Entwicklungsgesellschaft Wulfen

Sie plante die „Neue Stadt“ und wickelte sich selbst zur „Karteileiche“ ab

Vier Gesellschafter – die Steinkohlenbergwerke Matthias Stinnes AG mit 100.000 DM, der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (heute Regionalverband Ruhr, RVR) mit 35.000 DM, der Landkreis Recklinghausen mit 30.000 DM, das Amt Hervest-Dorsten (heute Stadt Dorsten) mit 35.000 DM – gründeten mit Sitz in Essen und 200.000 DM Stammkapital 1960 die Entwicklungsgesellschaft Wulfen (EW) mit dem Ziel, in den heutigen Dorstener Stadtteilen Wulfen und Lembeck Grundstücke zur Planung und Errichtung der „Neuen Stadt Wulfen“ zu erwerben. Dies umfasst neben der Planung der neuen Stadt auch deren Durchführung und alle hierzu erforderlichen Geschäfte, insbesondere die Bodenordnung sowie die Verpachtung und sonstige Verwertung von Grundstücken, die Aufschließung von Grundstücken, die Auswahl der Wohnungsbauträger, die Durchführung von Geschäften und Maßnahmen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und den Vorschriften über gemeinnützige Wohnungsunternehmen.

EW-Pavillon auf dem Hof Schürmann 1971

EW-Pavillon auf dem Hof Schürmann 1971; Foto: Wulfen-Wiki

„Die Zeit“: Barkenberg – einzige neue Gründung in der Bundesrepublik

Die ersten Geschäftführer waren Erich Zahn und Dr. Auras (gest. 2012), von 1971 bis 1981 Georg Wittwer. Weitere Geschäftsführer: Stadtkämmerer Heinz-Dieter Klink, Technischer Beigeordneter Jürgen Haase, Günter Rogowski und Erwin Gerdemann, dann Stadtkämmerer Hubert Josef Große-Ruiken und Beigeordneter Holger Lohse (2014).

Georg Wittwer

Georg Wittwer

Zu den Gründungsgesellschaftern kamen in den späteren Jahren weitere Gesellschafter hinzu, andere traten aus oder veränderten ihre Rechtsform. Allerdings besaß die EW seit ihrer Gründung keine rechtliche Zuständigkeit. Daher musste sie bis 1975 eng mit der Gemeinde Wulfen (Ortsrecht) zusammenarbeiten und nach der Kommunalreform, als Wulfen der Stadt Dorsten eingemeindet wurde, mit Dorsten. Zur Gründung „Neue Stadt Wulfen“ zitierte die  Wochenzeitung „Die Zeit“ 1976 aus „Verlerntes Handwerk: Anmerkungen zu einer Rundreise mit dem Bauminister“ von Manfred Sack:

„Doch gibt Wulfen, die einzige neue Stadtgründung der Bundesrepublik, einen Tipp. Dort wirkt nach englischem Muster eine Entwicklungsgesellschaft, die ,die Feder führt’, die auch die Wahl der Architekten und ihrer Entwürfe von ihrer Zustimmung abhängig macht und vor allem eines hat: einen Maßstab nämlich. So gibt es in diesem Anwesen unweit von Marl vieles, das seine Parallelen anderswo an Charme, Charakter und Nutzwert bei weitem übertrifft. Dort tut man obendrein etwas, worum sich Kommunen und Gemeinnützige so gern drücken: Man experimentiert ständig, weil ,eine neue Stadt die Pflicht zu Versuchen hat’. In Wulfen wurden neue Methoden zu bauen und zu wohnen probiert – und man brachte dabei bessere Häuser für nicht mehr Geld als sonst hervor. Selbst das Durchschnittliche weckt durch Sorgfalt, Einfallskraft, Bescheidenheit und Witz den Anschein des Besonderen.“

Die EW legte wegen der rechtlichen Einschränkung ihr Hauptaugenmerk auf den Ankauf von Boden bei den Bauern, was mit wenigen Ausnahmen ohne große Enteignung vollzogen wurde. Allerdings gab es auch rabiate Methoden, den Bauern ihr Land wegzunehmen. Dafür steht das Schicksal des Bauern Aloys Große Boes, der an Methoden der frühen Entwicklungsgesellschaft und ihres Geschäftsführers Dr. Auras zugrunde ging (siehe Große Boes, Aloys in diesem Lexikon). Die meisten eingeleiteten Enteignungsverfahren endeten mit Vergleichen.

Entwicklungsgesellschaft betrieb Misswirtschaft in Millionenhöhe

1986 warf der Landesrechnungshof der EW Misswirtschaft und Verschwendung von Landesmitteln in Millionenhöhe vor. Obwohl allen Planern der „Neuen Stadt Wulfen“ schon seit langem klar gewesen war, dass das Projekt ein Fehlschlag war, so die Landesrechnungsprüfer, hätte die EW an ihm festgehalten und auf diese Weise Millionenbeträge vergeudet. Als kommunalisierte Gesellschaft verlor sie an Bedeutung. Da sie nach Rückzug des Landes NRW und Reduzierung bzw. Einstellung der ursprünglichen Planung ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen konnte, befindet sich die EW seit Anfang der neunziger Jahre in der Abwicklungsphase. Seitdem liegt der Aufgabenschwerpunkt der EW in der Vermarktung der Restgrundstücke. Die Auflösung bzw. Umschreibung des umfangreichen Grundbesitzes auf die Stadt, verhindern bis heute die dann fällig werdenden erheblichen Notariats- und Gerichtsgebühren sowie Rückzahlungen an das Land NRW.

