Büchter, Udo

Seit 2020 neuer Leiter des Dorstener Bezirks- und Schwerpunktdienstes

Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen und Polizeihauptkommissar Udo Büchter; Foto: PP-Presse

Geboren 1963; Polizeibeamter. – Anfang 2020 wurde Udo Büchter neuer Leiter des Dorstener Bezirks- und Schwerpunktdienstes und somit Chef der Bezirksbeamten. Sein Amtsvorgänger Volker Karbowski wurde in den Ruhestand verabschiedet. Für Udo Büchter war schon in der Jugend klar, dass er mal zur Polizei gehen würde: „Dieser Beruf hat mich immer fasziniert, insbesondere der Umgang mit Menschen in den unterschiedlichsten Lebenssituationen“, sagt Udo Büchter. „Das ist kein einfacher Beruf – er ist viel mehr: Berufung.“
„Mit Udo Büchter übernimmt ein Polizeibeamter die Leitung, der in vielen Jahren im Wach- und Wechseldienst, auf der Leitstelle sowie als Alarmzugführer umfangreiche polizeiliche Erfahrungen gesammelt hat“, sagt Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen bei seiner Einführung.
Polizeihauptkommissar Udo Büchter ist in Dorsten bestens bekannt. Er ist in Rhade aufgewachsen, wo er immer noch wohnt und als Solist in der Schützenkapelle Rhade das Tenorhorn bläst. Außerdem ist er seit Jahren aktives Mitglied im Löschzug Rhade der freiwilligen Feuerwehr. Nach dem Abitur am Gymnasium Petrinum 1981, begann seine Ausbildung bei der Polizei. 1993 kam er zum Polizeipräsidium Recklinghausen. Unter anderem war er Dienstgruppenleiter in der Wache Wulfen. Nach seiner Zeit auf der Leitstelle in Recklinghausen kehrte er 2015 als Dienstgruppenleiter zur Wache Dorsten zurück. Udo Büchter ist verheiratet, hat zwei Töchter. Sein größtes Hobby ist Motorradfahren. Jedes Jahr steht für ihn eine größere Tour gemeinsam mit Freunden an.
Als Leiter des Dorstener Bezirks- und Schwerpunktdienstes ist Udo Büchter die Zusammenarbeit mit kommunalen Dienststellen wichtig. „Denn hier gibt es viele Schnittstellen, die gemeinsam bearbeitet werden müssen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Siehe auch: Polizeiwesen I (Essay)
Siehe auch: Polizeiwesen II
Siehe auch: Polizeiwesen III


Quelle: Nach DZ vom 20. Jan. 2020

Share on FacebookTweet about this on TwitterShare on Google+Email this to someone