Internet-Hetze

Zahl der Gerichtsverfahren gegen Internet-Hetze hat sich verfünffacht

Das Amtsgericht Berlin verurteilte 2017 einen 57-jährigen Facebook-Nutzer zu 4800 Euro Geldstrafe, weil er die Grünen-Politikerin über das Netz beleidigt und zu Straftaten aufgerufen hatte. Er hatte aufgerufen, die Bundestagsabgeordnete „aufzuhängen“. – Das Netz ist voll von rechtsextremen Angeboten und damit verbundener oft gegen Personen gerichtete Hetze. Allein 2016 verzeichnete der Jugendschutz 52.748 rechtsextreme Web-Angebote, die meisten davon in sozialen Netzwerken. Die Szene bemüht sich um ein moderates Image und positioniert sich in der „Mitte der Gesellschaft“. Rechtes Gedankengut wird in Form von harmlos wirkenden Facebook-Gruppen als nationalkonservative Weltanschauung getarnt und emotionale Themen mit rechtspopulistischen Forderungen verknüpft. Nicht immer kann der Staat radikale und hetzende Inhalte im Netz verhindern. Viele deutschsprachige Websites werden über Anbieter im Ausland bereitgestellt. Eine gefährliche Entwicklung, die den Kampf von Rechts und Links vom Internet auf die Straße holt. Mehr noch: Das Internet ist maßgeblich zum Instrument radikaler Hetze gegen „politische Gegner“ und Fremde und deren Unterstützer geworden – von Hass-Mails bis hin zu tätlichen Übergriffen.

Verschärftes Gesetz seit 2018: Eine 24-stündige Löschfrist vorgeschrieben

Das Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet ist am 1. Oktober 2017  mit einer Übergangsregelung zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es verpflichtet Online-Netzwerke, Beschwerden über Hass-Kriminalität und andere strafbare Inhalte umfassender zu bearbeiten und diese innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Dagegen können auch Rechtsmittel (Beschwerde) eingelegt werden.

Auch in Dorsten Verunglimpfungen und Drohungen

Gegen dieses Gesetz hagelte es im Vorfeld ebenso harsche Kritik wie „blanker Populismus“, „Meinungspolizei“ und „Schnellschuss“. Die Verteidiger dieser Gesetzesmaßnahme hielten dagegen, dass die Meinungsfreiheit ihre Grenzen am Strafrecht finde. Wie auch immer, die Hetze und Verunglimpfung findet auch in kleinen lokalen Netzwerken bei Facebook statt, auch in Dorsten. Mehrmals nahmen Administratoren Beiträge zu irgendwelchen Ereignissen und Personen in Dorsten aus dem Blog. Mehrmals mussten Administratoren Beiträge zu irgendwelchen Ereignissen und Personen in Dorsten aus dem Blog entfernen, weil über Facebook üble Verleumdungen von Personen stattgefunden hatten. Zu denen, die unter ihrem Namen andere Verunglimpften oder bloßstellten, waren nachweislich vor allem auch Lokalpolitiker, darunter auch ein Ratsmitglied einer großen angesehenen Partei. Mit Hass-Mails und Drohungen wurde auch der Dorstener Herausgeber der Online-Dokumentation „Dorsten unterm Hakenkreuz“ und der Online-Dokumentation „Rothenburg unterm Hakenkreuz“ immer wieder bedacht. Die Staatsanwaltschaften ermittelten, doch konnten der/die Täter nicht ermittelt werden. Der letzte derartige Kommentar kam Ende Juni2019, in welchem er als “Hurensohn” beschimpft wurde. Er trägt’s gelassen.

Herten: Auch Politiker beschimpfen und beleidigen sich im Internet

In der Hertener Politik gab es im September 2016 Ärger: Einige Politiker hatten sich aufs übelste beleidigt. Erst auf einem Weinfest, anschließend gingen die Beschimpfungen im Internet bei Facebook weiter. An dem Streit waren Politiker von CDU und SPD beteiligt. Los ging alles auf dem Weinfest mit ein paar verbalen Scharmützeln. Zuerst beruhigte sich die Situation, hinterher im Internet eskalierte es dann: Ein CDU-Vorsitzender aus Herten beleidigte einen von der SPD als asozialen Alkoholiker und Penner, drohte ihm Schläge an. Später wurden die Kommentare wieder gelöscht. Eine Strafanzeige hat es laut Polizei nicht gegeben. – Ende 2015 stießen Fahnder der Landeskriminalamtes im Internet auf einen hässlichen Hetzartikel eines 56-jährigen Mannes aus Datteln. In seinem Hetz-Kommentar schrieb er u. a. „ich würde dies Pack in das Lager packen, wo das Torschild steht „Arbeit macht frei’. Und weiter: „Dann würde dieses Pack schon ruhiger werden.“ Im August 2016 wurde er vor dem Amtsgericht Recklinghausen verurteilt.

Wüste Beschimpfungen gegen ZDF-Moderatorin Dunja Hayali

Auf großes mediales Echo stießen die Hass-Kommentare, mit denen die ZDF-Moderatorin Dunja Hayali öffentlich auf Facebook wüst beschimpfte. Sie stellte Strafantrag gegen den Schreiber der Hass-Kommentare, einem 65-jährigen Mann aus Oberbayern. Die Staatsanwaltschaft warf dem 65-Jährigen vor, auf Facebook öffentlich gegen Flüchtlinge gehetzt zu haben. In einigen Äußerungen sah die Staatsanwaltschaft einen Angriff auf die Menschenwürde in Deutschland lebender Asylbewerber. Außerdem sei Dunja Hayali durch Äußerungen des Mannes massiv beleidigt worden. Er wurde im April 2017 wegen Volksverhetzung sowie Beleidigung der ZDF-Moderatorin schuldig gesprochen. Das Amtsgericht Traunstein verurteilte den Mann zur Zahlung von 2200 Euro, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Zuerst hatte der „Bayerische Rundfunk“ über den Prozess berichtet. Es ist nicht das erste Mal, dass die ZDF-Moderatorin vor Gericht zog: Bereits im Februar 2016 untersagte das Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung einem Facebook-Nutzer beleidigende Hass-Kommentare auf der Facebook-Seite von Hayali. Bei Zuwiderhandlung setzte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Siehe auch: Internet
Siehe auch: Internet – Präsentation von Unternehmen

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