Jugendamt/Unterschlagung 2019

Strafanzeige gegen städtischen Mitarbeiter – Schaden beträgt 250.000 Euro

W. St. Im Dezember 2019 machte das Jugendamt Dorsten wieder einmal negative Schlagzeilen. Noch in Erinnerung ist der Fall des Jungen „Paul“ (Name geändert), der 2014 ohne nachvollziehbare Gründe auf Veranlassung des Jugendamts auf einen verwahrlosten Bauernhof in Ungarn geschickt wurde, was der Stadt monatlich 7000 Euro kostete, bei den Pflegeeltern in Ungarn kamen aber nur 800 Euro an. Der Rest verblieb bei einer windigen Firma in Deutschland, mit der die Stadt den Vertrag abgeschlossen hatte. Die TV-Sendung Monitor brachte den Skandal 2015 an die Öffentlichkeit. Dann gab es 2012 die Schlamperei im Jugendamt mit verschleppten Abrechnungen, die der Stadt einen Schaden von rund 345.000 Euro brachten.

Über zwei Monate wurde intern und verschwiegen ermittelt

Der jetzt bekannt gewordene neue Fall sei „einzigartig“. So bezeichnete ihn die Erste Beigeordnete Nina Laubenthal in der „Dorstener Zeitung“. Die Schlagzeilen in der Lokalzeitung: „Skandal im Jugendamt“ (12. 12.), „Ein Verdacht zieht Kreise“ (13.12.), „Kein Generalverdacht“ (14.12.), „Verdächtiger kaufte nicht nur Spielsachen“ (14.12.), „Jugendamt ist eine Schwachstelle“ (17.12.), „Jugendamt: Politik fordert umfassende Aufklärung“ (19. 12.). – Ein Mitarbeiter soll über Jahre hinweg mit städtischem Geld privat eingekauft haben. Dabei ging es um eine Summe von mutmaßlich rund 100.000 Euro. Die Erste Beigeordnete der Stadt bestätigte eine sechsstellige Summe. Bei dieser Schadenssumme und einem Zeitraum von knapp vier Jahren, wären pro Monat durchschnittlich 2000 bis 3000 Euro unentdeckt zweckentfremdet worden. Offensichtlich ist dies bei Kontrollen nicht aufgefallen. Warum, darüber könnte nur spekuliert werden.
Schon im September 2019 hatte die Erste Beigeordnete Laubenthal einen anonymen Hinweis auf die Veruntreuungen erhalten, beinahe zeitgleich meldete sich das Rechnungsprüfungsamt, dem Unregelmäßigkeiten in einem Vergabeverfahren aufgefallen waren. Mehr als zwei Monate liefen dann die internen Ermittlungen im Rathaus. Die Öffentlichkeit wurde allerdings nicht informiert. Erst ab Ende November war für die Rechtsdezernentin klar, dass es sich „um einen schwerwiegenden Fall handeln könnte“ (DZ), was für sie allerdings kein Grund war, die Vorfälle öffentlich zu machen. Nur wenige Mitarbeiter waren bis dahin eingeweiht. Die Stadt wollte die Öffentlichkeit erst dann über den Skandal im Rathaus informieren, wenn Strafanzeige erstattet wurde. Möglichst noch im Jahr 2019.

