Betreuung von Hilfsbedürftigen

Ehrenamtlich und berufsmäßig vom Kreis bzw. in den Städten betreut

Alter, Krankheit oder ein Unfall – all das können Gründe sein, wegen denen sich eine Person nicht mehr alleine um alle Angelegenheiten kümmern kann und auf Unterstützung angewiesen ist. Die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Recklinghausen ist gemäß Landesbetreuungsgesetz NW (LBtG) zuständige Behörde für Angelegenheiten der rechtlichen Betreuung für die Städte Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Allein in diesen Städten haben sich bis zum angegebenen Stichtag 30. Juni 2023 knapp 1700 Menschen für Betreuung angemeldet. Alle anderen Städte im Kreis, so auch Dorsten, haben eigene Betreuungsbehörden, die über die jeweiligen Stadtverwaltungen angesprochen werden können.
Mit der Betreuung Hilfsbedürftiger befassen sich idealerweise eigentlich ein Angehöriger oder jemand aus dem sozialen Umfeld. Sollte niemand zur Verfügung stehen, springen ehrenamtliche oder Berufsbetreuer ein. Die Einrichtung einer Betreuung für Volljährige wird vom Betreuungsgericht, einem Teil des zuständigen Amtsgerichts, vorgenommen. Es stellt per Beschluss dem betroffenen Menschen eine rechtliche Betreuungsperson zur Seite. Dies kann ehrenamtlich (Verwandte, Freunde, Nachbarn usw.), durch einen Betreuungsverein (Caritas, Diakonie, Lebenshilfe), durch freigewerblich tätige Betreuungspersonen (Berufsbetreuer) oder durch eine Behördenbetreuung geschehen. Über Einzelheiten und das Verfahren informieren insbesondere die Betreuungsbehörde, die Betreuungsvereine und auch das Betreuungsgericht. In die Rechte der Betroffenen wird nur soweit wie nötig eingegriffen. Das bedeutet, dass eine Betreuung nur für diejenigen Aufgaben bzw. Aufgabenkreise eingerichtet werden kann, die tatsächlich nicht ohne gesetzliche Vertretung ausgeübt werden können. Das Betreuungsgericht führt im Beschluss die Aufgabenkreise auf, für die eine Betreuung erforderlich ist. Eine Betreuung soll nur so lange dauern, wie dies nötig ist. Die Anordnung einer Betreuung wird nach einer festgelegten Frist vom Gericht überprüft, spätestens nach sieben Jahren. Der Betreuungsauftrag endet für den Betreuer/die Betreuerin durch Aufhebung der Betreuung, mit Wechsel der/des Betreuers/in (z. B. auf Wunsch der betreuten Person) und/oder der Betreuungsperson oder mit dem Tod der/des Betreuten

Aufwandsentschädigungen für Betreuern und Betreuerinnen

Ehrenamtlich bestellte rechtliche Betreuungspersonen haben einen Anspruch auf Erstattung ihrer Sachkosten, die durch die Betreuungsführung entstehen, wie z. B. Aufwendungen für Briefpapier, Umschläge, Porto, Fotokopien und erforderliche Fahrten zum oder mit dem Betreuten usw. Der Aufwendungsersatz steht für jede geführte rechtliche Betreuung zu. Über die Höhe des pauschalen Aufwendungsersatz informiert das Betreuungsgericht. Mit diesem sind alle Ausgaben pauschal abgegolten. Ist der Betreute vermögend, kann der Betreuer den Aufwendungsersatz einmal jährlich aus dem Vermögen des Betreuten entnehmen. In der jährlichen Rechnungslegung gegenüber dem Amtsgericht müssen diese Entnahme entsprechend gekennzeichnet werden. Hat der Betreuer keinen unmittelbaren Zugriff auf das Vermögen des Betreuten, so miss dieser zur Zahlung aufgefordert werden. Ist der Betreute mittellos, so können die Aufwendungsersatz einmal jährlich beim zuständigen Amtsgericht (als Betreuungsgericht) mit dem dafür vorgesehenen Vordruck geltend gemacht werden. Die Kosten werden dann aus der Staatskasse erstattet.

Die Zahl der rechtlichen Betreuungen wird den nächsten Jahren steigen

„Die beruflichen Betreuer übernehmen in der Regel mehr und komplexere Fälle als die Ehrenamtler. Beide sind aber essenziell dafür, dass wir die Betreuung aller Menschen, die Unterstützung benötigen, sicherstellen können“, erklärt Fischer in der „Dorstener Zeitung“ Die Aufgaben der Betreuer reichen von der Verwaltung rechtlicher, persönlicher und finanzieller Interessen bis zur Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, Gesundheitsfragen oder alltäglichen Belangen. Von Betreuer/innen wird erwartet, dass sie einfühlsam, verantwortungsbewusst und zuverlässig sind. Erfahrungen im sozialen oder pflegerischen Bereich sind sicherlich ein Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist, dass man bereit ist, sich einzubringen und wenn nötig auch fortzubilden. Es wird erwartet, dass nicht zuletzt durch den demografischen Wandel, die Zahl der rechtlichen Betreuungen in den nächsten Jahren weiter steigen wird.

