Angeklagt und verurteilt (2024)

Kriminelle vor Gericht: Diebe, Betrüger, Schläger, Einbrecher, Räuber

Todesdrohungen gegen Polizisten, Terror gegen Nachbarn: Urteil gefällt. Er terrorisiert Nachbarn, bedroht immer wieder Polizisten mit dem Tode, überzieht andere Menschen mit schlimmsten Beleidigungen, fährt regelmäßig ohne Führerschein, missachtet Strafbefehle. Und das wurde ihm nun zum Verhängnis. Der Dorstener musste sich nämlich Anfang März 2024 kürzlich wegen mehrerer solcher Vorfälle vor dem Schöffengericht verantworten. Der 42-Jährige erschien zunächst schwarz vermummt im Gerichtssaal, machte lediglich Handzeichen, wenn er angesprochen wurde. Und als er sich danach ab und an doch zu den Vorwürfen einließ, waren dabei immer die anderen schuld. Eine „verschwurbelte Weltsicht“, attestierte ihm Richterin Lisa Hinkers: „Das geht ganz stark in Richtung Verschwörungstheorien.“
Mit antisemitischen Beschimpfungen der aller übelsten Art bedachte der Angeklagte im März 2023 seinen Vermieter, sogar der Staatsschutz ermittelte deshalb. „Ich habe schon lange Auseinandersetzungen mit ihm, dabei geht es auch um Mietschulden“, so der Wohnungsbesitzer. Auch die Nachbarn liegen im Clinch mit dem 42-Jährigen – was vor allem an dem heftigen Geruch von Cannabis liegt, der regelmäßig von dessen Wohnung aus den gesamten Hausflur der Wohnanlage durchzieht.
Einen dieser Nachbarn bedrohte er im September in Höhe der Mercaden mit einem kleinen Messer, ging auch körperlich einen uniformierten Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes an, der den Streit schlichten wollte und den Täter auf dem Boden fixieren konnte. Im Februar 2023 stieß der Angeklagte als gänzlich Unbeteiligter Todesdrohungen gegen Polizisten aus, die am Ostwall in Höhe der Kanalbrücke eine fünfköpfige Personengruppe auf Drogen kontrollierte. Dergleichen auf der Polizeiwache in Marl, wo der Beschuldigte gefesselt eingeliefert worden war, weil er zunächst in der Dorstener Fußgängerzone einen Kaugummi auf einen Streifenwagen gespuckt und die Beamten schwer beleidigt hatte.
Und dann war da noch die Geschichte in einem Bistro auf dem Dorstener Marktplatz, wo der 42-Jährige trotz Hausverbots gegen ihn eine geschlossene Hochzeitsgesellschaft aufmischte und dabei laut Aussage einer Kellnerin auch eine Bierflasche in Richtung der Gastro-Mitarbeiter schleuderte. Da der Dorstener in der Vergangenheit nicht nur einmal wegen Drogenhandels zu Gefängnisaufenthalten verurteilt worden war, kam eine von seinem Verteidiger angeregte „milde Bewährungsstrafe“ für das Schöffengericht nicht mehr infrage. Der 42-Jährige wurde laut Urteil demnächst erneut anderthalb Jahre in einer Justizvollzugsanstalt verbringen müssen. Wutentbrannt stürmte er aus dem Gerichtssaal (Quelle: MK in DZ vom 12. März 2024).

