Baumschutzsatzung

2004 vom Rat beschlossen, 2008 abgeschafft, 2020 Wiedereinführung geprüft

W. St. – In Deutschland gibt es ungefähr acht Milliarden Bäume. Drei Billionen auf der Welt. Die Wissenschaft: Jeder einzelne ist im Zweifel wertvoll. – Heute ist es aus klimatischen Gründen – auch in den Städten – notwendiger denn je, Bäume zu erhalten und zu schützen. Der Schutz der Bäume – ob in der Stadt, entlang der Landstraßen oder im Wald – wird allerdings häufig zum Streitthema zwischen Nachbarn, Kommunen und Straßenbaubehörden. So manche Behörden sind schnell dabei, Bäume umzuhauen, wenn andere Aspekte, wie wirtschaftliche, wichtiger erscheinen als der Baumschutz. Auch in Dorsten. Dafür gib es immer wieder Beispiele. Um den Umgang mit Bäumen zu regeln, haben viele Kommunen in der Bundesrepublik eine Baumschutzsatzung erlassen. Diese Satzungen sind durch § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) „Landschaftsbestandteile“ und entsprechende Landesgesetze möglich. Zum Beispiel sind in Nordrhein-Westfalen die rechtlichen Grundlagen § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW und § 7 Gemeindeordnung NRW das Landespflegegesetz (LPflG). Der Anteil der Kommunen mit Baumschutzsatzung ist allerdings rückläufig.

Geschützte Bäume sind zu erhalten und vor Gefährdung zu bewahren

In Dorsten wurde vom Stadtrat am 15. September 2004 folgende Satzung beschlossen: „§ 1 Gegenstand der Satzung. Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Baumbestand (Bäume) zur a) Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, b) Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der Naherholung, c) Abwehr schädlicher Einwirkungen, d) Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas, e) Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes geschützt. Geschützte Bäume sind zu erhalten und mit diesem Ziel zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren.“

Vier Jahre später fiel die Baumschutzsatzung, danach fielen Bäume

Schon vier Jahre später, zum 31. Dezember 2008, wurde die Dorstener Baumschutzsatzung wieder außer Kraft gesetzt, so dass im privaten und öffentlichen Bereich wieder problemloser gefällt werden konnte. In den ersten Tagen danach wurden in Dorsten mehr Bäume gefällt als in den anderen kreisangehörigen Städten. Daher titelte Klaus Dieter Krause seinen Artikel in der „Dorstener Zeitung“ am 29. Januar 2009 mit „In Dorsten fallen mehr Bäume als in anderen Städten“. Daraus zitiert: „Erst fiel die Baumschutz-Satzung, dann die stolze Eiche. Gut 300 Jahre stand der Baum an seinem Platz in Hervest. Er hätte dieses Frühjahr und wohl noch viele weitere Jahre frische Knospen getrieben – wenn ihm nicht die Motorsäge ein jähes Ende bereitet hätte.“
Die FDP im Rat, die für die Abschaffung der Baumschutzsatzung gestimmt hatte, verbat sich, dass der private Holzfäller der Eiche nun an den Pranger gestellt werde, da er ja nichts Verbotenes getan hätte, denn das Fällen wäre ja das legitime Recht des Grundstücks-Eigentümers gewesen. Der Baum in Hervest war kein Einzelfall. In den ersten drei Wochen nach Außerkraftsetzung der Baumschutzsatzung hatte allein der Baumdienst Pennekamp (Marl) zwischen 20 und 30 Bäume in Dorsten gefällt. Andere Städte im Kreis Recklinghausen waren zurückhaltender. Versuche der SPD und der Grünen 2017 im Rat die Baumschutzsatzung wieder in Kraft zu setzen, wurde mit der CDU/FDP-Mehrheit „in Bausch und Bogen“ (DZ) abgelehnt.

CDU und FDP zeigen sich im Wahljahr 2020 kompromissbereit

Doch im Bürgermeister-Wahljahr 2020 gab es erstmalig eine Annäherung der CDU an die SPD und Grünen. In der Sitzung des Dorstener Umwelt- und Planungsausschusses am 23. Juni 2020 stand der gemeinsame Antrag von SPD und Grünen auf der Tagesordnung, die Baumschutzsatzung wieder in Kraft zu setzen. Der Antrag wurde zwar nicht verabschiedet, aber auch die FDP folgte einem schließlich einstimmig von allen Fraktionen mitgetragenen Kompromiss-Antrag der CDU, die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung vorzubereiten und die Verwaltung mit der Abarbeitung von drei Themenfeldern zu beauftragen. Demzufolge soll die Verwaltung die Entwicklung der Baumdichte in fünf unterschiedlichen Bereichen der Stadt in den letzten 20 Jahren mit Hilfe alter Luftaufnahmen ermitteln, zudem eine Liste mit „modernen und differenzierten“ Baumschutzsatzungen aus der Region zusammenstellen und den zusätzlichen Finanz- und Personalbedarf benennen, der bei der Einführung und späteren Kontrolle einer solchen Satzung anfällt. Zudem sollen die im Rat der Stadt vertreten Fraktionen zu dem Thema eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einrichten. Es bleibt abzuwarten, wie das Thema Baumschutzsatzung weitergeht. Wir kommen darauf zurück (Stand Juli 2020).

