Beghinenhaus

Franziskaner versorgten 1602 die letzte Dorstener Beghine

Zu den Anstalten der Armenpflege gehörten die Beghinenhäuser in einem doppelten Sinn: einerseits gewährte man allein stehenden Frauen Obdach und Unterhalt, andererseits hatten die Beghinen, die weder klösterliches Leben führten noch ein Gelübde ablegten, hervorragenden Anteil an der Armen- und Krankenpflege. Wann genau das Beghinenhaus in Dorsten gegründet wurde, ist nicht bekannt, doch hat der Kölner Erzbischof Graf Dietrich II. von Mörs die Einrichtung in seiner Amtszeit (1414 bis 1463) genehmigt. 1488 wird im „Liber statutorum“ die Existenz des Beghinenhauses belegt und in einer städtischen Urkunde aus demselben Jahr wird die den Franziskanern übergebene Magdalenenkapelle als „Kapelle des Gasthauses und Beghinenhaus“ bezeichnet. Vermutlich stand das Beghinenhaus in einem Garten hinter dem damaligen Rathaus, in dem auch ein Wirtshaus war (heute Essener Straße 19). Die Gasse zwischen dem Rathaus und dem rechts danebenliegenden Eveltschen Haus hieß früher Beghinengasse. 1602 lebte dort nur noch eine einzige Beghine. Die Franziskaner baten die kurfürstliche Regierung, ihnen den Garten, der zum Beghinenhaus gehörte, zu überlassen, was die Regierung ihnen mit der Auflage gestattete, diese einzige noch lebende Beghine bis zu ihrem Tod zu beköstigen. Das Haus wird noch einmal in einer Armenrechnung von 1651 erwähnt, danach verliert sich jede Spur.


Literatur:
Gertrud Hoffmann/Werner Krebber „Barmherzige Samariterinnen. Beghinen – gestern und heute“, 1996.

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