Kinderpornografie im Computer

Schöffengericht beim Amtsgericht Dorsten verurteilte einen 26-Jährigen

Zwei, drei Jahre lang lud ein junger Mann aus Dorsten mithilfe eines speziellen Computerprogramms mehr als 4000 kinderpornografische Dateien aus dem Internet herunter. Übelste Bilder, die ihn im Dezember 2018 vor das Dorstener Amtsgericht brachten. Das Schöffengericht verhängte eine Strafe von neun Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte muss auch nachweisen, dass er Therapie-Stunden absolviert, zudem muss er regelmäßig Sozialstunden, nicht aber im Kindergarten, ableisten.
Dass das perverse „Hobby“ des Angeklagten überhaupt der Polizei auffiel, ist einer aufmerksamen Seniorin zu verdanken: Sie entdeckte 2016 den damals 24-Jährigen, als er im Gebüsch vor einem Dorstener Kindergarten hockte. Die Frau vermutete, er würde dort womöglich masturbieren und rief die Polizei. Die Beamten bekamen ein merkwürdiges Gefühl, als sie den Dorstener vernahmen – und beschlossen, auch die Wohnung des Mannes durchsuchen zu lassen. Ihr kriminalistischer Spürsinn trog sie nicht. Auf gleich mehreren Notebooks und USB-Sticks fanden sie Bilder, schlimme Bilder. Die Fotos mit Schulklassen und Kita-Kindern waren harmlos. Doch der Angeklagte sammelte außerdem zuhauf ekliges Material. Bis hin zu Bildern, die Genitalien von Säuglingen und Kleinkindern – Jungen wie Mädchen – zeigten und sogar Videos, auf denen Erwachsene Geschlechtsverkehr auch mit Kleinstkindern ausübten.
Der Angeklagte gestand ohne Umschweife. Seine Anwältin zeichnete das Bild eines Mannes, der nie im Leben seinen Platz gefunden und bis zu seinen kriminellen Taten keinerlei sexuelle Erfahrungen gemacht habe. Bilder von kleinen Kindern hätten ihn erregt. Sie betonte, dass der Angeklagte niemals im realen Leben gegenüber Kindern übergriffig geworden sei oder sich ihnen in irgendeiner Art und Weise verbotenerweise gezeigt habe. Dagegen hielt die Richterin, dass es Kinderpornografie mit Bildern, für die Kinder gequält und verletzt würden,  nur deshalb gebe, weil es Leute wie ihn gibt.


Quelle: Teilweise wörtlich übernommen und gekürzt von Michael Klein in DZ vom 13. Dez. 2018

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