Vest Recklinghausen (Essay)

Geschlossenes Durchgangsgebiet zwischen Lippe und Emscher

Welche Bedeutung das Wort „Vest“ hat, ist letztlich nicht geklärt. Einerseits wurde der Begriff Vest auch für einen „Durchgang“ verwendet, wofür es als Durchgangsgebiet zwischen den das Vest begrenzenden Flüssen Escher und Lippe spricht, andererseits aber könnte der Begriff aus der Bezeichnung für die Himmelsrichtung „West“ in der alten Reichsstadt Dortmund entstanden sein. Denn das Vest lag als geschlossenes Gebiet westlich von Dortmund. Es ist kaum 450 Quadratkilometer groß, umfasste zur kurkölnischen Zeit zwei Städte, Dorsten und Recklinghausen, vier Freiheiten, 43 landtagsfähige Rittersitze, vier Kommenden des Deutschordens und 68 Bauerschaften.

Cöllnische Grafschaft Recklinghausen im Vest um 1650 (Ausschnitt)

Cöllnische Grafschaft Recklinghausen im Vest um 1650 (Ausschnitt)

Stiftung an Xanten

Graf Otto, Pfalzgraf von Lothringen und am Rhein (um 995 bis 1047), Herzog von Ostfranken und Schwaben, Graf im Deutzgau, Vogt von Brauweiler und der Reichshöfe Kaiserswerth und Duisburg, war verheiratet mit Irmingard von Metz (in der Literatur finden sich auch anders geschriebene Namen). In der Grafschaft Ottos lagen Höfe in Recklinghausen und Elpe (1017). Ottos Tochter Emeza (Richeza oder auch Richmut) hatte in erster Ehe Graf Hermann (III. von Werl) aus dem Groningerland (sächsische Drente, 1020 bis etwa 1050, Sohn Rudolfs) geheiratet. Nach dessen Tod ging sie um 1050 eine zweite Ehe mit Otto II. von Northeim (1061 bis 1083), Herzog von Bayern, ein. Sie und ihre Mutter waren Wohltäterinnen des Stiftes Xanten. Aus ihrem Besitz stifteten Emeza dem Kloster Xanten 369 Bauernhöfe oder deren Zehntanteile, darunter auch die Oberhöfe Dorsten und Schwerte. Dabei war auch Besitz im Vest Recklinghausen. Diese Besitzungen sind ermittelt und bekannt. Bei einem so hohen lokalen Besitzstand liegt die Vermutung nahe, dass das Vest Recklinghausen ein Amtsbezirk im Besitz der westfälischen Grafschaft Arnsberg war, welche später von den Kurfürsten von Köln erworben wurde.

Oberhöfe bzw. Reichshöfe entwickelten sich zum Stadtgebilde

Viktorsdom in Xanten; Foto: Wolf Stegemann

Viktorsdom in Xanten

In alten Akten und Urkunden aus dem Vest Recklinghausen werden häufiger neun oder neuneinhalb Reichshöfe (reichsunmittelbare Oberhöfe) erwähnt. Diese Oberhöfe sind zwar bekannt, aber deren Reichsunmittelbarkeit ist eher sehr unwahrscheinlich und entsprach wohl eher aus Eigennutz dem Wunschdenken der Eigentümer oder Besitzer. Ein Protokoll von 1418 führt folgende Oberhöfe auf: Recklinghausen (1608 Recklinghausen und Kirchhellen, Erzstift Köln zuständig); Dorsten (1608 Kapitel zu Xanten zuständig), Oer (1608 Domkapitel zu Köln zuständig); Hoffstedde (1608 Freitag zum Loeringhof zuständig); Körne (1608 Domkapitel zu Köln zuständig); Brüninckhoff (1608 vorher und nachher von Raesfeld zu Ostendorf und Nesselrode zuständig); Ebdinckhoff by Gladbecke (1608 Abt zu Deutz zuständig); Uppelsches Lehen (hatte seit unbestimmten Zeiten von Raesfeld zu Ostendorf gehört), Hoff von Hamme by Halteren up der Lippe (hatte seit unbestimmten Zeiten von Raesfeld zu Ostendorf gehört).

