Bundestagswahl 2017

Dorstener Beteiligung und Ergebnisse entsprachen etwa dem Bundestrend

Antreten zur Wahl; Plakate in Dorsten; Foto: Christian Gruber

An den Urnen in 47 Dorstener Wahllokalen und mit der Briefwahl (rund 12.000) gaben am 24. September 2017 insgesamt 45.752 Wählerinnen und Wähler gültige Stimmen ab. Somit lag die Wahlbeteiligung in Dorsten bei 76,8 Prozent. Bei den Wahlergebnissen lag Dorsten ungefähr im Bundestrend. Sven Volmering (CDU), der die letzten vier Jahre den Wahlkreis Dorsten im Bundestag vertrat, wurde nicht mehr gewählt. Nunmehr vertritt nur noch ein Abgeordneter Dorsten in Berlin. Michael Gerdes (SPD) gelang wahlkreisweit erneut der Direkteinzug ins Parlament und wird die Interessen Dorstens in den nächsten vier Jahren im Bundestag vertreten. Stimmen in Dorsten:
Zweitstimmen. Gültig 45.752;CDU 35,8 %, SPD 27,3 %, FDP 11,6 %, AfD 10,4 %, Linke 6,3 %, Grüne 5,3 %, Sonstige 3,3 %.
Erststimmen. Gültig 45.665 %; Sven Volmering (CDU) 41,6 %, Michael Gerdes (SPD) 30,6 %, Alfred Stegmann (AfD) 9,7 %, Tristan Zielinski (FDP, Dorsten) 7,5 %, David Sperl (Linke) 5,8 %, Andrea Swobodas (Grüne) 4,5 %.
Ergebnissplitter. Die AfD verzeichnete ihre besten Ergebnisse in Wulfen-Barkenberg (22,2 Prozent im Gemeinschaftshaus Wulfen) sowie in Hervest (19,1 Prozent im Paul-Spiegel-Berufskolleg), aber auch in vielen anderen Wahllokalen war sie deutlich zweistellig. – Tristan Zielinski (FDP) war der einzige Dorstener Politiker, der im hiesigen Wahlkreis als Kandidat angetreten war. Das Zweit-Stimmenergebnis der Liberalen im Wahlkreis Dorsten lag besser als im Bund. Zielinski konnte persönlich den Erststimmen-Anteil der FDP im Vergleich zu 2013 verdoppeln. Die FDP erreichte die höchsten Stimmanteile auf der Hardt (Pestalozzischule, 15,3 Prozent) und in Dorf Hervest (St. Paulus, 15,1 Prozent).  – Traditionell stark war die CDU in Lembeck mit mehr als 50 Prozent der Zweitstimmen. Fast 57 Prozent gab es sogar im Pfarrheim St. Laurentius. Aber auch in Rhade, Deuten und Dorf Hervest lag die Union vorn. – SPD hatte in Dorsten mit 27,4 Prozent besser abgeschnitten als im Bund (20,6 Prozent). Sie verlor vor Ort sieben Punkte. – Die Grünen und Linken lagen in Dorsten in aller Regel unter ihrem Bundesergebnis, erwiesen sich hier aber mit 5,3 Prozent (minus 0,6 Punkte) stabil, die Linken mit 6,4 Prozent (plus 0,7 Punkte). Die Linken erreichten ihr bestes Ergebnis in Hervest (11,2 Prozent in der Kita Joachimstraße), die Grünen in Holsterhausen-Dorf (8,6 Prozent in der Antoniusschule.

Wahleinspruch eines Dorsteners wegen Überhangmandate scheiterte

Ein Dorstener zweifelte wegen der 111 Überhangmandate die Gültigkeit der Bundestagswahl an und legte beim Wahlprüfungsausschuss Einspruch ein. Dieser wurde im Februar 2019 zurückgewiesen. – In seinem Einspruch stützte sich der Dorstener auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2012, wonach höchstens 15 Überhangmandate erlaubt seien. Überhangmandate entstehen, wenn viele Wähler Wahlkreiskandidaten einer Partei wählen, die Zweitstimme aber einer anderen Partei geben. Parteien können so mehr Direktmandate erhalten, als ihr Sitze im Bundestag gemäß der Anzahl der Zweitstimmen zustehen. Der Dorstener hatte angeführt, dass bei der Wahl im September 2017 im Widerspruch zur vorgesehenen Anzahl von 598 Mandaten 111 zusätzliche Abgeordnete in den 19. Deutschen Bundestag eingezogen seien. Die Wahl sei deshalb ungültig.
In seiner Begründung der Ablehnung dieses Einspruchs beruft sich der Wahlprüfungsausschuss auf das 22. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 3. Mai 2013, mit dem der Gesetzgeber auf das von dem Dorstener zitierte Urteil reagiert habe. Der 19. Deutsche Bundestag sei nach den Regelungen dieses Gesetzes gewählt worden: „Hiernach ist kein festes Mandatskontingent vorgesehen“, heißt es in der Beschlussvorlage. Gemäß Bundeswahlgesetz bestehe der Deutsche Bundestag „vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten“.

Beim Bundesverfassungsgericht wurden 275 Einsprüche eingereicht

Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einspruch gegen die Bundestagswahl einzulegen. Dazu müssen sich Wähler schriftlich an den Deutschen Bundestag wenden. Ein Einspruch ist in den ersten zwei Monaten nach der Wahl möglich. Zuständig für die Wahlprüfung ist laut Artikel 41 des Grundgesetzes das Parlament selbst. Der Bundestag geht allen Vorwürfen nach, die fristgerecht und formal korrekt eingereicht werden. Gegen die Bundestagswahl 2017 sind insgesamt 275 Wahleinsprüche eingegangen. Über die ersten 73 wurde nun entschieden – sie wurden alle als unbegründet zurückgewiesen.

Siehe auch: Erste Nachkriegswahl
Siehe auch: Wahlen I (Essay)
Siehe auch: Wahlen II (Essay)
Siehe auch: Wahlen III (Essay)
Siehe auch: Wahlen IV (Essay)
Siehe auch: Europawahlen
Siehe auch: Wahlergebnisse 2014
Siehe auch: Wahlen
Siehe auch: Frauenwahlrecht
Siehe auch: Wahlplakat „Halde“
Siehe auch: Wahl Europa 2019


Quellen: DZ vom 25. Sept. 2017. – Mit kleineren Änderungen übernommen von Robert Wojtasik „Dorstener scheitert mit Einspruch gegen Bundestagswahl“ in DZ vom 23. Febr. 2019.

Siehe auch: Wahlen

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