Angeklagt und verurteilt (2019)

Kriminelle vor Gericht: Diebe, Betrüger, Schläger, Einbrecher, Räuber

Mehr Verurteilungen wegen Totschlags – Anteil der Ausländer relativ hoch. Die Zahl der wegen Totschlags Verurteilten in der Bundesrepublik stieg 2019 im Vergleich zum Vorjahr um rund 18 Prozent auf 370. Von ihnen waren 46 Prozent Ausländer. In den zehn Jahren zuvor lag der höchste Wert bei 354 Verurteilten im Jahr 2009. Von ihnen hatten 32 Prozent keinen deutschen Pass. Unter den knapp 19.000 Menschen, die im vergangenen Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, waren 40 Prozent Ausländer. Gesunken ist seit 2009 die Zahl der Menschen, die wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung verurteilt wurden. Wie aus den vom Justizministerium gelieferten Daten der Strafverfolgungsstatistik weiter hervorgeht, war in etwa jedem zweiten Fall von sexueller Nötigung, der 2019 mit einer Verurteilung endete, der Angeklagte ein Ausländer. Ein Faktor für den hohen Ausländeranteil bei den Straftaten seien nach Justizministerium die Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur. „Die sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechts“, schreibt das Justizministerium (dpa).

*****

Zwei Wulfener nach Schlägerei verurteilt. Diesen Schützenfestbesuch in Rhade im Juli 2018 werden die beiden 17-jährigen aus Dorsten sicherlich nicht so schnell vergessen – denn er endete äußerst schmerzhaft für die zwei Schüler: Auf dem Nachhauseweg, ungefähr 200 bis 300 Meter vom Festplatz entfernt, wurde einer der beiden um sein teures Smartphone erleichtert, anschließend bekamen die Schüler Prügel.
Vor dem Dorstener Jugendschöffengericht wurde 2019 den Tätern der Prozess gemacht. Auf der Anklagebank: zwei junge Männer aus Wulfen, 19 und 21 Jahre alt, der eine hat nach eigenen Angaben bald ein Bewerbungsgespräch bei der Bundeswehr, der andere macht eine Ausbildung zum Kraftfahrer. Auch sie waren an dem Abend bis nach 23 Uhr auf dem Schützenfest und hätten auf dem Weg zum Auto die beiden Schüler in die Straße einbiegen sehen. Der 19-jährige Angeklagte räumte umfassend ein, was dann geschah. „Ich war sauer, dass ich selbst kein Handy hatte, deshalb wollte ich eins abziehen“, erklärte er. Und da kamen die beiden Schüler gerade recht. Der 19-Jährige gab vor, lediglich telefonieren zu wollen. Während der eine Schüler sagte, er haben kein Guthaben mehr, rückte sein Freund sein teures Smartphone (Neuwert: 700 Euro) heraus – und zum Dank dafür schlug ihm der 19-Jährige so heftig auf die Lippe, dass sein Opfer zu Boden ging. Noch heute ist bei dem Geschädigten eine Narbe zu sehen. Dann gab der Angeklagte dem anderen Jungen einen Schlag auf das Ohr. Nachdem die beiden Täter geflüchtet waren, versteckten sich die Schüler aus Angst in einem Maisfeld und riefen von dort aus die Polizei. Der 19-Jährige Täter verkaufte das Smartphone später für 100 Euro. Wegen Raubes und Körperverletzung wurde er zu 30 Tagen Dauerrarrest verurteilt. Sein 21-Jähriger Kollege, der die ganze Zeit nur dabei stand, bekam wegen Beihilfe einen Freizeitarrest aufgebrummt. Beide müssen jeweils 60 Arbeitsstunden ableisten, außerdem zusammen 300 Euro Schadensersatz abstottern.
Dem 19-Jährigen wurde aber noch ein weiteres Vergehen vorgeworfen: Er soll im März 2018 mit einem Marler Freund an einer Schlägerei an einer Bushaltestelle an der Weseler Straße mitgewirkt haben. Hintergrund war ein Streit um ein Mädchen. Ein Koch-Azubi ging dabei zu Boden und wurde dann von dem Freund des Angeklagten (der dafür bereits verurteilt worden ist) getreten. Der 19-Jährige sagte aus, er habe den Streit nur schlichten wollen, sich dann aber wehren müssen. Da die geladenen Zeugen, das Opfer und der Mittäter aber widersprüchliche oder keine Angaben machen konnten (oder wollten), wurde dieser Anklagepunkt eingestellt.