Erst zwei Monate nach Entdeckung der Verfehlungen freigestellt

Erst Ende November, also zwei Monate nach Entdeckung der Verfehlungen, wurde der Verdächtige vom Dienst freigestellt, der signalisiert habe, „dass er zu einer materiellen Wiedergutmachung entstandener Schäden beitragen möchte“. Weiterhin galt für die Dezernentin, gleichsam Juristin, die Unschuldsvermutung des Jugendamtsmitarbeiters. Ihm wurde allerdings nicht fristlos gekündigt, sondern erst Mitte Dezember ein Auflösungsvertrag seines Dienstverhältnisses zum Jahresende 2019 angeboten. Diese einvernehmliche Trennung hat der im Verdacht stehende Jugendamtsmitarbeiter unterschrieben und dabei auf die Verjährungsklausel möglicher weiterer Straftaten aus dem Jahre 2016 verzichtet. Verdachtsfälle gab es allerdings, so Nina Laubenthal, schon seit 2013.
Erst am 11. Dezember bestätigte die Dezernentin Laubenthal auf Anfrage der „Dorstener Zeitung“ den bis dahin nur verwaltungsintern behandelten Fall. Jetzt musste sie auch die Öffentlichkeit informieren. Zuerst die Fraktionsvorsitzenden der Ratsparteien. Das war am 9. Dezember. Der Haupt- und Finanzausschuss erfuhr die Details erst am 11. Dezember im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Noch am Abend dieses Tages verschickte die Verwaltung an alle Mitarbeiter intern eine E-Mail, dass ein Angestellter des Jugendamtes seit Ende November wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung im Dienst freigestellt wurde. Die DZ am 13. Dezember: „Bislang hat sich noch keine Partei zu dem Fall geäußert. Auch der Bürgermeister sagte öffentlich nichts … Nina Laubenthal solle ,alle Fragen in diesem Zusammenhang nach innen wie nach außen koordinieren’“. Dass der Bürgermeister zu dem Fall nichts sagte, mag verwundern, denn Tobias Stockhoff hat sonst, wie über Instagram zu lesen ist, zu allem was zu sagen, was so im Rathaus und in der Stadt passiert. Nachzulesen auf den Blog-Seiten und bei Instagram im Internet.

Bei dieser Person vom Vier-Augen-Kontroll-System abgewichen

Der freigestellte Mitarbeiter des Jugendamts konnte dank seiner Position offenbar über Jahre ungehindert ohne Kontrolle Dinge anschaffen, die zwar ins Profil seines Fachbereiches passten, aber die der Mitarbeiter für sich selbst bestellte – wie Fußmatten, angeblich für Dienstautos, oder Unterhaltungselektronik, angeblich für Kinder-Veranstaltungen, aber auch Spielsachen und Mobiliar, Computertechnik und Werkzeug. Aufgrund persönlichen und kollegialen Vertrauens wurde das ansonsten bei Bestellungen übliche Vier-Augen- bzw. Zwei-Unterschriften-Prinzip bei seinen Bestellungen jahrelang nicht angewandt. So konnte der Mitarbeiter selbstständig über seine Ausgaben entscheiden, wobei er sich dann für seine eigene Tasche entschied. Dazu Jugendamtsleiter Breuer, seit 2017 in dieser Funktion, und Nina Laubenthal, Erste Beigeordnete seit 2019, in der Zeitung: „Ein System, das jede kleine Anschaffung eng kontrolliert, würde jedes Unternehmen in Teilen lähmen oder ihre Aufgabenerfüllung deutlich verlangsamen.“ Doch jetzt werden die angeblich „lähmenden“ und „verlangsamenden“ Kontrollen wieder eingeführt. Eine aktuelle Dienstanweisung besagt, dass bei jeder noch so geringen Anschaffung das Vier-Augen-Prinzip gilt. Die weitere Entwicklung dieses Falls bleibt abzuwarten.

DZ-Leserbrief: „Es besteht unverändert die Gefahr von Manipulationen“

DZ-Redaktionsleiter Stefan Diebäcker veröffentlichte am 14. Dezember einen Kommentar unter dem Titel „Kein Generalverdacht“, in dem er schrieb (Auszug):

„Unerklärlich …, warum die Stadtspitze … auch nur auf Nachfrage den schlimmen Verdacht einräumte. Der Mitarbeiter war seit Ende November suspendiert. Niemand konnte ernsthaft glauben, dass dies im Rathaus bleibt. So etwas spricht sich herum, intern, aber eben auch in Familien und Freundeskreisen. Da wäre es besser gewesen, schon vor zwei Wochen in die Offensive zu gehen: eine Mitteilung zum Sachverhalt, weitere Antworten nach Abschluss der internen Ermittlungen. Sonst entsteht schnell der Eindruck, man möchte etwas verheimlichen. Bürgermeister Tobias Stockhoff hätte gut daran getan, in dieser prekären Situation voranzugehen, sich öffentlich zu einem schlimmen, aber eben auch einmaligen Vorfall zu bekennen und sich vor seine vielen loyalen Mitarbeiter im Rathaus zu stellen. Es war und ist eine besondere Situation, keine Frage, aber trotzdem muss das Krisenmanagement besser sein.“

