Straßenbaubeiträge / Kommentar

Geht es um Gerechtigkeit oder um die Sanierung des städtischen Haushalts?

Luisenstraße in Holsterhausen; Foto: Helmut Frenzel

Kommentar – Der Ärger der Bürger über ihre Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen kocht hoch. Wohl um die Wogen zu glätten, hat die Verwaltung eine Informationsveranstaltung dazu anberaumt. Sie will die derzeit gültige Rechtslage erläutern und den Bürgern erklären, wie die Straßenbaubeiträge ermittelt werden. Ist es das, was die Bürger interessiert? Den Bürgern geht es doch um etwas anderes: Um die Frage nämlich, wie gerecht es ist, dass die Anlieger den größten Anteil der Kosten für die Instandsetzung einer öffentlichen Straße bezahlen, die allen Teilnehmern am öffentlichen Straßenverkehr offen steht.
Angebracht wäre deswegen die Beantwortung einer anderen Frage. Die Anlieger tragen nicht die gesamten Kosten. Nach der Satzung, die die Stadt sich gegeben hat, zahlen sie maximal 80 Prozent. Den verbleibenden Anteil von mindestens 20 Prozent übernimmt die Stadt. Ihr Anteil steht für die Nutzung durch den allgemeinen Straßenverkehr und durch die Stadt selbst. Diese Verteilung von 80 zu 20 war nicht immer so. Sie wurde in zwei Schritten 2011 und 2016 zu Lasten der Anlieger verändert und deren Beitragsanteile massiv erhöht: von 60 auf 80 Prozent für Anliegerstraßen; von 40 auf 60 Prozent für Haupterschließungsstraßen; von 20 auf 40 Prozent für Hauptverkehrsstraßen; von 50 auf 70 Prozent für Hauptgeschäftsstraßen; von 60 auf 80 Prozent für verkehrsberuhigte Zonen.
Welche sachlichen Umstände rechtfertigten Erhöhungen der Anliegeranteile von 33 bis 50 Prozent gegenüber der Zeit vor 2011? Dem Landtag in Düsseldorf kann man das nicht in die Schuhe schieben. Die Verantwortung dafür liegt alleine bei der Stadt Dorsten. In der Straßennutzung liegende Gründe, die einen höheren Kostenanteil der Anlieger rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich. Wenn die Begründung der Verwaltung lauten sollte, die Erhöhung der Anliegerbeiträge sei notwendig gewesen zur Verbesserung der Haushaltslage der Stadt, muss dem entgegengehalten werden: Für die Finanzierung des städtischen Haushalts sind die Steuern zuständig, nicht Abgaben und Gebühren. Für die Erhebung von Steuern gibt es Regeln, zum Beispiel die Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Besteuerten. Den Ratsparteien, die das zum Nachteil der Bürger anders sehen, sollten die Bürger bei der nächsten Wahl das Vertrauen entziehen. – Helmut Frenzel

Siehe auch: Straßenbaubeiträge


Entnommen: Online-Magazin Dorsten-transparent, Meinung

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