Zum Thema:
Pflegekosten in Nordrhein-Westfalen sind 2024 besonders hoch

Die Pflege im Heim wird auch mit nochmals verstärkten Kostenbremsen immer teurer – vor allem in Nordrhein-Westfalen. Die Zuzahlungen für Pflegebedürftige sind trotz höherer Entlastungszuschläge weiter gestiegen, wie aus einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen hervorgeht. Zum 1. Januar 2024 waren im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 2576 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig – 165 Euro mehr als Anfang 2023. In NRW waren es sogar 2892 Euro – 179 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Weiterhin gehört NRW hinter dem Saarland (2981 Euro) und Baden-Württemberg (2907 Euro) zu den drei teuersten Ländern für Pflegeheimbewohner.

In NRW Eigenanteil 2024 zum Vorjahr um 219 Euro gestiegen

Die Zuschläge, die mit längerem Heimaufenthalt steigen, wurden mit einer Reform der Regierungskoalition in Deutschland zum 1. Januar 2024 erhöht. Das bremste den Kostenzuwachs stärker. Aber auch Unterkunft und Essen waren teurer geworden. Im zweiten Jahr im Heim stiegen die Zuzahlungen laut der Auswertung im Schnitt um 187 Euro auf nun 2370 Euro im Monat – im dritten Jahr um 140 Euro auf 2095 Euro. Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Jahr im Heim gingen die selbst zu zahlenden Anteile noch auf 1750 Euro im Monat herauf. Das waren 79 Euro mehr als zum 1. Januar 2023. In NRW waren es sogar 2107 Euro im Monat, 102 Euro mehr als am 1. Januar 2023. Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse aber besondere Entlastungszuschläge, die zu Jahresbeginn erhöht wurden. Den Eigenanteil für die reine Pflege drückt das im ersten Jahr im Heim nun um 15 statt bisher fünf Prozent, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr im Heim um 75 statt 70 Prozent. Jedoch stieg laut der Auswertung auch der Eigenanteil für die reine Pflege weiter – ohne Zuschläge in NRW auf 1308 Euro im Monat zum 1. Januar 2024 (im Bundesschnitt auf 1377 Euro). Das waren in NRW 219 Euro mehr als Anfang 2023 (bundesweit: plus 238 Euro). Hintergrund sind auch höhere Personalkosten für dringend gesuchte Pflegekräfte.

„Die Belastungen sind für viele Pflegebedürftige nicht finanzierbar“

Die höheren Zuschüsse der Pflegekassen kompensierten den Anstieg nur zum Teil. Würden die Länder ihr politisches Bekenntnis einhalten und Investitionskosten der Heime übernehmen, würden Pflegebedürftige um aktuell 485 Euro monatlich entlastet. Der Verband erwartet 2024 für die Entlastungszuschläge eine Summe von etwa 5,5 Milliarden Euro. Der Sozialverband Deutschland warnte eindringlich: „Die finanziellen Belastungen sind für viele Pflegebedürftige, selbst mit familiärer Unterstützung, nicht mehr finanzierbar.“ Die Deutsche Stiftung Patientenschutz monierte, der Entlastungsplan des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) gehe nicht auf. „Der Fallschirm ist viel zu klein, um den harten finanziellen Aufprall zu verhindern“, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Das Nachsehen haben vor allem Menschen, die weniger als ein Jahr stationär gepflegt werden. Denn ein Drittel der Pflegeheimbewohner stirbt in den ersten zwölf Monaten nach Einzug.“ Um besonders für die junge und mittlere Generation Planungssicherheit zu bieten, müsse die Pflegeversicherung zur Teilkasko-Versicherung mit einer festen Eigenbeteiligung umgebaut werden (Quelle: Sascha Meyer in DZ vom 12. Jan. 2024).

Es fehlt Geld und Personal – Beitragserhöhungen Ende 2024 unvermeidlich

Den Beitragszahlern droht zum Jahreswechsel 2024/25 eine weitere Erhöhung der Pflegebeiträge um etwa zwei Beitragszehntel. Das geht aus einem im April 2024 veröffentlichten neuen DAK-Pflegereports hervor. Die Studienautoren schlagen zudem wegen wachsenden Personalnotstands Alarm, während es zugleich immer mehr Pflegebedürftige gibt. Die Engpässe nähmen deutschlandweit zu, sagte Studienleiter Thomas Klie. Doch in einzelnen Bundesländern wie Bayern, Bremen oder Sachsen-Anhalt sei der Kipppunkt bereits in fünf Jahren erreicht: Voraussichtlich 2029 werde die Zahl der Schulabgänger von Pflegeschulen das rentenbedingte Ausscheiden der Babyboomer aus dem Beruf hier nicht mehr ausgleichen können. Die DAK forderten daher die Politik zu mehr Investitionen in die Pflege auf. „Wenn die Pflege beim politischen Agenda-Setting auf der Strecke bleibt, ist das der sichere Einstieg in den Niedergang“, sagte der Freiburger Wissenschaftler Klie. Eigentlich sollten die Finanzen der Pflegeversicherung bis 2025 abgesichert sein. Dafür hatte der Bundestag 2023 einen Beitragsanstieg für Kinderlose auf 4 Prozent und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent beschlossen. Der Arbeitgeberanteil ging auf 1,7 Prozent herauf (dpa).

Siehe auch: Sozial Engagierte (Artikelübersicht)
Siehe auch: Alternde Stadtgesellschaft (Essay)
Siehe auch: Alter: Hundertjährige (Essay)

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