Ein mit Messer bewaffneter Einbrecher: 1 Jahr Haft. Ein Algerier sorgte bei einem Einbruch für einen großen nächtlichen Polizeieinsatz in Dorsten. Es war ein großer nächtlicher Polizeieinsatz, der sich vom 23. auf den 24. September 2023 um 1.20 Uhr rund um ein städtisches Gebäude an der Bochumer Straße abspielte. Ein aufmerksamer Anwohner hatte zuvor draußen verdächtige Beobachtungen gemacht. Die Scheibe einer Eingangstür war mit einem Pflasterstein zertrümmert worden. Und in der Immobilie, deren Räume im Erdgeschoss damals von einer gemeinnützigen sozialen Einrichtung genutzt wurden, flackerten Lichtkegel einer Taschenlampe – und zu sehen war ein Mann mit einem Messer. Als die alarmierten Beamten das Gebäude stürmten, stellte sich heraus, dass der Eindringling ein 42-jähriger Bewohner der benachbarten Asylbewerber-Unterkunft im alten Petrinum war. Der Mann aus Algerien musste sich am 28. Februar 2024 vor dem Dorstener Schöffengericht verantworten. Er wurde aus der U-Haft vorgeführt: auch aufgrund eines Haftbefehls aus Gelsenkirchen wegen 24 weiterer offener Tatvorwürfe. Bei der Feststellung seiner Personalien sei der Verdächtige damals „außer Rand und Band“ gewesen, erklärte eine Polizistin: „Er hat mehrfach seinen Kopf gegen den Streifenwagen geschlagen.“ Und stand unter Drogen und Alkoholeinfluss, wie ein Arzt später feststellte. Der Beschuldigte gab über seinen Dolmetscher an, dass er nur deshalb in das Haus eingedrungen war, um einen Schlafplatz für die Nacht zu finden. Weil er stark betrunken war, habe ihm nämlich der Security-Dienst den Einlass in seine Unterkunft verwehrt.
In der Teeküche im Erdgeschoss habe er zwei kleine Schälmesser gefunden, mit denen er oben die Türen öffnen wollte. Die Polizeibeamten entdeckten dort durchwühlte Schränke und Schubladen, auch ein Koffer stand an der Gartentür zum Abtransport bereit. „Ist möglich, dass ich das war, ich kann mich nicht erinnern“, so der Mann. Stark betrunken will der 42-Jährige auch bei zwei Diebstählen in einem Drogeriemarkt in der Fußgängerzone eine Woche zuvor gewesen sein. Zunächst ließ er drei Flaschen Parfüm mitgehen, eine Stunde später versuchte er erneut sein Glück. Doch er wurde auf frischer Tat vom Personal erwischt, gab seine Beute zurück und flüchtete. „Dabei hat er mir seine Hand mit voller Wucht gegen den Oberarm geschlagen“, so eine Mitarbeiterin. Ein im Gerichtssaal gezeigtes Video der Überwachungskamera zeigte den Vorfall, der laut des Beschuldigten „keine Absicht“ gewesen sein soll.
Der Angeklagte war vor 13 Monaten nach Deutschland eingereist. „In dieser Zeit haben Sie schon mehr Straftaten begangen als andere in 20 Jahren“, so Richterin Lisa Hinkers vom Schöffengericht. Als „Dreistigkeit sondergleichen“ bezeichnete sie die Tatsache, dass der Mann den Dorstener Drogerie-Diebstahl nur einen Tag nach einer Verurteilung am Amtsgericht Bottrop (elf Monate auf Bewährung) verübt hatte. Das Dorstener Schöffengericht verhängte eine einjährige Haftstrafe gegen den Mann, der anschließend gleich wieder zurück in die Justizvollzugsanstalt gebracht wurde. Der Staatsanwalt gab die Prognose ab, „dass er mit 99-prozentiger Sicherheit abgeschoben werden wird“. Schon jetzt soll es einen behördlichen Ausreiseantrag des Kreises Coesfeld gegen den 42-Jährigen geben (Quelle: Entnommen Michael Klein in der DZ vom 5. März 2024).

