Bischöfliches Offizialat

In den Bistümern zuständig für Scheidungen, Streit- und Strafsachen

Gebäudebeschriftung in Münster

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Gab es früher neben den Stadt- und Landesgerichten über Jahrhunderte hinweg die Gerichte der Kirche, denen jedermann ausgesetzt war, wenn er nicht den rechten Glauben hatte oder der Hexerei oder sonstiger Verdächtigungen ausgesetzt war, so sind die immer noch bestehenden geistlichen Gerichte heute auf Innerkirchliches beschränkt. Aber es gibt noch das kirchliche Gerichtswesen. Die Gerichte heißen heute Bischöfliche Offizialate, der Gerichtspräsident heiß Offizial oder Gerichtsvikar und ist der Vertreter des Bischofs als Gerichtsherr. Für die Dorstener Katholiken zuständig ist das „Bischöfliche Offizialat Münster“. Unter Leitung des Offizials Kurt Schulte beschäftigt es 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befasst sich größtenteils mit Ehenichtigkeitsverfahren im Sinne der katholischen Kirche. Die Unauflöslichkeit der Ehe wird von diesem Gericht dann aufgelöst, wenn ein Ehepartner bekundet, dass die Ehe nicht unauflösbar ist, er keine Kinder haben möchte oder die Ehe auf Druck der Eltern zustande gekommen. war. Die Schuldfrage am Scheitern einer Ehe wird dabei nicht geprüft. Wie in einem ordentlichen Gerichtsverfahren wird bei erstinstanzlicher Feststellung der Eheungültigkeit ein Berufungsgericht um Überprüfung eingeschaltet. Erst dann sind die Ehepartner frei für eine neue kirchlich anerkannte Ehe. Bei Ehenichtigkeitsverfahren bestellt der Offizial einen Gerichtshof von drei Richtern, von denen einer Laie sein kann. Darüber hinaus wirkt in jedem Verfahren ein „Ehebandverteidiger“ mit, der alles vorzubringen hat, was für die Gültigkeit der Ehe spricht. Die Parteien können sich Anwälte nehmen, die die nötigen Kenntnisse des Ehe- und Prozessrechts nachweisen und beim kirchlichen Gericht zugelassen sein müssen.

Die Haupttätigkeit des Offizialats ist die Rechtsprechung in diesen Ehesachen. Das Offizialat fällt jährlich in rund 250 Ehenichtigkeitssachen Entscheidungen, etwa 100 in erster Instanz. Mehr als zwei Drittel der zu Gericht stehenden Ehen werden als ungültig erklärt. Das Bischöfliche Gericht in Münster ist als kirchliches Gericht darüber hinaus auch zuständig für alle kirchlichen Streit- und Strafsachen im Bistum. Außerdem ist es Berufungsgericht für die Erzbistümer Köln, Paderborn und Berlin.


Quelle:
Bistumslexikon Münster online (2010).

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