Braunschweig in DZ vom 17. Okt. 2020).

Exhibitionist belästigt im Garten Nachbarin und ihren Sohn. Mutter und Sohn (12) waren schockiert, als ihr Nachbar nebenan in seinem Garten in der Siedlung Tönsholt splitterfasernackt an seinem Penis herumspielte. Jetzt wurde dem Mann der Prozess gemacht. Nicht das erste Mal in diesem Frühling 2020 lag der 44-jähriger Dorstener splitterfasernackt und wie auf einem Präsentierteller in seinem Garten. Als er schließlich dabei an seinem Penis herumspielte, rief eine Nachbarin, die das Ganze von einem gegenüberliegenden Stallgebäude gesehen hatte, die Polizei. Die Beamten erfuhren noch ein paar andere schlimme Dinge. So soll der Mann tags zuvor eine weitere Anwohnerin durch exhibitionistische Handlungen belästigt und vor ihrem zwölfjährigen Sohn zu masturbieren versucht haben. Vor dem Dorstener Schöffengericht stritt der Angeklagte alles ab. Er sei immer mit einer Badehose bekleidet gewesen. Außerdem präsentierte er Handy-Bilder von einem Palisadenzaun rund um sein Garten-Grundstück, der die Sicht auf ihn verhinderte. Mutter und Sohn erklärten aber, der Angeklagte habe den Zaun erst drei Wochen nach dem Vorfall installiert. Die Frau sagte aus, dass der Nachbar vor ihren Augen an seinem Glied herumgefummelt und ihr dabei noch einen sexistischen Spruch zugerufen habe. Als Stunden später der Sohn nach Hause gekommen war und sich im Garten aufgehalten habe, hätte der Nachbar auch vor ihm seinen Penis massiert. Nachdem auch ein ermittelnder Polizist bestätigte, dass an dem Tag noch kein Zaun stand, war für Richterin klar, dass der Angeklagte – der während der Verhandlung immer wieder impulsiv dazwischen redete – nicht die Wahrheit erzählt hatte. Dem Angeklagten konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er den Jungen tatsächlich gesehen hatte, während er an seinem Geschlechtsteil manipulierte. Möglicherweise habe sich der Mann doch unbeobachtet gefühlt, so die Staatsanwältin. Sie forderte für den Exhibitionismus gegenüber der Mutter drei Monate auf Bewährung. Doch das Schöffengericht verhängte eine Geldstrafe: 1200 Euro (Quelle: Michael Klein in DZ vom 9. Okt. 2020).

Gruppenvergewaltigung nicht nachweisbar – Angeklagte zahlen trotzdem. Die Anklage hatte es in sich, doch übriggeblieben ist fast nichts: Im Prozess um eine angebliche Gruppenvergewaltigung konnten die fünf angeklagten Fußballer aus Dorsten, Essen und Bochum das Essener Landgericht am Freitag ohne Verurteilung verlassen. Das Verfahren wurde eingestellt. Stundenlang war die heute 22-jährige Kosmetikerin aus Essen als Zeugin vernommen worden. Am Ende waren sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger allerdings einig: Für eine Verurteilung der 22- bis 26-jährigen Angeklagten reicht ihre Aussage nicht aus. Zu viele offene Fragen, zu viele Widersprüche. Das Kerngeschehen war vor Gericht anders beschrieben worden als noch bei der Polizei. Dass die 22-Jährige komplett gelogen habe, glauben Staatsanwalt und Richter allerdings auch nicht. Ganz spurlos ist das Strafverfahren trotzdem nicht an den Angeklagten vorbeigegangen. Ihnen war außerdem vorgeworfen worden, die sexuellen Handlungen in einer Essener Wohngemeinschaft fotografiert und die Bilder anschließend in Chat-Gruppen geteilt zu haben. Fotos in Chat-Gruppen geteilt. Diese „Aufgabe“ hatte der in Holsterhausen wohnende Angeklagte übernommen, der sich in jener Nacht auf den 13. Mai 2019 ansonsten komplett zurückgehalten hatte. Er war erst später dazugekommen, als seine Freunde mit der heute 22-Jährigen schon in einem der Zimmer waren. Er hatte die Frau nicht gefragt, ob er sie fotografieren dürfe, gestand der Holsterhausener ein. Wie er selbst zugab, hatte er die Fotos später nicht nur an die Mitangeklagten verschickt, sondern auch an viele andere. Auch dieser Vorwurf wurde jedoch am Ende eingestellt. Im Gegenzug hatten sich die Angeklagten bereiterklärt, insgesamt 15.000 Euro zu zahlen. Davon gingen  2250 Euro an die 22-Jährige – als eine Art Wiedergutmachung. Der Rest kommt der Landeskasse zugute. Auch die Frau hatte überraschend zugestimmt, das Strafverfahren so zu beenden (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 26. Sept. 2020).