DZ-Leser Werner Winkel schrieb u. a. in einem Leserbrief an die Zeitung, veröffentlicht am 17. Dezember:

„Das Jugendamt ist offensichtlich eine Schwachstelle in der Organisationsstruktur der Stadt Dorsten. …  Es besteht aber unverändert die Gefahr von Manipulationen, sofern die unzureichenden Kontrollfunktionen für Arbeitsabläufe durch die Verantwortlichen in der Verwaltung nicht signifikant verbessert werden. Ob und wann das geschehen wird, bleibt abzuwarten.“

Erst auf Anfrage der Zeitung gaben Ratspolitiker Stellungnahmen ab

Erste eine Woche nach öffentlicher Bekanntmachung des Skandals gab es im politischen Raum der Stadt Stellungnahmen. Doch nicht im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 18. Dezember, in der es von Ratsmitgliedern weder Anfragen noch Informationen des Bürgermeisters und der Verwaltung gab. Das wäre unter dem letzten Tagesordnungspunkt („Anfragen, Anregungen, Hinweise“) möglich gewesen. Stellungnahmen holte erst die „Dorstener Zeitung“ ein. Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat der Stadt, Bernd-Josef Schwane, meinte, dass die Christdemokraten an einer lückenlosen Aufklärung interessiert seien. Der Rechnungsprüfungsausschuss müsse prüfen, ob Kontrollmechanismen versagt hätten. „Es darf kein finanzieller Schaden bei der Stadt bleiben, ein solcher Fall darf sich außerdem nicht wiederholen.“ Auch für die SPD ist eine „konsequente Aufklärung des Sachverhaltes“ durch das Prüfungsamt und eine exakte Ermittlung des entstandenen Schadens vorrangig, so Friedhelm Fragemann. „Aufgrund der Umstände“ sei eine Strafanzeige unverzichtbar gewesen. Das sieht die CDU genauso. FDP-Fraktionsvorsitzender Lutz Ludwig fühlte sich nach eigenem Bekunden „zum jetzigem Zeitpunkt gut informiert“. Um die Transparenz „zu allen Seiten hin zu gewährleisten“, müsse es einen gesonderten Bericht im Rechnungsprüfungsausschuss geben. Die Grünen äußerten sich gegenüber der Lokalzeitung nicht. Am 17. Dezember erstattete die Stadtverwaltung bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige wegen des Verdachts der Unterschlagung u. a. Dann wird wohl das gesamte Ausmaß dieser Straftat und vermutlich kaum erfolgten Kontrolle der Verwaltung der Öffentlichkeit bekannt.

Sonderprüfung des Rechnungsamts: 250.000 Euro schaden

Das städtische Rechnungsprüfungsamt legte Mitte Februar 2020 seinen Bericht über die Sonderprüfung vor: „Nach detaillierter Überprüfung aller Beschaffungsvorgänge hat sich der Verdacht bestätigt, dass es sich um eine sechsstellige Schadenssumme handelt“, teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage mit. „Für die Jahre 2016 bis 2019 sind Beschaffungen im Gesamtwert von rund 220.000 Euro als Verdachtsfälle identifiziert, für die bislang kein Nachweis über den Verbleib der Gegenstände erbracht werden konnte.“ Der beschuldigte Mitarbeiter hat seit 2013 im Jugendamt gearbeitet. Von diesem Zeitpunkt bis zum Jahr 2015 soll der Schaden bei rund 30.000 Euro liegen. Es geht also insgesamt um 250.000 Euro. Aufgefallen ist das in all den Jahren offenbar niemandem.

Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft blieb wochenlang unbearbeitet

Die Stadt Dorsten hatte im Dezember 2019 Strafanzeige gestellt, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes wird nun der Staatsanwaltschaft Essen zur Verfügung gestellt. Die hatte es bislang allerdings nicht sonderlich eilig mit ihren Ermittlungen. Nachdem die Anzeige aus Dorsten am 17. Dezember per Fax übermittelt wurde, dauerte es bis zum 29. Januar 2020, bis der Fall dort aktenkundig wurde. Oberstaatsanwältin Anette Milk bestätigte im Januar zweimal, dass sie in ihrer eigenen Behörde vergeblich nach der Anzeige aus Dorsten gesucht habe. Die Erste Beigeordnete Nina Laubenthal, ausgebildete Juristin, hatte nach eigenen Angaben „mehrfach im Rechtsamt nachgefragt“, ob aus Essen schon ein Aktenzeichen gemeldet worden sei. „Vorher kann ich ja unsere Ermittlungsergebnisse nicht dorthin schicken.“ Nun ist der Skandal im Dorstener Jugendamt endgültig ein Fall für die Staatsanwaltschaft (DN 15. Febr. 2020).

Erste Konsequenzen aus dem Skandal

Die DZ am 10. Januar 2020:  „Welche Konsequenzen aus dem Skandal im Jugendamt zu ziehen sind, wird die Politik diskutieren, wenn der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vorliegt. Als unmittelbare Konsequenz dieses Vorfalles gab es im Dezember eine Dienstanweisung, die auch bei der Anschaffung von geringwertigen Gütern das Vier-Augen-Prinzip einfordert.“
DZ-Leser Werner Winkel schrieb in einem Leserbrief an die DZ vom 11. Januar zum Thema seine: „…Nicht nachvollziehbar ist ebenfalls, weshalb mit dem Beschuldigten bei derart gravierenden arbeitsrechtlichen Verfehlungen „kulanterweise“ ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag vereinbart und keine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde. Bei einem solchen Zugeständnis könnte man vermuten, dass das Kontrollorgan der Verwaltung die umfangreichen Manipulationen nicht rechtzeitig erkannt hat und sich die Verantwortlichen einer Mitschuld bewusst sind. Fehler passieren jedem, sie sind aber nicht das eigentliche Problem. Viel bedeutender ist, wie man mit den Fehlern umgeht. Und hier besteht nach den bisherigen Erkenntnissen, positiv betrachtet, noch ein erhebliches Verbesserungspotenzial.“

