Kirchenaustritte – evangelisch

Steigende Zahlen zwingen die Kirchen zur Erneuerung und Rückbesinnung

Im Jahr 2021 war erstmals weniger als die Hälfte der Deutschen katholisch oder evangelisch. Rund 21,6 Millionen Menschen waren katholisch, mehr als eine halbe Million weniger als noch 2020; rund 19,7 Millionen Menschen waren evangelisch. In Deutschland machen die Katholiken 26 Prozent der Gesamtbevölkerung aus, rund 23,7 Prozent sind Protestanten.
2021 waren 280.000 Menschen bundesweit aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 gehörten in Deutschland erstmals weniger als 20 Millionen Menschen, nämlich nur noch 19.725.000, einer der 20 evangelischen Gliedkirchen an. Das waren rund 2,5 Prozent weniger als im Vorjahr, teilte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) mit. Die Zahlen im Jahr zuvor, 2020, lassen sich aufgrund der Corona-Pandemie nicht mit anderen Jahren vergleichen – Behörden waren durch Lockdowns lange geschlossen, Austritte schwieriger und bei vielen Menschen nicht Priorität – doch bereits 2019 lagen die Zahlen auf hohem Niveau: Damals waren etwa 270.000 Menschen aus der evangelischen und 272.771 aus der katholischen Kirche ausgetreten. Wie die katholische Kirche so verzeichnet auch die EKD weiter sinkende Mitgliederzahlen. Die Zahl der Austritte stieg 2021 im Vergleich zu 2020 um 60.000 auf rund 280.000.

Austritte aus der Evangelischen Kirchen Deutschland: (1990): 144.143 – (1991): 237.874 – (1992): 361.256 – (1993): 284.699 – (1994): 290.302 – (1995): 296.782 – (1996): 225.602 –  (1997): 192.602 – (2010): 145.250 – (2011): 141.497 – (2012): 138.195 – (2013): 176.551 –  (2014): 270.003 – (2015): 211.264 – (2016): 190.284 – (2017): 197.207 – (2018): 221.338 – (2019): 266.738 – (2020): 219.270 – (2021): 280.000.

Zahl der Kirchenaustritte in NRW schnellte 2022 in die Höhe

Die Gesamtzahl der Kirchenaustritte in Nordrhein-Westfalen ist im Jahr 2022 mit 223.509 in die Höhe geschnellt. Im Jahr zuvor waren 155.322 Menschen aus der Kirche ausgetreten. Schon das war die höchste Zahl in der bis 2011 zurückreichenden Statistik des Ministeriums gewesen. Aus den Zahlen lässt sich nicht ablesen, wie sich die Austritte nach Konfessionen aufschlüsseln.

Mehr als 1000 Kirchenaustritte in Dorsten im Jahr 2022

Die Welle an Kirchenaustritten ist weiter ungebrochen. Im Jahr 2022 sind in Dorsten 1016 Menschen aus der Kirche ausgetreten. Das teilte das Dorstener Amtsgericht auf Nachfrage mit. Die Römisch-katholische Kirche verlor demnach 720 Mitglieder, bei der Evangelischen Kirche waren es 296 Austritte. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 hatte es in Dorsten insgesamt 544 Austritte gegeben, 348 Katholiken und 196 Protestanten.
„Im letzten Jahr haben zu den verstärkten Austritten zum einen sicher die Diskussionen um die Katholische Kirche beigetragen, die merkwürdigerweise auch immer auf die Evangelische Kirche abfärben“, sagte Pfarrer Karl-Erich Lutterbeck von der Evangelischen Kirchengemeinde Dorsten der „Dorstener Zeitung“. Auch er nennt wirtschaftliche Gründe, Stichwort Inflation. „In beiden Fällen ist aus meiner Sicht der Austritt aber das Ergebnis einer längerfristigen Entfremdung vom christlichen Glauben.“
Am Dorstener Amtsgericht wartet man laut eines aktuellen Berichts des NRW-Justizministeriums übrigens etwa eine Woche auf einen Termin für einen Kirchenaustritt. Das ist vergleichsweise wenig. In Marl sind es schon drei Wochen, in Castrop-Rauxel gar zwei Monate. Am längsten wartet man NRW-weit in Neuss auf einen Termin für einen Kirchenaustritt – dreieinhalb Monate.

Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW)

Die Evangelische Kirche von Westfalen ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Bielefeld und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen, zu dem neben 476 Gemeinden  auch die fünf Dorstener Kirchengemeinden gehören, umfasst die bis 1946 bestehende ehemalige Provinz Westfalen des Staates Preußen. Nach Auflösung Preußens wurde das Gebiet nach dem Zweiten Weltkrieg Bestandteil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und umfasst heute den Landesteil Westfalen, also die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold (ohne den Kreis Lippe) und Münster. Der Kreis Lippe umfasst im Wesentlichen das Gebiet des ehemaligen Landes Lippe und gehört – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht zur westfälischen Kirche, sondern zur eigenständigen Lippischen Landeskirche. An der Spitze der Evangelischen Kirche vom Westfalen steht der Präses, der von der Landessynode auf acht Jahre gewählt wird. Der Präses ist geistlicher und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode. Seit 2012 ist Annette Kurschus Leiterin der Landeskirche und des Landeskirchenamts.
Die Evangelische Kirche von Westfalen hatte im Jahr 2020 genau 2.104.806 Mitglieder und 16.123 Austritte. Die Mitgliederzahl ist 2021 gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent auf knapp 2,1 Millionen zurückgegangen. Gottesdienstbesuche: In den 476 Kirchengemeinden der Landeskirche besuchten im Jahr 2010 durchschnittliche die Sonntagsgottesdienste 72.408 Gläubige, 2016 waren es 64.194 und 2019 nur noch 54.194. Austritte: Im Jahr 2010 betrug die Zahl der Austritte 10.001, 2016 erhöhten sich die Austritte auf 13.830, im Jahr 2018 gab es schon 17.347 Austritte und 2019 waren es 20.792. Im Jahr darauf 16.244 und 2021 werden es nach der Hochrechnung 20.800 Austritte sein.

Weniger Gemeindeglieder im Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten

Im Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten, der zur Landeskirche Westfalen gehört, stiegen die Kirchenaustritte ebenfalls. Im Jahr 2018 waren es 409, ein Jahr später waren es schon 472, im Jahr 2020 etwas weniger, nur 419, doch 2021, so die Hochrechnung, werden es 598 Kirchenaustritte sein. Im benachbarten Kirchenkreis Recklinghausen gab es 2018 über 700 Austritte, ein Jahr darauf 943, 2020 waren es mit 716 weniger, doch nach der Hochrechnung werden es 2021 rund 930 Kirchenaustritte sein. Vor rund 100 Jahren gab es in den evangelischen Kirchengemeinden der Revierstädte bereits eine Austrittswelle. In der evangelischen Martin-Luther-Gemeinde in Holsterhausen waren die Austritte ab 1919 kontinuierlich und steigerten sich bis in die Notjahre Anfang der 1930er-Jahre. Meist waren es Bergleute, die samt ihrer Frauen der Kirchen den Rücken kehrten. Bei Durchsicht der Namen fällt auf, dass es bei den meisten wohl politische Gründe waren. Denn ihre Namen tauchen wieder auf in den Mitgliederlisten der KPD, der SPD und der USPD sowie im Streik um die so genannte Gottlosenschule in Holsterhausen.

Aktuelle Erneuerung und Rückbesinnung 2022 

Die Evangelische Kirche arbeitet inzwischen an neuen Beteiligungsformaten. Im April 2022 gab die Evangelische Kirche in Deutschland bekannt, künftig Betroffene an der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen aktiv beteiligen zu wollen. So wolle man das öffentliche Vertrauen in die Institution stärken. An dem Vorhaben macht sich jedoch viel Kritik breit. Betroffene kritisierten unter anderem, dass die Kirche nach wie vor eine interne Aufarbeitung der Fälle anstrebe, externe Untersuchungen jedoch nicht geplant seien. Ohnehin macht sich auch in der evangelischen Kirche eine Vertrauenskrise breit. Während liberale Mitglieder weitere Erneuerungen der bereits reformierten Kirche fordern, streben andere eine Rückbesinnung auf traditionelle Ideale des evangelischen Glaubens an. Kritisch gesehen wird dabei eine zunehmende Loslösung von den biblischen Schriften, als unchristlich empfundene Lebensführungen, ein vermeintlich leichtfertiger Umgang mit dem Thema Ehe und Scheidung, die Rolle der Ökumene. In dem Glauben den jeweils größeren Teil der Gläubigen auf seiner Seite zu haben, entzweit die evangelische Kirche ein Stück weit.