Zehnjähriges Mädchen sexuell missbraucht. Das kleine Mädchen war zehn Jahre alt, als die Mutter es vorübergehend in die Obhut eines langjährigen Freundes ihrer Familie in Holsterhausen gab. Der Freund missbrauchte das Kind. Im September 2020 wurde der Täter vom Landgericht Essen zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. „Die Tat traf ein ohnehin schon belastetes Mädchen“, so die Richterin bei der Urteilsbegründung. Zu Hause sei es damals nicht gut gelaufen. Deshalb habe die Mutter gehofft, dass es der Zehnjährigen beim Angeklagten besser gehe. Grund zur Skepsis gab es nicht. Der Angeklagte hatte seit Jahren eine Partnerin und ein völlig unauffälliges Leben geführt. Bis zu seiner Rente war er Angestellter bei der Stadt Dorsten, Vorstrafen gibt es keine. „Er war für sie ein Opa-Ersatz“, hatte die Mutter im Prozess erzählt. „Wir waren sehr dankbar, dass er sie für ein paar Wochen aufnehmen konnte.“ Der Angeklagte kümmerte sich darum, dass die Zehnjährige zur Schule ging, übernahm auch sonst alle Kosten. Als die Krisenintervention vorbei war, schien zunächst auch alles in Ordnung zu sein. Bis der Angeklagte anfragte, ob das Mädchen nicht mal wieder mit zum Schwimmen gehen wolle. Das hatte aber keine Lust, obwohl es immer gerne zum Schwimmen ging. Das machte die Mutter stutzig.  Später, in einer ruhigen Minute, kam schließlich alles ans Licht. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess zwar zunächst bestritten, dann aber doch noch ein Geständnis abgelegt. Er hatte den schweren sexuellen Missbrauch mit seinem eigenen Handy gefilmt. Und weil er die Ortungsfunktion nicht ausgeschaltet hatte, waren auch die GPS-Daten gespeichert worden. Sie stimmten mit seiner Wohnanschrift überein. Dass die Strafe nicht noch höher ausgefallen ist, hatte am Ende nur mit seinem Geständnis zu tun. Dadurch hatte er dem Mädchen in letzter Sekunde eine Aussage vor Gericht erspart (Quelle: Martin von Braunschweig in DZ vom 8, Dez. 2020).

Pflegebedürftige Ehefrau genötigt, belästigt und nicht geholfen. Nach einer Serie von sexuellen Übergriffen auf seine pflegebedürftige Ehefrau war ein 61-jähriger Mann aus Wulfen Anfang Juli 2020 am Essener Landgericht zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Von den ursprünglich weiteren Anklagevorwürfen, seine seit 2015 neurologisch schwer erkrankte Frau zudem immer wieder gequält und schikaniert zu haben, wurde der Angeklagte aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Wie bekannt wurde, hatte der 61-jährige die vier zur Verurteilung führenden Belästigungs-Attacken (unter anderem Kniffe im Intimbereich) unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingestanden. Weil die Erkrankung der Wulfenerin inzwischen so fortgeschritten war, dass sie den Essener Richtern als Zeugin nicht mehr zur Verfügung stehen konnte, fehlte zur Überprüfung der weiteren Vorwürfe „das entscheidende Beweismittel“, so das Gericht beim Urteil. Die beiden Eheleute waren bereits 27 Jahre lange verheiratet.
Die Anklageschrift beschreibt insgesamt zwölf Szenen zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 13. Februar 2020, bei denen der Angeklagte, der seine Frau nach 27 Jahren Ehe eigentlich pflegen sollte, stattdessen drangsaliert, gedemütigt, gequält und belästigt haben soll. Eine Motivation dafür nennt die Anklageschrift nicht. Zweimal soll der Angeklagte seine pflegebedürftige Frau mit einer vollen Windel kräftig in das Gesicht geschlagen haben. Ein anderes Mal soll er im Anschluss an einen Hausputz seiner auf den Rollstuhl angewiesenen Frau absichtlich mit dem schmutzigen Aufnehmer durch das Gesicht gewischt haben. Darüber hinaus soll er seine Frau bei der Tabletteneinnahme schikaniert haben, ihr nicht das Wasser dazu gereicht haben, so dass sie gezwungen war, die Tabletten mit ihrem Speichel aufzulösen. Ferner soll der 61-Jährige seine erkrankte Frau, die laut Anklage nicht mehr fähig war, alleine zu stehen, einmal absichtlich im Badezimmer fallengelassen haben, so dass danach sogar ein stationärer Krankenhausaufenthalt notwendig wurde. Nach einem weiteren Sturz der Frau im Wohnzimmer soll der Angeklagte seiner Frau einfach nicht geholfen, sondern stattdessen weiter auf der Wohnzimmercouch ferngesehen haben. Mindestens viermal soll der Wulfener schließlich seine Frau auch sexuell bedrängt und genötigt haben, indem er sie laut Anklage unter anderem im Intimbereich kniff. – Weil die Ehefrau des 61-Jährigen inzwischen in einem Pflegeheim lebt, sahen die Richter keine Wiederholungsgefahr mehr. Wie bekannt wurde, hatte ein Schwager die Vorwürfe gemeinsam mit der Ehefrau zur Anzeige gebracht. Das Urteil lautet auf sexuelle Nötigung und Belästigung (Quelle: Werner von Braunschweig in DZ vom 2. und 6. Juli 2020).

