Poller / Anwohner

Absperrpfosten für mehr Verkehrssicherheit und attraktive Stadtgestaltung

Poller und Absperrpfosten sorgen für mehr Sicherheit und ein geregeltes Zusammenleben der verschiedenen Personengruppen. Damit tragen sie einen großen Beitrag zur Stadtgestaltung bei, dienen der Absperrung, teilen die Stadt in Bereiche ein und begrenzen so zum Beispiel Fußgängerzonen, Gehwege, Radwege, Straßen. Die verschiedenen Verkehrsteilnehmer wissen so auf Anhieb, wo der Bereich ist, in dem sie sich aufhalten dürfen und wie weit dieser reicht. Damit sorgen die Absperrpfosten für einen geregelten, sicheren Verkehr und leisten einen großen Beitrag zur Unfallprävention. Neben dem Sicherheitsaspekt sollten die Pfosten natürlich auch in das Stadtbild passen. In verschiedenen Farben und Formen sind die Pfosten eine Möglichkeit der attraktiven Gestaltung einer Stadt. Im Bereich Absperrtechnik sind Poller und Pfosten deshalb ein wichtiger Bestandteil. Poller können aus verschiedenen Materialien hergestellt sein. Das ist eine Frage der Funktion. Edelstahlpoller sind hochwertig und schick – sie kommen häufig als Abgrenzung einer Fußgängerzone zum Einsatz. Pfosten aus Kunststoff hingegen sind sehr leicht und deshalb flexibel einsetzbar und einfach zu versetzen. Betonpfeiler dagegen sind besonders robust und durch verschiedene Farben und Formen auch optisch ansprechend.

Neue Poller im Stadtfeld versperren Zufahrten: Anwohner verärgert

Anwohner der Straßen Brahmsweg, Wagnerstraße und Brucknerweg im Stadtfeld sind verärgert, weil die Stadt Anfang August 2023 Poller auf den Gehwegen im Wohngebiet aufgestellt hat. Zum Beispiel kann eine Anwohnerin, die aus Krankheitsgründen auf Rollator und Rollstuhl angewiesen ist, jetzt nicht mehr ihr Haus direkt erreichen und muss daher aufs eigene Einkaufen verzichten. Einen Anwohner, ebenfalls körperlich beeinträchtigt, zitiert die „Dorstener Zeitung“ (DZ): „Es ist doch 40 Jahre gut gegangen, niemand hat in den Straßen geparkt, sondern nur ausgeladen!“ Eine Anwohnerin, die seit dem Bau der Siedlung dort wohnt, sagte der Lokalzeitung, dass das Ein- und Ausladen von Autos immer geduldet gewesen sei. Die DZ zitierte noch andere Anwohner mit ihren nunmehrigen Problemen. Andere Anwohner der Bungalow-Siedlung kritisieren die städtische Pfosten-Aktion ebenso und manche sprechen von einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ der Stadt. Zur Beschwerde der Anwohner, die bei der Stadt mit Unterschriften einging, meinte der städtische Pressesprecher zur Lokalzeitung, dass es mehrere Beschwerden gegeben habe – aber nicht gegen die Poller. Denn das Thema sei seit drei Jahren bekannt. So habe ein Anwohner etwa 2021 gefordert, „dass hier kein Kraftfahrzeugverkehr mehr stattfindet“.

Das Wohngebiet wurde als „autoarm“ geplant

2022 sei der Bürgermeister von mehreren Anwohnern angesprochen worden, dass das  Ordnungsamt und die Polizei die Augen vor der illegalen Benutzung der Gehwege verschließen würden. Der Stadtsprecher verwies darauf, dass das Wohngebiet im Stadtsfeld als „autoarm“ geplant war, was natürlich Nachteile (lange Wege auch bei schlechtem Wetter), aber auch Vorteile habe: weniger Abgase und Autolärm, viel Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, etwa Kinder. Verkehr sei ein „Generationen-Konflikt“. Im Stadtsfeld beginne seit einigen Jahren der Generationenwechsel – es seien einige junge Familien zugezogen. Poller seien für die Stadt „immer nur das letzte Mittel“, so der Stadtsprecher in der DZ, aber die Rechtslage ist eindeutig. Rechtswidriges Befahren von Gehwegen werde mit mindestens 55 Euro Bußgeld, bei Behinderung, Gefährdung oder Unfall sogar mit bis zu 100 Euro bestraft. Eine flächendeckende Kontrolle sei aber nicht möglich. Wenn Anwohner ausführten, „das Befahren der Geh- und Radwege sei jahrelang geduldet worden, dann war dies kein explizites behördliches Dulden, sondern die Nachbarn untereinander haben dies geduldet“, so der Stadtsprecher.

Stadt: Ausnahmegenehmigung bei außergewöhnlicher Gehbehinderung

Sehr enge Grenzen setzt der Gesetzgeber bei Ausnahmegenehmigungen beim Befahren von Gehwegen. Für private Fahrten zum Haus sei zumindest ein Behindertenausweis mit dem Merkmal „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) notwendig. Ein Befahren zum Be- und Entladen sei hingegen „grundsätzlich unzulässig“. Dass Anwohner sich vor „vollendete Tatsachen“ gestellt fühlen, kommentiert der Pressesprecher der Stadt gegenüber der DZ so: „Über die Duldung einer fortgesetzten Begehung von Ordnungswidrigkeiten kann man nicht abstimmen und auch die Sammlung von Unterschriften kann bundeseinheitliches Recht am Ende nicht außer Kraft setzen.“ Arno A. aus Dorsten nahm zum Artikel „Neue Poller versperren die Zufahrt: Anwohner sind sauer“ in der Dorstener Zeitung in einem Leserbrief Stellung:

Leserbrief an die Lokalzeitung: Zusatzschild hätte auch gereicht!