Heftiger Beziehungsstreit mit Schlägen auf Parkplatz – Kind sah zu. Auf einem Parkplatz an der Dülmener Straße (B 58) fand am 2. April 2023 ein heftiger Beziehungsstreit mit Schlägen, Geschrei und Blut eines unverheirateten Paares statt. Und das unter den Augen des dreijährigen gemeinsamen Sohnes. Die Folge war eine Strafverhandlung Ende Februar 2024 im Dorstener Amtsgericht, vor dem sich der 43-jähreige Holsterhausener. „In Gegenwart eines kleinen Kindes – das ist besonders furchtbar“, meinte Strafrichterin Lisa Hinkers. Vor dem Schöffengericht musste sich der 43-jähriger Holsterhausener für das Geschehen vom 2. April 2023 verantworten. Der alleinerziehende Vater war auf seine 26-jäjrige Dorstener Partnerin so übel losgegangen, dass sie mit Hämatomen im Gesicht und im Brustbereich in die Notaufnahme musste. Der Angeklagte sagte aus, dass seine Freundin während des Disputs auf den Parkplatz einbog, „um mich aus dem Auto rauszuwerfen“. Doch als sie den Wagen anhielt, eskalierte der Zank. „Ich wollte ihr den Schlüssel aus der Hand reißen, dabei habe ich sie mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen“, gestand der 43-Jährige. Dann ging es mit dem Gerangel heftig weiter. Seine Partnerin, die der Gerichtsverhandlung nicht beiwohnte, weil sie auf den kranken Sohn aufpasste, stolperte gegen den Bordstein, ging zu Boden. Ein Gast in der nahen Pommesbude rief die Polizei. Eine Zeugin: Der Angeklagte lief weg, nahm die Autoschlüssel mit, um sie erst abends einem Bekannten seiner Freundin auszuhändigen. „Und das Kind weinte nur und war völlig aufgelöst.“ Inzwischen hat sich das Paar wieder vertragen, lebt aber weiter getrennt. „Es war damals eine emotionale Ausnahmesituation“, so der Verteidiger. Er forderte eine Geldstrafe, der Staatsanwalt 18 Monate Haft auf Bewährung. Das Gericht beließ es bei einem Kompromiss-Urteil: ein Jahr auf Bewährung, zudem muss der Täter zwei Jahre jeden Monat zehn Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten (Quelle: DZ vom 4. März 2024).

Polizei nahm Diebe fest: Richter fällte Blitzurteile. Nach einem versuchten Diebstahl am 21. Februar am Kirchweg wurden die drei Tatverdächtigen ohne festen Wohnsitzschon am nächsten Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen am Amtsgericht Dorsten vorgeführt und verurteilt. In einem beschleunigten Verfahren erließ der Haftrichter gegen zwei 21-Jährige einmal fünf und einmal vier Monate Haft, die jeweils zu vier Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem erhielten die beiden einmal 200 und einmal 150 Sozialstunden. Gegen einen 16-Jährigen erließ der Haftrichter einen U-Haftbefehl, der sofort vollstreckt wurde.

Schulden bei harten Jungs: Mit Kinderwagen und Baby auf Beutezug. Er hatte „Straßenschulden“ in Höhe von mehreren tausend Euro, und zwar bei Kokain-Dealern in Holland. „Harte Jungs“, sagte der 26-Jährige. Um einen Teil des Geldes zurückzahlen zu können, fasste der Wulfener einen Plan: Mithilfe einer guten Freundin ging er am 3. Januar 2023 auf Beutezug mit Kinderwagen und Baby im Dorstener Media-Markt. „Auf Pärchen mit einem Kind zu machen, wirkt unverdächtiger“, erklärte der junge Mann am 14. Februar 2024 vor dem Dorstener Schöffengericht, wo sich das Duo für diese ungewöhnliche Diebstahlsmasche verantworten musste.
Und so schob der zweifache Vater (nach eigenen Angaben „zugekokst“) einen Kinderwagen durch den Elektronik-Markt, während seine 27-jährige Begleiterin – selbst Mutter von drei Kindern – ihre Jüngste auf dem Arm trug. Aus einem Regal entwendete der Angeklagte zwei „Nintendo-Switch“-Spielekonsolen, indem er die Sicherheitsetiketten entfernte und die jeweils mehr als 350 Euro teuren Geräte in den leeren Baby-Schlafsack packte, der im Kinderwagen lag. Pech nur, dass zwei Ladendetektive im Videoüberwachungs-Büro auf die Beiden aufmerksam geworden waren: Sie erkannten auf dem Video die 27-Jährige wieder – sie hatte eine Woche zuvor mit ihrem Ehemann und ebenfalls mit der kleinen Tochter auf dem Arm im Laden einen Laptop mitgehen lassen. Als die Ladendetektive an der Kasse das Duo stellen wollten, erlebten sie allerdings eine Überraschung: Die Konsolen lagen nicht mehr im Kinderwagen, der Täter hatte sie nämlich zwischendurch wieder zurückgelegt. Zum einen hatte die Angeklagte ihm zuvor ins Gewissen geredet, zum anderen hatte der 26-Jährige plötzlich selbst Gewissensbisse bekommen.
Dennoch: Weil er die Ware im Laden bereits in einer privaten Transporttasche verstaut hatte, wurde ihm dies juristisch als „vollendeter Diebstahl unter Drogeneinfluss“ ausgelegt. Da er zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand, gab es eine sechsmonatige Haftstrafe für den Beschuldigten. Und es dürfte wohl noch etwas an Gefängnisaufenthalt draufkommen – denn demnächst wird der aus der U-Haft vorgeführte und mehrfach vorbestrafte Wulfener noch wegen eines Wohnungseinbruchs in Dorsten erneut vor Gericht stehen. Wegen Beihilfe bekam seine Begleiterin eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro aufgebrummt. Und dann war da noch eine weitere Anklage: Der Wulfener soll im Juli 2023 seine Lebenspartnerin an den Haaren gezogen, sie gestoßen und übelst beleidigt haben, weil sie seiner Meinung nach zuvor zu lange bei ihrer Mutter gefrühstückt hatte. Doch dieses Verfahren wurde eingestellt, weil die Frau im Gerichtssaal von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Verlobte Gebrauch machte.
Ihre Mutter will mit dem Angeklagten nichts mehr zu tun haben, sagte sie aus. In den ersten beiden Jahren der Beziehung mit ihrer Tochter sei er zwar noch ein „guter Mensch“ gewesen, „doch dann fiel sein Charakter komplett um“. Der 26-Jährige räumte dies ein und begründete seine Wesensänderung mit seinem starken Kokainkonsum seitdem. Das Urteil erlaubt ihm nun, während der Haftzeit eine Drogentherapie anzutreten (Quelle: DZ vom 16. Febr. 2024).