Juli 2020 Anklage beim Amtsgericht Dorsten erhoben – 2021 mildes Urteil

Nach Abschluss der Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Essen im Juli 2020 Anklage beim Amtsgericht Dorsten. Dem 39-jährigen Angeklagten werden über 200 Einzeltaten mit einem Gesamtschaden von 215.000 Euro zur Last gelegt werden. Das Gericht äußerte in seinem Urteil Anfang März 2021 auch Kritik an der Stadt.  Was bewegt einen zuvor gänzlich unbescholtenen Familienvater dazu, öffentliche Steuergelder zu veruntreuen und damit nicht nur seinen Dienstherren, sondern auch die Allgemeinheit zu betrügen? Das bleibt sein Geheimnis, denn dies kam in dem zweiten Prozesstermin gegen einen ehemaligen Abteilungsleiter des Dorstener Jugendamtes im Februar 2021 nicht zur Sprache. Da es um persönliche psychische Belange ging, hätte er sich nur dazu geäußert, wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden wäre – doch diesen Antrag lehnte das Schöffengericht ab. Dem 39-Jährigen wurde vorgeworfen, 215.000 Euro an städtischen Geldern für private Anschaffungen unterschlagen zu haben. Fast 300 betrügerische Bestellungen an 223 Tagen zwischen Oktober 2016 und Oktober 2019 listete die Anlageschrift auf. Dann flog er auf, verlor seinen Job und war arbeitslos. Im Grundsatz hatte der Angeklagte die Vorwürfe schon im Vorfeld eingeräumt. Sein Anwalt wies jedoch darauf hin, dass von den bestellten Gegenständen einige durchaus von der Stadt genutzt wurden. Beispielsweise ein Anhänger, der zum Transport für das städtische Spielmobil im Einsatz war oder für Veranstaltungen am Gemeinschaftshaus. Auch die in der Anklageschrift aufgeführte Musikanlage will der in seiner Freizeit auch als DJ tätig gewesene Angeklagte nicht für private Zwecken verwendet haben. So sagte er jedenfalls aus. Die Lautsprecher und Mischpulte seien vielmehr bei städtischen Veranstaltungen aufgebaut worden, zum Beispiel bei einer Radtouristik am Platz der Deutschen Einheit oder vom Jugendgremium bei einem Fest an der Neuen Schule. Sein Verteidiger: „Offenkundig gab es massive Missstände bei der Stadtverwaltung, einen vollständigen Totalausfall bei den Kontrollvorgaben.“ Sowohl seine Vorgesetzten als auch das Rechnungsprüfungsamt und die Kämmerei hätten bei den höheren Ausgaben diese gegenzeichnen und prüfen müssen.“ Auch das Gericht kam in der Urteilsbegründung zu dem Schluss: „Wenn die Kontrollmechanismen funktioniert hätten, dann wäre er wohl vorher aufgefallen und wir säßen nicht hier.“ Letztlich kam dem Angeklagten zugute, dass er den Schaden komplett wiedergutgemacht hat. Er hat dafür ein Darlehen aufgenommen, wird die nächsten 30 Jahre monatlich 550 Euro an die Bank zurückzahlen. Während die Staatsanwältin ein Jahr und neun Monate auf Bewährung forderte, urteilte das Schöffengericht deutlich milder: ein Jahr auf Bewährung.

DZ-Leser: Unprofessionelle Organisationsstrukturen im Jugendamt

Ein Leser der „Dorstener Zeitung“ nahm zu dem Artikel „Betrugsskandal im Jugendamt Dorsten: Gericht fällt mildes Urteil“ Stellung: „Jetzt hat das Amtsgericht Dorsten den ehemaligen Abteilungsleiter des Jugendamtes zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Eine für den Laien unverständlich milde und wenig abschreckende Strafe, wenn man bedenkt, dass es schon einer hohen kriminellen Energie bedarf, in einem Zeitraum von drei Jahren immerhin in fast 300 Einzelfällen Steuergelder zu veruntreuen. Ohne diese zahlreichen Vertrauensmissbräuche verharmlosen zu wollen, muss man dem Verurteilten zugutehalten, dass seine Straftaten durch die unzulänglichen Arbeitsmethoden aller Kontrollorgane begünstigt wurden. Um den Imageschaden in Grenzen zu halten, hat man seitens der Stadt den Weg des geringsten Widerstandes gewählt und das Arbeitsverhältnis statt durch eine fristlose Kündigung im Rahmen einer einvernehmlichen Aufhebungsvereinbarung beendet. Dadurch blieb der Stadtverwaltung eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung erspart, die vermutlich auch eine öffentliche Diskussion über die unprofessionellen Organisationsstrukturen zur Folge gehabt hätte. Wenn die bekannten Defizite in der Verwaltung inzwischen nicht nur verbal, sondern auch praktisch behoben sein sollten, wäre das insbesondere für alle Steuerzahler ein erfreuliches Signal.“

Siehe auch: Jugendamt (Essay)
Siehe auch:
Jugendamt/Aktenpanne 2012


Quellen: Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung zum Teil mit wörtlichen Wiedergaben der in der Dorstener Zeitung (DZ) vom 12./ 13./, 14./ 17./ 19. Dezember 2019 und am 10. Jan. 2020  erschienenen Artikel. – Gespräch mit Stadtsprecher Ludger Böhne am 9. Jan. 2020. – Michael Klein in DZ vom 27. Febr. 2021.

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