Westfälisches Amt

Als Bestandteil der Grafschaft Westfalen, dem späteren Herzogtum Westfalen der Kurfürsten von Köln, war für die kirchliche Güterverwaltung und Sachen von Geistlichen im Vest Recklinghausen das Offizialat Arnsberg im Herzogtum Westfalen zuständig. So konnte auch Graf Ruprecht von Virneburg als Marschall von Westfalen bekunden, dass er den Amtmann Heinrich von Friemersheim seines Amtes in Recklinghausen und Dorsten auf Befehl des Erzbischofs von Köln, Heinrich II. von Virneburg, enthoben und durch den Ritter Bernhard Bitter ersetzt habe, und dass dies ohne Zutun der Bürgermeister und Bürger zu Dortmund geschehen sei, welche ihm 900 kleine Goldflorenen zum Rückkauf der erzstiftischen Städte und Gebiete Dorsten und Recklinghausen geliehen hatten.

Krönungsfresko Erzbischof Heinrich II. von Virneberg im Bonner Münster

Krönungsfresko Erzbischof Heinrich II. von Virneberg im Bonner Münster

Verpfändungen des Vests

Das Vest Recklinghausen war wohl dauerhaft ein Pfandobjekt der Kurfürsten von Köln. Um das Jahr 1300 war nämlich der Edelherr Ludolf von Steinfurt Amtmann im verpfändeten Vest Recklinghausen geworden. 1336 folgte dem 1326 eingesetzten Ritter Bernhard Bitter der Kölner Domdekan und Archidiakon Johann von Kleve im Amt. 1438 erfolgte die Verpfändung durch Erzbischof Dietrich von Moers (1414 bis 1463) an den Ritter Goswin Stecke für 8.000 Goldgulden, 1442 wurde die Verpfändung eingelöst. 1446 kam das Vest für 17.550 Goldgulden als Pfand an Johann von Gemen und 1458 übernahm Heinrich von Gemen und Wevelinghofen (1458 bis 1470) die Pfandherrschaft. 1470 wurde sie an den Ehemann seiner Tochter Cordula, dem klevischen Erbmarschall Goswin Stecke übergeben, dessen Witwe das Vest für 7.500 Gulden übernahm. 1476 brachte die wiederverheiratete Witwe das Vest als Hochzeitsgabe in die Ehe mit dem Grafen Johann von Schaumburg-Holstein ein. 1561 wurde Graf Erich von Schaumburg-Holstein Amtmann und Pfandinhaber des Vests. Zehn Jahre später überließ er das Vest seinem Bruder Graf Otto von Schaumburg für eine Pfandsumme von 16.000 Talern. Da das Vest während der Verpfändungen stets neue Inhaber hatte und dadurch immer mehr heruntergekommen war, löste 1576 der Kölner Erzbischof Salentin von Isenburg die Pfandschaft ein (1577 Salentinischer Rezess).

Matthaeus Merian der Ältere kommentierte im Jahre 1647 das Pfandgebaren: Theodor von Moers, Erzbischof zu Köln, wollte hier gegen den Herzog von Cleve Krieg fuhren, um Soest für sich zu gewinnen. Anno 1442 wurde (das Vest) Recklinghausen für 17.550 Gulden vom Grafen von Schaumburg (gepfändet) verkauft, aber die Erzbischöfe zu Köln bezahlte das Geld erst einhundertdreißig Jahre später und löste so auch weitere verpfändete Städte, wie die Stadt Kaiserswerth, die Vogteien Ordingen und Erprode nahe Neuss und Netten bei Andernach aus.