Flüchtender Dorstener warf Drogenrucksack in fremden Garten. Eine Dorstenerin entdeckte in ihrem Garten einen Drogenrucksack, den ein Täter auf der Flucht wegwarf. Es war nicht das erste Mal, dass der Mann auffällig wurde. Als die Holsterhausener Hausbesitzerin den Rucksack aufhob, den der Mann zuvor in ihren Garten geworfen hatte, war ihr sofort klar, dass das Fundstück ein Fall für die Polizei sein würde. „Der hat nämlich schon stark nach Cannabis gerochen, ohne dass man ihn aufmachen musste“, gab eine Beamtin der Dorstener Wache am 7. Februar 2023 vor dem Dorstener Schöffengericht zu Protokoll. Dort musste sich der 30-jährige Rucksack-Besitzer für den unerlaubten Besitz einer erheblichen Menge Rauschgift verantworten. Neben einigen an ihn gerichteten Briefen des Dorstener Amtsgerichts und seinem Reisepass entdeckten die Polizeibeamten nämlich gleich 180 Gramm Marihuana und eine Feinwaage in der Tragetasche. Der 30-jährige Dorstener, so stellte sich heraus, hatte sich des Rucksacks und dessen brisanten Inhalts auf seiner Flucht vor der Polizei entledigt. Er war nämlich zuvor auf einem E-Scooter ohne Kennzeichen fahrend von einer Streife verfolgt worden, die ihn anhalten wollte. Die Täterbeschreibung der Hausbesitzerin passte auf den E-Scooter-Fahrer. Er war übrigens der Polizei und dem Gericht bekannt: Er war bereits ein halbes Jahr vor dem Vorfall zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden – ebenfalls wegen Drogenbesitzes. Normalerweise hätte eine neue einschlägige Tat unter bestehender Bewährung eine Haftstrafe zur Folge gehabt. Nach der Rucksack-Geschichte habe sich der Angeklagte „komplett zum Positiven gewandelt“, so seine Bewährungshelferin. Sei äußerst kooperativ, sei seit Langem clean, habe einen festen Job als Bauhelfer bei einer Gerüstbaufirma und eine neue Wohnung. „Was haben wir davon, wenn wir ihm das alles mit einer Haftstrafe kaputt machen“, so Richterin Lisa Hinkers: „Wir wagen es einfach mal.“ Und zwar mit einer neuen Bewährungs-Chance, die zuvor sogar die Staatsanwältin angeregt hatte. Zwei Jahre auf Bewährung, so das Urteil, dazu eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro.

