Inklusion I

Eltern kämpfen für Gleichbehandlung behinderter Kinder

Schule macht Spaß!

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Die Dorstener Elterninitiative „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen“ wurde 2009 von Eltern gegründet, deren Kinder aufgrund von Behinderung oder aus anderen Gründen sonderpädagogische Förderung benötigen. Unter Vorsitz von Michael Baumeister (Holsterhausen) will sich der Verein in Dorsten verstärkt mit den Themen Inklusion und gemeinsamer Unterricht befassen.

Die UN-Konvention wurde nach Ratifizierung durch den Bundestag in Deutschland im März 2009 geltendes Recht. Danach haben die Bundesländer dafür zu sorgen, dass behinderte Kinder gemeinsam mit unbehinderten Kindern unterrichtet werden. Die Elterninitiative will darauf achten, dass das Anliegen des Gesetzes durchgeführt wird. Auch möchten die Mitglieder der Initiative das Thema Inklusion stärker ins Bewusstsein von Politik und Öffentlichkeit rücken und Einfluss auf schulpolitische Entscheidungen in Dorsten und NRW nehmen. In NRW besuchen 85 Prozent aller Kinder mit Behinderungen besondere Förderschulen. In Zukunft sollen laut UN-Konvention behinderte Kinder im Normalfall gemeinsam mit anderen Kindern in der Regelschule lernen, so wie in vielen anderen Ländern Europas auch. Damit das funktioniert, verlangt die UN-Konvention wirksame, individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen für alle Kinder.

Arbeitsgruppe des Schulausschusses erstellt neuen Schulentwicklungsplan

In Dorsten befasste sich eine Arbeitsgruppe des Schulausschusses damit, einen neuen Schulentwicklungsplan für die Grundschulen zu erstellen. Danach will man sich in einem weiteren Schritt den Förderschulen widmen. Die Dorstener Elterninitiative fordert dagegen, dass die UN-Konvention bei den Planungen selbstverständlich berücksichtigt werden muss. Die soll nach dem Willen des Dorstener Schuldezernenten allerdings zurzeit keine Rolle spielen. „In Dorsten scheint es fast so, als gäbe es die UN-Konvention nicht“, sagte Michael Baumeister gegenüber der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ vom 27. Mai 2010. Baumeister ist selbst Vater eines Sohnes mit Behinderung. Die UN-Konvention garantiert jedem behinderten Menschen das Recht auf Bildung, das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven und hochwertigen Unterricht in Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie das Recht auf notwendige Unterstützung innerhalb der allgemeinen Schulen, so dass jedes Kind seine individuellen Möglichkeiten voll ausschöpfen und erfolgreich lernen kann. – In Nordrhein-Westfalen hat sich auch eine Landesarbeitgemeinschaft „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen“ gebildet.

Land zahlt 112.000 Euro für Inklusion

Das Land NRW förderte die Inklusion an Dorstener Schulen mit 112.000 Euro, die Anfang 2015 kassenwirksam wurden. 90.000 Euro sind für bauliche Maßnahmen und 22.000 Euro für Personalkosten bestimmt.


Quellen:
Michael Klein in DZ vom 3. September 2009. – WAZ vom 27. Mai 2010.

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