Schwerbehindertenausweis

Fachdienst des Kreises bei Gehbehinderungen restriktiv - 3654 Widersprüche

Jeder fünfte Bescheid, den die Kreisverwaltung Recklinghausen in Schwerbehindertenangelegenheiten verschickt, wird von den Empfängern mit einem förmlichen Widerspruch quittiert. Mehr als drei Prozent der Betroffenen beschreiten den Klageweg. Das sind Zahlen für das Jahr 2017, die der Kreis auf Anfrage der „Dorstener Zeitung“ mitgeteilt hatte. Die 14 Mitarbeiter des zuständigen Fachdienstes haben demnach 19.635 Fälle bearbeitet. In 3654 Fällen legten die Antragsteller Widerspruch ein. Daraus wiederum resultierten 655 Klagen vor dem Sozialgericht. In vielen Fällen handelt es sich dabei um die Ablehnung eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), auch wenn der Antragsteller im Rollstuhl sitzt. Die Restriktion der Kreisverwaltung bei der Beurteilung von Gehbehinderungen ist Ärzten im Kreis bekannt, so die DZ. Es gibt ein Urteil des Dortmunder Sozialgerichts, wo es ebenfalls um die Verweigerung eines aG-Vermerks im Schwerbehindertenausweis ging. Das Gericht gab dem Rentner im Jahr 2003 Recht. Sobald Menschen kurze Wege nur mit fremder Hilfe oder unter großer Anstrengung zurücklegen könnten, hätten sie das Recht, Behindertenparkplätze zu nutzen, heißt es im Urteil (Az:S7 SB 48/03). Nach der Statistik der Kreisverwaltung wurden 693 Klageverfahren in 2017 zum Abschluss gebracht, aber nur die wenigsten (2,9 Prozent) endeten mit einem Urteil. In 45 Prozent der Fälle nahmen die Einwender ihre Klagen zurück, 39 Prozent der Verfahren wurden mit einem Vergleich beendet, 12 Prozent mit der „Anerkenntnis“, dass die Entscheidung der Behörde nicht den tatsächlichen Beeinträchtigungen des Antragstellers gerecht geworden sei.


Quelle: Michael Wallkötter in DZ vom 19. Jan.2019

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