Bleicherei Paton

Dem wirtschaftlichen Siechtum folgte der steile Aufstieg

Paton-Betriebsfeier 1938

Paton-Betriebsfeier 1938

Von Wolf Stegemann – Die Firma Robert Paton GmbH, Ausrüstungsanstalt für Textilien, Aufbereitung von Zellwolle, Bleicherei und Echtfärberei für Webgarne aus allen Pflanzenfasern und Kunstfaserstoffen, gründete 1890 in Holsterhausen der Chemiker Robert Paton. Vorher war er, dessen Vater von Schottland nach Viersen umsiedelte, Bleicher in der Firma „Vorwärts“ in Bielefeld. Auf Drucksachen der damaligen und späteren Zeit steht als Firmenort oft Hervest-Dorsten, weil man diesen Ort neben Holsterhausen wegen seiner Bahnstation besser kannte als Holsterhausen, das damals noch mit dem weit bekannteren in der Nähe von Essen verwechselt wurde. Das Unternehmen importierte aus Belgien und Frankreich, England und den Niederlanden Leinen- und Baumwollgarne, bleichte und rüstete sie aus für den Weitervertrieb an die Spinnereien und Webereien des Münsterlandes. Die gute Anbindung an die Eisenbahnlinien förderte dieses Projekt. Alle Wiesen entlang des Hammbachs, der täglich der Bleicherei 2.500 cbm Wasser lieferte, wurden als Bleichplan ausgelegt. Eine Schmalspurbahn führte durch die Wiesen, auf denen die Garne bleichten. Nach 14 Tagen drehten die Arbeiter die gebleichten Garne für weitere 14 Tage mit langen Stangen um, um sie anschließend im Chlorbad zur Vollbleiche zu bringen.

Verfallene Familiengruft an der Bovenhorst erhalten

Oben Bleicherei mit Gleisanschluss, unten Inserat um 1925

Inserat 1925

Der 1972 stillgelegte Betrieb, der früher bis zu 230 und im Jahre 1952 noch 151 Mitarbeiter beschäftigte, besaß einen eigenen Gleisanschluss und eine eigene Zollabfertigung. 1957 zerstörte ein Brand große Teile der Werksanlagen (Schaden 300.000 DM). Auf der kleinen Restfläche des aufgelassenen Friedhofs an der Bovenhorst ist noch die verfallene Familiengruft der aus Schottland stammenden Familie Paton zu sehen. Das weiße große Haus an der Borkener Straße/Abzweig Pliesterbecker Straße wird heute noch Paton-Villa genannt siehe Bild). Robert Paton (1889 bis 1964), der letzte Firmeninhaber und Sohn des Gründers, war Presbyter der evangelischen Kirchengemeinde in Holsterhausen. Er ist in Boisheim/Kempen bestattet.

Mit dem Führerprinzip durch die NS-Zeit

Mit dem Arbeitsordnungsgesetz vom 20. Januar 1934 wurde in Betrieben das Führerprinzip eingeführt. Betriebsführer war die Bezeichnung des verantwortlichen Leiters einer Firma, insbesondere des Unternehmers selbst. Im Sinne dieses Führerprinzips war der Betriebsführer allein entscheidungsbefugt und verantwortlich. Er stand auch der Belegschaftsvertretung, dem Vertrauensrat, vor und unterlag nur der staatlichen Aufsicht der Treuhänder der Arbeit. Nach Verordnung vom 12. November 1938 konnten Juden von 1939 an nicht mehr Betriebsführer sein, auch nicht als Eigentümer.

Bleicherei Paton, DAF-Betriebsgruppe in der NS-Zeit

Paton-DAF-Betriebsgruppe NS-Zeit

Die vom Arbeitsordnungsgesetz erlassene nationalsozialistische Arbeitsverfassung sah in der Betriebsgemeinschaft die „Zelle des Arbeitslebens“. Sie war feudalistisch aufgebaut auf der Pflicht des Betriebsführers zur „Fürsorge für das Wohl der Gefolgschaft“ und die „Verpflichtung der Gefolgschaft zur Treue“. Auch die Betriebsgemeinschaft war nach dem Führerprinzip organisiert. Die Mitwirkungsrechte der Belegschaft waren auf beratende Funktionen im Vertrauensrat reduziert. Die staatlichen „Treuhänder der Arbeit“ waren übergeordnete Kontrollinstanzen. Im Einvernehmen mit diesen erließ der Unternehmensleiter die Betriebsordnung für die Betriebsgemeinschaft, die bei größeren Firmen in so genannte Betriebsblocks und Betriebszellen und Führung je eines DAF-Funktionärs untergliedert war.

So genannte Paton-Villa an der Borkener Straße; Foto: Wolf Stegemann

Paton-Villa Borkener Straße

Entsprechend dieser Neuordnung musste auch das Holsterhausener Unternehmen Paton den Betrieb nach nationalsozialistischen Maßgaben umorganisieren. 1935 erließ Robert Paton als Unternehmer und neuerdings Betriebsführer eine „Betriebsordnung der R. Paton GmbH Hervest-Dorsten i. W.“ Wie oben bereits dargestellt, ist die Ortsbezeichnung Hervest-Dorsten falsch, denn die Firma war in Holsterhausen ansässig. Als Adresse wurde das durch Bahnhof und Post weitaus bekanntere Hervest-Dorsten genannt. Auch andere Holsterhausener Firmen, die überregional tätig waren, bezeichneten sich als Hervest-Dorstener. In der 14 Seiten umfassenden Betriebsordnung, ein Oktavheft, regeln 20 Paragrafen die Zusammenarbeit zwischen Betriebsführer Robert Paton, Vertrauensrat und Gefolgschaft, wie es die Präambel vorschreibt:

„Im Betriebe arbeiten Betriebsführer und Gefolgschaft gemeinsam zur Förderung der Betriebszwecke und zum gemeinsamen Nutzen von Volk und Staat. […] Die gemeinsame Arbeit bedingt ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Führer und Gefolgschaft.“

Geregelt waren Kündigungsfristen, Sonntagsarbeit, Arbeitszeiten im Winter, Unternehmenszugehörigkeiten, hygienische Einrichtungen, Zulassung oder Verbot von Zeitungen und Schriften auf dem Betriebsgelände, Fotografierverbot, Tariflohn, „Ehrlosigkeit und Gemeinschaftsfeindlichkeit“, „böswillige Hetze“, betriebsinterne Strafen usw.  Der letzte Absatz dieser Betriebsordnung lautet:

„So wie ich als Gefolgschaftsführer am 1. Mai dieses Jahres (1934) Euch das Gelöbnis abgelegt habe, als Führer des Betriebes dem Wohle unseres Unternehmens und der Gemeinschaft aller Volksgenossen zu dienen, so erwarte auch ich von meinen Gefolgschaftsmitgliedern die Zurückstellung aller eigennützigen Interessen zum Wohle der Allgemeinheit und treue Mitarbeit in der Förderung unserer Betriebszwecke. Heil Hitler! R. Paton, GmbH.“


Quellen:
Bernd Kuhlmann „Geschichte der Stadt Dorsten von der Zeitenwende bis 1975“, Dorsten 1975. – Wolf Stegemann „Holsterhausen unterm Hakenkreuz“, Bd. 1, 2007.

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