Kippfenster-Einbrecher auch in Dorsten tätig: Vier Jahre Haft. Nach Blitzeinbrüchen in Ein- und Mehrfamilienhäusern in Dorsten, Recklinghausen, Herten und Umgebung ist ein 29-jähriger drogenkranker Serientäter am Bochumer Landgericht zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Gesamtbeute belief sich auf rund 17.000 Euro. Aufgeflogen war die Serie am 21. April 2023 in Herten. An einem Supermarkt hatte ein stiller Alarm ausgelöst, der Täter an Ort und Stelle festgenommen worden. Ein DNA-Abgleich mit Spuren, die bei ungeklärten Kippfenster-Einbrüchen in der Region zwischen 2019 und 2023 hinterlassen worden waren, ergab mehrere Treffer. Der Angeklagte war in Dorsten, Recklinghausen und Herten gezielt durch Wohnsiedlungen gezogen und blitzschnell durch gekippte oder ganz offenstehende Fenster eingestiegen. Bei einem Coup in Recklinghausen war der Einbrecher von einer Anwohnerin bemerkt worden, verschwand trotzdem mit Schmuck im Wert von 2000 Euro. In einem Wohnhaus in Dorsten waren Geldbörsen und Ausweise weggekommen. In einem Haus in Herten mit Geld, Schmuck und einer Konsole im Wert von 5500 Euro die höchste Beute gemacht worden. Vor Gericht war der Einbrecher geständig. Im Prozess bat er eine bestohlene Witwe (81) leise flüsternd um Verzeihung: „Es tut mir leid.“ Einen Teil der Haftstrafe kann der suchtkranke Mann in einer Entziehungsanstalt verbüßen (Quelle: wvb in DZ vom 6. Febr. 2024).

Nach Horror-Unfall auf Marler Damm: Gericht verhängtr Haftstrafe. Zu viel Alkohol im Blut, zu schnell unterwegs: Weil er einen tödlichen Verkehrsunfall in Dorsten verursacht hatte, soll ein junger Mann nun ins Gefängnis. Der 25-jährige Dorstener und seine 19-jährige Freundin hatten 2023 den Vatertag-Abend (18. Mai) auf einer öffentlichen Beach-Party in Haltern verbracht, als ein heftiger Beziehungsstreit zwischen ihnen ausbrach. „Ich wollte deswegen auf der Stelle nach Hause“, sagte die junge Frau im Gerichtssaal aus. Obwohl er bereits einige Biere getrunken hatte, setzte sich ihr Freund deshalb ans Steuer seines BMW – und verursachte auf der Heimfahrt einen Horror-Unfall, der am 31. Januar 2024 vor dem Dorstener Schöffengericht strafrechtlich verhandelt wurde.
Den alarmierten Rettungskräften hatte sich im Mai 2023 am Marler Damm in Wulfen ein Bild des Grauens gezeigt, als sie gegen 22.15 Uhr am Ort des Geschehens eintrafen: Gleich drei Fahrzeuge waren 22.15 Uhr in Höhe der Brücke Frankenstraße in den Zusammenstoß verwickelt. Das Auto des Angeklagten war in einen Graben geschleudert worden, die anderen beiden Fahrzeugen waren lediglich noch Wracks. Ein 24-jähriges Unfallopfer konnte nur noch tot aus seinem Wagen geborgen werden, vier weitere Menschen wurden zum Teil äußerst schwer verletzt. Der 25-jährige Unfallverursacher musste sich unter anderem wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung im Gerichtssaal verantworten – er legte ein Geständnis ab. Mit 1,36 Promille im Blut und mit 90 km/h statt der dort erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h unterwegs, fuhr er auf den vorschriftsmäßig fahrenden Kleinwagen seines Vordermannes auf. Während die Staatsanwältin wegen der „erheblichen Folgen“ der Unfallfahrt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten und die Anwältin der Mutter sogar dreieinhalb Jahre forderten, plädierte der Strafverteidiger des jungen Mannes (der bislang keine Straßenverkehrseintragung hat) auf eine Bewährungsstrafe: „Er hat seine Schuld verinnerlicht und benötigt keinen Gefängnisaufenthalt, damit er so etwas nicht noch nicht einmal macht.“ Zudem schloss er einen Vergleich darüber, dass er 10.000 Euro Hinterbliebenenentschädigung an die Mutter des getöteten Fahrers zahlen muss. Das Schöffengericht indes wollte den jungen Mann nicht mit einem „blauen Auge davon kommen lassen“, wie Richterin Lisa Hinkers erklärte: Zwei Jahre und sechs Monate Haft, Führerschein lange weg und auch die Kosten des Verfahrens und für die Nebenklagen muss er tragen. Sein Verteidiger deutete bereits an, gegen das Urteil wohl in Berufung gehen zu wollen.