CDU-Bürgerforum sprach sich gegen Baumschutzsatzung aus

Baumschutz geht alle etwas an – darüber herrschte Einigkeit beim CDU-Bürgerforum „Baum-Offensive Dorsten“. Eine Baumschutzsatzung brauche es dafür aber nicht. Über den richtigen Umgang mit dem Dorstener Baumbestand diskutierten rund 50 Dorstener/innen Ende September 2022 beim CDU-Bürgerforum „Baum-Offensive Dorsten“ in der Kirche am Bahnhof in Hervest. Einigkeit herrschte darüber, dass Bäume schützenswert sind. Eine Baumschutzsatzung, die etwa Vorgaben zum Umfang der Bäume macht und Restriktionen festsetzt, fand hingegen keine Zustimmung. CDU-Ratsmitglied Franz-Josef Gövert eröffnete das Forum mit einem Vortrag. Gövert war der bei der Stadt Münster jahrzehntelang im Grünflächenamt für das „Öffentliche Grün“ zuständig. Er betonte die Vielseitigkeit von Bäumen: Sie sind Klimaschützer, Lebensraum für Insekten, tragen zum gesunden Wohn- und Stadtklima bei und können Naturdenkmal sein. Zudem wirken sie sich positiv auf das städtische Image aus. Franz-Josef Gövert hob den Bürgerpark Maria Lindenhof mit seiner vorbildlichen Grünstruktur auf Dorstener Boden hervor.
Der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern gestaltete sich vielseitig. Diskutiert wurden unter anderem Handlungsoptionen, wenn Bäume beispielsweise die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.CDU-Fraktionsvorsitzender Bernd-Josef Schwane freute sich über die zahlreichen Teilnehmenden aus allen Stadtteilen. Auch Mitglieder der politischen Opposition fanden den Weg nach Hervest. „Aber was zählt, sind Ideen einbringen und aktiv etwas für den Schutz der Dorstener Bäume zu tun. Den Schritt sind wir heute zusammen gegangen,“ sagte Schwane. Die CDU-Ratsfraktion will die Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger mit in die politische Arbeit aufnehmen und ausarbeiten wie kluger, nachhaltiger Baumschutz in Dorsten zukünftig umgesetzt werden soll.

Dorstener Politik vertagte Entscheidung über Baumschutz-Konzept

„Nicht auf die lange Bank schieben“, wollte Friedhelm Fragemann (SPD) den Baumschutz in Dorsten. Eine finale Entscheidung dafür hat es in der Ratssitzung am 24. September aber nicht gegeben. Die CDU hatte Einwände. Die SPD forderte in ihrem Antrag die Stadtverwaltung dazu auf, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. Gelten solle dies im öffentlichen und privaten Bereich. Auch Möglichkeiten einer Anpflanzungspflicht sollen dabei erarbeitet werden. Der Antrag erhielt grundsätzliche Zustimmung auch von der CDU. Doch der Beschluss wurde bis November verschoben.