Die Rechtsform (HRB Gelsenkirchen 7103) der EW ist immer noch eine GmbH, die ihren Sitz in der Bismarckstraße 28 (am Dorstener Rathaus) hat, weil sie dort von der städtischen 100-proztentigen Unternehmenstochter Windor verwaltet wird. Auszug aus dem Handelsregister zu den Aufgaben der EW mit Stand 2007:

Die Gesellschafterversammlung vom 12. Oktober 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. … Planung der neuen Stadt, deren Durchführung und alle hierzu erforderlichen Geschäfte, insbesondere die Bodenordnung, und zwar der An- und Verkauf von Grund und Boden sowie die Verpachtung und sonstige Verwertung von Grundstücken, die Aufschließung von Grundstücken, die Auswahl der Wohnungsbauträger, die Durchführung von Geschäften und Maßnahmen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und den Maßnahmen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und den Vorschriften über gemeinnützige Wohnungsunternehmen. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich hierbei auf die Gesamtleitung, Beauftragung anderer, Abstimmung aller Maßnahmen und deren Überwachung.

Finanzbeteiligung der Stadt und Rückzahlung an das Land

Nach Umstellung von DM zum Euro betrug das Stammkapital 2009 praktisch unverändert noch 105.000 Euro. Haupteigentümer mit 90.300 Euro (= 86 Prozent) ist die Stadt Dorsten. Den Rest über 14.700 Euro (14 Prozent) hält die Sparkasse Vest Recklinghausen. Der Wert der Beteiligung an der EW wird in der städtischen Eröffnungsbilanz mit 418.000 Euro angegeben. Die Stadt Dorsten ist 2009 eine Bürgschaft zur Absicherung der Verpflichtungen der Entwicklungsgesellschaft Wulfen gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 7,835 Millionen Euro eingegangen.
Zur Erfüllung ihres Auftrages hat die EW in ihren Anfangsjahren in bedeutendem Umfang Grundbesitz erworben, von dem sich noch Restbestände im Besitz der Gesellschaft befinden. Der Grunderwerb wurde ebenso wie die Projektkosten durch das Land NRW finanziert. Nach Abschluss der Fördermaßnahme hat sich die EW in einem dreiseitigen öffentlich-rechtlichen Vertrag, den die Stadt als dritte Partei mitgezeichnet hat, gegenüber dem Land verpflichtet, den Gegenwert dieser mit Fördermitteln erworbenen Grundstücke in Höhe von 8,7 Millionen Euro in vier Raten bis zum 31. Dezember 2029 zurückzuerstatten. Diese Rückzahlungsverpflichtung machen die langfristigen Verbindlichkeiten aus.
Bürgschaften: Zur Absicherung der Rückzahlungsverpflichtung der EW gegenüber dem Land aus der Abwicklung der Fördermaßnahme musste die Stadt in Höhe ihres 86-prozentigen Beteiligungsanteils eine Bürgschaft für den Fall übernehmen, dass die EW ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Land nicht fristgerecht nachkommen kann. Die erste Rate in Höhe von 1.381 Millionen Euro war zum 31. Dezember 2009 fällig. Wegen Verzögerungen bei der Vermarktung von Grundstücken im Bereich Bückelsberg konnte hiervon nur ein Teilbetrag durch Grundstückserlöse abgedeckt werden. Nur durch die Vorauszahlung eines künftigen Erwerbers konnte die Inanspruchnahme der Stadt abgewendet werden. Allerdings musste die Stadt hierfür eine Bürgschaft übernehmen. Der nächste Fälligkeitstermin für rund drei Millionen Euro war Ende 2014.

Rückzahlungen an das Land sind fällig

Die Entwicklungsgesellschaft, die als teure „Karteileiche“ vom Hauptgesellschafter Stadt Dorsten weitergeführt wird, ist mittlerweile ein Klotz am Bein der Stadt. Denn das Land fordert Millionen für wertlos gewordene Flächen.  Dazu K.-D. Krause in der DZ:

Eine EW-Insolvenz wäre fatal, zumal der 3-Mio.-Anspruch des Landes durch eine 86 %-Bürgschaft der Stadt abgesichert ist. Also muss schnelles Geld her. Aber das Baugebiet Bückelsberg-Ost, das Grundstückserlöse von rund einer Million Euro in die EW-Kasse spülen soll, wird voraussichtlich erst 2016/2017 vermarktbar sein. Da die EW keinen Bankkredit zu vertretbaren Konditionen bekommt, muss die Stadt solange auch hier mit einer Ausfallbürgerschaft in die Bresche springen. … Die Vermarktung der verbleibenden Forst- und landwirtschaftlichen Flächen ist derzeit schwierig bis unmöglich.“

Erlöse aus den aktuellen Verkäufen von EW-Grundstücken für das neue Bebauungsgebiet Bückelsberg-Ost in Wulfen 2014 werden zur Rückzahlung an das Land NRW weitergeleitet. Zudem bemüht sich die Stadt, die hinterlassenen EW-Restflächen zu verkaufen.  Es handelt sich dabei um 13 ha Wald mit einem Marktwert zwischen 130.000 und 250.000 Euro. Bis jetzt misslang der Verkauf. Die 42 ha Ackerflächen haben keinen Verkaufsmarktwert. Sie bringen durch Verpachtung jährlich 25.000 Euro ein. Mit diesen Summen sind keine 8,7 Millionen zurückzuzahlen. Das Ende ist offen.


Quellen: Christian Grubers Wulfen-Wiki (2014). – Stadt Dorsten, Eröffnungsbilanz 1. Januar 2009, S.95 und S.89. – Ratsvorlage 2013: Bedienung der Zahlungsverpflichtung zum 31. Dezember 2014. – Dorstener Zeitung  vom 12. Juli 2013. – „Die Zeit“ vom 7. Juni 1976. – Online „Creditreform FirmenWissen“ (2014). – Michael Klein in DZ vom 9. Mai 2014.

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