Fatale Sex-Affäre zwischen Geschäftsfrau und Schafhirten vor Gericht. Vor dem Dorstener Amtsgericht wurde Anfang Juli 2020 ein Prozess geführt, in dem eine zweijährige Sex-Affäre zwischen einer angesehenen Geschäftsfrau und einem Schafhirten zur Sprache kam. 2016 begann die Mittfünfzigerin die zweijährige Sex-Affäre mit einem 17 Jahre jüngeren Schafhirten, in die sie emotional immer tiefer hineinstrudelte – bis hin zur Hörigkeit. Dabei ließ sie sich finanziell ausnehmen „wie eine Weihnachtsgans“, so das Fazit der Staatsanwaltschaft. Dem 38-Jährigen wurde vorgeworfen, die Dorstenerin im Mai 2018 in einem Schafstall vergewaltigt zu haben. Zudem habe er von dee Frau gefordert, für ihn die Leasing-Raten für zwei Luxus-BMWs (Wert: jeweils mehr als 130.000 Euro) zu übernehmen – andernfalls würde er ihrer Familie und ihrem Lebensgefährten von dem verschwiegenen Verhältnis erzählen. Und dann war da noch ein von ihr nieder- und unterschriebenes Dokument, in dem sie sich verpflichtet, dem Liebhaber 800.000 Euro zu zahlen, sollte sie gegenüber Anwälten und Behörden behaupten, dass sie die beiden Neuwagen nicht freiwillig gekauft habe oder verlangen, die Nobel-Karossen zurückhaben zu wollen. Das habe der Angeklagte ihr „unter massiven Einschüchterungen“ abgepresst, so die Anklage. Der Anwalt des Mannes verlas eine Erklärung, dass die Vorwürfe nicht stimmten. Der Sex sei immer einvernehmlich gewesen, die Autos habe sie ihm geschenkt, das Schreiben von ihr sei freiwillig gewesen. Der Anwalt präsentierte SMS-Chat-Verläufe, in der sich beide immer wieder ihrer Zuneigung versichern. Darunter war auch ein Nacktfoto, das die Geschäftsführerin dem Angeklagten geschickt hatte – und das Wochen nach der vermeintlichen Vergewaltigung. Im gleichen Zeitraum fertigten die Beiden ein gemeinsames Bett-Video an, in dem die Dorstenerin erklärte, sie wolle nicht mehr mit ihrem Lebensgefährten, sondern mit dem Liebhaber zusammen sein. Kennengelernt hatten sich beide 2015, als der Beschuldigte beauftragt worden war, die Schafe der Unternehmer-Familie zu scheren. Daraus erwuchs für ihn eine 400-Euro-Beschäftigung als „Hausmeister“ – und das unheilvolle Liebesabenteuer, das von Sex geprägt war, an allen möglichen Orten, vor allem aber in einem Kirchhellener Hotel. Die Frau versorgte ihn mit Geld, mit Bank- und Tankkarten, ließ ihn bei einem Notar sogar als ihren Alleinerben eintragen. Als der Familienbetrieb in finanzielle Schieflage geriet, vertraute sich die Frau einem Steuerfachmann an. „Ich habe mich selbst nicht wiedererkannt“, sagte sie aus, „ich habe wie unter Hypnose gelebt“. Ihr Leben sei zerstört, seitdem habe sie immer wieder gesundheitliche Probleme gehabt.
Sie habe sich zwar von dem Angeklagten gestalkt gefühlt, ihn später gehasst, aber immer das bereitwillig ausgeführt, von dem sie glaubte, was er von ihr verlangen würde. Immer deutlicher wurde während ihrer Aussage, dass der Angeklagte wohl gar nicht drohen musste. „Ich habe einfach immer alles gemacht“, so die Frau, „ich war abhängig von ihm“. Am Ende gab es einen Freispruch, den auch die Staatsanwältin gefordert hatte. Weder Nötigung noch Erpressung noch Unterschlagung konnte dem Angeklagten nachgewiesen werden, auch nicht die Vergewaltigung: Die Frau war nicht zum Arzt gegangen, und zur Polizei erst drei Monate später. „Aus Scham“, wie sie sagte (Quelle: Gekürzt nach Michael Klein in DZ vom 3. Juli 2020).