Auch ich bin Anwohner im Stadtsfeld, eine schöne und ruhige Wohngegend. Zahlreiche Zuwege zu den Häusern sind als reine Fuß- bzw. Radwege ausgeführt. Normalerweise werden diese Zuwege auch nicht von Kfz genutzt. Diese Wege sind zum Teil recht lang. Für einen Wocheneinkauf, vor allem für ältere Menschen, oft zu weit und der Einkauf zu schwer. In diesen Fällen wurden und werden die Zuwege von den Anwohnern gerne genutzt zum Be- und Entladen. Es wurde nie ausgenutzt und eigentlich hat sich auch nie jemand beschwert, es wurde nie übertrieben. Ebenfalls nutzt die Stadt Dorsten diese Zuwege für die Grünpflege mit Lkws, auch kein Problem. Handwerker nutzen die Wege auch mit den Fahrzeugen, um schwere Gegenstände anzuliefern oder z. B. Estrich in die Häuser zu pumpen. Ebenfalls werden diese Wege von der Feuerwehr und Krankenwagen genutzt. Bei uns in der Gegend hatte sich nie jemand beschwert, auch junge, neu hinzugezogene Familien nicht, da die Wege auch für den Umzug genutzt wurden. Warum gleich feste Poller einzementieren, ein kleines Zusatzschild „Zufahrt zum Be- und Entladen frei“ oder ähnliches hätte auch dem Gesetzgeber Rechnung getragen und wäre viel bürgerfreundlicher gewesen. Ich hätte von der Dorstener Stadtverwaltung ein anderes Vorgehen erwartet und nicht die „Alten“ Anwohner verärgert, um es einigen wenigen ewigen Nörglern recht zu machen.

Rechtliche Stellungnahme der Stadt zur Poller-Kritik

Richtig ist, dass es notwendige und zulässige Anliegen gibt, für die Geh- und Radwege mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen: schwere Anlieferungen (neue Küche, Baumaterial), Grünpflege, Müllabfuhr, Rettungsdienst oder Umzug. Für alle diese Anliegen gibt es vorgeschriebene Genehmigungsverfahren oder entsprechende Rechtsgrundlagen. Die notwendige Erlaubnis wird das Ordnungsamt der Stadt Dorsten im Einzelfall unkompliziert ausstellen. Nicht zulässig ist und bleibt jedoch das „alltägliche“ Befahren von Geh- und Radwegen für alles, was (nötigenfalls mit Hilfestellungen durch Familie, Freunde, Nachbarschaft) zu Fuß erledigt werden kann. Rechtlicher Hintergrund: Grundsätzlich ist das unerlaubte und rechtswidrige Befahren von Geh- und Radwegen mit Kraftfahrzeugen keine Bagatelle, sondern wird im Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung sehr hoch angesiedelt. Das Mindestbußgeld beträgt 55 Euro und kann bei erschwerenden Umständen wie Behinderung, Gefährdung oder Unfall auf bis zu 100 Euro erhöht werden (…). Der Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, setzt der Gesetzgeber darum auch sehr enge Grenzen. So ist eine Ausnahmegenehmigung im Regelfall nur in begründeten Einzelfällen möglich, aber in der Regel (es gibt seltene Ausnahmen) nicht als „Dauergenehmigung“.

Es gibt aber auch besondere Ausnahmen

Eine besondere Ausnahme sind Menschen mit schwerer Behinderung, die einen Behindertenausweis mit dem Merkmal aG (= außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzen. Sie werden in der Regel auch eine Dauergenehmigung erhalten. Der Schutz von Geh- und Radwegen gegen Verkehr mit Kraftfahrzeugen ist keine kommunale, sondern eine bundeseinheitliche Regelung mit einer nicht kleinzuredenden Schutzfunktion für die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Dies übersehen Verkehrsteilnehmer häufig, die einfordern, selbst darüber entscheiden zu dürfen, ob sie Geh- und Radwege mit Kraftfahrzeugen befahren dürfen. In einem Notdienst- oder Brandfall ist es übrigens nicht erforderlich, dass die Fahrzeuge bis ans Haus kommen, sondern die Menschen müssen den Einsatzort erreichen. Es gibt viele Stellen im Stadtgebiet, die nicht „bis vor die Haustür“ erreichbar sind. Der Notarzt wird das letzte Stück dann laufen und den Patienten zunächst in der Wohnung behandeln. Die Feuerwehr wird ihre Fahrzeuge in der Regel nicht auf so engen Wegen aufstellen, sondern sie wird dort Aufstellung nehmen, wo genug Platz zum Rangieren bleibt, und von dort ausreichend lange Schlauchstrecken legen.

Siehe auch: Anti-Terror-Betonklötze 2016/17


Quellen: Berthold Fehmer in DZ vom 16. Aug. 2023. – Wikipedia (Aufruf 2023). – DZ vom 21. Aug. 2023 (Leserbrief). – Stadt Dorsten zum Thema in DZ vom 24. Aug. 2023

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