Kurkölnische Staatsgewalt im Vest durch die vestischen Statthalter

Proklamation über den Übergang in das Großherzogtum Berg von 1811; Archiv Recklinghausen

Proklamation über den Übergang in das Großherzogtum Berg von 1811; Archiv Recklinghausen

Bis zur Auflösung des Kurfürstentums Köln im Jahre 1802 gab es im Vest eine Repräsentanz des Kölner Kurfürsten durch die Vestischen Statthalter. Ihre Funktion war die eines Amtmanns oder Drosten gleichzusetzen. Auch war der Kurfürst in den Städten des Vests durch Behörden vertreten. Nach den kurkölnischen Hofkalendern der Jahre 1767 bis 1791 gab es im Vest folgende kölnische Landesbehörden: Mit Sitz in der Stadt Recklinghausen verwaltete das Vest ein kürfürstlicher Statthalter, der auf Burg Herten residierte. In der Stadt Dorsten gab es ein kurkölnisches Hohes Gericht, das mit einem Richter, zwei Beisitzern, einem Gerichtsschreiber, einem Advokatus fisci, einem Prokuratus fisci und fünf Prokuratoren besetzt war. Auf der Burg Horneburg hatte der Oberkellner (Rechnungsamt) seinen Sitz. Auch in der Stadt Recklinghausen gab es ein kürfürstliches Hohes Gericht mit einem Richter, zwei Assessoren, einem Hausvogt, einem Gerichtsschreiber, einem Advokatus fisci und einem Prokurator fisci.

Der letzte kurkölnische Statthalter war Johann Franz Josef von Nesselrode-Reichenstein (geboren 1755 auf Gut Vondern, gestorben 1824 in Herten). Er studierte in Heidelberg, beerbte 1774 seinen Onkel, war von 1777 bis 1801 kurfürstlicher Statthalter des Vests Recklinghausen, wurde 1806 Minister des Innern, der Justiz und des Krieges im französisch beeinflussten Großherzogtum Berg. 1802 endete die landesherrliche Hoheit des Erzbischofs von Köln, Herzog von Westfalen, und das Vest kam an die Herzöge von Arenberg. Hier begann die Übergangszeit der politischen Neuorganisation, 1811 ging das Vest an das Großherzogtum Berg. Letzter Statthalter des Herzogs von Arenberg, dem das Vest nach Auflösung von Kurköln in napoleonischer Zeit gehörte, war von 1804 bis 1811 Graf Rudolf Friedrich Adolf von Westerholt-Gysenberg, den man den „Alten Boenen“ nannte. Er residierte in der Engelsburg in Recklinghausen. Sein Einfluss stieg, als der Herzog 1808 mit einem eigenen Regiment am spanischen Feldzug Napoleons teilnahm, dort in englische Gefangenschaft geriet und erst 1814 zurückkehrte. Sein Statthalter hatte in dieser Zeit fast uneinschränkte Vollmacht. 1815 wurde das Vest in die preußische Provinz Westfalen eingebunden. Unter den Preußen wurde aus dem Vest zuerst der landrätliche Kreis Recklinghausen, dann der Kreis Recklinghausen.

Amtsbezirk – Obervest, Niedervest

Das Vest an der Grenze zum Rheinland

Das Vest an der Grenze zum Rheinland

Zum Amtsbezirk des Vestischen Statthalters gehörten die Kirchspiele und Bauerschaften Ahnen, Bottrop, Buer, Datteln, Flaesheim, Gladbeck, Hamm-Bossendorf, Henrichenburg, Herten, Horst, Horneburg, Kirchhellen, Marl, Oer, Osterfeld, Polsum, Suderwich, Waltrop und Westerholt sowie die Städte Dorsten und Recklinghausen. Geleitet wurden die Kirchspiele des Vests von gewählten Kirchspielvorstehern, denen ein Kirchspielbote beigeordnet war. Diese Kirchspielvorsteher wechselten in der Regel jährlich. Sie wurden entweder in lokal bestimmter Reihenfolge oder in einer vom Statthalter genehmigten Wahlversammlung gewählt. Ihnen arbeiteten die Ortsvorsteher der Bauerschaften (Bauerrichter) zu. Aus diesem Kreis entstanden die jährlich zu erstellenden und vorzulegenden Kirchspielrechnungen.