Sanitäter machte im Bad Nacktbilder von minderjährigem Mädchen. Die Vorwürfe gegen den 49-jährigen Angeklagten wogen schwer: Der Vater eines zwölfjährigen Sohnes soll vor knapp vier Jahren die minderjährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin aus Dorsten an den Brustwarzen gestreichelt und auch anderweitig sexuell berührt haben. Außerdem habe er heimlich Aufnahmen von dem Mädchen gemacht, als sich die heute 16-Jährige damals im Badezimmer nackt ausgezogen habe. Und dann war noch das kinderpornografische Video, das die Ermittler auf dem PC des Mannes fanden. Mitte Juni 2020 musste sich der der Bottroper für diese Anschuldigungen vor dem Dorstener Schöffengericht verantworten. Die beiden letzteren Taten räumte er bereitwillig ein. Das Video sei ihm ohne sein Wissen in einem WhatsApp-Chat von einem Gruppenmitglied gesendet worden. Weil der Speicher seines Smartphones voll gewesen sei, habe er auch diesen Chatverlauf aus Versehen auf den PC übertragen, sagte er aus. Die Nacktbilder des Mädchens seien ein „großer Fehler gewesen, für den ich mich schon persönlich entschuldigt habe“, sagte er. Die sexuellen Übergriffe auf die damals 12-/13-Jährige bestritt der Mann allerdings. Sein Anwalt merkte an, dass das Mädchen gegenüber der Polizei zunächst keine solchen Angaben gemacht habe, sondern erst bei einer späteren Vernehmung plötzlich diese Vorwürfe äußerte. Der Verteidiger wollte dem Gericht zudem eine Privat-Expertise eines renommierten Gutachters vorlegen, das die Glaubwürdigkeit des Mädchens anzweifeln würde.
Da der Experte aber nicht selbst mit dem Mädchen geredet, sondern nur ihre schriftlichen Aussagen in den Akten untersucht hatte, wies das Gericht das Angebot des Verteidigers zurück – woraufhin der Anwalt ankündigte, offiziell ein Gutachten beantragen zu wollen. Da dies das Verfahren bis zu einem Jahr verzögert hätte sowie Staatsanwalt, Gericht und die Nebenklägerin dem schwer unter dem Verfahren leidenden Mädchen eine Zeugenaussage ersparen wollten, kam es zu einem Deal. Aber da allen Prozessbeteiligten der Ausgang des verlängerten Verfahrens zu unsicher erschienen, verständigten sich die Parteien auf Anregung des Staatsanwalts darauf: Die Vorwürfe gegen den Mann wegen des sexuellen Missbrauchs wurden eingestellt, dafür akzeptierte er für die beiden gestandenen Taten elf Monate auf Bewährung inklusive einer 1000-Euro-Geldstrafe (Quelle: Nach Michael Klein in DZ vom 11. Juni 2020).