Mit Ladendiebstählen rückfällig geworden. Es ist gerade einmal sechs Monate her, da ist eine 48-jährige Dorstenerin zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden – sie hatte mehrere Ladendiebstähle begangen. Das harte Urteil hielt die schmächtige Frau aus dem Ortsteil Holsterhausen aber nicht davon ab, nur ein paar Wochen später und damit noch vor dem Haftantritt erneut straffällig zu werden. Für gleich fünf Taten musste sie sich Mitte Oktober 2019 vor dem Schöffengericht verantworten. Manchmal waren es nur Lappalien. Auch wurden bei ihr 1,1 Gramm Heroin und ein Joint gefunden. Mit 21 Jahren begann die Drogenkarriere der Angeklagten, zwischendurch blieb sie 19 Jahre „clean“, wie sie betonte. Vor vier Jahren dann der Rückfall. Ein Gramm Heroin pro Tag benötigte sie fortan. Ihre Drogensucht finanzierte sie seitdem mit dem Verkauf der Beute mit Diebstahls-Serien, die in Dorsten ihresgleichen suchten. So wurde sie schon im Mai 2017 zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil sie bei ihren Taten sogar Taschenmesser, Gas- und Schreckschusspistolen dabei hatte. Eine Reststrafe aus diesem Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt. Während der neuerlichen Haftzeit will die Dorstenerin nun einen Entzug machen. Zeit genug dafür hat sie: Das Schöffengericht legte auf das Zwei-Jahres-Urteil vom April weitere 16 Monate drauf, hinzukommen zwei weitere offene Reststrafen, sodass sie wohl erst in vier, fünf Jahren wieder in Freiheit kommt (Quelle: Michael Klein in DZ vom 24. Okt, 2019).

Prozess 2019: Verkäufer prellte 2017 zahlreiche Fans von Robbie Williams. Superstar Robbie Williams kam 2017 nach Deutschland, um seine Fans mit der „Heavy Entertainment Show“ in fünf großen Arenen (Düsseldorf, Hannover, Frankfurt, München, Berlin) zu beglücken. Ein Dorstener, Verkäufer von Beruf, nahm diese Tournee des britischen Musikers zum Anlass, ein paar Euro nebenbei verdienen zu wollen. Das brachte ihm im Oktober 2019 einen Prozess vor dem Dorstener Schöffengericht sowie einer achtmonatigen Gefängnisstrafe zur Bewährung ein. Der Angeklagte hatte rund 50 Eintrittskarten für die Robbie-Williams-Tour im Internet gekauft – alle um die 100 Euro teuer, als er sie einkaufte – und nicht bezahlte. Da die Konzertagentur das Ticket-Kontingent für die jeweiligen Käufer limitiert hatte, bestellte der Angeklagte einen Teil der Karten unter dem Namen seiner Oma. Die Tickets versteigerte er im Internet-Auktionshaus „Ebay“ in der Annahme, die Fans würden ihm letztendlich für die Eintrittskarten mehr bezahlen als er selbst ausgeben hatte. Da er die Tickets bei der Konzertagentur nicht bezahlte, waren seine Karten gesperrt und den 20 Robbie Williams-Fans, denen er Karten verkaufte, wurde der Einlass zu den Konzerten verweigert. Die geprellten Kunden erstatten Anzeige. Der Dorstener machte den Schaden bei seinen Kartenbestellern finanziell wieder gut. Sein Gesamtschaden seiner vermeintlichen Gewinn-Aktion bezifferte er vor Gericht mit 3000 bis 4000 Euro. Dazu kam das Urteil mit acht Monaten Gefängnis auf Bewährung (Quelle: Michael Klein in DZ vom 15. Okt. 2019).

