Westerholt-Gysenberg, Graf von

Erster preußischer Landräthlicher Commissair im Kreis Recklinghausen

1792 in Münster bis 1852 in Westerholt; Landräthlicher Commissair im Kreis Recklinghausen. – Er war ein Mann in der Zeit des Umbruchs, als sich nach Napoleon und die Arenberger das Vest Recklinghausen zu einem preußischen Landkreis entwickelte. So musste er in den 13 Jahren seiner Amtszeit mit wenigen Hilfskräften erhebliche Aufbauarbeit leisten, auch wenn er sich am Ende seiner Dienstzeit erhebliche Kritik des Freiherrn vom und zum Stein zuzog.w-westerholt-gysenbe-graf-wIn Dorsten hatte er für die Schlichtung von Streitereien unter den seit 1808 wieder in der Stadt sich angesiedelten Juden zu sorgen, um deren Schulbildung zu kümmern und musste gegenüber dem Magistrat immer wieder die preußischen Verwaltungsreformen durchsetzen. Sein Vater Friedrich von Boenen zu Berge und Oberhaus war verheiratet mit der Erbtochter Wilhelmine von Westerholt-Gysenberg, deren Namen er annahm und 1790 durch Kurfürst Theodor von Pfalz-Bayern in den Grafenstand erhoben wurde. Sein voller Name war demnach Graf Wilhelm von und zu Westerholt-Gysenberg. Nach dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn und Heidelberg verzichtete Wilhelm von Westerholt auf ein geistliches Amt als Domherr und half seinem Vater, der Vestischer Statthalter des Herzogs von Arenberg war, bei den Verwaltungsgeschäften. Gegen den Willen seines Schwiegervaters heiratete er 1810 die Freiin Martha Charlotte von Fürstenberg und zog in das neu aufgebaute Haus Westerholt. In der nachfolgenden französischen Zeit wurde Graf Westerholt-Gysenberg Bürgermeister der Mairie Buer. Als das Vest Recklinghausen preußisch wurde, beriefen ihn die Preußen 1816 zum ersten „Landräthlichen Commissair“ für das Vest, aus dem sich der Landkreis entwickelte. Erst drei Jahre später gab er sein Bürgermeisteramt in Buer auf.

Der Faulheit und Unfähigkeit bezichtigt

Bei den Landratswahlen im Dezember 1829 wurde Westerholt-Gysenberg mit acht von 15 Stimmen zum Landrat gewählt, doch die kgl.-preußische Regierung verweigerte die Ernennung. Stattdessen setzte Freiherr vom und zum Stein, der den Landrähtlichen Commissair der „Faulheit und Unfähigkeit“ bezichtigte, allen Schwierigkeiten zum Trotz in einem zweiten Wahlgang die Wahl von Friedrich Karl Devens durch, dessen königliche Ernennung im Juli 1830 erfolgte. Nach seiner Ablösung konnte der inzwischen Witwer gewordene Graf Westerholt-Gysenberg wieder verstärkt seinen Liebhabereien nachgehen, dem Violinespiel und der Ornithologie. Dabei wurde er zunehmend eigenbrötlerisch und menschenscheu. Graf Wilhelm von und zu Westerholt-Gysenberg starb 1852 auf Haus Westerholt und hinterließ sieben Kinder.

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