Zum Obervest mit der Stadt Recklinghausen gehörten das Kirchspiel Ahsen mit der Bauerschaft Dorf; das Kirchspiel Datteln mit den Bauerschaften Dorf, Bockum, Hagen, Klostern (Unterbauerschaft Markfeld), Meckinghoven (Unterbauerschaft Natrop), Pelkum Rapen (Unterbauerschaft Redde); das Kirchspiel Flaesheim mit der Bauerschaft Dorf; das Kirchspiel Hamm-Bossendorf mit den Bauerschaften Bossendorf, Hamm (Unterbauerschaft Puppendahl), Herne und Hüppelswick (Sickingsmühle); das Kirchspiel Henrichenburg mit den Bauerschaften Beckem, Beckum, Borghagen (Unterbauerschaft Habinghorst), Strathaus; das Kirchspiel Herten mit den Bauerschaften Dorf und Kurich; das Kirchspiel Horneburg mit der Freiheit; das Kirchspiel Oer mit den Bauerschaften Alt Oer, Dorf Oer, Leven, Siepen, Sinsen und vor 1752 zeitweilig Hamm-Bossendorf; das Kirchspiel Recklinghausen mit der Stadt Recklinghausen (innerhalb der Mauern) und Hillen (Paolbürger vor den Mauern) sowie den Bauerschaften Backum, Berghausen, Bockholt (Unterbauerschaften Brüninghof, Herne), Börste, Disteln, Ebbelich, Elpe, Erkenschwick, Hochlar (Unterbauerschaft Stukenbusch), Langenbochum, Lenkerbeck, Natrop, Hüls, Scherlebeck und Speckhorn; das Kirchspiel Suderwich mit den Bauerschaften Dorf, Röllinghausen und Essel; das Kirchspiel Waltrop mit den Bauerschaften Dorf, Brocherscheid, Elmenhorst, Holthausen, Leveringhausen, Lippe, den Unterbauerschaften Braembauerschaft, Brechten, Döttelbeck und Oberwiese sowie das Kirchspiel Westerholt mit der Freiheit.

Landwirtschaft udn Industrie nebeneinander

Landwirtschaft und Industrie nebeneinander

Zum Niedervest mit der Stadt Dorsten gehörten das Kirchspiel Bottrop mit den Bauerschaften Fuhlenbrock, Lehmkuhle, Welheim, den Unterbauerschaften Batenbrock, Boy, Eigen mit Haus Schlangenholt; das Kirchspiel Buer mit den Bauerschaften Dorf, Freiheit, Beckhausen, Eckelresse, Erle, Hassel, Heege, Holthausen, Löchter, Midelich, Scholven, Surresse, Sutum, den Unterbauerschaften Bülse und Resse; das Kirchspiel Dorsten mit der Stadt Dorsten (innerhalb der Mauern) und den Bauerschaften Altendorf und Ulfkotte; das Kirchspiel Gladbeck mit den Bauerschaften Dorf, Brauck, Butendorf, Ellinghorst, Rentfort und Zweckel; das Kirchspiel Horst; das Kirchspiel Kirchhellen mit den Bauerschaften Dorf, Ekel, Feldhausen, Hardinghausen, Holthausen, Overhagen und der Unterbauerschaft Grafenwald; das Kirchspiel Marl mit den Bauerschaften Dorf, Drewer, Frentrop, Lippe und mit den Unterbauerschaften Linde, Löntrop (mit Burg Strewelsloe), Ost-Oelde, West-Oelde und Riege; das Kirchspiel Osterfeld mit der Bauerschaft Dorf; das Kirchspiel Polsum mit den Bauerschaften Dorf, Bertlich und den Unterbauerschaften Beckhofen, Heiken, Hoefen und Tenkotten.