Libanesischer Asylbewerber freigesprochen. Am helllichten Tage wurde im August 2018 ein 19-jähriger Asylbewerber aus Guinea/Afrika am Lippetor von einer mehrköpfigen arabischen Männergruppe festgehalten. Mit Schlägen ins Gesicht rauben sie ihm ein Smartphon und 150 Euro. Sie konnten damals unerkannt entkommen, wurden aber ermittelt. Einem der mutmaßlichen Täter, ein libanesischer Asylbewerber, wurde vor dem Dorstener Schöffengericht im Oktober 2019 der Prozess gemacht. Ein zweiter Angeklagter, ebenfalls ein Libanese, kam nicht, denn er war wegen einer bereits von Ausländeramt Gütersloh beantragten Abschiebung untergetaucht. Daher konnte im Prozess dem Angeklagten die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Er wurde freigesprochen.

Nach Diebestour zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In unterschiedlichen Konstellationen gingen vier Männer von Sommer 2017 bis Frühjahr 2018 in Dorsten immer wieder auf Diebestouren, stahlen in vielen Geschäften Textilien und elektronische Geräte, aus einem Discounter auch schon mal einen Karton mit 50 Überraschungseiern. Während im Januar 2019 drei der Täter bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verdonnert wurden, stand im August 2019 der vierte im Bunde vor Gericht. Eine „lokale Berühmtheit“ in der Dorstener Drogenszene“ nannte der Verteidiger seinen Mandaten. Der 47-jährige Angeklagte versetzte seinen Teil der Beute für Rauschgift. Die Taten räumte er allesamt ein und verkürzte damit die Gerichtsverhandlung entscheidend: Von den 26 Zeugen musste nur der Hausdetektiv eines Ladens aussagen. Ihn soll der Angeklagte bei einem Fluchtgerangel geschlagen haben. Verletzt wurde der Ladendetektiv nicht. Deswegen fiel dieser Vorwurf angesichts der vielen Einbrüche und auch Autoaufbrüche beim Urteil nicht ins Gewicht. Trotz der vielen Vorstrafen forderte die Staatsanwältin eine 21-monatige Bewährungsstrafe. Da der Mann bereits im Januar wegen oben genannter Gemeinschaftstaten zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, aber dagegen Berufung eingelegt hatte, schlug sein Anwalt einen „Deal“ vor: Er würde die Berufung zurückziehen, im Gegenzug wird das neue Verfahren eingestellt, weil sich das endgültige Gesamturteil durch den Kita-Einbruch nur gering erhöhen würde. Doch das lehnte die Staatsanwältin ab.

Falsche Polizisten gehen ins Gefängnis. Anfang des Jahres 2019 wurde eine 82-jährige Frau aus Wulfen mitten in der Nacht aus ihrem Bett geholt, mit einem Messer bedroht und ausgeraubt. Das Essener Landgericht verurteilte Ende September 2019 die Täter. Der 30-jährige Mann bekam acht Jahre und zehn Monate und dessen 32-jährige Ex-Freundin sieben Jahre und neun Monate Haft. Beide hatten damals zunächst auf den „Falsche-Polizisten-Trick“ gesetzt. Sie waren im Auftrag einer internationalen Bande bei der 82-Jährigen aufgetaucht. Ein Anrufer, der sich als Kriminalbeamter ausgegeben hat, hatte der Seniorin zuvor erzählt, dass sie ganz oben auf der Liste einer Einbrecherbande stünde. Deshalb würde eine Polizistin vorbeikommen, um die Wertgegenstände in Empfang zu nehmen und so in Sicherheit zu bringen.  Die Wulfenerin war jedoch misstrauisch. Als die Angeklagte kurz nach dem Anruf bei ihr auftauchte, verlangte sie erst einmal den Dienstausweis. Als ihr der nicht gezeigt werden konnte, verschloss sie die Tür.
Nur wenige Tage später war die 32-jährige Angeklagte jedoch wieder da. Diesmal kamen sie und ihr Ex-Freund um drei Uhr in der Nacht. Erst brachen sie die Eingangstür auf, dann die Schlafzimmertür, die ebenfalls verschlossen war. Die Seniorin musste sich im Esszimmer auf einen Stuhl setzen, während ihre Wohnung auf den Kopf gestellt wurde. Die Richter beurteilten die Tat als „völlig skrupellos“. Die Angeklagten hätten sich bewusst eine „wehrlose Frau“ ausgesucht. „Viel schlimmer geht es nicht.“ Die Angeklagten selbst hatten im Prozess Geständnisse abgelegt und die Seniorin um Entschuldigung gebeten. Zu ihren Opfern hatten auch noch weitere Senioren gehört, bei denen der „Falsche-Polizisten-Trick“ sofort funktionierte. Einmal erbeuteten sie 8000 Euro, ein anderes Mal Schmuck im Wert von 30.000 Euro. In Wulfen belief sich die Beute auf 1000 Euro und Schmuck. Außerdem ging es im Prozess um Einbrüche in Spielhallen und Büros. Hintergrund war die Drogenabhängigkeit der beider Angeklagten (Quelle: Nach Jörn Hartwich in DZ vom 2. Okt. 2019).

