Salentinischer Rezess

Neue Verordnung veränderte das Rechtsleben im Vest Recklinghausen

Der Salentinische Rezess von 1577 ist eine vom Landesherrn Erzbischof Salentin von Isenburg (1567 bis 1577) in Absprache mit den vestischen Landständen erlassene Verordnung, die das Rechtsleben im Vest wesentlich veränderte. Nötig war er geworden, weil die weit über ein Jahrhundert währende Fremdherrschaft durch die Verpfändung des Vests rechtliche Unstimmigkeiten entstehen ließ. Immer mehr verdrängten studierte Juristen die Laienrichter. Unbeschadet entgegenstehender landesherrlicher Bestimmungen war in der Rechtspflege seit 1532 die „Carolina“ maßgebend, die peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. An diesen Rechtszustand knüpfte der Rezess mit der Gedankenwelt des römischen Rechts an. Er betonte die landesherrliche Gewalt. Traditionelles Landrecht und alte Statuten wurden mit kühler Zurückhaltung behandelt. Das behinderte allerdings nicht, etliche Sätze aus dem Dorstener „liber statutorum oppidi Dursten“ in den Rezess zum Teil sogar wörtlich aufzunehmen. Die aus vier Pergamentblättern mit anhängenden Siegeln bestehende Urschrift des Rezesses wird im Stadtarchiv Recklinghausen aufbewahrt. – Der nur mit der kleinen Priesterweihe ausgestattete Erzbischof Salentin von Isenburg trat 1577 zurück und heiratete, um sein Geschlecht vor dem Aussterben zu bewahren.

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