Siegel

Kölner Erzbischof als Landesherr im Ornat und auf dem Thron

Nach Erhebung zur Stadt (1251) durfte Dorsten ein Siegel führen. Darüber geben die Statuten von 1415 Auskunft:

„Man soll die Urkunden über Schuld- und Rentenverschreibung mit dem kleinen Siegel besiegeln und dafür 8 Pfennige erheben. Besondere Urkunden über Grundstücke soll man mit dem großen Siegel besiegeln und dafür 16 Pfennige erheben.“

Siegel der Stadt Dorsten

Siegel der Stadt Dorsten aus dem 13. Jahrhundert

Das große Siegel aus dem 13. Jahrhundert zeigt unter einem kleeblattförmigen Bogen, der auf betürmten Mauern aufgesetzt ist, den Kölner Erzbischof und Landesherrn thronend im Ornat. In der rechten Hand hält er den Bischofsstab, die linke Hand umfasst ein Buch. Die Umschrift lautet „Sigillum civitatis de Dorsten“. Das kleine Siegel entstand zur gleichen Zeit. Das Siegelbild zeigt wiederum den Kölner Landesherrn, diesmal stehend. Während die Linke den Stab hält, ist die Rechte zum Segen erhoben. Die Umschrift lautet „S(igillum) civitatis d(e) Dorsten ad causas“. – Das kleine Siegel im 15. Jahrhundert zeigt einen stehenden Bischof in einem Kranz von Rosen, die Rechte ist segnend erhoben, die Linke hält den Stab. Vermutlich ist der Bischof der hl. Nikolaus als Stadtpatron. Die Umschrift lautet „S(igillum) opidi Dursten ad causas“. Das große Siegel des 18. Jahrhunderts ist dem des 15. Jahrhunderts nachgebildet. Es kommt nicht als Wachssiegel vor. Bekannt ist es nur als Oblaten- und Papiersiegel und der Prägung in Siegellack. Die Umschrift lautet „Sigillum maius civitatis Durstensis“.


Quelle:
Stadt Dorsten (Hg.) „Dorsten“, 1975.

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