Friedhof Gladbecker Straße

Metalldiebe: Lebensgroße Jesus-Statue und andere Grab-Objekte gestohlen

Das Kreuz im Friedhof ohne Jesus-Figur

In der Nacht vom 26. auf 27. Mai 2022 – und auch Tage zuvor – wurden auf dem katholischen Friedhof an der Gladbecker Straße metallene Skulpturen und metallenes Gräberbeiwerk in professionellem Ausmaß gestohlen. Den Dieben ging es dabei offensichtlich um den Metallwert. Von dem großen steinernen Kreuz in der Mitte des Friedhofs wurde die lebensgroße Jesus-Figur aus Bronze abmontiert und entwendet. Die Skulptur wog 600 Kilogramm. Daher dürften es mehrere Täter gewesen sein. Die Täter könnten auch einen Kran benutzt haben. Allerdings wurden am Tatort weder Reifenspuren von Fremdfahrzeugen noch umgeknickte Blumen und Buschwerk entdeckt. Das lässt darauf schließen, dass Profis am Werk waren. Es wurden auch weitere schwere Metall-Kunstwerke gestohlen. Darunter ein etwa 200 Kilogramm schweres Relief, dass die Dorstener Künstlerin und Ursulinen-Schwester Paula (Tisa von der Schulenburg) geschaffen hatte und das an der Trauerhalle angebracht war. Der reine Metallwert der beiden Gegenstände wird auf 9600 Euro geschätzt, der künstlerische Wert lässt sich nicht beziffern. In den ersten beiden Tagen nach der Diebstählen waren bei der Polizei insgesamt sechs Anzeigen eingegangen. Weitere Anzeigen wurden erwartet.
Von Diebstählen betroffen waren bis zu 30 private Gräber. Dazu gehörte auch die Gruft der Familie Schürholz. Dort verschwand eine 1,20 Meter hohe metallene Pieta vom Sockel. Es war eine Darstellung mit Maria und dem vom Kreuz abgenommenen Jesus. Wenige Meter von der Gruft wurde aufgefunden, was sich in der Metallfigur befinden hatte. Daraus lässt sich schließen, dass die Täter die Pieta-Figur vom Sockel abgerissen und zerstört haben. Wilhelm Schürholz in der Dorstener Zeitung: „Es hängen viele Emotionen und Erinnerungen daran. Die Figur gehörte hier zur Gruft.“ Sollten die Täter gefasst oder die Figur wiederbeschafft werden, verspricht er eine Belohnung für diejenige Person, die den entscheidenden Hinweis gegeben hat.
Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Sollten die Täter gefasst werden, droht ihnen eine mehrjährige Haftstrafe. Sollten sie wegen Störung der Totenruhe (§ 168 Strafgesetzbuch) verurteilt werden, könnten sie bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen. Diebstahl (§ 242 StGB) wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet.

Siehe auch: Friedhöfe (Artikelübersicht)
Siehe auch: Beerdigungswesen (Essay)
Siehe auch: Beerdigungswesen I
Siehe auch: Soldatenfriedhöfe
Siehe auch: Jüd. Friedhöfe
Siehe auch: Frundsberger (SS)
Siehe auch: Russenfriedhof
Siehe auch: Soldatenfriedhof Holsterhausen


Quellen: Information Wilhelm Schürholz (29. Mai 2022). – Julian Preuß in der DZ vom 31. Mai 2022.

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