Kellner und Oberkellner in Horneburg

Die Kellnerei des Kurfürstentums Köln für das Amtsgebiet des Vests Recklinghausen verwaltete alle Dienste, Einnahmen an Naturalien, die durch Geld abgelösten Naturalien, Geldabgaben, die dem Landesherrn durch Verpachtung von Grund und Boden, durch Zehnte und sonstige Rechte zustanden. Die Kellnerei hatte ihren Sitz in der Horneburg, die Feste, Burg und Amtshaus war. Geleitet wurde die Kellnerei von einem Kellner, ab 1665 von einem Oberkellner im Rang eines zunächst kurfürstlichen, dann arenbergischen Hofrates, die bei entsprechender Eignung und Vakanz zum Statthalter aufrücken konnten. Kellner bzw. Oberkellner waren: 1419/26 Ludolf Mechelen, 1438 Heinrich Uhlenbrock, 1512 Peter von Deffte, 1536 Hinrick van Deffte, 1544/45 Christoph van dem Berge, 1557 Konrad von Darll, 1559 Arndt Hesehuiß, 1577 Dietrich von Loe zur Knippenburg, 1578 /1614 Dietrich von der Knippenburg, 1605 Johann vom Frintrupf, 1612 Vinzenz Rensing (aus Dorsten, späterer Statthalter), 1642/47 Vinzenz Fabritius, 1665 Prange, 1699 Dr. Joh. Bernh. Horst, 1719 / 49 Forkenbeck, 1765 Rive (aus Dorsten), 1804 Bergh, arenbergischer Hofrat und Oberkellner.

Die Horneburg

Die Horneburg

Kriege im Vest Recklinghausen

1692 gab der Kölner Kurfürst Joseph Clemens an Otto Wessel von und zu Hamm den Befehl, dass die Städte Dorsten und Recklinghausen 20 Mann für eine Kompagnie zu Fuß zu stellen hatten. Die Soldaten im Vest unterstanden dem Vestischen Landeshauptmann: 1585 war dies ein gewisser Hasegang, von etwa 1650 bis 1673 Bertold Reuter (gest. 1683), dessen Grabstein heute noch an der Südseite der St. Antoniuskirche in Herten eingemauert ist. Von 1691 bis 1713 war Landeshauptmann von Groll. Eine Familie „von Grolle“ war Eigentümerin des Hauses Klostern in Datteln. 1701 wurde Landvogt Johannes Grete, Notar und vestischer Landfrone, vermutlich auch Landhauptmann (1673 in Herten bis 1750 ebenda). 1713 folgte ein Mann namens von Sinderen als Vestischer Landhauptmann, 1732 Doll, 1751 der vestische Blaufärber Schipper, 1753 wurde Bertram Michael Greve aus Herten zum Landfron („Capitaneus Vestanus“) ernannt, 1799 war ein Vestischer Landeshauptmann der „Hauptmann Müller, vestischer Wegekommissar“ aus Haus Loe.

Kirchliches

Bis auf den Dorstener Oberhof mit seinen Unterhöfen gehörten alle Höfe des Vests Recklinghausen zum Archidiakonat Dortmund. Der Dorstener Oberhof mit seinen Unterhöfen gehörte hingegen zum Archidiakonat Xanten. Evangelische Predigten, Trauungen und Taufen durch reformierte Prediger fanden zunächst auf freiadligen Häusern statt: auf Haus Schörling (1649), Haus Löringhof, Haus Gutacker, Schloss Lembeck (calvinistische Lehre), Haus Henrichenburg (1649 bis1659), Boenen auf Haus Berge (1649) und Loe zum Haus Loe (1656-58, 1675). Im Jahre 1612 erfolgte die Trennung der römisch-katholischen Kirche im Vest Recklinghausen vom Archidiakonat Dortmund und Bildung eines eigenen Landdekanats (Vestisches Geistliches Kommissariat), das bis 1821 zum Erzbistum Köln gehörte. 1614 wurde ein Religionsedikt über das Aufenthaltsverbot von Nichtkatholiken im Vest erlassen, das 1659 erneuert wurde. Trotz aller katholischen Bestrebungen zur Gegenreformation waren nach den Visitationsprotokollen von 1717 und 1756 auf den Adelshäusern Haus Löringhoff und Haus Klostern Reformierte und Lutheraner. 1823 erfolgten die Freistellung des geistlichen Kommissariats von der Erzdiözese Köln und die Inkorporierung zur Diözese Münster (Bulle Papst Pius VII, vom 16. Juli 1821).


Quelle:
Nach GenWiki, Online-Enzyklopädie

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