Kirchenaustritte – Verwaltungsakt

Im Dorstener Amtsgericht mit Vorlage des Ausweises und Zahlung von 30 Euro

Wer aus der Kirche austreten will, muss in der Regel zum Amt. Doch wie funktioniert der Austritt genau? Und was gilt, wenn es sich Gläubige anders überlegen oder neu in die Kirche eintreten wollen? Es gibt viele Gründe, warum Katholiken oder Protestanten aus der Kirche austreten wollen – etwa Glaubenszweifel, ein geplanter Konfessionswechsel, die anhaltenden sexuellen Missbrauchsdelikte und deren Vertuschungsversuche oder keine Lust, weiter Kirchensteuer zu zahlen. Rein formal muss allerdings keiner seine Entscheidung begründen.
Wie funktioniert der Austritt? Steht der Entschluss fest, muss man jedoch persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen. Diese hängt vom Wohnort ab: In der Regel kann man sich ans Standesamt oder das Einwohnermeldeamt wenden. Wichtig ist, dass man seinen Personalausweis mitnimmt. Alternativ funktioniert der Austritt auch mit einem Reisepass und einer Meldebescheinigung. Geht es auch um den Austritt der eigenen Kinder, sollte man bei Minderjährigen auch die Geburtsurkunde vorlegen. Das Amtsgericht Dorsten verlangt für das Austrittsbescheinigung eine Gebühr von 30 Euro. Aus sozialen Gründen kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden. Das Amtsgericht informiert die städtische Meldebehörde über den Austritt und die das Finanzamt, damit die Zahlung der Kirchensteuer (9 Prozent) eingestellt wird.
Wie kann man in die Kirche neu oder wieder eintreten? Grundsätzlich ist ein Neueintritt oder ein Wiedereintritt in die Kirche jederzeit möglich. Das Ganze ist kostenlos. Eine erneute Taufe ist nicht nötig – einmal vollzogen, ist man ein Leben lang getauft. Für den Eintritt in eine Kirche muss man nicht zu einer staatlichen Behörde gehen, sondern sich persönlich an die entsprechende Kirche wenden. Ist man dort noch nicht bekannt, sollte man seinen Ausweis und möglichst seine Taufurkunde mitbringen.
Konfessionswechsel. Geht es darum, die Konfession zu wechseln, muss man zunächst aus der christlichen Kirche, der man bisher anhängt, austreten. Ein nahtloser Übergang ist also nicht möglich. Will jemand in eine andere christliche Kirche als bisher eintreten, muss diese Person zudem am sogenannten Konversionsunterricht teilnehmen. Wer neu in die Kirche eintreten will, bekommt zusätzlich eine Unterweisung – eine Katechese – und wird anschließend als Erwachsener getauft. Interessierte finden dazu Informationen beim zuständigen Pfarramt ihres Wohnortes, bei evangelischen Kircheneintrittsstellen oder über die Internetseite katholisch.de.

Siehe auch: Kirchenaustritte, evangelisch
Siehe auch: Kirchenaustritte, katholisch


Quelle: dpa 2023

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