Eine 300 Jahre alte Riesen-Eiche wurde vom Besitzer gefällt

Eine 300 Jahre alte Stieleiche wurde im Februar 2023 gefällt. Sie stand auf einem Privatgrundstück in einem vor wenigen Jahren entstandenen Wohngebiet an der Gladbecker Straße. Das mächtige Baum-Exemplar befand sich auf dem Gelände eines früheren Hof-/Gärtnereibetriebes – und steht auf der Vorschlagsliste für die Eintragung als „Naturdenkmal“, welche die Stadtverwaltung Dorsten vor ein paar Wochen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises eingereicht hatte. Damit hat aber keine fachliche Beurteilung stattgefunden, ob der Baum von der Vitalität und Standsicherheit als Naturdenkmal geeignet sei. Dies sei anschließende Sache der Kreisverwaltung. Die Fällaktion des Grundstückeigentümers war allerding legal- Es gibt in Dorsten keine Baumschutzsatzung, die Brutsaison hat noch nicht begonnen – und in dem Bebauungsplan, der 2012 für das betreffende Baugebiet „Ölmüllers Feld/Schölzbach“ aufgestellt worden war, ist die Hofeiche nicht als schützenswert festgesetzt worden. Im Gegensatz zu weitaus kleineren Bäumen auf dem früheren „Parkgelände“. Warum die Stadtverwaltung den Baum nicht bereits vor mehr als zehn Jahren als schützenswert in den Bebauungsplan aufgenommen hat, ist heute nicht mehr nachvollziehbar. Der Baumbesitzer begründete die Fällaktion mit der Bewertung von zwei Fachfirmen, die meinten, dass der 300 Jahr alte Baum nicht mehr erhalten werden könne: Die Eiche sei seit 20 Jahren mehr oder weniger kaputt. Immer wieder seien so viele Äste herunterfallen, dass es auf dem Boden ein „Trümmerfeld“ gegeben habe. CDU-Ratsherr Franz Josef Gövert war als früherer Abteilungsleiter des Münsteraner Grünflächenamtes vom Fach. Er sagte zu Beginn der Baumfällarbeiten: „Die Eiche hat eine noch vitale Krone, wirft aber Totholz ab, was aber bei einem Baum seines Alters normal ist“. Er weiß aus Erfahrung: „Das kann bei einigen Besitzern zu Ängsten führen, es gibt aber auch viele Beispiele, wo dies vom unmittelbaren Umfeld gern gesehen wird.“

Nach umstrittener Baumfällung: Grüne fordern Baumschutzsatzung

Nach der Fällung des Baumes auf privatem Grundstück hat die Diskussion um einen besseren Schutz des privaten Baumbestandes wieder begonnen, In einer Pressemitteilung fordert die Grüne-Fraktion des Stadtrates die anderen Fraktionen, aber auch die Stadtverwaltung „eindringlich auf, den Schutz des privaten Baumbestandes nunmehr in den Fokus zu rücken und eine Baumschutzsatzung zu erlassen“. Immer, wenn im Stadtgebiet Bäume gefällt würden, werde über den besseren Schutz privaten Baumbestandes diskutiert. „Die Stadtverwaltung und die CDU-Fraktion müssen hier den großen Worten aber endlich Taten folgen lassen“, heißt es in dem Schreiben der Grünen: „Die Menschen in Dorsten – das zeigen die Diskussionen eindeutig – wollen, dass die Bäume besser geschützt werden.“

Baumschutz nicht auf die lange Bank schieben

„Doch außer Arbeitsgruppen, Diskussionsforen und überflüssigen Beschlussvorlagen“ zum Schutz öffentlichen Baumbestandes (der schon gesetzlich gesichert ist) hätten die Stadtverwaltung bisher wenig Zählbares vorgelegt. „Ein so wichtiges Thema dürfen wir aber nicht weiter auf die lange Bank schieben. Im Mai 2023 ist die Hälfte der Amtszeit des 2020 gewählten Stadtrates bereits um.“ Es werde höchste Zeit, dass die Baumschutzsatzung endlich ernsthaft angegangen wird.“

Reizthema  Baumschutzsatzung: Wie ist der aktuelle Stand in Dorsten?

Im September 2004 beschloss der Dorstener Stadtrat eine Baumschutzsatzung. Vier Jahre später – Ende Dezember 2008 – ist sie wieder außer Kraft gesetzt worden. Die Konsequenz: Auf privaten und öffentlichen Flächen können in Dorsten Bäume einfacher gefällt werden als in anderen Städten des Kreises Recklinghausen. So geschehen im August 2022. Damals gab es einen Kahlschlag auf einem gut 4000 Quadratmeter großen Grundstück in Holsterhausen im Bereich Antoniusstraße/Krusenpad. Alte Eichen, Obstbäume und Tannen fielen den Kettensägen zum Opfer. Eine etwa 300 Jahre alte Riesen-Eiche ereilte im Februar 2023 auf einem Privatgrundstück an der Gladbecker Straße das gleiche Schicksal. Dabei war sie als „Naturdenkmal“ vorgeschlagen worden.

