Nazi-Codes

Linke im Kreistag 2017: Verbot auf Kfz-Kennzeichen soll erweitert werden

Autokennzeichen mit Nazi-Code aus Friedrichsort in Schleswig-Holstein; Foto: Imago

Autokennzeichen mit nationalsozialistischen Buchstaben-Kürzeln wie SA, SS, NS, KZ und andere sind bundesweit bereits verboten. Rechtsextremisten stellen findig immer wieder neue Kürzel zusammen, um an den Kfz-Kennzeichen ihre Gesinnung zu zeigen. Daher fordert die Linke im Kreistag Recklinghausen eine Ausweitung des Verbots von Kennzeichen mit Nazi-Codes. Zum Beispiel RE-HH 88“. Das würde „Heil-Hitler“ heißen und ebenso die 88, da der8. Buchstabe im Alphabets das H ist und die 88 dann auch „Heinrich Himmler“ heißen könnte, wie die Zahl 18 oder die Buchstaben AH „Adolf Hitler“. Das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen verfährt bei der Vergabe von Kennzeichen nach den NRW-Landeserlass der 1980er-Jahre. Demnach sind die die Nazi-Abkürzungen KZ, HJ, NS, SA, SS für Kfz-Kennzeichen verboten. Die Linke betonte 2017, dass es im Kreis Fahrzeuge mit den Kennzeichen „HH 88“, H 18 oder AH 18 und BH 28 (Blood&Honour“) gebe. In NRW sind diese Codes, die gerne von Rechtsextremisten benutzt werden, nicht verboten. In anderen Bundesländern wie Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Bayern sind bereits die Kombinationen AH und  HH nicht erlaubt. Thorsten Fechtner, Redakteur der Kreisseite in der „Dorstener Zeitung“, fordert in seinem Kommentar „NRW muss nur nachziehen“ eine erweiterte Verbotsregelung. „Dann müsste nur noch juristisch geklärt werden, wie bereits ausgegebene Kennzeichen wieder eingezogen werden können.“

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