Zwei Brüder attackierten ihren dritten Bruder. Streitereien unter Brüdern sind nichts Ungewöhnliches. Dass bei solchen Fehden ein Baseballschläger zum Einsatz kommt, ist eher selten. Und so landete dieser Zwist, der im Mai 2018 öffentlich in der Straße „Im Harsewinkel“ in Hervest ausgetragen wurde, im Juni 2019 vor dem Dorstener Schöffengericht. Angeklagt waren die beiden jüngeren der insgesamt drei Brüder aus Dorsten, 23 und 25 Jahre alt. Sie sollen den 29-jährigen Bruder auf offener Straße geschlagen haben. Der Erstgeborene, so hieß es in der Anklage der Staatsanwaltschaft, habe sich nicht anders zu helfen gewusst, als den Baseballschläger zu zücken, den er bei sich trug. Doch die beiden Angeklagten erzählten eine andere Geschichte. Sie hätten nämlich Smartphones in einem Schaufenster bewundert, als sie „im Augenwinkel“ ihren älteren Bruder erblickten, zu dem sie schon längere Zeit keinen Kontakt mehr hatten. Als dieser zum Schlagen ausgeholt habe, sei der Jüngste helfend dazwischen gegangen. Doch der 29-Jährige traf den 25-Jährigen mit dem Schläger, der dabei zerbrach, auf den Rücken. Daher habe er in Notwehr zugeschlagen. Dass der 23-Jährige dennoch zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde, hat damit zu tun, dass er mehrfach im Straßenverkehr auffällig geworden ist. Ein kürzlich gefälltes Urteil vom Amtsgericht Gladbeck floss dabei in das Dorstener Strafmaß ein (Quelle: M. Klein in DZ vom 20. Juni 2019).

