Brexit

Politische Folgen auch im Kreis Recklinghausen – Einbürgerung von Briten

Bei einem Referendum am 23. Juni 2016 stimmten die Wähler Großbritanniens mehrheitlich mit 51,89 Prozent für den Austritt aus der  Europäischen Union („Brexit“). Offiziell eingeleitet wurde der Austrittsprozess am 29. März 2017; der Austritt erfolgte am 31. Januar 2020. Und nach 48 Jahren war Großbritannien ab 28. April 2021auch nicht mehr im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. Handel, Migration, Außenpolitik – der Brexit hatte und hat Auswirkungen auf viele Bereiche.

Der Brexit hatte auch Folgen für die Wirtschaft im Kreis Recklinghausen. Laut Industrie- und Handelskammer waren mehrere Unternehmen betroffen. Vor allem in der Chemie-, Metall-, Maschinen- und Autoindustrie gab es Nachteile durch den Brexit. Der Brexit hatte zum Beispiel zur Folge, dass Waren nicht mehr so einfach nach Großbritannien exportiert werden können. Dadurch machen die Unternehmern weniger Umsätze. Andersherum wird es auch schwerer, Waren von der Insel zu bekommen – durch Zollschranken wurden die Preise in die Höhe getrieben. Außerdem stieg der bürokratische Aufwand. In einem Punkt machte sich der Brexit schon Anfang 2017 bemerkbar: 2016 hatten sich in Recklinghausen 17 Briten einbürgern lassen. Ein Jahr zuvor gab es keinen Briten, der das wollte. Auch in Dorsten sind in den ersten drei Monaten des Jahres 2017 schon vier Anträge auf Einbürgerung gestellt worden. Aktuell leben im Kreis etwa 430 Briten.

2016 hatten in Stuttgart 29 Briten einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Das waren fast zehnmal so viele wie im gesamten Jahr davor. Bis August 2016 waren es in Hamburg 158 britische Staatsangehörige, welche die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt hatten. In Köln hatte sich die Zahl der Einbürgerungsanträge ebenfalls mehr als verdreifacht. Aus anderen deutschen Kommunen wurden ähnliche Tendenzen gemeldet. Die Situation der Briten in Deutschland beschäftigt auch die Politik. In der Regel muss ein Ausländer seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben, wenn er in Deutschland eingebürgert werden will. Für EU-Bürger gilt das nicht und für andere (Türken, Israeli u. a.) gibt es Ausnahmeregeln. Beantragte ein britischer Staatsangehöriger die deutsche Staatsbürgerschaft, durfte er solange Großbritannien noch in der EU war, auch seinen britischen Pass behalten.

Share on FacebookTweet about this on TwitterShare on Google+Email this to someone