Schulaufsicht, Untere

Fünf Bezirke im Kreis Recklinghausen – immer wieder neue Aufgaben

Sitz der Kreisverwaltung Recklinghausen; Foto: RZ

Für die rund 119 Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreis Recklinghausen ist das Schulamt die untere Schulaufsichtsbehörde. Organisation und Aufgabenstellung sind weitgehend durch das Land vorgegeben. Für die Haupt- und Förderschulen obliegt dem Schulamt nur die Fachaufsicht. Die wesentliche Verantwortung für die Schulaufsicht haben Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte. Sie können in allen Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit angesprochen werden. Wegen der Größe des Kreisgebiets und der Vielzahl der zu betreuenden Schulen sind die Aufgaben nach Schulformen und räumlichen Abgrenzungen auf insgesamt fünf Schulaufsichtsbezirke verteilt: I) Grundschulen in Marl, Recklinghausen und Teilbereich Herten; II) Grundschulen in Castrop-Rauxel, Datteln, Haltern, Oer-Erkenschwick, Waltrop und Teilbereich Herten sowie Gesamtschule Herten-Mitte;  III) Grundschulen in Dorsten und Gladbeck; IV) Hauptschulen in allen Städten des Kreises; V) Förderschulen in allen Städten des Kreises.
Für die rechtlich-administrativen Aufgaben in Lehrer-, Schul- und Schülerangelegenheiten sind verwaltungsfachliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Wenn Angelegenheiten nicht allein dem schulfachlichen oder verwaltungsfachlichen Bereich zugeordnet werden können, werden sie in gemeinsamer Verantwortung (Schulaufsichtsbeamte und Funktionsträger der Kreisverwaltung) gelöst. In bestimmten Aufgabenfeldern (z. B. Herkunftssprachlicher Unterricht, Sprachfeststellungsprüfungen, Ausschuss für den Schulsport, Hausunterricht, Nichtschülerprüfungen, Gesundheits- und Verkehrserziehung) ist das Schulamt auch für alle übrigen Schulen zuständig. Die wesentlichen Aufgabenfelder sind u. a.: Ausschuss für den Schulsport im Kreis Recklinghausen, Beratungsstelle für ausländische und ausgesiedelte Seiteneinsteiger, Hausunterricht, Integrative Lerngruppen, Schulwechsel, Beurlaubung bzw. Befreiung vom Unterricht, Sonderpädagogische Förderung, Schulsport: Organisation und Durchführung des Landessportfestes der Schulen.

Share on FacebookTweet about this on TwitterShare on Google+Email this to someone