Wegegeld

Vor allem das Brückengeld war eine gute Einnahmen für Städte

Brückengeld 1922

Passierschein für die Lippebrücke 1922

Wegegeld war in früheren Zeiten eine von Fuhrwerken in Bargeld sofort zu entrichtende Abgabe für die Nutzung bestimmter Straßen, etwa mit der heutigen Maut zu vergleichen. Das Geld nahm der Straßeninhaber (Stadt, Landesherrschaft) ein. An den gebührenpflichtigen Straßen waren zur Einkassierung dieser Abgabe Schlagbäume und Einnehmer-Häuschen angelegt. Die Postkutschen rechneten das jeweils zu entrichtende Wegegeld (zusammen mit dem Brückengeld, Furtgeld, Schmiergeld und Torgeld) in die Taxe ein. – Manchmal wurde zwischen Chausseegeld einerseits und Wegegeld andererseits unterschieden. Danach war das Wegegeld eine Abgabe für die Erlaubnis, eine Straße zu nutzen; Inhaber eines Freibriefs waren daher von dieser Gebühr ausgenommen, sie war mit dem bezahlten Permissionsgeld abgegolten. Demgegenüber war das Chausseegeld eine Zahlung zum Unterhalt der Straße.

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