Unsittliche Berührung eines Achtjährigen. Hatte der Angeklagte zu Prozessbeginn noch abgestritten, einen acht Jahre alten Jungen aus der Nachbarschaft unsittlich berührt zu haben, wollte er am zweiten Verhandlungstag Mitte Mai 2020 offenbar doch reinen Tisch machen. Also gestand der 20-Jährige den Übergriff auf das Kind doch noch – und machte damit den Weg für einen kurzen Prozess frei. Schon am ersten Verhandlungstag hatte der heute zehnjährige Junge von verbotenen Berührungen und „Geheimaufträgen“ erzählt, die er als sehr unangenehm empfunden habe. Unter anderem sei der Angeklagte an einem Foto der Mutter des Kindes unter der Dusche interessiert gewesen. Auch habe er die Nachbarin im Schlafanzug fotografieren sollen. Nach dem Geständnis des Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von zehn Monaten. Das Gericht beließ es im Urteil schließlich bei sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Auflage muss der Azubi allerdings eine ambulante Sexualtherapie absolvieren, die er nicht gegen den Willen des Therapeuten abbrechen darf (Quelle: Martin von Braunschweig in DZ vom 19. Mai 2020).

Mann begrapschte Zwölfjährige. Ende Juni 2019 wurde ein zwölfjähriges Mädchen von einem 50 bis 60-jährigen dunkelhäutigen Mann belästigt. Die Täterbeschreibung passt auf einen Exhibitionisten, der sich bereits ganz in der Nähe vor einer Zehnjährigen entblößt hatte. Im Hof eines Mehrfamilienhauses „Am Katenberg“ sprach der Mann spielende Kinder an. Er habe wohl die Zwölfjährige gebeten, etwas aufzuheben und ihr an den Po gefasst, so der Polizeibericht. Als das Mädchen sich daraufhin wegdrehte, habe der Mann von ihr abgelassen. Er fuhr mit einem lilafarbenen Fahrrad davon.
Die Polizei hat einen in Dorsten wohnenden 50-jährigen Mann festgenommen, der im Verdacht steht, das Mädchen unsittlich berührt zu haben. Als der Mann Tage später mit einem lilafarbenen Fahrrad wieder am Tatort „Am Katenberg“ zurückgekehrt war, erkannte ihn das 12-jährige Mädchen, deren Eltern die Polizei informierten. Der Festgenommene steht außerdem im Verdacht, sich einige Tage zuvor auf dem Gelände der Augustaschule vor einer Zehnjährigen entblößt zu haben. Nach beiden Vorfällen hatten Zeugen den Mann als 50- bis 60-jährig, etwa 1,70 Meter groß und dunkelhäutig beschrieben. Er soll zudem auf einem lilafarbenen Fahrrad unterwegs gewesen sein. Ende Mai sei außerdem ein 13-jähriges Mädchen an einer Bushaltestelle an der Borkener Straße in Holsterhausen von einem Mann am Oberschenkel betatscht worden, wie die Polizei mitteilte. Möglicherweise handelte es sich auch da um den jetzt Festgenommenen. Der Haftrichter ordnete Untersuchungshaft an. Im Dezember 2019 musste sich der Dorstener vor dem Schöffengericht verantworten. Nachdem der Angeklagte die Vorwürfe gegen ihn zunächst leugnen und  herunterspielen wollte, gestand schließlich der vierfache Familienvater. Das Schöffengericht verurteilte den Mann, der 13 Jahren vorher schon mal wegen exhibitionistischer Handlungen verurteilt wurde und zum Zeitpunkt der aktuellen Taten unter Bewährung stand, zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Der 50-Jährige nahm das Urteil an (Quellen: DZ vom 2. Juni und 13. Dez. 2019).