Dieb verzehrt Beute direkt in Läden: Gericht verhängte Haftstrafe. Er verzehrt seine Beute direkt in den Supermärkten – und ist bei Ladendetektiven in Dorsten bekannt. Jetzt verhängte ein Gericht eine Haftstrafe gegen den Mann. „Der hat sich bei uns richtig durchgegessen und durchgetrunken“, sagte der Ladendetektiv von Kaufland in den Dorstener Mercaden aus. „Aber er hatte immer eine angenehme Art, wenn wir ihn erwischt haben.“ Auch in anderen Läden ist der 30-jährige Dorstener längst bekannt wie ein bunter Hund. „Der war immer hier“, meinte ein Angestellter eines Discounters – und manchmal haben er und seine Kollegen ein Auge zugedrückt, anstatt den Mann erneut anzuzeigen. Und so sind die Anschuldigungen, derer sich der Hervester am 24. Januar 2024 wiederholt vor dem Schöffengericht erwehren musste, wohl nur die Spitze eines Eisbergs. Das „Markenzeichen“ des 30-Jährigen: Als Ladendieb verzehrt er seine Beute zumeist in den Fluren der Supermärkte, ohne sie später an der Kasse zu bezahlen.
Ob bei Kaufland in den Mercaden oder bei Rossmann in der Dorstener Innenstadt, ob in Dorstener Aldi-Filialen oder bei Edeka – immer wieder das gleiche Spiel: Cola, Jägermeister, Bier, den Inhalt von Sushi-Boxen und Nuss-Beuteln, sogar eine kalte Pizza verschlang er schon direkt am Tatort. Unter anderem dafür wurde der Dorstener im Vorjahr zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, jetzt steht er wegen ähnlicher Vergehen erneut vor Gericht. Er ließ aber diesmal laut Anklage auch nicht-essbare Waren mitgehen, teilweise hatte er einen Schraubendreher dabei – was ihm als „Mitführens einer Waffe“ ausgelegt wurde.
Der Angeklagte war vermindert schuldfähig: Er hatte laut seines Bewährungshelfers starke psychische Probleme mit schizophrenen Tendenzen und ist schwer alkoholabhängig. Der Wert der Beute betrug jeweils meist unter 15 Euro. Das Schöffengericht verurteilte ihn schließlich zu 14 Monaten Haft. „Wir hätten zwar lieber, dass er nicht inhaftiert wird, aber das Urteil ist ein Druckmittel“, so Vorsitzende Lisa Hinkers. Da der Verteidiger wohl in Berufung gehen wird, kann der Angeklagte bis zum Termin vor dem Landgericht Essen so schon mal im Vorfeld eine stationäre Therapie absolvieren (Quelle: Michael Klein in DZ vom 25. Jan. 2024).

