Pfandherrschaft

Landesherren verpfändeten das Vest an die Herzöge von Kleve

Schon einmal war das Vest Recklinghausen nach einem Krieg zwischen dem Kölner Erzbischof  und dem Grafen von der Mark von 1295 bis 1393 an den mit dem Kölner verbündeten Grafen von Bentheim aus Dank für Kriegshilfe verpfändet gewesen. Später wurde es für 153 Jahre noch einmal verpfändet. Ständige blutige Fehden der Erzbischöfe von Köln mit den Grafen von der Mark, den Herzögen von Kleve und den Grafen von Berg erschöpften die Geldmittel des Landesherrn, so dass er sich zur Verpfändung einiger Burgen, Städte und Ämter genötigt sah. So wurde 1424 dem Herzog von Kleve neben anderen Besitzungen das Vest mit den Städten Recklinghausen und Dorsten in Pfandnutzung übergeben, wobei der Erzbischof nominell Landesherr blieb. 1430 wurde das Vest an den Knappen Heidenreich von Backem verpfändet, der zugleich zum Amtmann des Vests ernannt wurde.

Land wurde von Pfandherren wirtschaftlich ausgelaugt

In der Folgezeit wechselte das Vest mehrmals den Pfandherren. Nach der Soester Fehde (1445 bis 1549) kam es an den Grafen von Gemen. Die großen Schulden und die stetig steigenden Ausgaben der Erzbischöfe hatten zur Folge, dass das Vest bis 1577 in den Händen der Gemener und ihrer Nachfolger, der Grafen von Holstein-Schaumburg, verblieb. Während dieser langen Verpfändungsepoche waren viele Verwirrungen entstanden, das Land war von den Pfandherren wirtschaftlich ausgelaugt worden und so manche alten Rechte und Verpflichtungen abhanden gekommen, so dass 1571 die Ritterschaft und Städte des Vests den Erzbischof Salentin baten, das Vest wieder einzulösen und die Rechte und Verpflichtungen von neuem zu bestimmen (siehe Salentinischer Rezess).


Quelle:
Dr. Schäfer „Die Geschichte des Vests Recklinghausen im Überblick“ in VZ 1911.

Share on FacebookTweet about this on TwitterShare on Google+Email this to someone