Seit 2020 wenig Zählbares vorgelegt

Vor diesem Hintergrund haben die Grünen Mitte 2023 die anderen Ratsfraktionen sowie die Stadtverwaltung aufgefordert, „den Schutz des privaten Baumbestandes nunmehr in den Fokus zu rücken und eine Baumschutzsatzung zu erlassen“. Das Urteil der Grünen nach der Hälfte der Wahlperiode: „Außer Arbeitsgruppen, Diskussionsforen und überflüssigen Beschlussvorlagen“ sei wenig Zählbares vorgelegt worden. Seit 2020 hatten Grüne und SPD mit ihren Anträgen immer wieder versucht, die Baumschutzsatzung wieder einzuführen. Die CDU-Fraktion hatte an einer Baumschutzsatzung mit ihrer absoluten Mehrheit Bedenken geäußert. Ein Argument: Unmittelbar vor Einführung einer Baumschutzsatzung würden erfahrungsgemäß viele Bäume gefällt. Sie würde so dem eigentlichen Ziel, also dem Schutz des Bestandes, sogar schaden. Doch befasse sich die Stadt mit dem Thema. Die „Dorstener Zeitung“ zitierte den städtischen Pressesprecher, dass die Stadtverwaltung die entsprechenden Fachausschüsse (Bau-, Umwelt- und Planungs-, Haupt- und Finanzausschuss) über die Ergebnisse im Herbst informieren wolle.

Zur Sache:

Verkehrssicherungspflicht als „Totschlag-Argument“? Sind Bäume gefährdet und sollen gefährdet werden, sollte als erstes geklärt werden, ob sie im öffentlichen Raum stehen oder auf privatem Grund. Danach kommt die Frage: Wer oder was ist die Gefahr? Sind Gefahrenquellen Maßnahmen der so genannten Verkehrssicherungspflicht, ist meist wenig zu machen, es sei denn, durch eine fachlich fundierte Stellungnahme kann glaubhaft gemacht werden, dass eine Gefahr weder für Menschen noch für parkende Autos besteht. Die Erfahrung zeigt zwar, dass die Verkehrssicherungspflicht häufig als Argument missbraucht wird, ohne Gegengutachten wird die Rettung der betroffenen Bäume aber schwierig. Bäume können ferner dem Bau oder der Erweiterung von Straßen und anderen Verkehrsinfrastrukturprojekten im Wege stehen. Dann findet regelmäßig ein Planfeststellungsverfahren statt, an dem die Naturschutzverbände beteiligt werden. Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Eingriffsregelung geben Gelegenheit zu prüfen, ob das Beseitigen der Bäume vermieden oder reduziert werden kann und, falls nicht, welche Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden (Neuanpflanzung von Bäumen?). In diesem Sinne können die Naturschutzverbände Stellung nehmen. Neue Baugebiete werden durch Bebauungspläne vorbereitet. Zwar werden die Naturschutzverbände daran grundsätzlich nicht beteiligt, doch ist es meist möglich, sich die Unterlagen zu besorgen, Einsicht in den Umweltbericht zu nehmen und die im Falle von Eingriffen in die Natur gebotenen Kompensationsmaßnahmen kritisch zu überprüfen. Dabei kann auch vorgeschlagen werden, ein Erhaltungsgebot für bestimmte – öffentliche und auch private – Bäume in den Plan aufzunehmen.
Rechtliche Baumschutz-Instrumente. Von den spezielleren rechtlichen Instrumenten zum Schutz der Bäume sind als erstes die Landschaftspläne zu nennen. Sie weisen Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete aus, wodurch auch Bäume geschützt werden. Einzelne Bäume können als Naturdenkmal oder als Teil eines geschützten Landschaftsbestandteils Schutz genießen. Der Schutz durch einen als Satzung erlassenen Landschaftsplan betrifft private und öffentliche Bäume und ist rechtlich verbindlich. Bäume können zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören und stehen als Teile von Alleen an öffentlichen und privaten Verkehrsflächen unter gesetzlichem Schutz. Gehört ein Baum zu den Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wildlebender Tiere der besonders geschützten Art, steht der Artenschutz dem Fällen eines – privaten oder öffentlichen – Baumes entgegen.
 Bäume in Privatbesitz. Die normalen Bäume in privaten Gärten, die der Eigentümer kraft der Regelung im BGB beliebig fällen kann, können nur durch eine kommunale Baumschutzsatzung vor der Zerstörung bewahrt werden. Aus der Sicht des Naturschutzes spricht viel für den Erlass einer Satzung. Es gibt aber auch gewichtige Gegenargumente, etwa dass Eigentümer Bäume, die ohne Satzung stehen bleiben würden, vor dem Erreichen des Stammumfangs, bei dem der Schutz beginnt, vorsorglich fällen, und dass Anträgen auf eine Genehmigung zum Fällen meist stattgegeben wird.

Siehe auch: Wälder (Artikelübersicht)


Quellen: Klaus Dieter Krause in DZ vom 29. Januar 2009. – Michael Klein in DZ vom 15. März 2011 und 19. Juni 2020. – Homepage BUND (Baumschutz, Aufruf Juli 2020).  Fotos (2): Wulfen-Wiki (Christian Gruber).

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