Angriff auf eine 28-jährige Dorstenerin. Auf dem Fußweg zwischen Hohenkamp und der Baldurstraße wurde in den Mittagsstunden des 13. April 2019 eine 28-jährige Frau von einem Mann überfallen und in eine Böschung gezerrt. Ihre Hilferufe hörten zwei Radfahrer, die ihr zu Hilfe kamen. Der Täter flüchtete. Kurze Zeit später wurde der Täter von der inzwischen alarmierten Polizei festgenommen – als er sein Handy suchen wollte, das er in der Nähe des Tatorts verloren hatte. Weil der Festgenommene keinen festen Wohnsitz hatte, wurde Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erlassen. Ermittelt wurde wegen sexueller Nötigung. Darüber informierte die Pressestelle der Polizei die Medien am 15. April – ohne die Herkunft des Täters zu nennen. Über die „Dorstener Zeitung“ gab es dann in  Facebook eine mediale Aufregung. Ende Juli 2019 wurde der Angeklagte, ein Asylbewerber aus dem Iran, wegen sexueller Nötigung unter Anwendung von Gewalt zu anderthalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Im Berufungsverfahren haben die Richter am Essener Landgericht die Strafe zwar um drei Monate reduziert, eine Bewährung aber ausgeschlossen. Der Angeklagte, der die Tat im ersten Prozess komplett bestritten hatte, gab jetzt Teile des Tatverlaufs zu: „Ich habe sie auf den Boden geworfen, sie hat geschrien. Dann habe ich sie an der Brust angefasst – ich weiß nicht warum. So etwas ist mir noch nie passiert.“ Dass es zu dem Übergriff gekommen ist, erklärte er den Richtern so: „Ich hatte in der Nacht davor Alkohol getrunken und nicht geschlafen.“ Seiner Mutter im Iran sei es gesundheitlich sehr schlecht gegangen. Ob auch eine Vergewaltigung geplant war? Der Angeklagte hatte sich damals auch noch auf die 36-Jährige geworfen, ihr den Mund zugehalten. – Sein Asylantrag ist zwar abgelehnt worden, doch dagegen hat der 29-Jährige Widerspruch eingelegt, so dass das Verfahren immer noch nicht abgeschlosen ist (Stand November 2019; Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 30. Okt. 2019).

Vergewaltigung in der Ehe? Frau gibt ihrem Gatten eine zweite Chance. Die Vorwürfe gegen einen Mann aus Dorsten wogen schwer: Er soll seine Ehefrau vergewaltigt haben, die sich von einer OP erholen wollte. Doch der Prozess nahm eine unerwartete Wendung. Die Mittfünfzigerin wollte sich in der Wohnung in Dorsten von den Folgen einer Operation erholen. Doch ihr Ehemann habe darauf keine Rücksicht genommen, hieß es in der Sitzung des Schöffengerichts. Er habe sich dem Opfer in sexueller Absicht genähert. Und obwohl sie zu erkennen gegeben habe, dass sie das nicht wollte, sei er in sie eingedrungen. Die Anklage: Vergewaltigung in der Ehe, dazu eine Körperverletzung, zudem soll der 56-jährige Baggerfahrer aus Holsterhausen damit gedroht haben, ein Loch auszuheben und seine Frau darin zu verbuddeln. Der Angeklagte schwieg sich aus. Und die Ehefrau machte vor Gericht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch – denn sie habe sich mit dem Gatten versöhnt. In ihrer Begründung ließ sie aber durchblicken, dass damals doch etwas geschehen war: „Ich will ihm eine zweite Chance geben“, erklärte sie, aber „das sollte sich nicht wiederholen“. Schöffengericht und Staatsanwaltschaft konnten dem Mann die Tat also nicht nachweisen (Quelle: Michael Klein in DZ vom 23. Juli 2020).

