Jugendamtselternbeirat

Nach festgelegten Regeln beraten Mitglieder den Jugendhilfeausschuss

Der 2019 gewählte Jugendamtselternbeirat; Foto: Stadf Dorsten

Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist ein Gremium, das von Eltern von Kindern in Kindergärten auf Stadt- und Landesebene nach § 9 des Kinderbildungsgesetzes NRW in der seit dem 1. August 2011 gültigen Fassung, gewählt werden kann. Seit dem 10. Oktober 2011 finden daher landesweit in allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen Wahlen auf Einrichtungs- und Kommunalebene statt. In Dorsten kamen die die Wahl des Jugendamtselternbeirats auch 2019 wieder genügend Kita-Eltern zusammen. Den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz übernehmen Jennifer Göers von der Kita Am Rehbaum in Östrich und Barbara Cadelano vom Familienzentrum Wulfener Markt. Weiterhin wirken Robert Rentmeister von der Kita St. Urbanus Rhade, Tanja Graudejus von der Kita Am Stuvenberg Rhade, Scarlett Mandana Tenbrink von der Kita Metastadt Wulfen-Barkenberg und Maik Napierski vom Familienzentrum St. Josef Hervest mit. Robert Rentmeister vertritt den JAEB weiterhin im Jugendhilfeausschuss der Stadt und der AG 78. Außerdem sind er sowie Maik Napierski Delegierte für den Landeselternbeirat. Hier wird sich Robert Rentmeister erneut zur Wahl stellen.
JAEB-Vositzende Jennifer Göers, Mutter von drei Kindern, Elternbeirats-Vorsitzende im Östricher Kindergarten „Am Rehbaum“, arbeitet als Sonderpädagogin an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in Oberhausen. Im Schuljahr 2020/21 wurde Jennifer Göers jedoch an eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung abgeordnet. Der Rhader Robert Rentmeister ist IT-Abteilungsleiter bei einem Softwarehersteller und engagiert sich auch in der Landeselternvertretung NRW. Er ist interessiert an der möglichst positiven Entwicklung der Kinder.
Nachdem im November 2020 der neue Jugendamtselternbeirat Dorsten erfolgreich gewählt wurde und er seine Mitgliederzahl deutlich steigern konnte, fand auch auf Landesebene die Wahl der Landeselternvertretung NRW für das neue Kita-Jahr 2020/21 statt. Wie im letzten Jahr, so trat auch diesmal Robert Rentmeister aus Rhade für Dorsten an und konnte seinen Platz im Landeselternbeirat (LEB) für das Land NRW erneut mit den zweitmeisten Stimmen aus ganz NRW sichern. Sobald alle gewählten Kandidatinnen und Kandidaten des LEBs ihre Wahl angenommen haben, wird es Anfang des Jahres eine konstituierende Sitzung geben. Sehr erfreulich dabei ist, dass alleine aus dem Vest Recklinghausen drei Personen im Landeselternbeirat NRW vertreten sein werden (Dorsten, Herten und Oer-Erkenschwick).

Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Jugendamtselternbeirat

Das Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht damit erstmals eine gewählte Elternvertretung auf Stadt- und auf Landesebene vor. Bisher war eine Wahl von Elternvertretern nur auf Kindergarten-Ebene vorgesehen. Das regelt die Rahmenbedingungen. So sieht das Gesetz vor, dass bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres die Elternbeiräte in den Kindertageseinrichtungen zu wählen sind. In einem Zeitraum vom 11. Oktober bis zum 10. November eines jeden Jahres kann die Versammlung der Elternbeiräte den Jugendamtselternbeirat auf Stadtebene wählen. Bis zum 30. November eines jeden Jahres können sich die Jugendamtselternbeiräte auf Landesebene bilden, um aus ihren Reihen den Landeselternbeirat zu wählen. Das Gesetz schreibt zur Gültigkeit der Wahl ein Quorum von 15 Prozent der Elternbeiräte im jeweiligen Jugendamtsbezirk, ein mehrstufiges Wahlverfahren sowie einen sehr engen zeitlichen Rahmen vor. Das Gesetz verpflichtet die Jugendämter zur Unterstützung der Wahl. Was die Jugendämter dazu genau tun sollen, ist nicht geregelt. Nicht geregelt ist außerdem, wer das geforderte Quorum überprüfen soll und wie das zu geschehen habe. Offen lässt das Gesetz unter anderem auch, welche Rechte sich aus der Elternvertretung im Jugendamtselternbeirat überhaupt herleiten lassen. Im Ausführungsgesetz (5. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) ist geregelt, dass der Jugendamtselternbeirat ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Kommune entsenden kann.

Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW

Der Landeselternbeirat vertritt die Interessen von rund 500.000 Kindern und ihren Eltern in NRW. Der LEB NRW wurde 2011 erstmals in 40 Jahren Kita-Geschichte auf Basis des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) §9 gewählt. Seitdem gibt es in NRW eine durchgewählte Elternschaft von der Kita über die kommunale Ebene (Jugendamtselternbeiräte) bis zur Landesebene. 2012 wurden in 167 Jugendamtsbezirken von 185 in ganz NRW Jugendamtselternbeiräte gewählt, davon haben 111 den Landeselternbeirat gewählt.


Quellen: DZ vom 13. November 2019. – Wikipedia (Aufruf 2019). – Obiges Foto: Stadt Dorsten

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