21-jähriger CD-Dieb leidet unter paranoider Schizophrenie. Ein erst 21 Jahre alter Mann aus Dorsten ist Mitte Mai vom Landgericht Essen auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Für die Richter ist er eine Gefahr für die Allgemeinheit. Es war ein CD-Diebstahl im Media Markt, der alles ins Rollen brachte. Der Angeklagte war im November 2018 von einem Ladendetektiv dabei ertappt worden, wie er zwei CDs klauen wollte. Die Sicherheitsetiketten hatte er mit einem Messer entfernt. Als er kurz darauf angesprochen wurde, gab es ein Gerangel. Das Messer hatte der Dorstener noch in der Hand. Auf den Aufzeichnungen der Überwachungskamera soll zu sehen sein, wie der 21-Jährige dabei eine Stichbewegung in Richtung Ladendetektiv macht. Hintergrund der Tat ist eine schwere psychische Erkrankung. Der Angeklagte leidet unter paranoider Schizophrenie, hört Stimmen. Wenn er seine Medikamente einnimmt, soll zwar alles okay sein. Doch genau die setzt er immer wieder ab. Der 21-Jährige hatte sich nach seiner Festnahme in seiner Zelle büschelweise Haare ausgerissen, ließ niemanden an sich heran. Daraufhin war er in das Justizkrankenhaus in Fröndenberg verlegt worden. Von dort geht es direkt weiter in die geschlossene Psychiatrie. Die Richter haben zwar auch eine Haftstrafe von 15 Monaten ausgesprochen, doch die kommt wegen der parallel angeordneten Unterbringung nicht zum Tragen. Was genau in seinem Kopf vorgeht, wurde auch dem vom Gericht beauftragten Psychiater nicht klar. Die Erkrankung ist schon in der Jugend ausgebrochen. Seitdem war der 21-Jährige bereits mehrfach in der Psychiatrie. Bei den Stimmen, die er hört, soll es sich zwar nicht um Befehle handeln, doch eine soll ihm zuletzt gesagt haben: „Du wirst lebendig begraben.“  (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 15. Mai 2019).
Nach dem Urteil hatte der Anwalt des Verurteilten umgehend Revision eingelegt – mit Erfolg. Dieses Urteil hielt der Bundesgerichtshof im Februar 2020 für grundsätzlich falsch. Dass ein Ladendieb zum Messer greife, sei auch „normalpsychologisch“ nicht schwer zu erklären und möglicherweise auch einfach der Erregung geschuldet, so der Bundesgerichtshof. Ein Zusammenhang zwischen der möglichen Erkrankung des Dorsteners und der Tat sei auf jeden Fall nicht belegt. Der Prozess muss nun noch einmal neu geführt werden. Sollte dabei erneut eine psychotische Erkrankung festgestellt werden, ist es sogar möglich, dass der Angeklagte komplett freigesprochen wird – wegen Schuldunfähigkeit. Möglich aber auch: die Verhängung einer Bewährungsstrafe.

Brutaler Überfall in Holsterhausener Wohnung. Ein brutaler Wohnungsüberfall in Holsterhausen beschäftigt erneut die Justiz. Diesmal nicht als Angeklagter, sondern als Zeuge vor dem Essener Landgericht: der Messerstecher (22) von der Pestalozzi-Schule. Angeklagt sind zwei 21 und 27 Jahre alte Dorstener. Das Duo soll mit einem bereits verurteilten Mittäter in den frühen Morgenstunden des 2. September 2017 ein späteres Raubopfer brutal zugerichtet und ausgeraubt haben. Tags darauf sollen die beiden Angeklagten gemeinsam mit der Ex-Freundin des Überfallopfers vergeblich versucht haben, über die zuvor geraubte EC-Karte dessen Konto zu plündern. Zum Prozessauftakt vor der 24. Jugendstrafkammer im Mai 2019 gab der 21-jährige Angeklagte, der aktuell eine nicht bezahlte Geldstrafe im Gefängnis absitzt, seine Beteiligung an dem Geldabhebeversuch zu. Den vorherigen Raubüberfall jedoch habe der bereits verurteilte Mittäter mehr oder weniger komplett alleine durchgezogen. Er selbst habe noch versucht, den wie von Sinnen mit einem Baseballschläger auf das Opfer einprügelnden Täter von weiteren Schlägen abzuhalten. Und der 27-jährige Mitangeklagte habe ohnehin so gut wie gar nichts gemacht. Völlig anders die Version des vor einem Jahr verurteilten 22-jährigen Mittäters: Danach waren beide jetzt Angeklagten aktiv in den Überfall verstrickt, sollen ihm beim Eindringen über den Balkon in die Obergeschoss-Wohnung an der Hauptstraße sogar mittels „Räuberleiter“ geholfen haben. Er habe dem späteren Opfer danach zunächst mit einem Baseballschläger „die Fresse poliert“. Nachdem der Wohnungsmieter – ein Bekannter, der beim Angriff eine Art „Ablenktelefonat” mit der Freundin des Angreifers geführt haben soll – k.o. gegangen sei, will der 22-Jährige den beiden Angeklagten die Wohnungstür geöffnet haben. „Dann haben die beiden ihn ausgeraubt“, sagte der Zeuge.
Bei dem bereits verurteilten Täter handelt es sich um den Messerstecher von der Pestalozzi-Schule. Der 22-Jährige war am 12. April 2018 nach einer Schulhof-Messerattacke auf eine 17-Jährige wegen Mordversuchs zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Im damaligen Prozess war auch der Baseballschläger-Überfall mitangeklagt gewesen (Quelle: Werner von Braunschweig in DZ vom 7. Mai 2019).