Zur Sache: Rechtliches Verfahren des Kirchenaustritts

Der Austritt aus einer Kirche oder aus einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft öffentlichen Rechts mit Wirkung für den staatlichen Bereich (z. B. Wegfall der Kirchensteuerpflicht, Wechsel der Konfession) ist durch Kirchenaustrittsgesetze der Länder geregelt. Er erfolgt durch Erklärung bei der zuständigen Behörde, i.d.R dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz hat. Die Erklärung kann mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Amtsgerichts oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden. Der Erklärende muss sich bei einer mündlichen Erklärung durch Vorlage eines gültigen Personalausweises ausweisen; sonstige Ausweispapiere reichen ggf. nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung aus.
Der Austritt kann von Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und nicht geschäftsunfähig sind, selbst erklärt werden, auch gegen den Willen des gesetzlichen Vertreters. Für Kinder unter 14 Jahren und Geschäftsunfähige erfolgt die Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter, denen das Sorgerecht zusteht. Jedoch können nach dem Gesetz über religiöse Kindererziehung die gesetzlichen Vertreter ab dem zwölften Lebensjahr den Austritt nicht gegen den Willen des Kindes erklären. Die Zustimmung zum Austritt kann nur das Kind selbst abgeben. Das Amtsgericht erteilt eine Austrittsbescheinigung. Der Austritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift über die mündliche Erklärung unterzeichnet oder die Erklärung in schriftlicher Form bei dem Amtsgericht eingegangen ist. Für den Kirchenaustritt wird eine Gebühr von 30 Euro erhoben.
Welche Folgen hat der Austritt aus der Kirche? Der Kirche und den kirchlichen Verbänden entgehen durch die austretenden Mitlieder vor allem Einnahmen. Durch die fehlenden Steuereinnahmen kann die Finanzierung kirchlicher Projekte unter Druck geraten. Zahlreiche Wohltätigkeitsorganisationen, etwa die Caritas und die Diakonie, sind den Kirchen angeschlossen. Die Kirchen sind außerdem einer der größten Arbeitgeber des Landes. Rund 1,3 Millionen Angestellte beschäftigen die Kirchen als Träger der jeweiligen Unternehmen und Einrichtungen aktuell in Deutschland. Auch Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder auch Hochschulen sind mitunter in kirchlicher Trägerschaft. Hinzu kommen kirchliche Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen – Kliniken sind ein Teil davon. Zumindest teilweise werden die Kosten hierfür aus Mitteln der Kirchensteuer finanziert. Die Kirchen in Deutschland verfügen zudem über Tausende Baudenkmäler in Deutschland, nicht zuletzt historische Kirchen und Klöster, deren Instandhaltung die Kirchen mithilfe der Kirchensteuer ermöglichen. In vielen Fällen sind es aber pragmatische Gründe, die zum Verbleib der Mitglieder in der Kirche führen. Seit längerem sind arbeitsrechtliche Fragen ein Streitthema. Denn bis heute wird den Kirchen ein eigenes Arbeitsrecht zugestanden, nach welchem Arbeitnehmer kirchlicher Unternehmen sich richten sollen. Ist eine Person bei einem Unternehmen in kirchlicher Trägerschaft angestellt und tritt dann aus der Kirche aus, ist die Person gewissermaßen auf die Duldung des Arbeitsverhältnisses durch die Kirchen angewiesen. Das gilt auch für Neueinstellungen. Auch dürfen beispielsweise nur Paare kirchlich heiraten, wenn zumindest eine der beiden Personen Mitglied der jeweiligen Kirchen ist.

Siehe auch: Kirchenaustritte – katholisch


Quellen: ZEIT ONLINE, 9. März 2022. – pa/dpa/Friso Gentsch 2021. – dpa-infocom, dpa: 220309-99-448104/2. – Presseinformation epd 29. Juni 2022. – Ahrens, Petra-Angela (2022): Kirchenaustritte 2018 – Wege und Anlässe. Ergebnisse einer bundesweiten Repräsentativbefragung. Baden-Baden: Nomos. – Informationen Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten (Juli 2022). – Pfarrer Matthias Overath, Martin-Luther-Gemeinde Holsterhausen, Juli 2022. – DZ vom 19. Jan. 2023.

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