Schenking, Max

Landrat setzte im Kreis die Berufsschulpflicht durch

1887 auf Gut Grotehof/Tecklenburger Land bis 1933 in Recklinghausen; Landrat. – In der schweren Zeit der Wirtschaftskrise und Zechenstilllegungen übernahm Dr. jur. Max Schenking im Oktober 1927 das Amt des Landrats von Recklinghausen, das er bis zu seinem Tod 1933 ausübte. 1908 machte der Sohn eines Gutsbesitzers in Rheine Abitur, studierte in München, Paris, Kiel, Leipzig und Münster Rechts- und Staatswissenschaften, wurde 1911 Gerichtsreferendar in Hamm und diente im selben Jahr als Einjähriger beim Kurmärkischen Dragonerregiment Nr. 14 in Colmar, wurde Leutnant und legte 1921 die Große Staatsprüfung ab. Danach arbeitete er in der Regierung in Arnsberg, wurde 1923 Landrat des Kreises Arnsberg, heiratete und kam 1927 als Landrat nach Recklinghausen, gehörte als Zentrumsmitglied von 1929 bis 1933 dem Westfälischen Provinziallandtag an und war Vorsitzender zahlreiche Verbände, Vereinigungen und Genossenschaften. Während seiner Amtszeit wurden u. a. das Seebad und die Seeterrassen in Haltern eröffnet, die Berufsschulpflicht eingeführt und sieben ländliche Fortbildungsschulen, eine davon in Dorsten, errichtet. Schenking setzte in den politischen  Umgemeindungskämpfen konsequent die Gleichberechtigung des Großlandkreises Recklinghausen gegenüber den Großstädten des Reviers durch. In seiner Amtszeit war Fritz-Dietlof Graf von der Schulenburg, Bruder von Tisa von der Schulenburg (Sr. Paula), Assessor beim Landkreis. Als Fritz-Dietlof von der Schulenburg 1931 in die NSDAP eintrat, sagte Schenking zu ihm: „Sie sind verrückt, Schulenburg!“ 1923 erkrankte Dr. Max Schenking und starb im Januar 1933 an den Folgen einer Operation im Alter von nur 46 Jahren. Er wurde in seinem Heimatort bestattet.


Quelle:
Vestischer Kalender 1957.

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