Kinderpornosammler aus Altendorf-Ulfkotte zu Gefängsstrafe verurteilt. Kurz nach einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe hat ein 27-jähriger Mann aus Altendorf-Uöfkotte wieder Kinderpornos gesammelt. Jetzt droht ihm der Gang ins Gefängnis. Vor dem Essener Landgericht kämpfte der 27-Jährige um seine wahrscheinlich letzte Chance. Nachdem die Polizei im August 2019 erneut mehr als 5300 Kinderporno-Dateien bei ihm gefunden hatte, war er im Januar vom Amtsgericht Dorsten zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hat er Berufung einlegt. Die Richter am Amtsgericht hatten dies mit einer überaus deutlichen Begründung abgelehnt. Wer gerade einmal sieben Monate nach einer ersten Kinderporno-Verurteilung erneut Tausende Dateien mit „ekelerregendem Inhalt“ sammele, mache damit deutlich, dass man sich nicht auf ihn verlassen könne. Wäre das Urteil rechtskräftig geworden, hätte der Dorstener ins Gefängnis gemusst. Um das zu verhindern, nahm er alle zwei Wochen bei einer Dortmunder Therapieeinrichtung  an Einzelgesprächen teil. Um einen Job hatte er sich allerdings noch nicht gekümmert. So lebte er weiter einfach in den Tag hinein. Auf die Frage, woraus sein Alltag denn so bestehe, sagte er den Essener Richtern: „Im Wesentlichen aus Fernsehen.“
Beim Surfen im Internet will der 27-Jährige vor Jahren rein zufällig auf sein erstes Kinderporno-Bild gestoßen sein. „Ich war schockiert“, behauptete er. Später aber habe er gemerkt, dass er sich zu diesen verbotenen Inhalten hingezogen fühlte. Ob der Dorstener jetzt tatsächlich ins Gefängnis muss, wollen die Essener Richter jedoch nicht sofort entscheiden. Sie entschieden, dass ein psychiatrischer Sachverständiger eingeschaltet werden soll. Dieser könnte den 27-Jährigen für vermindert schuldfähig erklären. Aber auch eine Unterbringung in einer geschlossenen Klinik ist möglich. – Was den Kindern auf den Bildern und Videos angetan wurde, ist kaum in Worte zu fassen. Die Dateien dokumentieren schwerste Übergriffe auf Kleinkinder. Jede einzelne Missbrauchshandlung würde für den Täter eine Mindeststrafe von zwei Jahren Haft bedeuten.
Das Essener Landgericht verurteilte Anfang November 2020 als Berufungsinstanz den inzwischen 28-jährigen Altendorf-Ulfkotte zu 21 Monaten Gefängnis. Die Essener Richter zeigten sich vor allem von der hohen Rückfallgeschwindigkeit alarmiert. Der Angeklagte war im Dezember 2018 erstmals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auch damals ging es um Kinderpornographie. Das Urteil war aber offenbar keine Warnung. Nur wenige Monate später hatte der 28-Jährige erneut damit begonnen, unfassbar schreckliche Bilder und Videos von kleinen Mädchen und erwachsenen Männern aus dem Internet herunterzuladen. Die Kinder, die darauf zu sehen waren, waren zum Teil erst drei oder vier Jahre alt. Bei einem Psychiater hatte der Altendorfer später erzählt, dass er sich auch schon in Gebüschen versteckt habe – in der Nähe von Schulen. Dabei habe er Kinder beobachtet und fotografiert. Im Prozess am Essener Landgericht sprach der Gutachter von „Hypersexualität“ mit einer pädophilien Nebenströmung. Damit würde der 28-Jährige die Leere und Langeweile in seinem Leben kompensieren. Er habe keine Freunde, keinen richtigen Job, kaum Hobbys. Auch wenn er im Moment therapeutische Hilfe in Anspruch nehme und sich nach eigenen Angaben nicht mehr auf kinderpornographischen Internetseiten tummele, sei er noch längst nicht stabil. „Der Risikofaktor, dass er wieder in alte Muster zurückfällt, ist hoch“, so der Psychiater vor Gericht. Der Angeklagte selbst hatte das Sammeln kinderpornographischer Bilder und Videos auch im Berufungsprozess gestanden. Das Urteil ist allerdings immer noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann noch Revision einlegen (Quellen: Martin von Braunschweig in DZ vom 17. Juli 2020. – Jörn Hartwich in DV vom 6. Nov. 2020).

Verlobte vergewaltigt; Angeklagter wittert gemeine Intrige. Zweieinhalb Jahre nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung muss sich ein türkischstämmiger Mann aus Dorsten vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Der Angeklagte ist sich keiner Schuld bewusst, spricht von einvernehmlichem Sex. Laut Anklage kam es im Februar 2017 in der damaligen Wohnung der Frau in Bochum zu einem sexuellen Übergriff. Der Dorstener, der seinerzeit noch in der Nähe in Herne lebte, soll seine Freundin damals laut Anklage „gegen ihren ausdrücklichen Protest“ zum Sex gezwungen haben. Für die junge Türkin war es der erste Geschlechtsverkehr. Die Frau hatte später zunächst Strafanzeige erstattet, diese dann wieder zurückgenommen, um sie kurz danach abermals in Kraft zu setzen. Am 14. Februar 2017 fand zunächst auch noch eine große Verlobungsfeier statt. Der Angeklagte behauptete, dass die Frau ihrer Mutter wohl während der Feier anvertraut habe, dass sie bereits Sex mit dem Angeklagten gehabt habe. Im Nachhinein sei dann – quasi zur Rechtfertigung – plötzlich der Vergewaltigungs-Vorwurf erfunden worden. Um die Unschuldbeteuerungen des Angeklagten zu überprüfen, wollen die Richter der 9. Strafkammer die Belastungszeugin auf Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit überprüfen. Im Fall einer Verurteilung droht dem Dorstener eine Mindest-Haftstrafe von zwei Jahren. Der Prozess wird fortgesetzt (Quelle: DZ vom 26. Juli 2019).