Nach Handyraub muss Asylbewerber zweieinhalb Jahre ins Gefängnis
Die Richter am Essener Landgericht hatten im Mai 2019 keinen Zweifel: Ein vielfach vorbestrafter 26-jähriger Dorstener Asylbewerber aus Algerien wurde wegen räuberischer Erpressung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, obgleich er bis zuletzt seine Unschuld beteuerte. Der Angeklagte war Anfang August 2018 nach Deutschland gekommen. Seine damals noch hochschwangere Freundin hatte er in Marseille zurückgelassen. Inzwischen ist das Baby geboren. Laut Urteil hatte der Angeklagte im November 2018 einen Freund, der ebenfalls aus Algerien stammte, mit einer abgebrochenen Wodkaflasche bedroht und leicht verletzt. Dann hatte er ihm ein geklautes Handy abgenommen, das er ihm zuvor für 50 Euro verkauft hatte. Zum Motiv hieß es im Urteil: „Der Angeklagte hat sich offenbar geärgert, dass er das Handy zu billig verkauft hatte.“ Deshalb habe er es zurückhaben wollen. Das Opfer, gegen den zwölf Ermittlungsverfahren u. a. wegen Diebstahls liefen, hatte den Angeklagten belastet, dessen Verteidiger Freispruch forderte. Nach Verbüßung der Strafe droht dem Verurteilten die Abschiebung nach Algerien (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 3. und 6. Mai 2019).

Neuneinhalb Jahre für Misshandlung eines Kindes und Brandstiftung. Einer der wohl traurigsten Fälle von Kindsmisshandlung wurde 2018/19 in Münster verhandelt. Es ging um den kleinen Sohn seiner Frau, den er aufs heftigste misshandelte. Als das Kind nach einem anonymen Hinweis an das Jugendamt im Oktober 2016 von Sozialarbeiterinnen in seinem Bettchen vorgefunden wurde, war es in einem fürchterlichen Zustand: auf acht Kilo abgemagert, dehydriert, im Mund- und Windelbereich eine Pilzerkrankung, kraftlos und mit Schürfwunden bedeckt. Ärzte stellten später eine Hirnblutung als Folge eines Schütteltraumas, ein gebrochenes Sprunggelenk, eine geschwollene Hand und Hämatome am gesamten Körper fest. Aus Rache für die Meldung von Nachbarn an das Jugendamt zündete der 25-jährige Dorstener das Mehrfamilienhaus in der Lippestraße an. Wer dem Jungen und bei welchem Vorgang die Verletzungen zugefügt hat“, so Staatsanwältin, sei zwar letztlich nicht sicher feststellbar. Dennoch haben die angeklagte Mutter (24) und der Stiefvater (25) in ihren Augen enorme Schuld auf sich geladen. „Beide haben dem erbärmlich leidenden Kind einfach bei seinen Qualen zugesehen, sie geduldet und es unterlassen, mit dem Jungen zum Arzt zu gehen“, so die Anklägerin weiter. Das Landgericht Münster verurteilte ihn im Januar 2019 unter Einbeziehung einer siebenjährigen Haftstrafe wegen Brandstiftung zu insgesamt neuneinhalb Jahren Haft, die Mutter zu zwei Jahren auf Bewährung. „Sie haben als Mutter versagt“, sagte die Richterin der 24-Jährigen beim Urteil. „Wenn das noch länger gegangen wäre, wäre Ihr Sohn irgendwann wahrscheinlich tot gewesen. Das hätte er nicht mehr lange ausgehalten.“ Es war der Noch-Ehemann der Dorstenerin, der den Jungen laut Urteil schwer misshandelt hatte. Dieser sagte vor der Urteilsverkündung: „Es hätte niemals so weit kommen dürfen.“ Was passiert sei, tue ihm aufrichtig leid. Sauer sei er allerdings auf die Fernsehjournalisten, denen er im Gerichtssaal sogar den gestreckten Mittelfinger zeigte. „Der ganze Knast hasst mich jetzt“, sagte er den Richtern (Jörn Hartwich in DZ vom 14. Dez. 2018, 8. Jan. 2019).

