Steuersünder-CDs

Dorstener Anwalt stellt Strafanzeige gegen NRW-Finanzminister

Der Dorstener Rechtsanwalt und frühere CDU-Ratsherr Werner Arend stellte im August 2012 Strafantrag gegen den nordrhein-westfälischen Finanzminister Norbert-Walter Borjans, weil das Land NRW zum wiederholten Male Steuersünder-CDs ankaufte. Der oder die Verkäufer der Datei hätten sich des schweren Diebstahls (der Daten) schuldig gemacht. Daher, so der Dorstener Anwalt, habe sich der Finanzminister des Straftatbestands der objektiven Hehlerei schuldig gemacht. Die in diesem Fall von Repräsentanten des Staates praktizierte Hehlerei, so folgerte Arend weiter, habe zu nachfolgenden hoch lukrativen Diebstahl-Taten gereizt. Arends Fazit in der „Dorstener Zeitung“: „Der Ankauf der Daten-CD ist somit rechtswidrig. Der Beschuldigte hat auch schuldhaft gehandelt. Rechtfertigungs- oder Schuld-Ausschließungsgründe liegen nicht vor. Die Tat ist daher strafbar.“ Dies zu beurteilen liegt nun bei der Staatsanwaltschaft am Düsseldorfer Landgericht. An die hat Arend seine Strafanzeige wegen Hehlerei und Beihilfe zu einem Verstoß gerichtet. Bereits im Jahre 2010 hat die Staatsanwaltschaft eine ähnliche Anzeige von Werner Arend gegen den damaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) zurückgewiesen. Jetzt wird geprüft, ob wegen des vereinbarten aber noch nicht rechtsgültigen Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz inzwischen ein anderer rechtlicher Sachverhalt vorliegt.


Quellen:
Klaus-Dieter Krause „Gegen NRW-Finanzminister: Staatsanwaltschaft prüft Anzeige von Werner Arend“ in DZ vom 5. August 2012. – Ders. „Wegen des Ankaufs von Steuersünder-CDs: Dorstener Anwalt stellt Strafanzeige gegen NRW-Finanzminister“ in DZ vom 10. August 2012.

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