Hohes Gericht

In der Stadt zuständig für die schweren Verbrechen

Das Hohe Gericht wurde in Dorsten durch einen erzbischöflichen Richter ausgeübt, der in Dorsten wohnen und das Bürgerrecht erwerben musste. Bei seinem Amtsantritt hatten die beiden Bürgermeister mit ihm vor das Gericht zu gehen, wo der Richter zu schwören hatte:

„myt ypgerichten vongeren, dar hie sulle richten den armen als den riken, Inde eynen yder by synen oilden rechten Ind gewonten tholdene, dat eme God so helpe Ind syne hiligen.“

In der Strafrechtspflege war er zuständig für die eigentlichen Verbrechen. Die Fronboten des Richters verhafteten die Missetäter, wobei die Stadt auf Ansuchen Amtshilfe leisten und nötigenfalls das städtische Gefängnis zur Verfügung stellen musste. Verhaftete die Stadt einen Missetäter, dann hatte sie unverzüglich den erzbischöflichen Richter zu informieren. Die Richter hatten die besondere Pflicht, sich gründlich auf Prozesse vorzubereiten. Berufungen gingen nach dem Salentinischen Rezess von 1577 an die kurfürstliche Kanzlei; vorher konnten die Urteile vor Bürgermeister und Rat (Stadtgericht) angefochten werden.

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