Schlimme Beleidigungen einer Migrantenfamilie. Ein 58-jähriger Dorstener, der an einem lauen Sommerabend 2017 mit dem Fahrrad an einem von einer Migranten-Familie bewohnten Haus in Holsterhausen vorbeifuhr, hatte deren Bewohner, die sich vor dem Haus aufhielten, mit beleidigenden Worten aus dem rechtsradikalen Fundus so heftig beschimpft, dass die Kinder Angst bekamen. Wegen Volksverhetzung und Beleidigung hatte dies vor dem Dorstener Schöffengericht ein Nachspiel. Der Holsterhausener, Nachbar der Migranten-Familie,  beschimpfte sie mit „Sch…Ausländer“ und mit dem Ausspruch: „Ich möchte meinen Führer zurück, der hätte Euch nach Auschwitz gebracht.“ Dabei erhob er nach Zeugenaussagen die Faust und bedrohte seine Nachbarn. Daraufhin hatte einer der Bedrohten ihm „aus Notwehr eine geknallt“. Offensichtlich hatte der 58-Jährige kein Rechtsbewusstsein, denn er rief die Polizei und wiederholte in deren Gegenwart seine rechtsradikalen Beschimpfungen. Die Polizei erstattete nun gegen ihn Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Vor Gericht versuchte sich der Angeklagte herauszureden. Er sei falsch verstanden worden. Vom Führer habe er gar nicht gesprochen. „Ich habe telefoniert und dabei die Worte Führungsaufsicht und Bewährung benutzt“, sagte er. Das bewertete das Gericht als Schutzbehauptung. Da der Angeklagte wegen einer ähnlichen Volksverhetzung zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand und immer wieder straffällig wurde, kam eine Bewährungsstrafe für das Schöffengericht nicht in Frage. Das Urteil: Vier Monate Haft (Quelle: Michael Klein in DZ vom 2. März 2018).

Mit Böllern Zigarettenautomaten in die Luft gejagt. Es war eine höchst gefährliche und explosive Tat, die ein 22-jähriger Dorstener und sein Komplize im Dorstener Stadtteil Hardt begangen hatten: In der Nacht zum 16. Januar 2019 jagten sie einen Zigarettenautomaten an der Raiffeisen-/Rybniker Straße in die Luft und zerstörten ihn dabei völlig. Gemeinsam mit seinen Kompagnon (der demnächst wegen diesem und weiterer Vorwürfe einen Prozesstermin vor dem Essener Landgericht hat) soll der junge Dorstener nämlich gut zwei Wochen zuvor einen Überseecontainer am Hellweg-Baumarkt in Hervest geknackt und daraus Feuerwerkskörper im Wert von rund 10.000 Euro gestohlen haben. Die Detonation war gewaltig. Zwei Polizisten, die sich zufällig ganz in der Nähe des Tatortes befunden hatten, sahen eine „zwei Meter hohe Rauchwolke“ und konnten beobachten, dass „28 Euro Münzgeld und 155 Euro in Geldscheinen weit durch die Luft flogen“.
Der inzwischen 23-Jährige wurde vom Dorstener Schöffengericht für diese Sprengung und für weitere Delikte im Januar 2020 zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war bereits im Juni 2019 vom Amtsgericht Wesel wegen Raubes und Drogenhandels zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Jetzt kamen ihm sein Geständnis und die Nennung der „Anführerin“ zugute. Die Frau, die inzwischen wegen mehrfachen Trickbetrugs und weiterer Taten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist, habe ihn manipuliert und sei der „Kopf“ der damaligen kriminellen Aktivitäten gewesen. Später jedoch habe sich die Frau gegen ihn gestellt und ihn gemeinsam mit einem Mittäter sogar „gefoltert“.

Siehe auch: Angeklagt und verurteilt (2020)
Siehe auch: Angeklagt und verurteilt (Sexualdelikte)

Share on FacebookTweet about this on TwitterShare on Google+Email this to someone