Schlafende Frau sollte sterben: Lange Haft nach mörderischer Bluttat. Erst wurde gefeiert, dann floss Blut: Vor rund acht Monaten hat ein Mann aus Marl in Wulfen-Barkenberg mehr als 20-mal auf seine schlafende Ehefrau eingestochen. Die Klinge seines Messers war 30 Zentimeter lang. Das Paar war zwar schon getrennt, hatte sich für den zwölften Geburtstag der gemeinsamen Tochter am 6. Mai 2023 aber noch einmal mit der Familie getroffen. Am 19. Januar 2024 wurde der 44-Jährige am Essener Landgericht wegen Mordversuchs zu einer Strafe von neuneinhalb Jahren Haft wegen Mordversuchs.
Die Frau hatte sich hingelegt, wollte einen kurzen Mittagsschlaf machen. Dass ihr Mann ins Schlafzimmer kam, hatte sie nicht bemerkt. Die Stiche gingen in Hals, Rücken und Gesäß. Die heute 43-Jährige war blutüberströmt aus dem Haus gelaufen, dann auf einer Rasenfläche zusammengebrochen. Passanten und Familienangehörige hatten sich sofort um die Schwerverletzte gekümmert. Dass die Frau überlebt hatte, gleicht einem Wunder. „Sie war schon dem Tode geweiht“, sagte Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsbegründung des Essener Schwurgerichts. Der Angeklagte hatte damals seelenruhig in der Nähe gestanden, eine Zigarette geraucht und zugesehen, wie seine Frau um ihr Leben kämpft. Das Paar war schon im Kindesalter in Nord-Mazedonien verheiratet worden, dann nach Deutschland gekommen. Es gibt fünf gemeinsame Kinder. Doch die Ehe hatte Risse bekommen. Die Frau war aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, hatte offenbar eine neue Beziehung begonnen.
Ihr Mann hatte im Prozess erklärt, dass er kurz vor der Tat intime Fotos auf dem Handy der 43-Jährigen entdeckt habe. Ob das stimmt, ist unklar. „Es tut mir leid, dass ich ihr weh getan habe“, sagte er den Richtern. „Aber was sie mir angetan hat, war noch viel schlimmer.“ Die Tat selbst hatte er weitgehend gestanden. Seine Frau hat ihm inzwischen verziehen, will wieder mit ihm zusammenleben. An einer harten Bestrafung hatte sie kein Interesse. Doch daran sei laut Gericht kein Weg vorbeigegangen. „Das war eine sehr brutale Tat“, so Schmitt. Und was die ganze Sache noch viel schlimmer mache: Alles sei vor den Augen der Kinder und Enkelkinder passiert. Man könne nur hoffen, dass sie nicht für ihr Leben traumatisiert sind. Die Verteidigung hatte dreieinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. Außerdem sind 5000 Euro Schmerzensgeld gezahlt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft wegen Mordversuchs gefordert (Quelle: jh in DZ vom 20. Jan. 2024).

Radfahrer wie Sandsack „entsorgt“: Jahrelange Gefängnisstrafe. Ein Radfahrer wurde 2022 in Dorsten angefahren, verprügelt und in den Graben geworfen. Zuvor drückten die Täter ihm einen Elektroschocker in die Genitalien. Diese Szene war Ausdruck völliger Verachtung: Der schwer verletzte Radfahrer war in Wulfen-Barkenberg an Armen und Füßen gepackt und wie ein Sack in einen Straßengraben geworfen worden. Das hässliche Ende einer brutalen Bestrafungsaktion. Zwei 39 und 25 Jahre alte Brüder, die damals mit dabei waren, mussten ins Gefängnis. Die Richter am Essener Landgericht haben gegen den Älteren sechseinhalb Jahre Haft verhängt. Der Jüngere, der bis zum Ende auf eine Bewährungsstrafe gehofft hatte, wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch eine zuletzt noch zugesagte Schmerzensgeldzahlung von 3000 Euro hatte den Gang ins Gefängnis nicht mehr verhindern können.
Auslöser der brutalen Wildwest-Aktion war eine Frau, die zur Tatzeit mal wieder mit dem 39-Jährigen zusammen war. Das spätere Opfer war ihr Ex-Freund. Es hatte wohl auch früher schon Reibereien gegeben, doch an jenem 26. März 2022 ist die Situation schließlich völlig eskaliert. „Ich bin ausgerastet“, hatte der 39-Jährige im Prozess gesagt. Der Ex-Freund seiner Partnerin war damals mit dem Fahrrad unterwegs, der 39-Jährige saß im Auto und versuchte, ihn zu rammen. Was schließlich auch gelang. Der Radfahrer schleuderte über die Motorhaube und landete auf dem Bürgersteig. Die alarmierte Polizei hatte den Vorfall damals aufgenommen. Doch die Wut des Angeklagten war noch nicht verraucht. Kaum waren die Beamten wieder weg, alarmierte er Freunde und Familie. Diesmal kamen die Täter mit zwei Autos von zwei Seiten. Im Prozess war von insgesamt zehn Personen die Rede, die sich den Radfahrer vornahmen. Laut Urteil wurde mit einem Teleskopschlagstock auf ihn eingeprügelt. Außerdem wurde ihm ein Elektroschocker gegen den Oberkörper und in die Genitalien gedrückt. Dann wurde der vermeintliche Nebenbuhler in den Straßengraben geworfen. Mit der Verurteilung der beiden Angeklagten ist der Fall für die Justiz allerdings noch nicht abgeschlossen. Gegen einen weiteren Bruder soll ebenfalls Anklage erhoben werden. Dass er auch dabei gewesen sein soll, war im Prozess durch Zufall bekannt geworden. Ein Zeuge hatte den Namen bei seiner Vernehmung erwähnt. Der neu Beschuldigte war damals sogar auf den Zuschauerplätzen. Nachdem plötzlich sein Name gefallen war, hatte er den Gerichtssaal allerdings verlassen (Quelle: DZ vom 11. Jan. 2024).

