Geschlossener Hochzeitskreis

Heiraten unter Verwandten war früher in Dorsten stark ausgeprägt

Darunter versteht man die ehrbaren und begüterten Altdorstener Familien, die nur untereinander heirateten und so einen „geschlossenen Hochzeitskreis“ bildeten. Dazu gehörten die Familien Rive, Wesener, de Weldige-Cremer, Jungeblodt, Evelt, von Wieck. Schon in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts konnten diese Familien untereinander wegen der Blutschande nur noch mit päpstlichem Dispens heiraten. Etliche Ehen wurden wegen Inzest annulliert. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts löste sich dieser geschlossene Hochzeitskreis unter den Altdorstener Familien auf. Etliche der betroffenen Familien sind wegen Kinderlosigkeit inzwischen ausgestorben, andere weggezogen.

Manchmal war wegen Bluschande ein Dispens vonnöten

Das Heiraten innerhalb der Blutsverwandten war in der Familie Rive (wie in anderen Dorstener patrizischen Familien) keine Seltenheit, wie einige Beispiele zeigen: Maria Susanna, die Tochter von Wilhelm Rive, heiratete 1794 mit Dispens Adolf von Wieck, einen Blutsverwandten 2. Grades. – Wilhelm Rive heiratete 1808 seine Blutsverwandte 4. bzw. 3. Grades, Mechthild Wehling, und benötigte dazu einen Dispens. – Maria Catharina Rive heiratete mit Dispens in zweiter Ehe 1779 Bernhard Gahlen, einen Blutsverwandten 3. Grades. – Bernhard Rive benötigte einen Dispens, weil er 1788 die Blutsverwandte 3. und 4. Grades, Carolina Reckmann, heiratete.

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