Bauschutt-Affäre 2014

Stadt handelte rechtswidrig – eine kommentierende Betrachtung

Der „Fehleinschätzungen“ in städtischen Ämtern im Rathaus gab und gibt es etliche. Hier einige Beispiele: rechtswidrige Verweigerung von Abgrabungen am Freudenberg, rechtswidrige Bescheide in einer Bauangelegenheit in Altendorf, gleich mehrmals rechtswidrige Abschiebungen von Ausländern durch das Ausländeramt, Terminüberschreitungen mit finanziellem Schaden im Jugendamt und ob bei der Bewilligung zum Bau von „Mercaden“ alles seine Richtigkeit hatte, mag sich später herausstellen. Mitte 2014 gesellte sich ein weiterer Fall einer eklatanten „Fehleinschätzung“ der Stadt hinzu.

Illegaler Schuttberg an der Halterner Straße; Foto: Wolf Stegemann

Illegaler Schuttberg an der Halterner Straße; Fotos (2): Wolf Stegemann

Es ging um die Lösung der Frage, wohin mit dem Bauschutt, den der Abriss des im Privatbesitz befindlichen alten Lippetor-Centers und Neubau des „Mercaden“-Centers verursachte? Die Stadt wählte den einfachsten Weg: Sie lagerte die 20.000 Kubikmeter Bauschutt und Boden einfach auf einer von ihr gepachteten Fläche an der Halterner Straße. Dass sie dadurch gegen geltendes Recht verstoßen könnte, darüber machten sich die zuständigen Mitarbeiter im Bauamt offensichtlich keine Gedanken, denn sie informierten nicht einmal die Kreisbehörde von dieser die Umwelt schädigenden Belastung. Als sich Anwohner bei der Stadt beschwerten und auf eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ablagerung hinwiesen, beschied die Stadt die Beschwerdeführer damit, dass sie erneut geprüft habe und die Rechtmäßigkeit erneut festgestellt hätten. Wie diese Prüfung stattfand, ist nicht bekannt. Allerdings wäre es ein Leichtes gewesen, die Unrechtmäßigkeit zu erkennen, wenn die Stadtverwaltung wenigstens den Kreis Recklinghausen informiert hätte. Das tat sie nicht, sondern ließ Lastwagen für Lastwagen dort entladen, auch wenn der Wind den Staub und die Erde in die Gärten und auf die Balkone der Anwohner trieb. Vom Kreis Recklinghausen hätten die offensichtlich Ahnungslosen im Dorstener Rathaus erfahren können, dass die Aufhäufung des Lippetor-Schutts zum Schuttberg an der Halterner Straße rechtswidrig war. Schließlich griff der Kreis ein und verfügte die Abtragung des Schuttbergs. Für die Verantwortlichen im Dorstener Rathaus war dies „eine schallende Ohrfeige“, wie die Dorstener Zeitung schrieb. Wegen der unmittelbar daneben liegenden Wohnbebauung, so der Kreis, wäre ein solcher Bauschuttberg an dieser Stelle von vorneherein nicht genehmigungsfähig gewesen. Einer solchen Genehmigung hatte die Stadt sowieso nicht nachgesucht.

Schuttberg musste teilweise wieder geräumt werden

Schuttberg musste teilweise wieder geräumt werden

Die Folgen: 6.000 Kubikmeter Schutt mussten sofort abgetragen und anderswo deponiert werden, weil sie „dort nichts zu suchen“ hatten. Die weiteren 14.000 Kubikmeter Bodenaushub mussten gesiebt werden bevor sie am Lippetor oder anderswo verfüllt werden konnten. Zudem wurden wegen der Anwohner Lärmauflagen gemacht. Die Stadt ist noch einmal mit einem „Blauen Auge“ davon gekommen, weil die Kommunalaufsicht des Kreises das Verhalten der Stadt nicht als Rechtsverstoß, der geahndet werden müsste, beurteilte, sondern als ein ahndungsfreies Versäumnis.

Stadt: keine Rechtswidirgkeit, nur Fehleinschätzung

Dorstens neu im Amt befindlicher Bürgermeister Tobias Stockhoff räumte zwei Tage später die Fehleinschätzung der Stadt ein, für die noch der alte Bürgermeister Lambert Lütkenhorst die Verantwortung hatte. In der Erklärung, diesmal in Absprache mit dem Kreis, hieß es: „Dass die Bauschutt- und Erdmenge, die der Abbruchunternehmer auf einer von der Stadt Dorsten gepachteten Gewerbefläche an der Halterner Straße aufgeschüttet hat, eine Genehmigung unter Beteiligung des Kreises benötigt hätte, ist inzwischen unbestritten. … Überzählige Tonnagen … des Materials verwandeln sich aber rechtliche gesehen in dem Moment in Abfall, indem sie nicht unmittelbar vor Ort verbaut werden können und längere Zeit gelagert werden Das hat die Stadt Dorsten so nicht erkannt und tatsächlich auch falsch eingeschätzt. … Die Stadt bedauert, dass es für die Anwohner durch diese Fehleinschätzung zu Unannehmlichkeiten gekommen ist.“ – Die DZ schloss ihren für die Lokalzeitung ungewöhnlich deftigen Kommentar mit dem Satz: „An der weißen Weste der städtischen Bauaufsicht klebt künftig Lippetor-Staub!“


Quellen:
Klaus Krause „Schuttberg: Lagerort ist rechtswidrig“ in der DZ vom 14. August 2014. – „Bauschutt hätte sofort verwendet werden müssen“ in der DZ vom 16. August 2014.

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