In Schulen eingebrochen und Vereinskameraden bestohlen. Wegen vieler Einbrüche saß er bereits hinter Gittern – das hielt einen Dorstener nicht davon ab, erneut Schulen heimzusuchen und Vereinskameraden zu bestehlen. Von „unzähligen Einbrüchen in Wohnungen und Geschäften“ im Laufe seiner kriminellen Karriere sprach jedenfalls die Staatsanwältin im Dorstener Amtsgericht. Dort musste sich der 34-Jährige, der aus der U-Haft vorgeführt worden war, am 3. Januar 2024 mal wieder vor dem Schöffengericht verantworten. Auf seinen neuerlich angeklagten Beutezügen hatte der Mann vor allem seinen heimatlichen Ortsteil Wulfen durchstreift. Gewaltsam war er in die Grüne Schule und die Maria-Montessori-Grundschule eingedrungen und hatte technische Geräte und Bargeld gestohlen. Zwischendurch brach er auch in den Stuvenberg-Kindergarten in Rhade ein und stahl Münzgeld einer Kita-Gruppe. Perfide war auch die Tat Anfang des Jahres 2023, als der 34-Jährige auf dem Parkplatz der Sportanlage des GW Barkenberg am Midlicher Kamp drei dort abgestellte Autos aufbrach und daraus Wertgegenstände und mehr als 500 Euro Bargeld entwendete. Dreist vor allem deshalb, weil die Fahrzeuge drei Mitgliedern des Fußballvereins gehörten, bei dem der Angeklagte damals ausgerechnet als ehrenamtlicher Helfer tätig gewesen war. Und dann war da noch eine weitere Anklage: Der 34-Jährige, von 2018 bis 2021 bereits drei Jahre in Haft gewesen, war unter die Führungsaufsicht der Bewährungshilfe gestellt worden, hatte im Sommer 2022 aber jeden Kontakt abgestellt und blieb unerreichbar. Er habe damals „nach Problemen mit dem Bürgerbüro komplett mit der Bürokratie gebrochen“, erklärte er.
Der Angeklagte begründete die Einbrüche damit, dass er mit dem Erlös der jeweils verkauften Beute seine Drogensucht finanziert hatte. „Nachdem ich 2021 aus der Haft kam, war ich zunächst monatelang clean, habe dann aber einen Rückfall erlitten“, sagt der Barkenberger, der nun eine längerer Zeit weiter hinter Gittern verbringen muss: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte das Schöffengericht eine zweijährige Haftstrafe, räumte ihm aber die Möglichkeit ein, sich während dieser Zeit einer Drogen-Therapie zu unterziehen. Zudem soll er umgehend eine fachmedizinische Behandlung in der Justizvollzugsanstalt bekommen. Der 34-Jährige hat nämlich schwerwiegende gesundheitliche Probleme. Während der fünfeinhalb Monate, die er inzwischen in U-Haft saß, durfte er nicht nur keinen Besuch empfangen, auch ein Arzt habe sich bisher „nicht richtig“ um ihn gekümmert, so der Angeklagte (Quelle: Michael Klein in DZ vom 5. Jan. 2024).

 

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