Offizialgericht

Das rein geistliche Gericht konkurrierte mit anderen Gerichten

Das ursprünglich rein geistliche Offizialgericht hatte sich eine konkurrierende Gerichtsbarkeit im Bereich des ganzen Vests mit dem landesherrlichen Gericht zu verschaffen gewusst, während der Statthalter eine solche sich in Zivilsachen im Laufe der Zeit zugelegt hatte und bei geringen Polizeivergehen auch mit den anderen Gerichten in der Stadt konkurrierte. Dieser Zustand führte zu ständigen Beschwerden, endete aber erst und gleichzeitig mit dem Kurfürstentum im Jahre 1803.

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