Holzgericht

Traditionelles Gremium der bäuerlichen Selbstverwaltung

Auch Holting, Hölting, Holtgedinge. Es fand jährlich in den verschiedenen Marken an den althergebrachten Stellen unter dem Vorsitz des Markenrichters als förmliches Gericht statt. Es bezeugte aber auch die bäuerliche Selbstverwaltung. Die Markenfrevel wurden von den Vorstehern und Förstern angezeigt, die Brüchten (Strafen) erkannt, Markengründe verkauft, Grenzstreitigkeiten beigelegt und anschließend gefeiert. – Seit Mitte des 14. Jahrhunderts lag das Markenrichter- oder Holtrichteramt zu einem Teil beim Hof zu Lembeck. Das Erbholzrichteramt zu Erle erwarben die Herren von Lembeck 1643 von einer Frau von Wylich geborene Pallandt zu Diesfort. Für Holsterhausen verblieb das Markengericht beim Hause Hagenbeck, auch der Hof in Rhade hatte ein eigenes Holzgericht. Es befand sich bis 1828 im Kreuzungsbereich der Erler Straße gegenüber dem heutigen Ehrenmal. In Anknüpfung an diese Tradition feiern die Rhader im September das „Holting“.

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