Vierte Prozessrunde um Oralsex. 2017 musste sich ein damals 32-jähriger Lembecker wegen mutmaßlicher sexueller Nötigung einer Bekannten vor dem Schöffengericht in Dorsten verantworten. Ihm wurde zur Last gelegt, die 30-jährige Frau in der Silvesternacht 2016/17 zum Oralsex gezwungen zu haben. Vom Dorstener Gericht wurde der Mann im November 2017 freigesprochen. Vom Essener Landgericht wurde er allerdings im April 2018 wegen Vergewaltigung verurteilt, nachdem die Frau Berufung gegen den Dorstener Freispruch eingelegt hatte. Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung lautete der neuerliche Richterspruch. Gegen das Essener Urteil legte wiederum der Angeklagte Revision vor dem Oberlandesgericht in Hamm ein. Sein Anwalt rügte am ersten Essener Verfahren, dass die Öffentlichkeit bei den Schlussvorträgen nicht ausgeschlossen worden sei. Es handele sich um ein Unterlassen des Gerichts. Gleichzeitig solle das angefochtene Urteil aufgehoben werden. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Hamm erkannte jetzt darauf, dass das Urteil aufgehoben werden muss und „die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens an eine andere kleine Strafkammer in Essen zurückverwiesen werden soll. So wird es nun eine weitere Runde in einem Fall geben, der die Beteiligten stark belastet. Die mittlerweile 32-jährige Frau hatte wegen des aus ihrer Sicht erzwungenen Sexes Traumata erlitten. Sie sei monatelang in stationärer Therapie gewesen, um das Erlebte zu verarbeiten. Eine ambulante Behandlung sei im Anschluss geplant, so die Informationen unserer Zeitung.
Der Angeklagte selbst beansprucht für sich, in Essen aus Rücksicht auf die Intimsphäre seiner Bekannten nicht alles gesagt zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm beantragte, die Revision als unbegründet zurückzuweisen. Das Gericht entschied aber: Die Revision des Angeklagten ist begründet (Quelle: Claudia Engel in DZ vom 19. Juni 2019).

Zwangsprostitution: „Voodoo-Prozess“ – nigerianische Mädchenhändler. Die Verurteilung einer aus Nigeria stammenden Menschenhändler-Gruppe, die in Serie junge Frauen aus ihrem Heimatland mit einem Voodoo-Fluch belegt, nach Europa eingeschleust und dann an Bordelle in Dorsten, Selm, Dortmund, Castrop-Rauxel und Umgebung vermittelt hatte, wird zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH), da zwei von sechs Verurteilten im Oktober 2019 Revision einlegten. Bemerkenswert: Unter den Unzufriedenen ist ausgerechnet derjenige Angeklagte, der als einziger zu einer 15-monatigen Bewährungshaftstrafe verurteilt worden ist. Die Hauptangeklagten haben ihre Strafen dagegen akzeptiert. Der 34-jährige Kopf der Menschenhändler-Gruppe bekam am 27. September 2019 mit acht Jahren und drei Monaten Haft die bei ihm bislang höchste verhängte Strafe. Die vier weiteren Gefängnisstrafen reichten bis zu vier Jahren. Allen Verurteilten droht nach gewisser Haftverbüßungszeit die Ausweisung. Bei dem Voodoo-Schwur mussten die Frauen geloben, nach der Schleusung nach Europa sich Anweisungen klaglos zu fügen, nie wegzulaufen und so lange in Bordellen in Dortmund, Castrop-Rauxel, Dorsten, Selm und Umgebung als Prostituierte zu arbeiten, bis ihre 25.000 Euro Schleusungskosten abbezahlt sind. Mit einer Entscheidung über die Revisionen beim BGH ist voraussichtlich frühestens im Sommer 2020 zu rechnen.

Siehe auch: Straftäter ethnischer Herkunft – Pressekodex … bei Flüchtlingen
Siehe auch: Kriminalfälle – Sexualdelikte
Siehe auch: Missbrauchsfälle
Siehe auch: Tennislehrer – pädophil (I)
SIehe auch; Tennislehrer – pädophil (II)

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